Der Begriff der Rassenhygiene als deutsches Pendant zum Begriff der Eugenik wird erstmals 1895 von dem Arzt Alfred Ploetz in seinem Buch „Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen“ verwendet. Der Veröffentlichungszeitraum verdeutlicht, dass es sich bei der Rassenhygiene und deren Ziele um kein plötzliches nationalsozialistisches Phänomen handelt. Anfänge der Rassenhygiene lassen sich bereits im 18. Jahrhundert finden, waren jedoch bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts nur von geringen Erfolg begleitet, erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden rassenhygienische Ideen auf der Basis des Sozialdarwinismus und der Lehre der natürlichen Auslese in breiteren Kreisen diskutiert, wobei sich die Diskussion nicht allein auf Deutschland beschränkte. Hierbei setzte sich die Eugenik ursprünglich die Aufartung, das heißt die Auslese gesunder, hochwertiger Erbanlagen, zum Ziel. Statt der Züchtung einer besonderen Rasse stand zunächst die Absicht der Entwicklung einer erbgesunden Menscheit im Vordergrund.
Erst mit der Machtergreifung Hitlers 1933 wurden die Ideen der Eugenik in einem vorher nie dagewesenen Umfang innerhalb der nationalsozialistischen Gesundheits- und Rassenpolitik umgesetzt und man begegnet einem Radikalisierungsprozess des rassenhygienischen Programms, wobei es zu einer Vermischung antisemitischen und rassistischen Gedankengutes kommt. Im Rahmen dieses Programmes setzte sich die Rassenhygiene zu Beginn mittels Sterilisation und Abtreibung bis hin zur systematische „Euthanasie“ im Sinne einer Vernichtung lebensunwerten Lebens durch und fand ihren vermeintlichen Höhepunkt im Holocaust an den europäischen Juden.
Inhalt:
1. Einleitung 4
2. Wider die Degeneration 4
2.1 Sterilisation und Ausgrenzung als rassenhygienische Maßnahmen 7
2.2 Radikalisierung der Rassenhygiene am Beispiel der Kindereuthanasie 8
3. Schlussbetrachtung 9
4. Literaturverzeichnis 11
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Wider die Degeneration
2.1 Sterilisation und Ausgrenzung als rassenhygienische Maßnahmen
2.2 Radikalisierung der Rassenhygiene am Beispiel der Kindereuthanasie
3. Schlussbetrachtung
4. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Der Begriff der Rassenhygiene als deutsches Pendant zum Begriff der Eugenik wird erstmals 1895 von dem Arzt Alfred Ploetz in seinem Buch „Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen“ verwendet.[1] Der Veröffentlichungszeitraum verdeutlicht, dass es sich bei der Rassenhygiene und deren Ziele um kein plötzliches nationalsozialistisches Phänomen handelt. Anfänge der Rassenhygiene lassen sich bereits im 18. Jahrhundert finden, waren jedoch bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts nur von geringen Erfolg begleitet[2], erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden rassenhygienische Ideen auf der Basis des Sozialdarwinismus und der Lehre der natürlichen Auslese in breiteren Kreisen diskutiert, wobei sich die Diskussion nicht allein auf Deutschland beschränkte. Hierbei setzte sich die Eugenik ursprünglich die Aufartung, das heißt die Auslese gesunder, hochwertiger Erbanlagen, zum Ziel. Statt der Züchtung einer besonderen Rasse stand zunächst die Absicht der Entwicklung einer erbgesunden Menscheit im Vordergrund.[3]
Erst mit der Machtergreifung Hitlers 1933 wurden die Ideen der Eugenik in einem vorher nie dagewesenen Umfang innerhalb der nationalsozialistischen Gesundheits- und Rassenpolitik umgesetzt und man begegnet einem Radikalisierungsprozess des rassenhygienischen Programms, wobei es zu einer Vermischung antisemitischen und rassistischen Gedankengutes kommt. Im Rahmen dieses Programmes setzte sich die Rassenhygiene zu Beginn mittels Sterilisation und Abtreibung bis hin zur systematische „Euthanasie“ im Sinne einer Vernichtung lebensunwerten Lebens durch und fand ihren vermeintlichen Höhepunkt im Holocaust an den europäischen Juden.
2. Wider die Degeneration
Der 30. Januar 1933 bedeutete das Ende der fürsorglich–sozialhygienisch orientierten Gesundheitspflege der Weimarer Republik und der Anfang der selektierenden Medizin für Leistungsstarke des Nationalsozialismus. Dementsprechend folgte die Umwandlung der öffentlichen Gesundheitspflege in Erb- und Rassenpflege und im Rahmen dieses Paradigmawechsels wurde die Sozialhygiene durch die Rassenhygiene als ihre neue Leitideologie ersetzt[4]. Die Grundlage hierfür bildete unter anderem der Glaube an eine genetische und kulturelle Degeneration der Menschheit. Hierbei bezog man sich auf die Degerenationstheorie Benedict Augustin Morels von 1859, welche besagt, dass sich eine sogenannte Entartung im Erbgang verschlimmert, schließlich zur Unfruchtbarkeit und damit zum Aussterben der entarteten Sippe führt[5].
Die Nationalsozialisten sahen die Verweichlichung der Menschen und die vermeintliche „Volksentartung“ gerade in den caritativen Bemühungen der Weimarer Republik und ihrer Fürsorge für Schwache und Kranke sowie deren Schutz, begründet. So schrieb 1935 beispielsweise der Rassenhygieniker Karl Astel, Präsident des Thüringischen Landesamtes für Rassewesen und Rektor der Universität Jena:[6]
„Unter der Herrschaft lebensfeindlicher Mächte wurde das deutsche Volk mehr und mehr von dem Wahne befallen, dass die Gesamtheit der Umwelteinflüsse, wie Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsschicht, Ernährung, Kleidung, Bildung, Hygiene, Schulung (...) die entscheidende Rolle für die endgültige Tüchtigkeit eines Menschen spielen. Gemäß diesen Irrlehren wurde die ganze Leistungskraft und Energie von Staat und Volk dazu aufgeboten, diese äußeren Gegebenheiten fortgesetzt zu verbessern. (...)Die neue deutsche Auffassung vom Wesen der Krankheit ist die, dass Sitz der Ursache der Erkrankung im menschlichen Körper selbst zu suchen sind; der Einzelne oder seine Vorfahren sind schuld, wenn der Mensch erkrankt, weil die Naturgesetze übertreten sind.“[7]
Somit war die Erhaltung und „Aufwärtsentwicklung“ des Volkes nicht durch die Verbesserung der Umweltbedingungen und einer Hygienisierung des Lebensraumes, sondern allein durch die Förderung der wertvollen Erbstämme bei gleichzeitigem Zurückdrängen der Erbkranken zu gewährleisten. Die Ursache für mögliche Erkrankungen wurde nicht mehr außerhalb des Körpers gesucht, sondern der Körper selbst, geschwächt durch vermeintlich schlechte Erbanlagen, wurde zum „Sitz der Ursache der Erkrankung“ deklariert. Äußere Einwirkungen wie Bakterien oder dergleichen waren demnach nur noch der bekanntliche Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.
[...]
[1] Vgl. Wolfgang U. Eckart: Die Vision vom „gesunden Volkskörper“. In:Hauptsache gesund! Gesundheitsaufklärung zwischen Disziplinierung und Emanzipation. Marburg 1998. Seite 44.
[2] Vgl. Volk und Gesundheit, Heilen und Vernichten im Nationalsozialismus, Begleitbuch zur gleichnamigen Austellung des Ludwig-Uhland-Instituts für Empirische Kulturwissenschaften Universität Tübingen. Frankfurt am Main 1982. Seite 132.
[3] Vgl. http://www.dhmd.de/neu/index.php?id=994
[4] Vgl. Wolfgang U. Eckart: Die Vision vom „gesunden Volkskörper“. In:Hauptsache gesund! Gesundheitsaufklärung zwischen Disziplinierung und Emanzipation.a.a.O. Seite 45.
[5] http://de.wikipedia.org/wiki/Degeneration
[6] Vgl. Volk und Gesundheit, Heilen und Vernichten im Nationalsozialismus, Begleitbuch zur gleichnamigen Austellung des Ludwig-Uhland-Instituts für Empirische Kulturwissenschaften Universität Tübingen. a.a.O. Seite 46
[7] Ebd., Seite 46.
- Quote paper
- Sabrina Natalie Schreyer (Author), 2007, Rassenhygiene im Nationalsozialismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/89265