Der Vorstand wird gem. §84 AktG durch Beschluss ausschließlich und zwingend vom Gesamtaufsichtsrat bestellt. Aufgrund von §134 BGB sind rechtsgeschäftliche Verpflichtungen, die die freie Wahl des Aufsichtsrates einschränken, nichtig. Mehrheitsaktionäre oder Vorstand können aber Empfehlungen abgeben, solange diese die Freiheit des Aufsichtsrats nicht berühren. Der Deutsche Corporate Governance Codex empfiehlt bei der Bestellung allerdings auf Vielfältigkeit (diversity) zu achten. Die einzige echte Einschränkung der Wahlfreiheit stellt §100 Abs. 5 AktG mit der Verpflichtung dar, dass der Vorstand einen gewissen Prozentsatz an Frauen aufweisen muss, um die Geschlechterdiskriminierung in Führungspositionen zu bekämpfen. Die Amtszeit ist auf 5 Jahre beschränkt, eine einmalige Wiederwahl ist erst ein Jahr vor dem Ablauf der ersten Periode zulässig. Dem Aufsichtsrat obliegt gem. §87 AktG die Festsetzung des Vorstandsgehalts, das sich in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und zur Lage der Gesellschaft zu bewegen hat und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen soll. Die Abberufung des Vorstands kann ausschließlich aus wichtigem Grund durch Beschluss des Aufsichtsrats erfolgen, selbiges gilt für einvernehmliches Ausscheiden des Vorstands (meist gegen Zahlung einer Abfindung).
Inhaltsverzeichnis
- I. Der Vorstand
- 1. Bestellung und Abberufung
- 2. Befugnisse
- 3. Vorstandspflichten
- 4. Haftung
- II. Der Aufsichtsrat
- 1. Allgemeines
- 2. Bestellung und Abberufung
- 3. Rechte
- 4. Pflichten
- 5. Haftung
- III. Die Hauptversammlung
- 1. Einberufung
- 2. Rechte
- a) Geschriebene Mitverwaltungsrechte
- b) Ungeschriebene Mitverwaltungsrechte
- c) Kontrollrechte
- d) Auskunftsrecht
- 3. Beschlüsse und Stimmrecht
- IV. Praxisbezug: Die Haftung des Vorstands
- 1. Sachverhalt
- 2. Verfahrensgang durch die Instanzen
- a) Landgericht Düsseldorf
- b) Oberlandesgericht Düsseldorf
- c) Bundesgerichtshof
- 3. Business Judgement Rule
- a) Anwendbarkeit der Business Judgement Rule
- b) Präzisierung des Sorgfaltsmaßstabs hinsichtlich der Pflichtverletzung
- 4. Darlegungs- und Beweislast des §93 Abs. 2 S. 2 AktG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit der rechtlichen Konstruktion und den Aufgaben der Organe einer Aktiengesellschaft. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen der Organe, insbesondere des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Hauptversammlung, sowie deren jeweilige Pflichten und Haftungsverhältnisse.
- Rechte und Pflichten der Organe der Aktiengesellschaft
- Bestellung und Abberufung der Organe
- Haftungsverhältnisse der Organe
- Zusammenspiel der Organe und deren Einfluss auf die Geschäftsführung der Aktiengesellschaft
- Die Business Judgement Rule und ihre Anwendung in der Praxis
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel I behandelt den Vorstand der Aktiengesellschaft. Es wird die Bestellung und Abberufung des Vorstands, seine Befugnisse, Pflichten und Haftungsverhältnisse analysiert. Kapitel II beschäftigt sich mit dem Aufsichtsrat. Hier werden seine rechtliche Stellung, Zusammensetzung, Rechte, Pflichten und Haftungsverhältnisse dargestellt. In Kapitel III werden die Hauptversammlung und ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Aktiengesellschaft beleuchtet. Hier werden die wichtigsten Kompetenzen der Hauptversammlung, die Einberufung und das Stimmrecht der Aktionäre behandelt. Kapitel IV bietet einen Praxisbezug und widmet sich der Haftung des Vorstands anhand eines konkreten Fallbeispiels.
Schlüsselwörter
Aktiengesellschaft, Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Bestellung, Abberufung, Befugnisse, Pflichten, Haftung, Business Judgement Rule, Schadensersatz, Unternehmensführung, Kontrollrechte, Mitverwaltungsrechte, Stimmrecht, Kapitalerhaltungspflicht, Insolvenzantragspflicht, Compliance.
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- Marina Kitzinger (Author), 2018, Die Organe der Aktiengesellschaft. Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/432551