Die Hausarbeit setzt sich mit äußerlichen Modeerscheinungen bei Polizeibeamten auseinander. Sie nimmt dabei die Reaktionen des Dienstherrn in den Fokus. Ziel der Arbeit wird es sein, die bisherigen Reaktionen des Dienstherrn exemplarisch vorzuführen und anhand von Gerichtsurteilen ihre Effizienz zu überprüfen.
Vor allem die Jugend praktiziert verschiedene Formen der Körpermodifikation, wozu unter anderem Tattoos, Ohrringe sowie jegliche Art von Körperpiercings gehören. Diese Neuorientierung macht auch vor den öffentlichen Institutionen wie der Polizei nicht halt.
Nicht nur bei jüngeren Beamten des Polizeivollzugsdienstes kann dies beobachtet werden, sondern auch bei älteren Beamtinnen und Beamten. Allerdings wird im Berufszweig der Polizei viel Wert auf die äußerliche Wahrnehmung und das Erscheinungsbild jedes einzelnen Beamten gelegt.
Hier treffen zwei große Denkweisen aufeinander, einerseits die Ansicht des Dienstherrn des einwandfrei gekleideten uniformierten Beamten und andererseits die Ansichten der Beamten, die sich auf ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz berufen.
Nichtsdestotrotz soll das äußerliche Erscheinungsbild eines Polizeibeamten seinen Pflichten und Erwartungen gerecht werden. Hierzu gibt es eine Vielzahl an Erlassen, welche vom Dienstherrn beschlossen wurden, um das Auftreten in der Öffentlichkeit zu regeln. Hinter solchen Weisungen verbirgt sich eine nicht geahnte Konfliktquelle, die durch die Entwicklung der gesellschaftlichen Normen auf mehr Widerstand stößt als erwartet. Inzwischen existieren zahlreiche Beschlüsse, sowohl auf regionaler Ebene, als auch auf Bundesebene bis hin zum Bundeverfassungsgericht. Letzten Endes existiert keine klare Definition der äußerlichen Wahrnehmung eines Beamten bei seiner Dienstausführung.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Hauptteil
- 2.1 Generelle Erscheinung eines Polizeivollzugsbeamten
- 2.1.1 Die Uniform
- 2.1.2 Das individuelle Äußere
- 2.2 Juristische Grundlagen
- 2.2.1 Freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz
- 2.2.2 Gleichheitsgebot gemäß Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz
- 2.2.3 Gehorsamspflicht gemäß § 35 Beamtenstatusgesetz
- 2.3 Anordnungen und daraus resultierende Rechtsprechung zum Erscheinungsbild eines Polizeibeamten
- 2.3.1 Anordnung, die Haare in Hemdkragenlänge zu tragen (Polizeivollzugsbeamter - Rheinland-Pfalz)
- 2.3.2 Verbot von Ohrschmuck für männliche Polizeibeamte (Bundespolizei)
- 2.3.3 Landeseinheitliche Vorgaben zur Bewertung von Körperschmuck
- 2.1 Generelle Erscheinung eines Polizeivollzugsbeamten
- 3 Fazit
- 4 Quellenverzeichnis
- 5 Rechtsprechungsverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Reaktionen des Dienstherrn auf Modeerscheinungen im äußeren Erscheinungsbild von Polizeivollzugsbeamten. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen und die Effizienz der getroffenen Anordnungen anhand von Gerichtsurteilen. Der Fokus liegt auf dem Spannungsfeld zwischen dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und den dienstlichen Erfordernissen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen für das äußere Erscheinungsbild von Polizeibeamten
- Konflikt zwischen persönlicher Ausdrucksfreiheit und dienstlichen Vorgaben
- Analyse von Gerichtsurteilen zu Anordnungen bezüglich des Erscheinungsbildes
- Bewertung der Effizienz von dienstlichen Anordnungen
- Auswirkungen gesellschaftlicher Modeerscheinungen auf das Erscheinungsbild im Polizeidienst
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik ein und beschreibt den Konflikt zwischen der zunehmenden Akzeptanz von Körpermodifikationen in der Gesellschaft und den traditionellen Vorstellungen vom Erscheinungsbild von Polizeibeamten. Sie hebt die Bedeutung des äußeren Erscheinungsbildes für den Dienstherrn und die Bedeutung des Grundrechts auf freie Persönlichkeitsentfaltung hervor und benennt das Ziel der Arbeit: die exemplarische Darstellung und Überprüfung der Effizienz der Reaktionen des Dienstherrn anhand von Gerichtsurteilen.
2 Hauptteil: Dieser Teil befasst sich zunächst mit der generellen Erscheinung eines Polizeivollzugsbeamten, unterteilt in die Uniform als Symbol für Einheitlichkeit und staatliche Autorität und das individuelle äußere Erscheinungsbild als Ausdruck der Persönlichkeit. Anschließend werden die relevanten juristischen Grundlagen, wie das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, das Gleichheitsgebot und die Gehorsamspflicht, erläutert. Schließlich werden verschiedene Anordnungen des Dienstherrn und die dazugehörige Rechtsprechung, beispielsweise zu Haaren, Ohrschmuck und Körperschmuck, im Detail analysiert und deren Rechtmäßigkeit und Effizienz diskutiert.
Schlüsselwörter
Öffentliches Dienstrecht, Polizeivollzugsbeamte, Erscheinungsbild, Uniform, Persönlichkeitsentfaltung, Grundgesetz, Gerichtsurteile, Dienstliche Anordnungen, Körpermodifikationen, Modeerscheinungen, Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Erscheinungsbild von Polizeivollzugsbeamten
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit untersucht die Reaktion des Dienstherrn auf Modeerscheinungen im äußeren Erscheinungsbild von Polizeivollzugsbeamten. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen und die Effizienz der getroffenen Anordnungen anhand von Gerichtsurteilen. Der Fokus liegt auf dem Spannungsfeld zwischen dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und den dienstlichen Erfordernissen.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für das äußere Erscheinungsbild von Polizeibeamten, den Konflikt zwischen persönlicher Ausdrucksfreiheit und dienstlichen Vorgaben, die Analyse von Gerichtsurteilen zu Anordnungen bezüglich des Erscheinungsbildes, die Bewertung der Effizienz von dienstlichen Anordnungen und die Auswirkungen gesellschaftlicher Modeerscheinungen auf das Erscheinungsbild im Polizeidienst.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, einen Hauptteil mit verschiedenen Unterkapiteln (generelle Erscheinung, juristische Grundlagen, Anordnungen und Rechtsprechung), ein Fazit, ein Quellenverzeichnis und ein Rechtsprechungsverzeichnis.
Welche juristischen Grundlagen werden betrachtet?
Die Arbeit betrachtet Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz (freie Entfaltung der Persönlichkeit), Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz (Gleichheitsgebot) und § 35 Beamtenstatusgesetz (Gehorsamspflicht).
Welche konkreten Beispiele für Anordnungen und Rechtsprechung werden diskutiert?
Beispiele umfassen Anordnungen zur Haarlänge (Rheinland-Pfalz), Verbote von Ohrschmuck für männliche Beamte (Bundespolizei) und landeseinheitliche Vorgaben zur Bewertung von Körperschmuck.
Was ist das Fazit der Arbeit?
(Das Fazit ist im bereitgestellten Text nicht explizit zusammengefasst und müsste aus dem vollständigen Text entnommen werden.)
Wo finde ich das Quellen- und Rechtsprechungsverzeichnis?
Die Arbeit enthält ein separates Quellenverzeichnis und ein Rechtsprechungsverzeichnis. (Der Inhalt dieser Verzeichnisse ist im Auszug nicht enthalten.)
Welche Schlüsselwörter beschreiben die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Öffentliches Dienstrecht, Polizeivollzugsbeamte, Erscheinungsbild, Uniform, Persönlichkeitsentfaltung, Grundgesetz, Gerichtsurteile, Dienstliche Anordnungen, Körpermodifikationen, Modeerscheinungen, Rechtsprechung.
Wie ist der Hauptteil strukturiert?
Der Hauptteil behandelt zunächst die generelle Erscheinung eines Polizeivollzugsbeamten (Uniform und individuelles Äußeres), die relevanten juristischen Grundlagen und analysiert verschiedene Anordnungen des Dienstherrn und die dazugehörige Rechtsprechung im Detail.
Was ist die Zielsetzung der Arbeit?
Die Arbeit will die Reaktionen des Dienstherrn auf Modeerscheinungen im äußeren Erscheinungsbild von Polizeivollzugsbeamten untersuchen und die rechtlichen Grundlagen und die Effizienz der getroffenen Anordnungen anhand von Gerichtsurteilen analysieren.
- Quote paper
- Malte König (Author), 2015, Äußeres Erscheinungsbild von Polizeibeamten. Persönlichkeitsentfaltung und Regulierungen durch den Dienstherrn, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/378339