In dieser Arbeit soll der Bereiche der Notfallmedizin, also die Notaufnahme und der Rettungsdienst, besonders betrachtet und auf seine rechtlichen Strukturen hin aufgeschlüsselt werden. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls erörtert werden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen vorhanden sind, um eine Delegation oder gar die Substitution ärztlicher Maßnahmen auf nicht-ärztliches Personal zu übertragen, beziehungsweise welche Bedingungen noch dafür geschaffen und erprobt werden müssen
Seit vielen Jahren gibt es in Deutschland im Gesundheitsbereich zahlreiche verschiedene Professionen und Berufe mit unterschiedlichen Aufgaben, Fachbereichen und Kompetenzen. Der Gesetzgeber hat versucht, und versucht noch immer, diese einzelnen Bereiche voneinander zu unterscheiden und für diese Rechte und Pflichten, Aufgaben- und Kompetenzbereiche zu definieren. Dabei kommt es zwischen den einzelnen Bereichen zu Überschneidungen und auch Unklarheiten, gerade dort, wo mehrere Berufe unterschiedlicher Qualifikationen zusammenarbeiten.
Dabei werden die rechtlichen Aspekte von Delegation, Substitution und die Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten zwischen den verschiedenen Berufsgruppen der Ärzte, Heilpraktiker, Notfallsanitäter und der Gesundheits- und Krankenpflege erörtert.
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungen
1 Einführung
1.1 Begriffserklärung
1.1.1 Ärztliche Tätigkeit
1.1.2 Pflegerische Tätigkeit
1.1.3 Notfall, medizinisch
2 Delegation und Substitution
2.1 Delegation
2.2 Substitution
2.3 Juristische Lage
2.4 Häufig delegierte Maßnahmen
3 Gesundheits- und Krankenpflege
4 Notfallsanitäter
5 Heilpraktiker
6 Ärzte
7 Fachqualifikationen
7.1 Advanced Nursing Practice
7.2 Fachpflege Anästhesie- und Intensivmedizin
7.3 Fachpflege Notfallmedizin
8 Ausblick
Literaturverzeichnis
- Quote paper
- Christina Decken (Author), 2018, Wer darf was in der Notfallmedizin? Recht und Vorbehaltsaufgaben der berufsgrupplichen Heilkundler im Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/517947