Regelungen zur Zumutbarkeit sind grundsätzlich nichts Neues. Be¬reits seit 1979 existierte eine Zumutbarkeits-Anordnung. Sie wurde durch eine neue Zumutbarkeits-Anordnung ab-ge¬löst. Diese war seit dem 15.04.1982 maßgeblich/rechtsverbindlich und existierte bis zum 31.03.1997. Seit dem 01.04.1997 ist das geltende SGB III In Kraft. Mit dem 1.01.2005 tritt das neue SGB II in Kraft, in dem dann die Regelung nach dem Harz IV Konzept (ALGII) umgesetzt wird. Ich werde mich in dieser Arbeit nur mit der Regelung des §121 SGBIII auseinander setzen und die Anwendung beschreiben. Als Grundlage dieser Arbeit diente mir die Durchführungsvor¬schrift der Bundesagentur für Arbeit (BA)
In dieser Arbeit werde ich auch einen Ausblick auf das neugeschaffene SGB II geben, das zum 1. 1 2005 in Kraft treten wird Hier besonders auf die § 10 und § 16. Sie beinhalten die verschärfte Zu¬mutbarkeit nach der Regelung ALG II. Da es hierzu noch keine konkreten Dienstvorschriften oder Arbeitsanweisungen für die BA gibt, kann nur eine Interpretation der Anwendung erfolgen
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Zumutbarkeit
- Das Organ „Bundesagentur“ und seine innere Organisation
- Arbeitslos
- Arbeitslosmeldung
- Mitwirkungspflicht
- Zumutbarkeit nach § 121 Abs. 2 SGB III
- Verstöße gegen das Gesetz
- Verstöße gegen tarifliche Bestimmungen
- Beschäftigung nicht zumutbar aus personenbezogenen Gründen
- Aufwendungen für Fahrten
- Bei öffentlichen Verkehrsmitteln
- Privaten PKW
- Berechnungsgrundlage
- SGB II – Leistungsentgeltverordnung 2003 Anlage 2 (ALG / Uhg)
- Berechnungsbeispiel zu § 121 SGB III
- Zumutbarkeitsregelung §121 Abs. 4 SGB III
- Pendelzeiten
- Ablehnung überregionaler Stellenangebote
- Familiäre Bindung
- Sonstige Gründe
- Eingetragene Lebensgemeinschaft
- Eheähnliche Gemeinschaft
- Zumutbarkeitsregelung §121 Abs. 5 SGB III
- Befristung
- Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit
- Zumutbarkeit
- Schluss mit lustig!
- Was ist mit der „Neuen Freiwilligkeit“ gemeint?
- Anlagen
- Neue Zumutbarkeit nach §10, § 16 SGB II
- SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kapitel 2 Anspruchsvoraussetzungen
- SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kapitel 3 Leistungen Abschnitt 1 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- Konzessionsbereitschaft von Arbeitslosen
- Quellennachweis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die Zumutbarkeit von Arbeit im Kontext des § 121 SGB III. Ziel ist es, die Regelungen dieses Paragraphen zu beschreiben und deren Anwendung zu erläutern. Ein Ausblick auf das SGB II und dessen verschärfte Zumutbarkeitsregelungen wird ebenfalls gegeben.
- Zumutbarkeit von Arbeit nach § 121 SGB III
- Auswirkungen von Verstößen gegen Gesetze und tarifliche Bestimmungen
- Personenbezogene Gründe für die Nichtzumutbarkeit von Arbeit
- Die Rolle der Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Vergleich mit den Zumutbarkeitsregelungen im SGB II
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der Zumutbarkeit von Arbeit ein und beschreibt den historischen Kontext der Rechtslage, beginnend mit früheren Regelungen bis zum geltenden SGB III. Sie skizziert den Fokus der Arbeit auf § 121 SGB III und die Berücksichtigung des neuen SGB II, wobei die Grenzen der Interpretation aufgrund fehlender konkreter Richtlinien für das SGB II betont werden. Der Bezug auf die Durchführungsvorschriften der Bundesagentur für Arbeit (BA) als Grundlage der Arbeit wird hervorgehoben.
Arbeitslos: Dieses Kapitel beschreibt den Status der Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen Pflichten. Es wird auf die Arbeitslosmeldung und die Mitwirkungspflicht eingegangen, was für die Beurteilung der Zumutbarkeit von entscheidender Bedeutung ist. Es werden die formalen Aspekte und die rechtlichen Konsequenzen einer Arbeitslosigkeit beleuchtet. Die Kapitel thematisieren die notwendigen Schritte um die Leistungen des SGB III zu erhalten. Die Zusammenhänge mit weiteren Paragraphen des SGB III werden hier bereits angedeutet.
Zumutbarkeit nach § 121 Abs. 2 SGB III: Dieses Kapitel analysiert die Bestimmungen des § 121 Absatz 2 SGB III bezüglich der Zumutbarkeit von Arbeit. Es differenziert zwischen Verstößen gegen das Gesetz und Verstößen gegen tarifliche Bestimmungen, beleuchtet die rechtlichen Konsequenzen und die Auswirkungen auf die Arbeitslosengeldbewilligung. Es erläutert detailliert die Kriterien, nach denen die Zumutbarkeit von Arbeitsstellen im Kontext von Rechts- und Tarifvertragsverstößen bewertet wird.
Beschäftigung nicht zumutbar aus personenbezogenen Gründen: Dieser Abschnitt befasst sich mit Situationen, in denen eine Beschäftigung aufgrund persönlicher Umstände als nicht zumutbar angesehen wird. Ein Schwerpunkt liegt auf den Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit, sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem privaten PKW, einschließlich der Berechnungsgrundlage gemäß SGB II und den entsprechenden Verordnungen. Es wird ein detailliertes Berechnungsbeispiel für die Anwendung von § 121 SGB III präsentiert. Die Berechnungsmethoden werden detailliert erklärt und an Beispielen veranschaulicht.
Zumutbarkeitsregelung §121 Abs. 4 SGB III: Dieses Kapitel behandelt die Zumutbarkeitsregelung des § 121 Absatz 4 SGB III, mit Fokus auf Pendelzeiten und der Ablehnung überregionaler Stellenangebote. Es werden verschiedene Faktoren wie familiäre Bindungen und andere persönliche Gründe, die die Ablehnung solcher Angebote rechtfertigen könnten, detailliert untersucht und juristisch eingeordnet. Der Abschnitt liefert eine tiefgreifende Analyse der rechtlichen Aspekte und ihre Interpretation in Bezug auf die Einzelfallprüfung.
Zumutbarkeitsregelung §121 Abs. 5 SGB III: Hier wird die Befristung von Arbeitsverhältnissen im Kontext der Zumutbarkeit nach § 121 Absatz 5 SGB III untersucht. Die rechtlichen Aspekte der Befristung und deren Auswirkungen auf die Beurteilung der Zumutbarkeit werden im Detail beleuchtet und mit Fallbeispielen veranschaulicht. Die Zusammenhänge zu anderen Paragraphen des SGB III werden erläutert und die komplexen Aspekte der Befristung und Zumutbarkeit werden umfassend dargestellt.
Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit: Dieser Abschnitt gibt einen Ausblick auf die „neue Zumutbarkeit“ und das Konzept der „neuen Freiwilligkeit“ im Kontext des SGB II (§ 10 und § 16). Obwohl noch keine konkreten Richtlinien existieren, wird eine Interpretation der Anwendung dieser verschärften Regelungen vorgenommen. Der Abschnitt betont den Unterschied zwischen den Regelungen des SGB III und des SGB II, und hebt die Herausforderungen der Interpretation und Anwendung in der Praxis hervor.
Anlagen: Dieser Abschnitt bietet eine nähere Betrachtung der neuen Zumutbarkeitsregelungen nach §10 und §16 SGB II, unterteilt in die Kapitel 2 (Anspruchsvoraussetzungen) und 3, Abschnitt 1 (Leistungen zur Eingliederung in Arbeit) des SGB II. Zusätzlich wird die Konzessionsbereitschaft von Arbeitslosen analysiert, ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung der Zumutbarkeit. Die Zusammenhänge zwischen dem Verhalten der Arbeitslosen und den rechtlichen Rahmenbedingungen werden analysiert.
Schlüsselwörter
Zumutbarkeit, Arbeit, § 121 SGB III, Arbeitslosengeld, Bundesagentur für Arbeit (BA), SGB II, Grundsicherung, Arbeitslosigkeit, Rechtsverstöße, Tarifverträge, personenbezogene Gründe, Pendelzeiten, Befristung, Konzessionsbereitschaft.
FAQ: Zumutbarkeit von Arbeit nach § 121 SGB III
Was ist der Gegenstand dieses Dokuments?
Dieses Dokument bietet eine umfassende Übersicht über die Zumutbarkeit von Arbeit im Kontext des § 121 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Es beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel, sowie Schlüsselwörter. Der Fokus liegt auf der Analyse des § 121 SGB III und einem Ausblick auf die Zumutbarkeitsregelungen im SGB II.
Welche Themen werden im Dokument behandelt?
Das Dokument behandelt verschiedene Aspekte der Zumutbarkeit von Arbeit, darunter die Definition von Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen Pflichten, die detaillierte Analyse des § 121 SGB III (Absätze 2, 4 und 5), die Berücksichtigung personenbezogener Gründe (z.B. Fahrtkosten), die Zumutbarkeitsregelungen im SGB II, und den Unterschied zwischen den Regelungen im SGB III und SGB II.
Was ist die Zielsetzung des Dokuments?
Ziel ist die Beschreibung und Erläuterung der Regelungen des § 121 SGB III zur Zumutbarkeit von Arbeit. Es soll ein Verständnis für die Anwendung dieser Regelungen geschaffen und ein Vergleich mit den (verschärften) Regelungen im SGB II ermöglicht werden.
Welche Rolle spielt die Bundesagentur für Arbeit (BA)?
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) spielt eine wichtige Rolle, da ihre Durchführungsvorschriften als Grundlage für die Interpretation und Anwendung des § 121 SGB III dienen. Die interne Organisation der BA und ihre Entscheidungsfindungsprozesse sind indirekt relevant für die Umsetzung der Zumutbarkeitsregelungen.
Wie wird die Zumutbarkeit von Arbeit nach § 121 SGB III beurteilt?
Die Beurteilung der Zumutbarkeit erfolgt anhand verschiedener Kriterien, die im Dokument detailliert beschrieben werden. Diese Kriterien umfassen unter anderem die Berücksichtigung von Rechts- und Tarifvertragsverstößen, personenbezogene Gründe (wie z.B. hohe Fahrtkosten oder familiäre Bindungen), Pendelzeiten und die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Die einzelnen Absätze des § 121 SGB III werden separat und ausführlich behandelt.
Welche Bedeutung haben Verstöße gegen Gesetze und tarifliche Bestimmungen?
Verstöße gegen Gesetze oder tarifliche Bestimmungen in einem Arbeitsverhältnis können die Zumutbarkeit einer Stelle beeinflussen. Das Dokument erläutert die rechtlichen Konsequenzen solcher Verstöße und deren Auswirkungen auf die Arbeitslosengeldbewilligung.
Wie werden personenbezogene Gründe bei der Beurteilung der Zumutbarkeit berücksichtigt?
Personenbezogene Gründe, wie z.B. hohe Fahrtkosten, familiäre Bindungen oder andere persönliche Umstände, können die Nicht-Zumutbarkeit einer Stelle begründen. Das Dokument erläutert die Berechnungsgrundlage für Fahrtkosten und gibt detaillierte Beispiele.
Wie unterscheiden sich die Zumutbarkeitsregelungen im SGB III und SGB II?
Das Dokument vergleicht die Zumutbarkeitsregelungen im SGB III (§ 121) mit denen im SGB II (§ 10 und § 16). Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen im SGB II verschärft sind und noch keine konkreten Richtlinien existieren, was die Interpretation erschwert.
Was ist mit „neuer Freiwilligkeit“ im Kontext des SGB II gemeint?
Der Begriff „neue Freiwilligkeit“ im Kontext des SGB II wird im Dokument im Zusammenhang mit den verschärften Zumutbarkeitsregelungen erläutert. Es wird jedoch betont, dass die genaue Bedeutung und Anwendung noch nicht klar definiert ist.
Welche Schlüsselwörter sind im Dokument relevant?
Wichtige Schlüsselwörter sind: Zumutbarkeit, Arbeit, § 121 SGB III, Arbeitslosengeld, Bundesagentur für Arbeit (BA), SGB II, Grundsicherung, Arbeitslosigkeit, Rechtsverstöße, Tarifverträge, personenbezogene Gründe, Pendelzeiten, Befristung, Konzessionsbereitschaft.
- Quote paper
- Edgar Di Benedetto (Author), 2004, Grundrisse des §121 SGB III, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/31810