Die Zwei-Stufen-Theorie ist einer der bedeutendsten Bestandteile des modernen Verwaltungsrechts. Das Werk behandelt ihre Entwicklung und ihren Anwendungsbereich in einer kritischen Würdigung.
Die Zwei-Stufen-Theorie ist eine Rechtsbeziehung, deren Grundlage öffentlich-rechtlicher Natur (meistens ein Verwaltungsakt) ist und auf zweiter Stufe privatrechtlich vollzogen werden kann. Die Verwaltung hat also bei der Ausgestaltung des Vollzugs des Verwaltungsaktes ein Wahlrecht zwischen öffentlich- und privatrechtlichen Handlungsformen. Für die entsprechende Einstufung ist grundsätzlich nicht der Regelungsgegenstand entscheidend, sondern der Wille der Behörde.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- Die Zwei-Stufen-Theorie im Verwaltungsrecht
- A, Aussage der Zwei-Stufen-Theorie
- B, Entwicklung der Zwei-Stufen-Theorie
- I. Ausgangslage
- II. „Erfindung“ der Zwei-Stufen-Theorie
- C, Anwendungsbereich
- I. Voraussetzung für die Anwendung der Zwei-Stufen-Theorie
- II. Leistungsverwaltung
- 1. Subventionen
- 2. Bürgschaften
- 3. verlorene Zuschüsse
- 4. Zugang zu öffentlichen Einrichtungen
- 5. Daseinsvorsorgeleistungen
- 6. Teilnahme der öffentlichen Hand am wirtschaftlichen Wettbewerb
- 7. öffentliches Dienst- und Arbeitsrecht
- 8. fiskalische Verwaltung
- III. Bedeutung der Zwei-Stufen-Theorie
- D, Bewertung
- I. Kritik
- II. Alternativen
- III. Unverzichtbarkeit der Zwei-Stufen-Theorie
- E, Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Zwei-Stufen-Theorie im Verwaltungsrecht und beleuchtet ihre Entwicklung, ihren Anwendungsbereich und ihre Bewertung. Das Ziel ist es, ein umfassendes Verständnis für die Theorie und ihre Bedeutung im Kontext des modernen Verwaltungsrechts zu vermitteln.
- Entwicklung und Entstehung der Zwei-Stufen-Theorie
- Anwendungsbereich der Zwei-Stufen-Theorie in der Leistungsverwaltung
- Bedeutung der Zwei-Stufen-Theorie im modernen Verwaltungsrecht
- Kritikpunkte und Alternativen zur Zwei-Stufen-Theorie
- Bewertung und Unverzichtbarkeit der Zwei-Stufen-Theorie
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
Das erste Kapitel befasst sich mit der grundsätzlichen Aussage der Zwei-Stufen-Theorie. Es wird erläutert, dass eine öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung auf einer zweiten Stufe privatrechtlich vollzogen werden kann. Der zweite Teil widmet sich der Entwicklung der Theorie, beginnend mit der Ausgangslage nach dem Zweiten Weltkrieg. In diesem Zusammenhang wird die Entstehung des Wirtschaftswachstums in der BRD und die Rolle von Subventionen in der Daseinsvorsorge beleuchtet. Das zweite Unterkapitel erklärt die „Erfindung“ der Zwei-Stufen-Theorie durch Hans-Peter Ipsen im Jahr 1956 am Beispiel staatlicher Bürgschaften. Das dritte Kapitel behandelt den Anwendungsbereich der Zwei-Stufen-Theorie im Bereich der Leistungsverwaltung. Hier werden verschiedene Bereiche wie Subventionen, Bürgschaften und der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen betrachtet.
Schlüsselwörter (Keywords)
Zwei-Stufen-Theorie, Verwaltungsrecht, Leistungsverwaltung, Subventionen, Bürgschaften, öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung, privatrechtlicher Vollzug, Entwicklung, Kritik, Bewertung, Unverzichtbarkeit.
- Arbeit zitieren
- Martin Neumann (Autor:in), 2008, Die Zwei-Stufen-Theorie im Verwaltungsrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/301486