Die rechtliche Stellung der Frau seit der Neuzeit ist eine faktische Gleichberechtigung. Sie hat die gleichen besitzrechtlichen Ansprüche, wie ein Mann, kann Eigentum habe, kann erben, kann sich scheiden lassen (selbst als Katholikin mit besonderem Grund). Aber wie sah die Situation für die Frau des Mittelalters aus, welche Ansprüche hatte sie auf Besitz ihres Mannes? Um überhaupt klären zu können, was eine Frau besitzen durfte, was sie erben durfte, wie sie ihre Sicherheit nach dem Tod des Mannes gewährleisten konnte, muss man einiges bei der Betrachtung beachten. So ist es zunächst einmal von Bedeutung, welche Regionen man untersucht. Herrschte römisches Recht, germanisches Recht oder unter Umständen ein gänzlich anderes? Ferner muss bedacht werden, in welcher Phase des Mittelalters man die Beobachtungen ansetzt. Mit ständig fortschreitender Romanisierung ändert sich die Situation der Frau in den nördlichen Gebieten Europas zusehends. Zunächst von Stammes- Sippen- und Völkerrechten geprägt, geraten diese Gebiete unter zunehmenden Einfluss des römischen Rechts.
Welches Eigentum hatte also eine Frau? Was durfte sie erben? Wie sicherte sie ihr Alter? Welchen rechtlichen Status hatte sie? Bei der Betrachtung könnten zahlreiche Quellen zu Rate gezogen werden. Hier soll aber nur eine kleine, beispielhafte Auswahl getroffen werden. So kann als Beispiel für das frühe Mittelalter und den Übergang von der Antike die „Pactus Legis Salicae“ dienen, welche überlieferte Rechtsgepflogenheiten sammelte und erstmalig im 6. Jhd. in schriftlicher Form darstellt. Darin werden die germanischen Bräuche und Rechte als Beispiel herangezogen werden können. Als zweites Beispiel soll der Sachsenspiegel dienen, welcher im 13. Jahrhundert bereits in mittelhochdeutscher Sprache niedergelegt wurde. Durch die Gegenüberstellung dieser beiden Quellen kann man einen Vergleich der Entwicklungen über weit mehr als ein halbes Jahrtausend erkennen. Im Verlauf soll allerdings nicht einzeln darauf hingewiesen werden, für welchen Zeitraum die Veränderungen stehen. Das Heranziehen von entweder „lex salica“ oder Sachsenspiegel soll stellvertretend hierfür sein.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Stellung der Frau in der mittelalterlichen Ehe
- Morgengabe, Gerade, Dos - Güter einer Frau, Güter eines Mannes
- Ehe und Ehebruch
- Sterben und erben - Rechte einer Witwe
- Schluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Stellung der Frau in der Ehe des Mittelalters. Insbesondere werden Ansprüche auf Eigentum, Erbe und Altersversorgung untersucht. Dabei wird die Entwicklung des Güterrechts in verschiedenen Regionen Europas im Kontext der Romanisierung betrachtet.
- Entwicklung des Güterrechts im mittelalterlichen Europa
- Rechtliche Stellung der Frau in der Ehe
- Anspruch der Frau auf Eigentum und Erbe
- Sicherheitsmechanismen für die Frau nach dem Tod des Mannes
- Einfluss der Romanisierung auf das Frauengüterrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der rechtlichen Stellung der Frau in der mittelalterlichen Ehe ein und stellt die historische Situation im Vergleich zur Neuzeit dar. Sie erklärt die Bedeutung der regionalen Unterschiede im Rechtssystem und die Bedeutung der Romanisierung für die Entwicklung des Frauengüterrechts.
Stellung der Frau in der mittelalterlichen Ehe: Dieses Kapitel befasst sich mit verschiedenen Aspekten des Frauengüterrechts, darunter die Morgengabe, die „dos“ und die Gütergemeinschaft im germanischen und römischen Recht. Es werden die jeweiligen Rechtsformen und ihre Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Frau erläutert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen des mittelalterlichen Frauengüterrechts, der Romanisierung, Morgengabe, Dos, Gütergemeinschaft, römisches Recht, germanisches Recht, „Pactus Legis Salicae“, Sachsenspiegel, und die Rechte von Frauen in der Ehe, insbesondere hinsichtlich Eigentum, Erbe und Altersversorgung.
- Quote paper
- Bastian Hefendehl (Author), 2007, Die rechtliche Stellung der Frau in der Ehe des Mittelalters - Anspruch auf Eigentum, Erbe und Altersversorgung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/72166