Durch die Einführung des Vorsteuerabzugs ist die umsatzsteuerliche Organschaft vielfach für überflüssig erklärt worden. Hinsichtlich des wachsenden Steuersatzes wird sie jedoch ein beliebtes Instrument zur Steuergestaltung bei bestimmten steuerlichen Strukturen. Insbesondere kommt sie Unternehmensgruppen zugute, die arbeitsintensive Dienstleistungen beanspruchen und gem. § 15 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 UStG regelmäßig nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Der Blick auf die Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit macht auch deutlich, dass es immer wieder der Klärung von Rechtsfragen mit grundsätzlicher Beudeutung für die umsatzsteuerliche Organschaft bedarf.
Der Auffassung der nationalen Rechtsprechung und Teilen der Literatur, dass die bisherige Auslegung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG unionsrechtskonform ist und dass durch Art. 11 MwStSystRL ein Spielraum in Bezug auf das Nicht-Ausschöpfen dieser Wahlvorschrift eingeräumt wird, hat der EuGH in seiner jüngeren Rechtsprechung einen Riegel vorgeschoben. Mit Spannung wurde erwartet, wie der BFH auf diese Rechtsprechung mit Blick auf das nationale Recht reagieren würde.
Die vorliegende Arbeit setzt sich unter Einbeziehung der Auslegung des nationalen Umsatzsteuerrechts und des Unionsrechts mit den Folgeentscheidungen des BFH zu der Organschaft mit Tochterpersonengesellschaften und den Voraussetzungen der Organschaft auseinander und arbeitet diese in den Meinungsstand ein.
Inhaltsverzeichnis
- A. Steuerrechtliche Bedeutung und Entwicklung der Organschaft i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG
- B. Bisherige Rechtslage
- I. Organgesellschaft
- II. Organträger
- III. Eingliederung in den Organträger
- C. Personengesellschaft – Einordnung der Entscheidungen in den Meinungsstand und Stellungnahme
- I. BFH V R 25/13 - Organschaft mit Tochterpersonengesellschaft
- 1. Sachverhalt
- 2. Entscheidung
- II. Begriff der „juristischen Person\" im nationalen Umsatzsteuerrecht
- 1. Autonomie des Umsatzsteuerrechts und Auslegung zivilrechtlicher Begriffe
- 2. Verfassungsrecht - Gleichbehandlungsgrundsatz, Art. 3 Abs. 1 GG
- a) Vorüberlegung – verfassungskonforme Auslegung
- b) Rechtsprechung
- c) Literatur
- 3. Entwicklung der nationalen Rechtsprechung
- 4. Unionsrecht, Art. 11 MwStSystRL
- 1. Vorüberlegung - Unionsrechtskonforme Auslegung
- a) Richtlinienkonforme Auslegung
- b) Grundrechtskonforme Auslegung
- c) Vorabentscheidung EuGH
- d) Stellungnahme
- 2. Begriff der,,Personen\" im Unionsrecht
- a) Richtlinie
- b) Europäische Kommission
- c) Neutralitäts- und Gleichbehandlungsgrundsatz
- d) Rechtsprechung des EuGH
- 1. Vorüberlegung - Unionsrechtskonforme Auslegung
- 5. Teleologische Erweiterung des BFH
- 2. XI. Senat des BFH
- 6. Stellungnahme
- 1. Vergleichbarer Sachverhalt
- 2. Ungleichbehandlung im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten
- 3. Rechtssicherheit als Rechtfertigung
- 4. Teleologische Extension des V. Senats
- I. BFH V R 25/13 - Organschaft mit Tochterpersonengesellschaft
- D. Voraussetzungen – Einarbeitung der Entscheidung in den Meinungsstand und Stellungnahme
- I. BFH V R 15/14 – Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen
- 1. Sachverhalt
- 2. Entscheidung
- II. Der Begriff der „Eingliederung“ im nationalen Umsatzsteuerrecht
- III. Entwicklung der nationalen Rechtsprechung
- IV. Unionsrecht und der Begriff der „,engen Verbundenheit“
- 1. Europäische Kommission
- 2. Rechtsprechung des EuGH
- V. Das Über- und Unterordnungsverhältnis des BFH
- 1. V. Senat des BFH
- 2. XI. Senat des BFH
- VI. Stellungnahme
- I. BFH V R 15/14 – Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen
- E. Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die umsatzsteuerliche Organschaft, insbesondere die Einordnung von Tochterpersonengesellschaften als Organgesellschaften und die hierfür notwendigen Voraussetzungen. Im Fokus stehen die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 02.12.2015 (V R 25/13 und V R 15/14).
- Definition und Entwicklung des Begriffs der Organschaft im Umsatzsteuerrecht
- Analyse der Rechtsprechung des BFH zu Tochterpersonengesellschaften als Organgesellschaften
- Untersuchung der relevanten unionsrechtlichen Bestimmungen
- Bewertung der Voraussetzungen für die Eingliederung einer Personengesellschaft in eine Organschaft
- Diskussion der Rechtssicherheit und der potenziellen Ungleichbehandlung verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten
Zusammenfassung der Kapitel
A. Steuerrechtliche Bedeutung und Entwicklung der Organschaft i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG: Dieses Kapitel legt die Grundlagen der Arbeit, indem es die steuerrechtliche Bedeutung der Organschaft im Umsatzsteuerrecht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG erläutert und deren historische Entwicklung nachzeichnet. Es wird die Notwendigkeit der Organschaft zur Vermeidung von Umsatzsteuerdoppelbelastungen dargelegt und die verschiedenen Interpretationen und Rechtsprechungsentwicklungen im Detail betrachtet. Die Bedeutung dieses Kapitels liegt in der Schaffung eines fundierten Verständnisses für die nachfolgenden Analysen der BFH-Urteile.
B. Bisherige Rechtslage: Dieses Kapitel beschreibt den bisherigen Stand der Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Organschaft. Es definiert die Begriffe Organgesellschaft und Organträger und erläutert die Kriterien für die Eingliederung der Organgesellschaft in den Organträger. Es bildet die Grundlage für den Vergleich mit den neuen Entscheidungen des BFH und die Analyse der Veränderungen in der Rechtslage.
C. Personengesellschaft – Einordnung der Entscheidungen in den Meinungsstand und Stellungnahme: Dieses Kapitel analysiert die BFH-Entscheidung V R 25/13, die sich mit der Organschaft einer Tochterpersonengesellschaft befasst. Es untersucht den Begriff der "juristischen Person" im Umsatzsteuerrecht, die einschlägige Rechtsprechung und die unionsrechtlichen Aspekte (Art. 11 MwStSystRL). Die verschiedenen Meinungen in der Literatur und Rechtsprechung werden verglichen und kritisch bewertet. Der Fokus liegt auf der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Tochterpersonengesellschaft als Organgesellschaft anerkannt werden kann. Der Vergleich mit dem Urteil V R 15/14 wird angedeutet, um die Komplexität der Rechtslage aufzuzeigen.
D. Voraussetzungen – Einarbeitung der Entscheidung in den Meinungsstand und Stellungnahme: Dieses Kapitel konzentriert sich auf die BFH-Entscheidung V R 15/14, die sich mit den Eingliederungsvoraussetzungen für die Organschaft auseinandersetzt. Es analysiert den Begriff der „Eingliederung“ im nationalen Umsatzsteuerrecht und im Kontext des Unionsrechts, insbesondere den Begriff der „engen Verbundenheit“. Die unterschiedlichen Auffassungen der Senate des BFH werden verglichen, und die Bedeutung des Über- und Unterordnungsverhältnisses wird kritisch diskutiert. Das Kapitel stellt die unterschiedlichen Auffassungen gegenüber und analysiert ihre Auswirkungen auf die Praxis.
Schlüsselwörter
Umsatzsteuerliche Organschaft, Tochterpersonengesellschaft, Organträger, Organgesellschaft, Eingliederung, BFH, § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, MwStSystRL, Juristische Person, Unionsrecht, Rechtssicherheit, Gleichbehandlungsgrundsatz.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Umsatzsteuerliche Organschaft mit Tochterpersonengesellschaften
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit analysiert die umsatzsteuerliche Organschaft, insbesondere im Hinblick auf die Einordnung von Tochterpersonengesellschaften als Organgesellschaften und die dafür notwendigen Voraussetzungen. Im Mittelpunkt stehen die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) V R 25/13 und V R 15/14.
Welche Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) stehen im Fokus?
Die Arbeit konzentriert sich auf die Entscheidungen des BFH vom 02.12.2015 (V R 25/13 und V R 15/14) zur umsatzsteuerlichen Organschaft mit Tochterpersonengesellschaften.
Welche Themen werden in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Themen: Definition und Entwicklung der Organschaft im Umsatzsteuerrecht, Analyse der BFH-Rechtsprechung zu Tochterpersonengesellschaften als Organgesellschaften, Untersuchung relevanter unionsrechtlicher Bestimmungen (Art. 11 MwStSystRL), Bewertung der Eingliederungsvoraussetzungen einer Personengesellschaft in eine Organschaft, und Diskussion der Rechtssicherheit und potenzieller Ungleichbehandlung verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit ist in mehrere Kapitel gegliedert: A. Steuerrechtliche Bedeutung und Entwicklung der Organschaft, B. Bisherige Rechtslage, C. Personengesellschaft – Einordnung der Entscheidungen in den Meinungsstand und Stellungnahme (inkl. Analyse von BFH V R 25/13), D. Voraussetzungen – Einarbeitung der Entscheidung in den Meinungsstand und Stellungnahme (inkl. Analyse von BFH V R 15/14), und E. Fazit und Ausblick. Jedes Kapitel enthält eine Zusammenfassung der relevanten Rechtsprechung, Literatur und Stellungnahmen der Autorin.
Was ist der Begriff der „juristischen Person“ im Umsatzsteuerrecht und seine Bedeutung im Kontext der Arbeit?
Die Arbeit untersucht den Begriff der „juristischen Person“ im nationalen Umsatzsteuerrecht und im Kontext des Unionsrechts (Art. 11 MwStSystRL). Die verschiedenen Interpretationen und ihre Auswirkungen auf die Anerkennung von Tochterpersonengesellschaften als Organgesellschaften werden analysiert.
Welche Rolle spielt das Unionsrecht (Art. 11 MwStSystRL)?
Die Arbeit analysiert die Relevanz von Art. 11 MwStSystRL und dessen Interpretation durch den EuGH für die Frage der Anerkennung von Tochterpersonengesellschaften als Organgesellschaften. Es wird untersucht, ob und wie die nationale Rechtsprechung mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen ist.
Welche Bedeutung hat der Begriff der „Eingliederung“ im nationalen und Unionsrecht?
Die Arbeit analysiert den Begriff der „Eingliederung“ im nationalen Umsatzsteuerrecht und vergleicht ihn mit dem unionsrechtlichen Begriff der „engen Verbundenheit“. Die unterschiedlichen Auffassungen des BFH und der EuGH-Rechtsprechung werden verglichen und kritisch bewertet.
Welche Schlüsselbegriffe sind relevant für die Arbeit?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind: Umsatzsteuerliche Organschaft, Tochterpersonengesellschaft, Organträger, Organgesellschaft, Eingliederung, BFH, § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, MwStSystRL, Juristische Person, Unionsrecht, Rechtssicherheit, Gleichbehandlungsgrundsatz.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Arbeit?
Das Kapitel "Fazit und Ausblick" fasst die Ergebnisse der Analyse zusammen und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der umsatzsteuerlichen Organschaft mit Tochterpersonengesellschaften.
- Quote paper
- Lara Marianne Görg (Author), 2016, Umsatzsteuerliche Organschaft. Tochterpersonengesellschaften als Organgesellschaften und Voraussetzungen der Organschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/334795