Das am 11.12.1997 beschlossene Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klima-Rahmenkonvention der UN verpflichtet die Staaten der EU zur Reduzierung der Treibhausgase in Phase II von 2008-2012 um durchschnittlich 8% (Basisjahr 1990). Erreicht wird dieses Ziel durch die Zuteilung von Emissionsrechten im European Union Emission Trading System (Abk.: „EU ETS“). Dabei werden Emissionsberechtigungen (European Union Allowance Unit, Abk. EUA) an Emittenten aus den Industriebereichen Eisen- und Stahlverhüttung, Ko-kereien, Raffinerien, Zement- und Kalkherstellung, Glas-, Keramik- und Ziegel-industrie, sowie Papier- und Zelluloseproduktion verteilt. Sie berechtigen zur Ex-mittierung von einer Tonne Kohlendioxid (ca. 0,27 Tonnen Kohlenstoff). Dabei werden durchschnittlich weniger Rechte zugeteilt, als benötigt werden. Die Idee ist, dass CO2 Reduzierungsmaßnahmen durchgeführt werden, sobald der Aufwand geringer ist, als der erwartete Emissionspreis. Mit den Emissionszertifikaten wurde ein weiteres, knappes Gut eingeführt, dass als Produktionsfaktor bei der Herstellung von Produkten eingesetzt oder weiter-verkauft werden kann. Da allerdings für die Phase II (2008-2012) deutlich mehr Emissionsrechte ausge-geben wurden, als benötigt (Böhringer et al. 2008, S. 306), ist die Knappheit des Gutes in Frage zu stellen. Böhringer et al. (S.301 ff.) bezeichnen dies als Ineffi-zienz. Um Knappheit („Effizienz“) herzustellen, wird die Einführung einer natio-nalen Emissionssteuer diskutiert. Diese sorge zusätzlich für einen Anreiz Emis-sionen einzusparen (Vgl. insb. auch Anhang 1). Böhringer et al. (2008, S.301) stellen darauf aufbauend die Frage, ob die Einfüh-rung einer zusätzlichen, nationalen Emissionssteuer die Effizienz herzustellen vermag, sowie Umweltverschmutzung vermeiden kann
INHALTSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
TABELLENVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
2. THEORETISCHE ANALYSE
2.1. FOLGEN UNILATERALER STEUERN
2.2. NUTZEN EINER UNILATERALEN STEUER
3. QUANTITATIVE ANALYSE
3.1. PACE MODELLBESCHREIBUNG
3.2. VERGLEICH DER SITUATIONEN MIT UND OHNE UNILATERALE STEUER
3.3. KRITIK
4. SENSITIVITÄTSANALYSE
5. SCHLUSSFOLGERUNG
LITERATURVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Optimales Niveau von Schadenskosten und Grenzvermeidungskosten
Abbildung 2: Effekte einer unilateralen Emissionsbesteuerung
Abbildung 3: Emissionsentwicklung aus Sicht des ETS
Abbildung 4: Effizienzverluste durch die Einführung einer zusätzlichen Steuer
Abbildung 5: Steuerinduzierte Einzeleffekte
Abbildung 6: Preiseffekte einer Steuer
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Internationale Marktpreise unter Berücksichtigung von Steuern
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. EINLEITUNG
Das am 11.12.1997 beschlossene Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klima- rahmenkonvention der UN verpflichtet die Staaten der EU zur Reduzierung der Treibhausgase in Phase II von 2008-2012 um durchschnittlich 8% (Basisjahr 1990). Erreicht wird dieses Ziel durch die Zuteilung von Emissionsrechten im European Union Emission Trading System (Abk.: „EU ETS“). Dabei werden Emissionsberechtigungen (European Union Allowance Unit, Abk. EUA) an Emittenten aus den Industriebereichen Eisen- und Stahlverhüttung, Ko- kereien, Raffinerien, Zement- und Kalkherstellung, Glas-, Keramik- und Ziegel- industrie, sowie Papier- und Zelluloseproduktion verteilt. Sie berechtigen zur Ex- mittierung von einer Tonne Kohlendioxid (ca. 0,27 Tonnen Kohlenstoff). Dabei werden durchschnittlich weniger Rechte zugeteilt, als benötigt werden. Die Idee ist, dass CO2 Reduzierungsmaßnahmen durchgeführt werden, sobald der Aufwand geringer ist, als der erwartete Emissionspreis.
Mit den Emissionszertifikaten wurde ein weiteres, knappes Gut eingeführt, dass als Produktionsfaktor bei der Herstellung von Produkten eingesetzt oder weiterverkauft werden kann.
Da allerdings für die Phase II (2008-2012) deutlich mehr Emissionsrechte ausgegeben wurden, als benötigt (Böhringer et al. 2008, S. 306), ist die Knappheit des Gutes in Frage zu stellen. Böhringer et al. (S.301 ff.) bezeichnen dies als Ineffizienz. Um Knappheit („Effizienz“) herzustellen, wird die Einführung einer nationalen Emissionssteuer diskutiert. Diese sorge zusätzlich für einen Anreiz Emissionen einzusparen (Vgl. insb. auch Anhang 1).
Böhringer et al. (2008, S.301) stellen darauf aufbauend die Frage, ob die Einführung einer zusätzlichen, nationalen Emissionssteuer die Effizienz herzustellen vermag, sowie Umweltverschmutzung vermeiden kann.
2. THEORETISCHE ANALYSE
2.1. Folgen unilateraler Steuern
Die theoretische Analyse umfasst zwei Situationen, welche in jeweils einer Grafik veranschaulicht werden. Situation 1 beschreibt, dass die Effizienz durch eine zu- sätzliche nationale Steuer nicht erreicht wird (S.302). Dies bedeutet, dass die be- stehende Überallokation mit Emissionsrechten nicht durch eine zusätzliche, unila- terale Steuer im gesamten ETS Raum verknappt werden kann. Dargestellt wird dieser Zusammenhang mittels einer Grafik (Siehe Abb. 1). Eine Steuererhöhung, zusätzlich zu dem Emissionsrechtepreis, der an der EEX bei der- zeit 15,60 €/t CO2 gehandelt wird (Stand: 18.06.2010, EEX), erhöht in erster In- stanz den Preis für eine Tonne CO2. Als Folge sinkt die Nachfrage der Anlagen, die von dieser Steuer betroffen sind. Böhringer et al. (S. 302) unterstellen nun, dass es sich um eine kleine, offene Volkwirtschaft handelt, so dass der durch die Preiserhöhung ausgelöste Nachfragerückgang keinen Preiseffekt auf den interna- tionalen Emissionsrechtepreis besitzt.
Bezugnehmend auf die Abbildung 1, werden die Grenzkosten im besteuerten ETS Sektor betrachtet (C’ETS). Das helle Rechteck zeigt eingesparte Ausgaben durch den Nichterwerb von Emissionsrechten. Zusätzliche Grenzvermeidungskosten werden durch die helle und die dunkle Fläche dargestellt. Aggregiert entstehen durch die höhere Steuer damit Mehraufwendungen in Höhe des dunklen Dreie- ckes, während der internationale Marktpreis für Emissionszertifikate unberührt bleibt (C’TOT).
Schlussfolgernd schreiben Böhringer et al. (S. 303), dass das ETS bei knapper Verteilung der Emissionsrechte an sich effizient sei und eine zusätzliche Steuer lediglich Preisunterschiede innerhalb der ETS -Länder induziert. Entstehende Ungleichheiten ergäben dann weitere Effizienzverluste, dargestellt durch das dunkle Dreieck in Abb. 1.
Kritisch betrachtet, ist erstens die Modellannahme einer kleinen, offenen Volkswirtschaft nicht immer gegeben. Führt bspw. Deutschland, als EU CO2 Hauptemittent, eine zusätzliche Steuer ein, so wird es sehr wohl Auswirkungen auf den internationalen Marktpreis haben (C’ROE und C’TOT).
Zweitens ist es zwar das Hauptanliegen von Böhringer et al. nachzuweisen, dass eine unilaterale Doppelbesteuerung Effizienzverluste induziert. Dennoch wird auf S. 302 auch von einem zusätzlichen Anreiz der Vermeidung von Umweltver- schmutzung gesprochen. Auf diesen Punkt wird nicht weiter eingegangen, obwohl eine Steuer das Emissionsniveau negativ korreliert. Bei Böhringer et al. wäre das nur in dem besteuernden Land der Fall (Annahme, S. 302: „For a small open economy these additional abatement efforts will leave the international allowance price unchanged”).
Den 1. Kritikpunkt mit einbeziehend, sinkt der Börsenpreis durch eine Nachfrage- senkung des besteuernden Landes. Andere Länder werden mehr Zertifikate er- werben, aber den Preisrückgang nur zu einem gewissen Teil kompensieren. Der insg. emittierte CO2 Ausstoß geht zurück und die Schadenskosten sinken (Vgl. Anhang 1).
Auf den Effekt der niedrigeren Schadenskosten wird nicht eingegangen. Ein Grund kann die Implikation genau dieses Sachverhaltes des ETS BesteuerungsSystems sein. Erst wenn eine kritische Masse an Teilnehmern erlangt ist, sind die Änderungen im Trade-Off Schadens- bzw. Vermeidungskosten signifikant. Hierzu schreiben Böhringer et al. in ihrer Schlussfolgerung (S.311), dass unilaterale Steuern erst dann die Effizienz steigern, wenn die Steuern in eine ausreichend großen Anzahl an ETS Ländern eingeführt wird.
2.2. Nutzen einer unilateralen Steuer
Obwohl eine unilaterale Zusatzsteuer auf CO2 Emissionen Effizienzverluste bedeutet (höhere Vermeidungskosten), kann das besteuernde Land unter drei Bedingungen einen positiven netto-Erlös generieren. (Vgl. Abb. 2) Situation 2:
1. Das Land ist Importeuer von Emissionsrechten um seinen CO2 Ausstoß zu decken
2. Das Land besitzt relativ flache Grenzvermeidungskosten
3. Das Land kann einen signifikant großen Rückgang des internationalen Marktpreises auslösen.
Durch die Einführung einer zusätzlichen Emissionssteuer steigt zunächst im besteuerten Land der Preis pro EUA. Die Nachfrage nach Importen geht zurück, weshalb der Emissionspreis P an der europäischen Börse EEX auf Ptax sinkt. Emissionsrechte im besteuernden Land kosten nun Ptax zusätzlich zur Steuer τ . In der Abb.2 ist dieser Fall wie folgt dargestellt:
Situation 1, vor Steuern: Strecke ܣܤܥܦ. Situation 2, nach Steuern: Strecke B ’ BCX.
Im Fall nach Steuern ergeben sich zwei Effekte:
1) Die Vermeidungskosten nach Steuern ergeben sich aus der Strecke B’BCX
2) Die Importausgaben sind allerdings, bedingt durch den Preisabfall, auf Ptax gesunken. Dargestellt werden sie durch die Strecke AB’YD‘
Ob ein Land von einer zusätzlichen Steuer bei Vorliegen der drei Bedingungen profitieren kann hängt davon ab, ob der Preisverfall größer ist, als die zusätzlichen, steuerinduzierten Vermeidungskosten.
Das Vorliegen dieser drei sehr restriktiven Bedingungen verleitet zur Kritik:
1. Relativ flache Grenzvermeidungskosten sind nicht klar definiert
2. Auch Exporteure von Emissionsrechten können einen Preisverfall auslö- sen, indem dem Markt noch mehr Emissionsrechte zur Verfügung gestellt werden
3. Trotz vorliegenden Mengen und Marktpreisen sind keine konkreten Zah- len oder Verhältnisse zur Verfügung gestellt worden. Es bleibt bisher un- klar, wie hoch eine Steuer sein muss um einen signifikanten Rückgang des Preises auszulösen. Bedacht werden müssen auch, dass Fabriken einen Preisspielraum haben. Außerdem werden sich diese nicht einfach aufge- ben.
3. QUANTITATIVE ANALYSE
3.1. PACE Modellbeschreibung
Der zuletzt angeführte Kritikpunkt soll durch die Analyse konkreter Zahlen im quantitativen Teil widerlegt werden. Zur Anwendung kam das von Böhringer und dem ZEW entwickelte PACE Modell (Policy Analysis based on Computable Equ- librium). Durch seine regionale, sektorale und zeitliche Abgrenzung wird das PACE Model als angewandtes Gleichgewichtsmodell vor allem bei Politikanaly- sen eingesetzt. (Fahl 2004, S. 124ff.) Vorteil eines allgemeinen Gleichgewichts- modells ist die Berücksichtigung von Spill-over oder feed-back Effekten der Märkte, sowie die resultierende Quantifizierbarkeit von Allokations- und Vertei- lungswirkungen.
Die Untersuchungsschwerpunkte von PACE liegen in der Analyse von mittel- und langfristigen strukturellen Effekten alternativer Politiken (z.B. Emissionssteuern) auf sektoraler und nationaler Ebene sowie in der Analyse von Verteilungseffekten zwischen Ländern, Sektoren und sozialen Gruppen.
Es stützt sich auf Emissionen von Energieproduzenten (Kohle, Gas, Öl) sowie energieintensiven Anlagen (Eisenverhüttung, Zellulose- und Druckindustrie sowie nichteisenhaltige Metallverarbeitung).
3.2. Vergleich der Situationen mit und ohne unilaterale Steuer
Bei der Berechnung werden zwei Situationen verglichen:
1) EU ETS Cap-and-Trade (BaU, “Business as usual”)
2) Unilaterale Doppelbesteuerung
Während sich Situation 1 auf die in dem EU Burden Sharing Agreement getroffe- nen Vereinbarungen bezügl. Emissionsbegrenzungen stützt (Vgl. Abb.3), werden in Situation 2 die Auswirkungen einer unilateralen Steuer untersucht. (Böhringer et al., S. 306)
Die unilaterale Steuer wird dabei in den sechs größten Emittenten Deutschland, U.K., Polen, Italien, Spanien und Frankreich eingeführt und variiert von 0-10 € pro Tonne CO2. Startpreis sind 8,50€/t, ohne Zusatzsteuer. Herausgekommen ist eine Bestätigung der theoretischen Analyse. D. h. die Einführung einer zusätzlichen Steuer führt insg. zu erhöhten Kosten, wie in Abb. 4 ersichtlich. Auf die sechs Länder bezogen ergeben sich bei Einführung einer unilateralen Steuer folgende internationale Marktpreise:
Tabelle 1: Internationale Marktpreise unter Berücksichtigung von Steuern
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Böhringer et al. (2008) S. 307, Tabellen a-f
Erklärung:
Stiege in Deutschland eine Zusatzsteuer während Phase II (2008-2012) auf 10€/t CO2, so sinkt der EUA Preis im ETS Raum von 8,50€ auf 6,70€.
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- Quote paper
- Dipl. Kfm. Oliver Gätgens (Author), 2010, Resource Economics - Drivers and impacts of climate change , Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/200181