Die Legitimitätsgeltung legaler (oder rationaler) Herrschaft beruht bei Max Weber „auf dem Glauben an die Legalität gesatzter Ordnungen und des Anweisungsrechts der durch sie zur Ausübung der Herrschaft Berufenen“.
Was zeichnet legale Herrschaft bei Max Weber im Vergleich zu anderen Herrschaftsformen aus und welches Rechtsverständnis liegt diesem Herrschaftsmodell zugrunde? Hier bei wird insbesondere auf den Begriff Rechtspositivismus/Antipositivismus eingegangen und Webers Rechtsverständnis mit dem von Jürgen Habermas verglichen.
Zu klären ist zunächst was Max Weber unter seinem Herrschaftsbegriff versteht. Den Herrschaftsbegriff erläutert Weber in seinem Monumentalwerk „Wirtschaft und Gesellschaft“ in Abgrenzung zu Macht. Andreas Anter beschreibt Webers Herrschaftsbegriff daher als eine institutionalisierte Form der Macht.
Die Herrschaft bedarf nach Weber, im Unterschied zur Macht, der Legitimität. Diese ergibt sich aus der Zustimmung der Beherrschten. Demnach beruht Herrschaft bei Weber auf dem freiwilligen Gehorchen der Beherrschten. Dies wird von Max Weber in „Wirtschaft und Gesellschaft“ wie folgt beschrieben. Das Gehorchenwollen kann bei Weber auf affektuelle wert- oder zweckrationale Motive zurückgeführt werden.
Einen weiteren Bestandteil der Legitimität bildet laut Weber der Legitimitätsglaube. Legitimitätsglaube meint den Glauben der Beherrschten an die legale und gerechtfertigte Herrschaft. Legitimität verleiht der Herrschaft im Unterschied zu einfacher Macht Dauerhaftigkeit, da die Herrschaft auf der Freiwilligkeit der Beherrschten beruht.
Inhaltsverzeichnis
- A. Herrschaftsbegriff nach Max Weber
- I. Formen der Herrschaft bei Max Weber
- 1. Traditionale Herrschaft
- 2. Charismatische Herrschaft
- 3. Legale Herrschaft
- 4. Vergleich der Herrschaftsformen Max Webers
- II. Das Rechtsverständnis Max Webers
- 1. Das Rechtsverständnis Webers im Bezug auf die legale Herrschaft
- 2. Rechtspositivismus
- 3. Antipositivismus
- III. Max Webers Rechtsverständnis im Vergleich zu anderen Autoren
- 1. Das Rechtsverständnis Geigers
- 2. Vergleich des Rechtsverständnisses Webers und Geiger
- 3. Das Rechtsverständnis Eugen Ehrlichs
- 4. Vergleich des Rechtsverständnisses Webers und Ehrlichs
- I. Formen der Herrschaft bei Max Weber
- B. Die moralphilosophische Begründung der Legitimität Webers
- I. Die moralphilosophische Begründung der Legitimität durch Weber
- II. Die moralphilosophische Begründung der Legitimität durch Habermas
- III. Vergleich der Legitimitätsmodelle von Weber und Habermas
- IV. Ergebnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Herrschaftsbegriff von Max Weber und dessen Bedeutung im Kontext der Legitimität. Sie analysiert die verschiedenen Formen der Herrschaft nach Weber, untersucht sein Rechtsverständnis und setzt dieses in Beziehung zu anderen Autoren. Darüber hinaus wird die moralphilosophische Begründung der Legitimität bei Weber und Habermas analysiert und verglichen.
- Webers Herrschaftsbegriff und seine drei idealtypischen Formen
- Das Rechtsverständnis Webers und dessen soziologische Perspektive
- Der Vergleich des Rechtsverständnisses Webers mit anderen Autoren
- Die moralphilosophische Begründung der Legitimität bei Weber und Habermas
- Die Bedeutung von Legitimität für die Stabilität von Herrschaftssystemen
Zusammenfassung der Kapitel
A. Herrschaftsbegriff nach Max Weber
Dieses Kapitel beginnt mit einer Definition von Webers Herrschaftsbegriff, die ihn von Macht abgrenzt. Es wird hervorgehoben, dass Herrschaft nach Weber auf Legitimität beruht, welche sich aus der Zustimmung der Beherrschten ergibt. Anschließend werden die drei reinen Typen legitimer Herrschaft nach Weber vorgestellt: Traditionale Herrschaft, charismatische Herrschaft und legale Herrschaft. Jede Form wird im Detail beschrieben, inklusive ihrer charakteristischen Merkmale, der Verwaltungsapparates und der Beziehung zwischen Herrschenden und Beherrschten.
B. Die moralphilosophische Begründung der Legitimität Webers
Dieser Abschnitt analysiert die moralphilosophische Grundlage von Webers Legitimitätskonzept. Es werden die unterschiedlichen Ansätze von Weber und Habermas in Bezug auf die moralische Begründung von Legitimität verglichen.
Schlüsselwörter
Die Arbeit widmet sich den Kernthemen des Rechts, der Herrschaft und der Legitimität. Zu den zentralen Begriffen zählen: Herrschaftsbegriff, Legitimität, Traditionale Herrschaft, Charismatische Herrschaft, Legale Herrschaft, Rechtspositivismus, Antipositivismus, Bürokratie, Moralphilosophie, Legitimitätsmodell.
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- Anonym (Author), 2016, Der Herrschaftsbegriff des Max Weber, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/504862