Die Speicherung von Verbindungsdaten berührt in mehrfacher Hinsicht verfassungsrechtliche Grenzen. Einerseits sind die Grundrechte der Nutzer von Telekommunikation (TK), deren Daten erhoben werden, zu betrachten. Aber auch die Seite der Betreiber von TK-Anlagen und -Diensten ist zu untersuchen. Insbesondere die Verpflichtung Privater zur Datenspeicherung für die Gewährleistung der staatlichen TK-Überwachung ist keinesfalls frei von verfassungsrechtlichen Bedenken. Für viel Aufsehen und ein gewaltiges Medienecho 1 sorgte unlängst die Forderung des Bundesinnenministers Otto Schily, sämtliche Telekommunikationsdaten sollen zur Bekämpfung des internationalen Terrors pauschal für ein Jahr gespeichert werden. Abschließend soll daher in dieser Arbeit auf die von deutscher sowie europäischer Seite angestrebte so genannte Vorratsdatenspeicherung eingegangen werden. A. Bestehende Regelung im TKG Die entsprechenden Normen sind in der Neufassung des TKG2 in Teil 7 „Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und öffentliche Sicherheit“ und in der Telekommunikations-Überwachungsverordnung3 (TKÜV) geregelt.
Inhaltsverzeichnis
- A. Bestehende Regelung im TKG
- I. Was sind Verbindungsdaten?
- 1. Bestandsdaten
- 2. Verkehrsdaten
- II. Welche Normen ermächtigen zur Speicherung von Verbindungsdaten?
- 1. Speicherung für betriebliche Zwecke
- 1.1 Bestandsdaten
- 1.2 Verkehrsdaten
- 1.3 Standortdaten gem. § 98 TKG
- 2. Speicherung zu Zwecken der TK-Überwachung
- 2.1 Kreis der Verpflichteten
- 2.1.1 Betreiber von TK-Anlagen
- 2.1.2 Diensteanbieter
- 2.2 Ermächtigende Normen
- 2.2.1 § 110 ff. TKG
- 2.2.2 §§ 100a ff. der StPO
- 2.2.3 Auskunftsersuchen zu Daten „hinter den IP-Adressen“?
- 2.2.4 §§ 23a ff. ZFdG
- 3. Zusammenfassung
- III. Eingriffe in Grundrechte des „Opfers“
- 1. Fernmeldegeheimnis Art. 10 GG
- 1.1 Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 Var. 3 GG
- 1.2 Modalitäten der Beeinträchtigung
- 1.3 Rechtfertigung von Beeinträchtigungen
- 1.4 Zwischenergebnis
- 2. Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- 2.1 Schutzbereich
- 2.2 Beeinträchtigung des Schutzbereiches
- 2.3 Rechtfertigung von Beeinträchtigungen
- 3. Zwischenergebnis
- IV. Eingriffe in Grundrechte des Dritten
- 1. Verfassungsrechtliche Probleme der Zielwahlsuche
- 1.1 Eingriff ins Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs.1 Var.3 GG
- 1.2 Rechtfertigung der Beeinträchtigung durch die Zielwahlsuche
- V. Eingriffe in Grundrechte der TK-Unternehmen
- 1. TK-Unternehmen im Schutz des Art. 10 GG?
- 2. Zulässige Abwälzung staatlicher Aufgaben auf Private
- 2.1 Zumutbarkeit der Indienstnahme von TK-Unternehmen
- 3. Verfassungsmäßigkeit der Kostentragungspflicht
- 3.1 Art. 12 GG
- 3.2 Art. 14 GG
- 3.3 Art. 3 Abs. 1 GG
- VI. Ergebnis
- B. Vorratsdatenspeicherung
- I. Pläne auf deutscher und europäischer Seite
- II. Rechtliche Probleme der Vorratsdatenspeicherung
- 1. Vereinbarkeit mit Art. 8 EMRK
- 2. Recht auf informationelle Selbstbestimmung Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art. 1 Abs.1 GG
- 3. Fernmeldegeheimnis des Art. 10 Abs.1 Var. 3 GG
- 4. Weitere betroffene Grundrechte
- 5. Ergebnis
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Verbindungsdatenspeicherung im TKG 2004
- Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Datenspeicherung
- Verfassungsmäßigkeit der Zielwahlsuche und der Abwälzung staatlicher Aufgaben auf private TK-Unternehmen
- Rechtliche Probleme der Vorratsdatenspeicherung
- Grundrechtliche Herausforderungen im Kontext der digitalen Kommunikation
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Problemen, die sich aus der Speicherung von und dem Zugang zu Verbindungsdaten ergeben. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse der geltenden Rechtslage im Telekommunikationsgesetz (TKG) 2004 und deren Auswirkungen auf grundrechtliche Schutzgüter, insbesondere das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel A befasst sich mit der bestehenden Regelung im TKG 2004. Es wird erläutert, welche Arten von Verbindungsdaten erfasst werden und welche Normen die Speicherung dieser Daten erlauben. Darüber hinaus wird die Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung im Hinblick auf die Grundrechte des „Opfers“, des Dritten und der TK-Unternehmen untersucht.
Kapitel B befasst sich mit der Problematik der Vorratsdatenspeicherung. Es werden die Pläne zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung auf deutscher und europäischer Ebene vorgestellt und die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Praxis dargestellt.
Schlüsselwörter
Telekommunikationsgesetz (TKG), Verbindungsdaten, Fernmeldegeheimnis, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Vorratsdatenspeicherung, Grundrechte, Datenschutz, Überwachung, Zielwahlsuche, TK-Unternehmen.
- Quote paper
- Sabrina Lauschke (Author), 2005, Verfassungsrechtliche Probleme der Speicherung von und des Zugangs zu Verbindungsdaten, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/41908