Die deutsche Verfassung sieht eine herausragende und starke Stellung des Bundeskanzlers vor, um eine Instabilität der Regierungen der Weimarer Republik zu vermeiden.
Die Stärke des Bundeskanzlers ergibt sich in erster Linie aus dem Grundgesetz und der Geschäftsordnung der Bundesregierung (BRegGO).
Ohne das Bundeskanzleramt wäre der Regierungschef wie Wilhelm Hennis in seinem Aufsatz Richtlinienkompetenz und Regierungstechnik vortrefflich formulierte:
„…ein bedauernswerter Vollinvalide: Er könnte nicht sehen, hören noch schreiben, geschweige denn Richtlinien bestimmen.“
Diese sehr prägnanten und überaus exakt den Kern treffenden Worte zeigen, dass das Bundeskanzleramt das Instrument des Bundeskanzlers, ja des Kanzlers Amt ist.
Erst durch das Bundeskanzleramt schöpft der Bundeskanzler Macht und Durchschlagskraft.
Bei der Durchführung seiner Aufgaben nimmt das Bundeskanzleramt eine zentrale Stellung ein und ist eine Art Schaltzentrale, die dem Kanzler in jeder politischen Lage zur Seite steht, seine Entscheidungen vorbereitet und ihre Durchführung überwacht. Zusätzlich übernimmt es die Koordination der Arbeit der Bundesministerien. Auch fungiert es als Verbindungsstelle zu den Bundestagsfraktionen, den Parteien sowie verschiedenen Interessens- und gesellschaftlichen Gruppen.
Das Bundeskanzleramt macht es erst möglich, dass der Regierungschef sein Augenmerk auf das Wesentliche und Wichtige richtet und somit überhaupt regierungsfähig ist.
Auch, wenn die Kernaufgaben des Bundeskanzleramtes in den letzten fünf Jahrzehnten im Wesentlichen gleich geblieben sind, so reflektiert die Arbeitsweise des Bundeskanzleramtes stets den Führungsstil des jeweiligen Bundeskanzlers. Jeder Kanzler nutzte das Bundeskanzleramt nicht in der gleichen Weise und auch nicht im gleichen Umfang.
Ziel dieser Arbeit ist es, heraus zu arbeiten, wie das Bundeskanzleramt als Machtressource vom amtierenden Kanzler genutzt wurde und wie effektiv die Arbeit desselben war. Um eine Vergleichsmöglichkeit zu schaffen, wird die Kanzlerschaft Konrad Adenauers und Willy Brandts untersucht.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Stellung des Bundeskanzlers
- 1. Verfassungsrechtliche und politische Stellung des Bundeskanzlers
- 1.1. Kanzlerprinzip
- 1.2. Ressortprinzip und Kollegial- oder Kabinettsprinzip
- 1.3. Grundsatz der Rücksichtsnahme auf den Koalitionspartner
- 2. Kanzlerdemokratie und ihre Merkmale
- 1. Verfassungsrechtliche und politische Stellung des Bundeskanzlers
- III. Bundeskanzleramt allgemein
- 1. Bedeutung und Funktion des Bundeskanzleramtes
- 2. Organisation und Arbeitsweise des Bundeskanzleramtes
- 3. Stellung des Chefs des Bundeskanzleramtes (ChBK)
- IV. Bundeskanzleramt als Regierungszentrale unter Konrad Adenauer und Willy Brandt - ein Vergleich
- 1. Aufbau und Reorganisation des Bundeskanzleramtes
- 2. Personalpolitik und Vertraute der Bundeskanzler innerhalb des Bundeskanzleramtes
- 3. Führungsstile der Bundeskanzler
- 4. Einfluss und Effektivität des Bundeskanzleramtes
- V. Resümee
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Ziel dieser Arbeit ist es, zu analysieren, wie das Bundeskanzleramt als Machtressource vom amtierenden Kanzler genutzt wurde und wie effektiv die Arbeit desselben war. Um eine Vergleichsmöglichkeit zu schaffen, wird die Kanzlerschaft Konrad Adenauers und Willy Brandts untersucht.
- Die verfassungsrechtliche und politische Stellung des Bundeskanzlers
- Die Bedeutung und Funktion des Bundeskanzleramtes
- Der Aufbau und die Reorganisation des Bundeskanzleramtes unter Adenauer und Brandt
- Die Führungsstile der beiden Bundeskanzler
- Der Einfluss und die Effektivität des Bundeskanzleramtes
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung, in der die herausragende Stellung des Bundeskanzlers in der deutschen Verfassung sowie die zentrale Bedeutung des Bundeskanzleramtes für die Regierungsfähigkeit hervorgehoben werden. Kapitel II analysiert die verfassungsrechtliche und politische Stellung des Bundeskanzlers, wobei das Kanzlerprinzip, das Ressortprinzip und das Kollegialprinzip im Detail erläutert werden. Kapitel III beleuchtet das Bundeskanzleramt allgemein, seine Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise und die Rolle des Chefs des Bundeskanzleramtes. Schließlich widmet sich Kapitel IV einem Vergleich des Bundeskanzleramtes unter Konrad Adenauer und Willy Brandt, wobei die Organisation, Personalpolitik, Führungsstile und der Einfluss des Amtes in beiden Kanzlerschaften untersucht werden.
Schlüsselwörter
Bundeskanzler, Bundeskanzleramt, Regierungszentrale, Machtressource, Kanzlerprinzip, Ressortprinzip, Kollegialprinzip, Konrad Adenauer, Willy Brandt, Führungsstil, Einfluss, Effektivität, Verfassungsrecht, politische Steuerung.
- Quote paper
- Jolanta Bandura (Author), 2004, Das Bundeskanzleramt als Machtressource der Bundesregierung unter besonderer Berücksichtigung der Bundeskanzlerschaft Adenauers und Brandts, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/43104