Die Thematik der Sterbehilfe erfreut sich in der Gesellschaft äußerst kontroverser Diskussionen und verliert auch in der Gegenwart nicht an Aktualität. Der vor allem in der Intensivmedizin zu verzeichnende Fortschritt hat zur Folge, dass der individuelle Todeszeitpunkt durch die künstliche Aufrechterhaltung von Vitalfunktionen manipulationsfähig geworden ist. Auf der einen Seite ist dieser Umstand eine positiv zu wertende Entwicklung, da der Nutzen für die Menschheit in den Erfolgen bei der Bekämpfung von Krankheiten auf der Hand liegt. Auf der anderen Seite bestehen zu Recht Zweifel an der Frage, ob ein Arzt alles tun muss, was er zu leisten im Stande wäre, um den vom Krankheitsprozess unaufhaltsam vorherbestimmten Tod hinauszuzögern. Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen medizinische Maßnahmen zu einem bloß vegetativen Leben1 führen und der Patient eine leidensreiche „aufdoktrinierte“ Lebensverlängerung erfährt.
In der BRD sterben jährlich etwa 900.000 Menschen. Mehr als die Hälfte davon stirbt in Krankenhäusern und anderen Behandlungs- oder Pflegestationen2. Ein unbestimmter Anteil dieser Patienten hat mitunter den Wunsch, den Todeszeitpunkt selbst bestimmen oder veranlassen zu können. Vor diesem Hintergrund öffnen sich zwangsläufig Türen zu moralischen, ethischen und vor allem juristischen Fragestellungen.
Die Debatte um das Thema Sterbehilfe oder Euthanasie lässt sich insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund unserer nationalsozialistischen Vergangenheit nur schwierig und emotionsgeladen führen. Der Begriff Euthanasie stammt ursprünglich aus dem Griechischen und hat die Bedeutung „guter Tod“.
Die Euthanasieprogramme im Dritten Reich mit dem Ziel der Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ haben dazu geführt, dass dem Ausdruck Sterbehilfe in der deutschen Diskussion Vorrang gegenüber dem Begriff Euthanasie eingeräumt wurde und letzterer weitgehend vermieden wird. Damit soll eine Assoziation mit den Mordprogrammen der Nationalsozialisten an Kranken und Behinderten ausgeschlossen werden.3
---
1 Schreiber in: NStZ 86, 337.
2 Zeitschrift „Medikament und Meinung“, Dezember 1996 (zit. in Schell 2002, S. 17).
3 Wernstedt 2004, S. 71.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Begriffsbestimmungen
- Aktive Sterbehilfe
- Indirekte Sterbehilfe
- Passive Sterbehilfe
- Sterbebegleitung
- Juristische Behandlung
- Aktive Sterbehilfe
- Auf Verlangen des Patienten
- Ohne Verlangen des Patienten
- Indirekte Sterbehilfe
- Auf Verlangen des Patienten
- Ohne Verlangen des Patienten
- Passive Sterbehilfe
- Abgrenzung der passiven Sterbehilfe von der aktiven Sterbehilfe
- Auf Verlangen des Patienten
- Ohne Verlangen des Patienten
- Gegen den Willen des Patienten
- Sterbebegleitung
- Auf Verlangen des Patienten
- Gegen den Willen des Patienten
- Aktive Sterbehilfe
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Diplomarbeit untersucht die Sterbehilfe aus der Perspektive des materiellen Strafrechts. Ziel ist es, die verschiedenen Formen der Sterbehilfe (aktiv, indirekt, passiv) und die damit verbundenen strafrechtlichen Aspekte zu analysieren und zu bewerten. Die Arbeit beleuchtet die Rechtslage in Deutschland und berücksichtigt dabei die jeweiligen Strafbarkeitsvorschriften und deren Auslegung durch die Rechtsprechung.
- Definition und Abgrenzung verschiedener Formen der Sterbehilfe
- Strafbarkeit der Sterbehilfe nach deutschem Strafrecht (§§ 211, 212, 216 StGB u.a.)
- Rechtfertigungs- und Entschuldigungsmöglichkeiten im Kontext der Sterbehilfe
- Untersuchung der Rolle des Patientenwillens
- Analyse der passiven Sterbehilfe und ihrer Abgrenzung zur aktiven Sterbehilfe
Zusammenfassung der Kapitel
Einführung: Die Einleitung legt den Fokus der Arbeit dar: die juristische Auseinandersetzung mit Sterbehilfe im deutschen Strafrecht. Sie skizziert den Aufbau und die Methodik der Arbeit und benennt die zentralen Fragestellungen, die im Laufe der Arbeit beantwortet werden sollen. Die Einleitung dient als Wegweiser durch die komplexen Themen und bereitet den Leser auf die detaillierte Analyse der verschiedenen Formen der Sterbehilfe vor.
Begriffsbestimmungen: Dieses Kapitel liefert präzise Definitionen der verschiedenen Arten von Sterbehilfe (aktiv, indirekt, passiv) und der Sterbebegleitung. Es wird klar zwischen dem aktiven Handeln, dem Unterlassen und der bloßen Begleitung am Lebensende unterschieden. Die Definitionen bilden die Grundlage für die anschließende juristische Analyse und ermöglichen ein präzises Verständnis der verschiedenen Konstellationen. Die klare Abgrenzung der Begriffe ist entscheidend für die spätere Bewertung der jeweiligen strafrechtlichen Relevanz.
Juristische Behandlung: Dieses umfangreiche Kapitel stellt den Kern der Arbeit dar. Es analysiert die verschiedenen Formen der Sterbehilfe unter Berücksichtigung der relevanten Paragrafen des Strafgesetzbuches (StGB). Für jede Form der Sterbehilfe und jede Konstellation (mit oder ohne Verlangen des Patienten) werden die einschlägigen Strafbestimmungen untersucht, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsmöglichkeiten diskutiert und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und anderer Gerichte einbezogen. Das Kapitel gliedert sich in detaillierte Unterkapitel, die jeweils eine spezifische Form der Sterbehilfe und ihre strafrechtlichen Implikationen im Detail beleuchten. Die Analyse umfasst unter anderem die §§ 211, 212, 213, 216, 222, 223, 323c und 239 StGB.
Schlüsselwörter
Sterbehilfe, aktiver Sterbehilfe, passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe, Sterbebegleitung, Strafrecht, Strafgesetzbuch (StGB), §§ 211, 212, 216 StGB, Tötung auf Verlangen, Selbsttötung, Rechtfertigung, Entschuldigung, Patientenwille, Lebenserhaltungspflicht, Bundesgerichtshof (BGH), Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Diplomarbeit: Juristische Analyse der Sterbehilfe
Was ist der Gegenstand dieser Diplomarbeit?
Die Diplomarbeit analysiert die Sterbehilfe aus strafrechtlicher Perspektive in Deutschland. Sie untersucht die verschiedenen Formen der Sterbehilfe (aktiv, passiv, indirekt) und deren strafrechtliche Relevanz, berücksichtigt die jeweilige Rechtslage und die Rechtsprechung.
Welche Formen der Sterbehilfe werden behandelt?
Die Arbeit behandelt aktive, passive und indirekte Sterbehilfe sowie die Sterbebegleitung. Für jede Form werden die verschiedenen Konstellationen (mit oder ohne Verlangen des Patienten) betrachtet.
Welche Rechtsgrundlagen werden untersucht?
Die Arbeit analysiert die relevanten Paragraphen des deutschen Strafgesetzbuches (StGB), insbesondere §§ 211, 212, 213, 216, 222, 223, 323c und 239 StGB. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und anderer Gerichte wird einbezogen.
Wie werden die verschiedenen Formen der Sterbehilfe abgegrenzt?
Das Kapitel „Begriffsbestimmungen“ liefert präzise Definitionen der verschiedenen Arten von Sterbehilfe und Sterbebegleitung. Es wird klar zwischen aktivem Handeln, Unterlassen und Begleitung am Lebensende unterschieden. Diese Abgrenzung ist Grundlage für die juristische Analyse.
Welche Rolle spielt der Patientenwille?
Der Patientenwille spielt eine zentrale Rolle in der Analyse. Die Arbeit untersucht die Strafbarkeit der Sterbehilfe mit und ohne Verlangen des Patienten für jede Form der Sterbehilfe.
Welche Rechtfertigungs- und Entschuldigungsmöglichkeiten werden betrachtet?
Die Arbeit diskutiert mögliche Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgrundsätze im Kontext der Sterbehilfe, die im Einzelfall eine Strafbarkeit ausschließen könnten.
Wie ist die Arbeit aufgebaut?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, ein Kapitel mit Begriffsbestimmungen, ein umfangreiches Kapitel zur juristischen Behandlung der verschiedenen Sterbehilfeformen und ein Fazit. Sie enthält außerdem ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Kapitelzusammenfassungen und Schlüsselwörter.
Welche Schlüsselwörter sind relevant?
Schlüsselwörter sind: Sterbehilfe, aktive Sterbehilfe, passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe, Sterbebegleitung, Strafrecht, Strafgesetzbuch (StGB), §§ 211, 212, 216 StGB, Tötung auf Verlangen, Selbsttötung, Rechtfertigung, Entschuldigung, Patientenwille, Lebenserhaltungspflicht, Bundesgerichtshof (BGH), Rechtsprechung.
Wo finde ich detaillierte Informationen zur passiven Sterbehilfe?
Das Kapitel „Juristische Behandlung“ enthält einen detaillierten Abschnitt zur passiven Sterbehilfe, inklusive der Abgrenzung zur aktiven Sterbehilfe und der Untersuchung der verschiedenen Konstellationen (mit und ohne Verlangen des Patienten, gegen den Willen des Patienten).
Welche konkreten Fragen werden in der Arbeit beantwortet?
Die Arbeit beantwortet Fragen zur Definition und Abgrenzung verschiedener Formen der Sterbehilfe, zur Strafbarkeit nach deutschem Strafrecht, zu Rechtfertigungs- und Entschuldigungsmöglichkeiten und zur Rolle des Patientenwillens bei den verschiedenen Formen der Sterbehilfe.
- Quote paper
- Domenik Reichelt (Author), 2004, Sterbehilfe aus Sicht des materiellen Strafrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/37461