Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit sind Ziele der Erziehung und müssten auch bei behinderten Menschen erreicht werden. Eine Persönlichkeit, die mündig, (selbst-)kritisch und kritikfähig ist, kann als Erziehungs- und Bildungsziel nicht übernommen werden. Denn hier besteht das Problem: Menschen mit einer Behinderung, genauer mit einer geistigen Behinderung, sind in der Fähigkeit des Lernens eingeschränkt und können sich daher nicht wie gesunde Menschen entwickeln. Sie können die Hürde der Lebenspraxis nicht ohne Hilfe, ohne eine `besondere´ Erziehung und pädagogische Einwirkung bewältigen. Was ist diese `Sonderpädagogik´ und welche Ziele verfolgt sie? Mit dieser Frage werde ich mich intensiver beschäftigen.
Bevor man sich mit der Frage beschäftigt, wie man mit der Methode „lebenspraktisches Lehren“ ein bestimmtes Maß an Selbstständigkeit eines geistig eingeschränkten Menschen erreichen kann, muss man sich zunächst einmal mit der Problematik auseinandersetzen, ob überhaupt geistig behinderte Menschen zur Autonomie erzogen oder besser aufgefordert werden können.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung: Die Hürde der Gesellschaft
2. Allgemeines Verständnis zur Ausdifferenzierung der Problematik, dass Schwerbehinderung und Behinderung als Gleiches angesehen werden
3. Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit
4. Mündigkeit, Teilhabe und lebenspraktisches Lernen-Bedeutsamkeit in der Sonderpädagogik
4.1. Können geistig eingeschränkte Menschen mündig werden?
4.2. Teilhabe als Ziel
4.3. Lebenspraktische Tätigkeiten und Kompetenzen
5. Resümee
6. Quellenverzeichnis
7. Literaturverzeichnis
Anhang
1. Einleitung: Die Hürde der Gesellschaft
In meiner Facharbeit werde ich der Frage nachgehen, was als eine erfolgreiche pädagogische Einwirkung auf geistig beeinträchtigte Menschen bezeichnet werden kann. Dabei muss also geklärt werden, worauf die Erziehung bei geistig eingeschränkten Menschen abzielt. Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit sind Ziele der Erziehung und müssten auch bei behinderten Menschen erreicht werden. Eine Persönlichkeit, die mündig, (selbst-)kritisch und kritikfähig ist, kann als Erziehungs- und Bildungsziel nicht übernommen werden. Denn hier besteht das Problem:
Menschen mit einer Behinderung, genauer mit einer geistigen Behinderung, sind in der Fähigkeit des Lernens eingeschränkt und können sich daher nicht wie gesunde Menschen entwickeln. Sie können die Hürde der Lebenspraxis nicht ohne Hilfe, ohne eine `besondere´ Erziehung und pädagogische Einwirkung bewältigen. Was ist diese `Sonderpädagogik´ und welche Ziele verfolgt sie? Mit dieser Frage werde ich mich intensiver beschäftigen.
Aus dieser Kenntnis lässt sich herauskristallisieren, dass geistig eingeschränkte Menschen Probleme haben werden eigenständig und selbstbestimmt an der Welt teilzunehmen. Trotz alledem hat jeder Mensch das Recht an der Gesellschaft zu partizipieren und ebenfalls selbstbestimmt zu handeln. Es stellt sich nun die Frage, wie man die Partizipation an der Gesellschaft bei geistig eingeschränkten Menschen ermöglichen kann. Es reicht nicht aus, dass die Eltern sich der Frage widmen, denn sie besitzen in der Regel nicht die notwendige sonderpädagogische Ausbildung. Es werden ausgebildete (Sonder-) Pädagogen gebraucht, um eben konsequent und zielführend auf geistig behinderte Menschen einwirken zu können. Die (Förder-) Schulen haben gute ausgebildete (Sonder-) Pädagogen, die professionell geistig behinderte Kinder fördern und fordern. Wenn man die Arbeit in einer Förderschule genauer betrachtet und die verwendeten Methoden versteht, kommt man schnell zum Schluss, dass der Bildungsbereich `lebenspraktisches Lernen´ eine wesentliche und zentrale Rolle spielt. Behinderte Menschen lernen sukzessiv, wie sie das Leben ohne Unterstützung partiell bewältigen können.
Fachpraktikum Ich werde im Rahmen meiner Facharbeit an der Schule 0. in W. forschen, die auf die Förderung von körperlich und/oder geistig beeinträchtigten Kindern spezialisiert ist.
Konkrete Forschungsaspekte Für meine Facharbeit konkretisiere ich meinen Forschungsauftrag dahingehend auf die Frage, wie die Teilhabe an der Gesellschaft bei geistig eingeschränkten Menschen ermöglicht wird. Hierbei beobachte ich die Methoden der Lehrer*innen -die Art der Aufforderungen zur Lebensbewältigung- und die Wirkungen bei den Schüler*innen. In meiner Facharbeit werde ich mich auf geistig eingeschränkte Menschen konzentrieren, die noch ansatzweise die Fähigkeit zu lernen besitzen.
2. Allgemeines Verständnis zur Ausdifferenzierung der Problematik, dass Schwerbehinderung und Behinderung als Gleiches angesehen werden
Unterschied zwischen Schwerbehinderung und Behinderung Bevor ich mit der eigentlichen Forschungsaufgabe beginne, ist es nötig zu erklären, was die Unterschiede zwischen „Schwerbehinderung“ und „Behinderung“ sind, denn es geht letztlich in meiner Facharbeit um geistig behinderte Menschen. Der Saat differenziert im SGB IX offiziell zwischen „Schwerbehinderung“ und „Behinderung“:
„Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung wenigstens 50 beträgt und die in Deutschland wohnen, gelten als schwerbehindert (§ 2 SGB IX). So gilt z.B. der besondere Kündigungsschutz (§ 85 ff. SGB IX) für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen“ ([Grad der Behinderung] von wenigstens 30).1 Die Bedeutsamkeit dieser Differenzierung liegt im Grunde darin, dass sich die Erziehungsmethoden und -arten besonders in ihrer Grundabsicht (dem Ziel der angewendeten Erziehung) unterscheiden können. Man kann zum Beispiel einen schwerbehinderten Menschen, der im Rollstuhl sitzt (körperliche Beeinträchtigung) und keine Geste, sowie Sprache versteht, da die Auffassungsgabe deutlich eingeschränkt ist (geistige Beeinträchtigung), nicht zur Bewältigung der Lebenspraxis auffordern. Es ist gar nicht möglich, doch bei einem behinderten Menschen wiederum schon. Eine weit ausgeprägte Lernstörung kann und wird schon als eine Behinderung angesehen. Man kann sich letztlich über die Frage streiten, wann man Menschen als behindert und wann als schwerbehindert einstufen soll (unabhängig vom Gesetz).
3. Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit
Der Mensch mit geistiger Behinderung im Konflikt zwischen Autonomie und Angewiesensein (Begriffserklärung von „Bildsamkeit“ und „Bildung“ im pädagogischen Kontext)
Bevor man sich mit der Frage beschäftigt, wie man mit der Methode „lebenspraktisches Lehren“ ein bestimmtes Maß an Selbstständigkeit eines geistig eingeschränkten Menschen erreichen kann, muss man sich zunächst einmal mit der Problematik auseinandersetzen, ob überhaupt geistig behinderte Menschen zur Autonomie erzogen oder besser aufgefordert werden können.
Um überhaupt beantworten zu können, ob geistig eingeschränkte Menschen zur Selbstständigkeit aufgefordert werden können, muss man die Grundvoraussetzung der Selbstständigkeit im allgemein pädagogischen Kontext kennen lernen.
Professor Dr. Volker Ladenthin2, ein bedeutsamer Pädagoge, schreibt dem Menschen die Fähigkeit `bildsam zu sein´ zu. Ladenthin betrachtet den Menschen als ein bildsames Wesen und erklärt, dass der Mensch darin seine anthropologische Bestimmung verfolge.3 Bedeutsamer Weise muss man den Begriff „Bildsamkeit“ intensiver aufgreifen. Bildsamkeit sei schließlich die Voraussetzung einer Autonomie und ermöglicht letztlich die Bildung des Menschen, denn „[…] Bildung ist an die Idee der Bildsamkeit gebunden […]“4 Bildsamkeit sei, nach Ladenthin, die anthropologisch einzige Bestimmung des Menschen. Er könne und müsse sich „[…] in Auseinandersetzung mit Natur und Geschichte, anderen Menschen und sich selbst selbsttätig und selbstständig lernend bestimmen[…].“5 In der Pädagogik hat „Bildung“ eine wesentliche zentrale Rolle, worauf Erzieher in der Erziehung abzielen müssen. „Bildung meint eigentlich Selbstbildung. […] Hier erscheint der Mensch gewissermaßen als Autor seiner selbst. Die Pädagogik betont diese >>Selbstherstellung<<, um deutlich zu machen, dass der Mensch nicht von anderen gemacht wird. Er ist Herr seiner selbst.“6 Jochen Krautz beschreibt, dass letztlich Bildung die Selbstbestimmung voraussetze und daher auch die Selbstständigkeit, was unter Autonomie verstanden wird. Autonomie ist die Begabung selbsttätig und selbstständig handeln zu können, ohne abhängig zu sein.7
Auf einen bedeutsamen Aspekt muss noch eingegangen werden, der im Verlauf dieser Arbeit zentral sein wird. Aus der Erklärung von Volker Ladenthin, dass man sich selbst lernend bestimmen solle, lässt sich herauskristallisieren, dass der Mensch die Kompetenz des Lernens besitzen müsse. Hechler8 begründet diese Tatsache und erklärt: „Die Fähigkeit, zu lernen und sich selbst zu bilden, ist Voraussetzung dafür, dass es der Erziehung gelingen kann, Lernprozesse zu initiieren, die es dem Menschen ermöglichen, einen gebildeten Zustand erreichen zu können.“9 Der Mensch müsse also die Fähigkeit des „Lernens“ haben, um Lernprozesse bewirken zu können.
Doch was ist mit einem Menschen, der in der Fähigkeit des Lernens eingeschränkt ist oder fast gar nicht lernen kann? Mit dieser Problemstellung befassen sich viele Sonderpädagogen, denn behinderte Menschen haben genau dieses Problem. Trotzdem findet und kennt man behinderte Menschen, die es gelernt haben, wie man richtig isst, sich anzieht oder sich in einem Verkehrsbereich verhält usw.
Nach John F. Kane und Gudrun Kane10 ging man früher davon aus, dass behinderte Menschen nicht bildungs- bzw. lernfähig waren. „Hier hat sich in den letzten Jahren ein grundlegender Wandel vollzogen. Verschiedene Untersuchungen, vor allem in den USA, zeigten, dass zumindest im Bereich der lebenspraktischen Tätigkeiten, auch schwer retardierte Kinder eine gewisse Lernfähigkeit besitzen.“11 (Kane/ Kane, 1984, S.12) Zwar sind die Untersuchungen schon sehr veraltet, aber haben dennoch heute einen besonderen Stellenwert, da sich die Sonderpädagogik auf diese gewisse Lernfähigkeit (lebenspraktische Fertigkeiten lernen zu können) fokussieren muss. Man merkt schnell, dass der eigentlich Erziehungsauftrag bei gesunden Menschen, also Aufforderung zu Selbstständigkeit, bei behinderten Menschen nicht vollständig gelingen kann. Es muss sich also etwas zwischen Selbstständigkeit und Angewiesensein befinden, das dem behinderten Menschen ermöglicht, ein wenig selbstbestimmt und daher auch selbsttätig handeln zu können. „ […] „Behinderung zwischen Autonomie und Angewiesensein“ beschreibt einen Zwischenraum, vielleicht auch ein „Zwischen“, das, was nicht das eine und auch nicht das andere ist.“12 (Schmerfeld, 2004, S. 32) Die Grundidee aus individualpsychologischer Perspektive nach Schmerfeld ist letztlich, dass sich behinderte Menschen grundsätzlich im Konflikt zwischen Autonomie und Angewiesensein befinden, d.h. sie können weder nur selbstständig oder nur angewiesen sein. Man müsse das „Zwischen“ erreichen und so kann eben die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden, denn nur eine ausreichend entwickelte Persönlichkeit kann sich in der Welt zurechtfinden. Das Ziel ist also nicht mehr Bildung bzw. die vollumfängliche Autonomie bei geistig behinderten Menschen, sondern ein Ziel, dass die Teilhabe (so weit wie möglich) an der Gesellschaft ermöglicht: „Sonderpädagogische Förderung für Schülerinnen und Schüler strebt einen größtmöglichen Umfang schulischer und beruflicher Eingliederung, weitgehende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in Selbstbestimmung und Mitverantwortung sowie selbständige Lebensgestaltung an.“13 (Lebenshilfe Niedersachsen, 01.11.2011)
4. Mündigkeit, Teilhabe und lebenspraktisches Lernen (Bedeutsamkeit in der Sonderpädagogik)
Sukzessiv wird die Bedeutsamkeit des lebenspraktischen Lernens für geistig behinderte Menschen klarer. Lebenspraktisches Lernen erscheint nun als notwendiges Mittel, um in der Gesellschaft eigenständig und selbsttätig partizipieren und daher auch sich von Hilfen anderer Menschen emanzipieren zu können.
4.1 Können geistig eingeschränkte Menschen mündig werden ?
„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines andern zu bedienen. Selbst verschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Muth, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.“14
Kant erklärt, dass Mündigkeit die Begabung ist, sich seines eigenes Verstandes zu bedienen. Könnten geistig eingeschränkte Menschen ihren Verstand benutzen, so könnten sie das Leben ohne Unterstützung bewältigen, da sie die Fähigkeit des Denkens besäßen. „Verstand, als das Vermögen zu denken […]“.15 Denken16 ist die menschliche Fähigkeit mit dem Verstand zu arbeiten und zu überlegen. Es ermöglicht die Fähigkeit des Erkennens und des Urteilens. Mündigkeit kann also nicht das Ziel der Sonderpädagogik sein, da der Versuch, geistig eingeschränkte Menschen zur Mündigkeit aufzufordern, scheitern würde. Gerade deswegen scheitert der Versuch, da geistig eingeschränkte Menschen eine beschränkte Lernfähigkeit haben und sich viel langsamer entwickeln. „Wir fördern jedes Kind auf der Grundlage der jeweiligen individuellen Möglichkeiten.“17 Die Förderung ist eben abhängig von der jeweiligen individuellen Möglichkeit des Schülers, wie die Lehrerin erklärt. Diese Möglichkeit wird zu Beginn eines Schuljahres in der Schule analysiert, sodass sich ein Muster (Förderplan) ergibt, woran Erzieher*innen und Lehrer*innen festhalten. Dieses Muster gibt an, inwieweit der/die Schüler*in schon entwickelt ist und welche Kompetenzen er/sie hat, unter der Berücksichtigung der geistigen Einschränkung. Die Ziele, die erreicht werden sollen, sind dadurch individuell und nicht auf andere übertragbar. (s. Anhang F) Die Ausgangsfrage war, wie man mit der lebenspraktischen Lehre die Teilhabe eines geistig eingeschränkten Menschen erreichen kann. Sie können sich nicht vollständig von anderen Menschen emanzipieren. Doch Teilhabe heißt nicht, dass man sich komplett von anderen Menschen emanzipieren muss, sondern eher, dass man ein Teil der Gesellschaft wird. „Wenn man gelernt hat, wie man in der Gesellschaft funktioniert und sich einbringen kann, wird Teilhabe ermöglicht. Teilhabe erfordert daher auch eine Selbstständigkeit, die durch die lebenspraktischen Tätigkeiten selektiv erreicht werden kann.“18 Man muss hier also einen Rückbezug zu der Theorie nach Schmerfeld machen, der beschreibt, dass das „Zwischen“ bei geistig behinderten Mensch erreicht werden müsse. Mit der Lehre von lebenspraktischen Tätigkeiten kann man eine gewisse Selbstständigkeit initiieren, die dem geistig eingeschränkten Menschen ermöglicht, Teilhabe an der Welt und der Gesellschaft zu haben. „Wenn man weiß wie man z. B. bei Aldi einkaufen und bezahlen kann, dann zählt dies schon in gewissem Maße zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“19
Das „Zwischen“ nach Jochen Schmerfeld ist also zu erreichen, um das Ziel der Teilhabe bei geistig eingeschränkten Menschen erreichen zu können. Doch es stellt sich nun die Frage, was überhaupt Teilhabe ist.
4.2 Teilhabe als Ziel
Die Lebenshilfe20 erklärt:
„Teilhabe ist das Recht aller Bürger(innen), und Teilhabe ist zugleich der Weg dorthin. Kein Mensch darf wegen seiner Rasse, ethnischen Herkunft, seiner Religion oder sich als Selbsthilfevereinigung, Eltern-, Fach- und Trägerverband für Menschen mit insbesondere geistiger Behinderung und ihre Familien.
[...]
1 Marianne Kunert aus der Berliner Behinderten Zeitung schrieb über die „Behindert oder schwerbehindert: Was ist der Unterschied? Zitat: Marianne Kunert (Datum unbekannt), Berliner Behinderten Zeitung, Behindert oder schwerbehindert: Was ist der Unterschied?
2 Prof. Dr. Volker Ladenthin ist ein deutscher Erziehungswissenschaftler und lehrt als Hochschulprofessor für Historische und Systematische Erziehungswissenschaft an der Universität Bonn.
3 Ladenthin, Volker, 2006. S.57.
4 Ladenthin, Volker, 2006. S.58.
5 Ladenthin, Volker, 2006. S.58
6 Prof. Dr. phil. Jochen Krautz ist Hochschullehrer für Kunstpädagogik an der Bergische Universität Wuppertal (Zitat: Krautz, Jochen: Ware Bildung. Schule und Universität unter dem Diktat der Ökonomie. Kreuzlingen/München: Heinrich Hugendubel Verlag, 2007, S. 11 - 15)
7 Begriff Autonomie: Erklärung in der Bildungssprache des DUDENs
8 Dr. Oliver Hechler ist Privatdozent der Universität Würzburg
9 Hechler, Oliver, 2010, S.41 ff
10 John F. Kane war bis 2006 Professor für Psychologie und Diagnostik bei Menschen mit geistiger Behinderung an der Pädagogische Hochschule Heidelberg und dortiger Leiter des Instituts für Sonderpädagogik. Dipl. Psych. Gudrun Kane war ebenfalls Hochschullehrerin an der Universität Heidelberg.
11 Zitat: John F. Kane/Gudrun Kane, 1984, Seite 12
12 Prof. Dr. Phil. Jochen Schmerfeld ist Professor an katholischen Hochschule Freiburg und Studiengangsleiter: B.A. Berufspädagogik im Gesundheitswesen. Er studierte Pädagogik, Erziehungswissenschaft, Soziologie, Psychologie und Philosophie (Diplom) (Zitat: Schmerfeld, Jochen, 2004, Seite 32)
13 Lebenshilfe Niedersachsen über das Ziel der Sonderpädagogik, 01.11.2011,
14 Kant,Immanuel(2017).BeantwortungderFrage:WasistAufklärung?(1784).Inders.,Den-kenwagen.DerWegausderselbstverschuldetenUnmündigkeit(S.7-16).Stuttgart: Reclam,S. 7
15 Zitat: Kant, 1789, online verfügbar
16 Begriff Denken: Erklärung in der Bildungssprache des DUDENs
17 Zitat: Lehrerin aus der Schule O., 21.02.2019, s. Anhang E)
18 Zitat: Lehrerin aus der Schule O., 21.02.2019, s. Anhang E)
19 Zitat: Lehrerin aus der Schule O., 21.02.2019, s. Anhang E)
20 Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. ist ein im Jahr 1958 gegründeter gemeinnütziger Verein. Sie versteht
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- Dogukan Kocaoglu (Author), 2019, Teilhabe geistig eingeschränkter Menschen. Die Bedeutsamkeit der Lehre von lebenspraktischen Kompetenzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/536292