Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nach längerer
Konsultationsphase am 20. Dezember 2005 erstmals die Mindestanforderungen an das
Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht, die inzwischen durch das RS BaFin 5/2007 (1.
MaRisk-Novelle); das RS BaFin 15/2009(BA) vom 14.08.2009 (2. MaRisk-Novelle) und das
RS BaFin 11/2010(BA) vom 15.12.2010 (3. MaRisk-Novelle) Neufassungen erfahren haben.
Die BaFin betont in ihrem ersten Übersendungsschreiben an die Verbände der
Kreditwirtschaft1 vom 20.12.2005, dass vor allem die Mitwirkung des MaRisk-
Fachgremiums dazu beigetragen hat, die Anforderungen an die Praxis anzupassen und
darüber hinaus zu flexibilisieren. Die MaRisk stellen darüber hinaus den „zentralen Baustein“
für die neue qualitative Aufsicht in Deutschland dar und sollen einen Paradigmenwechsel
einläuten von einer eher traditionell Regel-basierten Aufsicht zu einer Prinzipien-orientierten
Aufsicht, der sowohl „Form und Stil der Regulierung als auch die bankaufsichtliche Praxis
verändern wird.“ Die Entwicklung von einer eher quantitativ geprägten zu einer mehr
qualitativen Bankenaufsicht dürfte mit diesem Schritt also weiter vorangekommen sein. Es
wird auch darauf hingewiesen, dass den Instituten durch Öffnungsklauseln vielfältige
Gestaltungsspielräume eingeräumt werden, die deren Eigenverantwortung stärken. Es wird
auch erwartet, dass die neue Aufsichtsphilosophie dann erfolgreich sein wird, wenn die
gegebenen Gestaltungsräume auf sachgerechte Weise von den Instituten mit Leben gefüllt
werden und alle Beteiligten (Institute, Aufsicht, Prüfer) ihrer neuen Rolle gerecht werden und
beispielsweise auch die Prüfer ihre Prüfungshandlungen verstärkt risikoorientiert vornehmen.
Besonderes Gewicht legt die BaFin auf diesen Aspekt und betont, dass angemessene
risikogewichtete Prüfungsfeststellungen nur dann angemessen getroffen werden können,
wenn beispielsweise auch die Größe des Instituts, der Geschäftsumfang, die Komplexität der
betriebenen Geschäfte sowie das Risikoprofil des Instituts beurteilt wird. Dies stellt
naturgemäß besonders hohe Anforderungen an die Qualifikation der Aufsichts- , Wirtschaftsund
Verbandsprüfer und benötigt vor allem langjährige Erfahrungen bei der Prüfung von
kleinen, mittleren und großen Kreditinstituten. [...]
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Entwicklung der Mindestanforderungen von 1975 zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement 2012
- Mindestanforderungen für bankinterne Kontrollmaßnahmen bei Devisengeschäften (1975)
- Mindestanforderungen an das Wertpapiergeschäft (1980)
- Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (1995)
- Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision (2000)
- Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (2002)
- Erarbeitung und Weiterentwicklung der MaRisk
- Erarbeitung der MaRisk
- Erweiterung des Anwenderkreises
- Aufnahme neuer Risikokategorien
- Risikoorientierte Prüfungshandlungen
- Erste MaRisk-Novelle vom 30.10.2007
- Zweite MaRisk-Novelle vom 14.08.2009
- Dritte MaRisk-Novelle vom 15.12.2010
- Neufassung der MaRisk
- Aspekte der Weiterentwicklung der MaRisk
- Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text beleuchtet die Entwicklung der Mindestanforderungen (MaH, MaIR, MaK) hin zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Es werden die verschiedenen Phasen der Weiterentwicklung sowie die maßgeblichen Akteure und deren Rollen erläutert. Dabei wird auf die Bedeutung der MaRisk für die qualitative Bankenaufsicht sowie die Herausforderungen und Chancen des Supervisory Review Process (SRP) eingegangen.
- Entwicklung der Mindestanforderungen von 1975 bis 2012
- Bedeutung der MaRisk für die qualitative Bankenaufsicht
- Herausforderungen des Supervisory Review Process (SRP)
- Rollen der Akteure (BaFin, Bundesbank, Kreditinstitute)
- Praktische Umsetzung der MaRisk
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Der Text eröffnet mit einer Einführung in die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht wurden. Es wird hervorgehoben, dass die MaRisk einen wichtigen Baustein für die neue qualitative Aufsicht in Deutschland darstellen und den Übergang von einer eher regelbasierten zu einer prinzipienorientierten Aufsicht markieren.
Entwicklung der Mindestanforderungen von 1975 zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement 2012
Mindestanforderungen für bankinterne Kontrollmaßnahmen bei Devisengeschäften (1975)
Es wird die Entstehung der Mindestanforderungen nach dem Herstatt-Fall im Jahr 1974 beschrieben. Die ersten Mindestanforderungen zielten auf die organisatorische Trennung von Handel, Abwicklung, Überwachung und Kontrolle sowie Verbuchung von Devisengeschäften ab. Die Bedeutung der funktionalen Trennung und der bankinternen Revision zur Risikosteuerung wird betont.
Mindestanforderungen an das Wertpapiergeschäft (1980)
Die Erweiterung der Mindestanforderungen auf das Wertpapiergeschäft wird beleuchtet. Es wird auf die Relevanz der klaren Funktionsteilung und der Einbindung der Internen Revision bei der Überprüfung von Wertpapiergeschäften hingewiesen. Auch die Wichtigkeit, Insiderfällen entgegenzuwirken, wird hervorgehoben.
Erarbeitung und Weiterentwicklung der MaRisk
Erarbeitung der MaRisk
Es werden die Gründe und Hintergründe der Erarbeitung der MaRisk durch die BaFin erläutert. Die Bedeutung der Basler Eigenkapitalübereinkunft (Basel II) und des Supervisory Review Process (SRP) für die Weiterentwicklung der Mindestanforderungen wird dargestellt. Die Rolle des MaRisk-Fachgremiums bei der Anpassung der Anforderungen an die Praxis wird gewürdigt.
Aspekte der Weiterentwicklung der MaRisk
Der Text beleuchtet verschiedene Aspekte der Weiterentwicklung der MaRisk, wie die Erweiterung des Anwenderkreises, die Aufnahme neuer Risikokategorien und die Einführung risikoorientierter Prüfungshandlungen. Die Bedeutung der Novelle der MaRisk für die Anpassung der Anforderungen an die sich stetig verändernden Risikobilder wird hervorgehoben.
Schlüsselwörter
Dieser Text beschäftigt sich mit den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), der qualitativen Bankenaufsicht, dem Supervisory Review Process (SRP), dem Herstatt-Fall und der funktionalen Trennung von Geschäftsprozessen. Weitere relevante Begriffe sind die bankinterne Revision, Risikocontrolling, Risikosteuerung und die Basler Eigenkapitalübereinkunft (Basel II).
- Quote paper
- Dipl. Volksw. Wolfgang Stützle (Author), 2012, Der Prozess der Weiterentwicklung der Mindestanforderungen (MaH, MaIR, MaK) zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/209037