Der Bundespräsident nimmt die Stellung des Staatsoberhauptes in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland ein.
Seine Wahl, welche in Artikel 54 GG ihre Regelung findet, erfolgt nach dem repräsentativen und dem föderalistischen Prinzip: 1 Vorgeschlagen von Mitgliedern der Bundesversammlung, die sich aus den Abgeordneten des Bundestages sowie einer gleichen Anzahl von gewählten Vertretern der Landesparlamente zusammensetzt, wird er von dieser auf fünf Jahre geheim und ohne vorherige Aussprache gewählt, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist. Vereinigt ein Kandidat während des ersten und zweiten Wahlganges nicht die in ihnen entscheidende absolute Stimmenmehrheit auf sich, so bestimmt in einem dritten Wahlgang die relative Mehrheit, welcher Kandidat das Amt antritt.
Das Ziel des parlamentarischen Regierungssystems, Handlungsfähigkeit und effektive Kontrolle miteinander zu verknüpfen, bildet die Basis der Aufgabenstellung des Bundespräsidenten, nämlich d urch Artikulation von Verfassungskonsens und durch Unterstützung der Arbeitsfähigkeit des Regierungssystems stabilisierend zu wirken. Inwieweit er diese Aufgabe zweckmäßig erfüllen kann, hängt dabei weitgehend von seinen politischen Einflussmöglichkeiten bzw. den politischen Konsequenzen seiner Handlungen ab. 2
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in der Weimarer Republik wurde der Kompetenzbereich des Bundespräsidenten im Vergleich zum damaligen Reichspräsidenten, welcher eine beträchtliche Machtfülle besaß, drastisch eingeschränkt. 3 Kennzeichnend für das Bundespräsidentenamt sind nunmehr die drei folgenden Prinzipien: Minimale Entscheidungskompetenz, politische Unverantwortlichkeit sowie Überparteilichkeit. 4 Nachdem das Staatsoberhaupt nur noch geringfügige materielle Entscheidungskompetenz in seiner Funktion als Reservemacht in Krisensituationen inne hält, ist er im Alltäglichen auf die Ausübung seiner sogenannten soft power in seiner repräsentativ- integrativen Funktion angewiesen, welche ihm einen indirekten, nicht klar definierten Kompetenzbereich eröffnet.
Inhaltsverzeichnis
- Problemstellung
- Der Bundespräsident als Reservemacht
- Funktionen
- Kompetenzbereich und Einflussmöglichkeiten
- Regierungsbildung
- Regierungskrisen
- Außenpolitik
- Gesetzgebung
- Der Bundespräsident als integrativ-repräsentative Gewalt
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die politischen Einflussmöglichkeiten des Bundespräsidenten in der Bundesrepublik Deutschland. Der Fokus liegt dabei auf den Rollen des Staatsoberhaupts als Reservemacht und integrativ-repräsentative Gewalt.
- Der verfassungsrechtliche Kompetenzbereich des Bundespräsidenten
- Die politischen Einflussmöglichkeiten des Bundespräsidenten in Krisensituationen
- Die Rolle des Bundespräsidenten bei der Regierungsbildung
- Die Bedeutung des Bundespräsidenten für die Stabilität des Regierungssystems
- Der Einfluss des Bundespräsidenten auf die Gesetzgebung
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1 beleuchtet die Problemstellung und die Relevanz der Rolle des Bundespräsidenten in der deutschen Demokratie. Es werden die Prinzipien des Bundespräsidentenamts – minimale Entscheidungskompetenz, politische Unverantwortlichkeit und Überparteilichkeit – erläutert. In Kapitel 2 wird die Rolle des Bundespräsidenten als Reservemacht untersucht, die in bestimmten Krisensituationen zum Tragen kommt. Insbesondere werden die Einflussmöglichkeiten des Bundespräsidenten bei der Regierungsbildung, der Bewältigung von Regierungskrisen, der Bestimmung außenpolitischer Angelegenheiten und der Bundesgesetzgebung beleuchtet.
Schlüsselwörter
Bundespräsident, Reservemacht, integrativ-repräsentative Gewalt, politische Einflussmöglichkeiten, Regierungsbildung, Regierungskrisen, Kompetenzbereich, Stabilität des Regierungssystems, Gesetzgebung, Verfassungskonsens, soft power.
- Arbeit zitieren
- Andrea Philipp (Autor:in), 2002, Der Bundespräsident, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/23906