Die nachfolgende Hausarbeit beschäftigt sich mit der Verfassungsmäßigkeit der nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung sowie mit dem Vogelfreistellen eines Bürgers durch den Staat.
Dafür werden zunächst die betreffenden Paragraphen des Strafrechts eingeführt, bevor in einem zweiten Schritt der mögliche Konflikt zwischen den Grundrechten der Person und dem Strafrecht näher erörtert wird.
Abschließend wird Fazit ein bezüglich des Ausgangs dieses Konfliktes gezogen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Zulässigkeit
- I. Zuständigkeit Bundesverfassungsgericht
- II. Beschwerdefähigkeit
- III. Zulässiger Beschwerdegegenstand
- IV. Beschwerdebefugnis
- V. Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität
- VI. Form und Frist
- VII. Zwischenergebnis
- B. Begründetheit
- I. Art. 5 Abs. 1 S.1 GG
- 1. Persönlicher Schutzbereich
- 2. Sachlicher Schutzbereich
- II. Art. 11 GG
- 1. Persönlicher Schutzbereich
- 2. Sachlicher Schutzbereich
- III. Art. 2 Abs. 2 S. 2 i.V.m. Art. 104 GG
- 1. Persönlicher Schutzbereich
- 2. Sachlicher Schutzbereich
- 3. Eingriff
- 4. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- a) Schranken
- b) Schranken-Schranken
- aa) Formelle Verfassungsmäßigkeit
- (1) Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG
- (2) sonstige Formelle Verfassungsmäßigkeit
- bb) Materielle Verfassungsmäßigkeit
- (1) Rückwirkungsverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG
- (a) Eine Ansicht
- (b) Andere Ansicht
- (c) Stellungnahme
- (2) Vertrauensschutz nach Art. 2 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG
- (a) Unechte Rückwirkung
- (b) Echte Rückwirkung
- (3) Verhältnismäßigkeit
- (a) Legitimer Zweck
- (b) Geeignetheit
- (c) Erforderlichkeit
- (d) Angemessenheit
- 5. Ergebnis
- C. Art. 2 Abs. S. 1 GG
- I. Persönlicher Schutzbereich
- II. Sachliche Schutzbereich
- III. Eingriff/Übergriff
- 1. Klassischer Eingriff
- 2. Erweiterter Eingriff
- IV. Bestehen einer Schutzpflicht aus dem Freiheitrecht
- V. Verletzung Schutzgut durch Private
- VI. Adressat einer Schutzpflicht
- VII. Untermaßverbot
- VIII. Zwischenergebnis
- D. Art. 1 Abs. 1 GG
- I. Persönlicher Schutzbereich
- II. Sachlicher Schutzbereich
- III. Eingriff
- IV. Zwischenergebnis
- E. Art. 3 Abs. 1 GG
- I. Vergleichspaar
- II. Rechtlich relevante Ungleichbehandlung
- 1. Ungleichbehandlung
- 2. Rechtlich relevant
- III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- 1. Bestimmung der Kontrolldichte
- 2. Neue Formel
- a) Legitimer Zweck der Ungleichbehandlung
- b) Zwischenergebnis
- F. Ergebnis
- Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Sicherungsverwahrung
- Grundrechtliche Schutzbereiche im Kontext von „Fake News“ und „Hate Speech“
- Verhältnismäßigkeitsprüfung staatlicher Maßnahmen
- Schutzpflicht des Staates gegenüber Bürgern vor privaten Übergriffen
- Auslegung und Anwendung von Grundrechten
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit analysiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Sicherungsverwahrung im deutschen Recht, insbesondere im Kontext der Erweiterung des Straftatenkatalogs um ehrverletzende Delikte im Internet und der Einführung der Bundesacht. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit Grundrechten wie dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 GG), dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 GG), dem Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG) und dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG).
Zusammenfassung der Kapitel
A. Zulässigkeit: Dieses Kapitel untersucht die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, indem es die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, die Beschwerdefähigkeit der Antragstellerin, den zulässigen Beschwerdegegenstand, die Beschwerdebefugnis, die Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität sowie die Einhaltung von Form und Frist prüft. Es stellt die notwendigen Voraussetzungen für die Bearbeitung der Beschwerde im Kern dar und legt die Grundlage für die anschließende Begründetheitsprüfung.
B. Begründetheit: Dieser Abschnitt prüft die Begründetheit der Verfassungsbeschwerde unter verschiedenen Grundrechtsaspekten. Es werden die Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit), 11 GG (Freizügigkeit), 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht) im Detail analysiert. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der staatlichen Maßnahmen im Hinblick auf den jeweiligen Grundrechtseingriff steht im Zentrum dieses Kapitels, einschließlich einer eingehenden Betrachtung des Rückwirkungsverbots und des Vertrauensschutzes.
C. Art. 2 Abs. S. 1 GG: Der Fokus liegt hier auf der Prüfung des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführerin. Es wird untersucht, ob ein klassischer oder erweiterter Eingriff vorliegt, ob der Staat eine Schutzpflicht verletzt hat und ob das Untermaßverbot eingehalten wurde. Der Abschnitt analysiert die Schutzpflicht des Staates gegenüber Bürgern vor privaten Übergriffen und wer der Adressat dieser Schutzpflicht ist.
D. Art. 1 Abs. 1 GG: Dieser Abschnitt analysiert die potentielle Verletzung der Menschenwürde der Beschwerdeführerin durch die staatlichen Maßnahmen. Es wird geprüft, ob die Sicherungsverwahrung und die Bundesacht die Menschenwürde der Beschwerdeführerin in irgendeiner Weise antasten. Die Bewertung der staatlichen Maßnahmen im Licht des Grundrechts auf Menschenwürde steht im Mittelpunkt.
E. Art. 3 Abs. 1 GG: Hier wird die Gleichbehandlung der Beschwerdeführerin im Vergleich zu anderen Personen untersucht. Die Analyse konzentriert sich darauf, ob eine rechtlich relevante Ungleichbehandlung vorliegt und ob diese verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Die Verhältnismäßigkeit der Ungleichbehandlung wird detailliert geprüft.
Schlüsselwörter
Sicherungsverwahrung, Grundrechte, Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Freizügigkeit, Gleichheit, Verhältnismäßigkeit, Rückwirkungsverbot, Vertrauensschutz, „Fake News“, „Hate Speech“, Bundesacht, Schutzpflicht des Staates.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Hausarbeit: Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Sicherungsverwahrung
Was ist der Gegenstand dieser Hausarbeit?
Die Hausarbeit analysiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Sicherungsverwahrung im deutschen Recht, insbesondere im Kontext der Erweiterung des Straftatenkatalogs um ehrverletzende Delikte im Internet und der Einführung der Bundesacht. Sie untersucht die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit Grundrechten wie Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art. 2 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht), Art. 11 GG (Freizügigkeit) und Art. 3 GG (Gleichheitssatz).
Welche Grundrechte werden im Detail untersucht?
Die Arbeit untersucht ausführlich die Grundrechte aus Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art. 11 GG (Freizügigkeit) und Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht). Zusätzlich wird Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) und Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheit) berücksichtigt.
Welche Aspekte der Sicherungsverwahrung werden geprüft?
Die Prüfung umfasst die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Zuständigkeit des BVerfG, Beschwerdefähigkeit, Beschwerdegegenstand etc.) und die Begründetheit unter verschiedenen Grundrechtsaspekten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verhältnismäßigkeitsprüfung der staatlichen Maßnahmen, einschließlich Rückwirkungsverbot und Vertrauensschutz.
Wie wird die Verhältnismäßigkeit geprüft?
Die Verhältnismäßigkeitsprüfung umfasst die Prüfung auf einen legitimen Zweck, die Geeignetheit, die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der staatlichen Maßnahmen im Hinblick auf den jeweiligen Grundrechtseingriff. Dabei werden auch Aspekte des Rückwirkungsverbots und des Vertrauensschutzes berücksichtigt.
Welche Rolle spielen „Fake News“ und „Hate Speech“ in der Arbeit?
„Fake News“ und „Hate Speech“ sind im Kontext der Erweiterung des Straftatenkatalogs relevant. Die Arbeit untersucht, wie die Grundrechtsschutzbereiche im Kontext dieser Phänomene zu definieren und anzuwenden sind.
Wird die Schutzpflicht des Staates thematisiert?
Ja, die Arbeit analysiert die Schutzpflicht des Staates gegenüber Bürgern vor privaten Übergriffen (insbesondere im Zusammenhang mit Art. 2 GG) und wer der Adressat dieser Schutzpflicht ist.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit gliedert sich in die Kapitel A. Zulässigkeit, B. Begründetheit (mit detaillierter Prüfung der relevanten Grundrechte), C. Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht), D. Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde), E. Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheit) und F. Ergebnis.
Welche Schlüsselbegriffe sind zentral für die Arbeit?
Zentrale Schlüsselbegriffe sind Sicherungsverwahrung, Grundrechte, Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrecht, Freizügigkeit, Gleichheit, Verhältnismäßigkeit, Rückwirkungsverbot, Vertrauensschutz, „Fake News“, „Hate Speech“, Bundesacht und Schutzpflicht des Staates.
Welche Methode wird in der Arbeit angewendet?
Die Arbeit verwendet eine methodisch strukturierte und systematische Analyse der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Sicherungsverwahrung unter Berücksichtigung der genannten Grundrechte. Sie folgt einem etablierten Schema der verfassungsrechtlichen Prüfung.
Für wen ist diese Hausarbeit relevant?
Diese Hausarbeit ist relevant für Studierende der Rechtswissenschaften, insbesondere im Bereich des Staats- und Verwaltungsrechts, sowie für alle Interessierten, die sich mit den verfassungsrechtlichen Aspekten der Sicherungsverwahrung und dem Schutz von Grundrechten im digitalen Raum auseinandersetzen möchten.
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- Dominik Schneider (Author), 2018, Konflikt zwischen dem Strafrecht und den Grundrechten. Die Frage der Sicherheitsverwahrung, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/462257