In zahlreichen Werbungen werden Prominente eingesetzt, um die Attraktivität von Produkten zu steigern. So ist Werbung zu einer wesentlichen Einnahmequelle von Prominenten geworden. Teilweise nutzen Unternehmen Bildnisse oder Namen von Prominenten zur Werbung von Produkten ohne dass der Prominente damit einverstanden ist und auch ohne dass er dafür eine Gage bekommen hat. In solchen Fällen steht den Prominenten ein Abwehrrecht zu, da jeder die Freiheit hat, über die Vermarktung des eigenen Bildnisses oder Namens frei zu entscheiden.
Es stellt sich die Frage, warum trotzdem immer wieder Bilder oder Namen in der Werbung erscheinen, ohne Wissen und Einverständnis des Abgebildeten oder des Genannten. Unternehmen handeln damit möglicherweise gegen das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz sowie gegen das Recht am eigenen Namen und riskieren Rechtsfolgen wie Schadensersatz. Die Annahme liegt nahe, dass es auch Fälle gibt, bei denen eine einwilligungsfreie Veröffentlichung zulässig ist und Unternehmen folglich mit keiner belastenden Rechtsfolge zu rechnen haben.
In dieser Ausarbeitung soll herausgestellt werden, in welchen Fällen eine Abbildung oder die Erwähnung eines Namens für den Zweck der Werbung auch ohne Einwilligung des Prominenten zulässig ist
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Rechtsgrundlagen bei der Werbung mit prominenten Personen
- I. Das Recht am eigenen Bild
- 1. Begriffsbestimmung „Bildnis“
- 2. Einwilligung nach § 22 S. 1 Kunsturhebergesetz
- 3. Ausnahmen zum Einwilligungserfordernis
- 4. Abwägung der unterschiedlichen Interessen
- a) Rechte des Werbenden
- b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
- c) Abwägung zwischen den Rechten des Werbenden und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht
- 5. Verletzung berechtigter Interessen nach § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz
- II. Das Recht am eigenen Namen
- 1. Schutzzweck des § 12 BGB
- 2. Unberechtigte Nutzung eines Namens in der Werbung
- III. Rechtsfolgen
- 1. Unterlassung
- 2. Materieller Schadensersatz
- 3. Immaterieller Schadensersatz
- 4. Bereicherungsanspruch
- 5. Darstellung von Rechtsfolgen aus Urteilen
- IV. Kritische Betrachtung
- I. Das Recht am eigenen Bild
- C. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit der rechtlichen Problematik der Werbung mit prominenten Personen, insbesondere wenn diese nicht mit der Nutzung ihres Bildnisses oder Namens einverstanden sind. Sie analysiert die relevanten Rechtsgrundlagen, insbesondere das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz und das Recht am eigenen Namen gemäß § 12 BGB, und zeigt die möglichen Rechtsfolgen für Unternehmen auf, die gegen diese Rechte verstoßen.
- Die rechtlichen Grundlagen der Werbung mit prominenten Personen
- Das Recht am eigenen Bild im Kontext der Werbung
- Die Bedeutung des Einwilligungsbedürfnisses und Ausnahmen davon
- Das Recht am eigenen Namen und seine Relevanz in der Werbung
- Die Rechtsfolgen für Unternehmen bei unberechtigter Nutzung von Bildnissen und Namen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt das Problem der Werbung mit prominenten Personen ohne deren Einwilligung dar und führt in die Thematik der Hausarbeit ein. Das Kapitel "Rechtsgrundlagen bei der Werbung mit prominenten Personen" behandelt das Recht am eigenen Bild und das Recht am eigenen Namen, indem es die relevanten Rechtsnormen und deren Anwendung im Kontext der Werbung erläutert. Es geht insbesondere auf das Einwilligungserfordernis, Ausnahmen von diesem Erfordernis und die Abwägung der Interessen des Werbenden und des Prominenten ein. Das Kapitel "Rechtsfolgen" behandelt die möglichen rechtlichen Konsequenzen für Unternehmen, die gegen das Recht am eigenen Bild oder Namen verstoßen.
Schlüsselwörter
Werbung mit prominenten Personen, Recht am eigenen Bild, Kunsturhebergesetz, Einwilligung, Abwägung der Interessen, Recht am eigenen Namen, § 12 BGB, Rechtsfolgen, Unterlassung, Schadensersatz, Rechtsprechung.
- Quote paper
- Julia Kowalewsky (Author), 2012, Die Werbung mit prominenten Personen ohne deren Einwilligung, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/213465