Mit Einführung des Wahlrechts zur Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen gem. § 248 II HGB durch das BilMoG können bilanzierungspflichtige Unternehmer entscheiden, ob ein selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand im Anlagevermögen ausgewiesen und im Regelfall nach der Absetzung für Abnutzung abgeschrieben wird oder die angefallenen Aufwendungen als Sofortaufwand den Gewinn mindern. Entscheidet sich der Unternehmer für die Bilanzierung, hat dies den Effekt der Eigenkapitalstärkung. Die Neuregelung kommt allen Unternehmen zugute, die eher wissens- als produktionsbasiert arbeiten. Sie haben jetzt die Möglichkeit, ihr Know-how in der Bilanz sichtbar zu machen, denn nach § 248 II 1 HGB ist es möglich, Entwicklungskosten zum Beispiel für Patente und Software in der Bilanz auszuweisen. Problematisch in diesem Zusammenhang ist zum einen jedoch die Frage, ob sich der Begriff des Vermögensgegenstands durch das BilMoG geändert hat und zum anderen, ab wann ein aktivierungsfähiger Vermögensgegenstand vorliegt, insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten.
Die nachfolgende Arbeit will zunächst auf die Änderung des § 248 II HGB sowie deren Folgen im Allgemeinen und auf die angesprochenen Probleme im Besonderen eingehen, wobei nur am Rande der Bezug zur internationalen Rechnungslegung erfolgt. Im Anschluss daran soll auf weitere bilanzielle Folgen eingegangen werden und ein Ausblick auf die Praxistauglichkeit der Neuregelung gegeben werden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Zweck der Regelung
- I. Überblick / Änderung § 248 II HGB durch BilMoG
- II. Hintergrund
- III. Anwendungszeitpunkt / Übergangsregelung
- IV. Zwischenergebnis
- C. Voraussetzungen der Aktivierung
- I. Selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand
- 1. Immaterielles Gut
- 2. Vermögensgegenstand
- 3. Selbst geschaffen
- II. Kein Ansatzverbot
- I. Selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand
- D. Zeitpunkt und Umfang der Aktivierung
- I. Gewöhnlicher Aktivierungszeitpunkt
- II. Nachaktivierung von Aufwendungen
- E. Bilanzielle Folgen der Aktivierung
- I. Ansatz- und Bewertungsstetigkeit
- II. Bewertung
- III. Ausweis in Bilanz, Anhang und Lagebericht
- IV. Latente Steuern und Ausschüttungssperre
- F. Auswirkung auf die Bilanzierungsstrategie und Bilanzpolitik
- G. Rechtslage für unentgeltlich erworbene Vermögensgegenstände
- I. Aktivierung
- II. Bewertung
- H. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Seminar behandelt die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB. Ziel ist es, den Zweck der Regelung zu verstehen, die Voraussetzungen der Aktivierung zu erläutern und die bilanzrechtlichen Folgen zu analysieren. Die Rechtslage für unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wird ebenfalls betrachtet.
- Zweck der Regelung in § 248 Abs. 2 HGB
- Voraussetzungen für die Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände
- Bilanzielle Folgen der Aktivierung
- Zeitpunkt und Umfang der Aktivierung
- Rechtslage bei unentgeltlich erworbenen Vermögensgegenständen
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Dieses Kapitel dient als kurze Einführung in das Thema der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände nach § 248 Abs. 2 HGB und umreißt die zentralen Fragestellungen des Seminars.
B. Zweck der Regelung: Dieses Kapitel untersucht den Zweck der Regelung zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände. Es beleuchtet die Änderungen durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) und den historischen Hintergrund der Regelung. Der Fokus liegt auf dem Verständnis des warum und der rechtlichen Implikationen der Aktivierungspflicht. Es werden die verschiedenen Aspekte der Regelung beleuchtet, um ein umfassendes Verständnis für den Kontext und die Bedeutung der Regelung zu schaffen. Das Kapitel analysiert den Übergang von alten zu neuen Regularien.
C. Voraussetzungen der Aktivierung: Dieses Kapitel befasst sich detailliert mit den notwendigen Voraussetzungen für die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände. Es analysiert den Begriff des "immateriellen Gutes" und "Vermögensgegenstands" im handelsrechtlichen Kontext, insbesondere im Lichte des BilMoG. Die Unterscheidung zwischen selbst geschaffenen und erworbenen Gütern wird klargestellt, und die Bedeutung der Einzelbewertbarkeit und der Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten wird ausführlich erörtert. Es wird dargelegt wie die Vorschriften der IAS 38 relevant sind. Das Kapitel betont die Notwendigkeit einer strengen Dokumentation der Herstellungskosten.
D. Zeitpunkt und Umfang der Aktivierung: Dieser Abschnitt befasst sich mit dem konkreten Zeitpunkt und dem Umfang der Aktivierung. Er definiert den gewöhnlichen Aktivierungszeitpunkt und behandelt die Frage der Wahrscheinlichkeit des Entstehens eines Vermögensgegenstandes. Der Vergleich mit "Anlagen im Bau" wird gezogen. Der Abschnitt beleuchtet zudem die Möglichkeit der Nachaktivierung von Aufwendungen und erklärt unter welchen Bedingungen diese zulässig ist. Die Wichtigkeit der rechtzeitigen und korrekten Aktivierung wird hervorgehoben.
E. Bilanzielle Folgen der Aktivierung: Dieses Kapitel untersucht die Auswirkungen der Aktivierung auf die Bilanz. Die Bedeutung der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit wird erläutert. Es werden die Zugangs- und Folgebewertung, inklusive der Abschreibungsmethoden, im Detail diskutiert. Die Darstellung in Bilanz, Anhang und Lagebericht sowie die Implikationen für latente Steuern und Ausschüttungssperren bilden weitere wichtige Aspekte dieses Kapitels. Der Abschnitt zeigt die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung auf.
F. Auswirkung auf die Bilanzierungsstrategie und Bilanzpolitik: Hier werden die strategischen und politischen Auswirkungen der Aktivierung von immateriellen Vermögensgegenständen auf die Unternehmensbilanzierung untersucht. Es wird analysiert, wie die Wahl der Aktivierungsmethoden die Darstellung des Unternehmens beeinflusst und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Es werden die unterschiedlichen Möglichkeiten der Bilanzgestaltung und deren Folgen dargestellt.
G. Rechtslage für unentgeltlich erworbene Vermögensgegenstände: Dieses Kapitel konzentriert sich auf die spezifische Rechtslage für unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände. Es erläutert die Bedingungen für die Aktivierung und die entsprechenden Bewertungsmethoden. Der Unterschied zur Aktivierung selbstgeschaffener Vermögensgegenstände wird deutlich herausgearbeitet. Der Schwerpunkt liegt auf der juristischen Interpretation und Anwendung der relevanten Vorschriften.
Schlüsselwörter
Aktivierung, Immaterielle Vermögensgegenstände, § 248 Abs. 2 HGB, BilMoG, Bilanzierung, Bewertung, Forschung und Entwicklung, Einzelbewertbarkeit, Ansatz- und Bewertungsstetigkeit, Handelsrecht, IAS 38.
FAQ: Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände nach § 248 Abs. 2 HGB
Was ist der Gegenstand dieses Dokuments?
Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick über die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände nach § 248 Abs. 2 HGB. Es beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel und Schlüsselwörter.
Was ist das Ziel dieses Seminars/Dokuments?
Das Seminar/Dokument zielt darauf ab, den Zweck der Regelung in § 248 Abs. 2 HGB zu verstehen, die Voraussetzungen der Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände zu erläutern und die bilanzrechtlichen Folgen zu analysieren. Die Rechtslage für unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wird ebenfalls behandelt.
Welche Themen werden behandelt?
Die behandelten Themen umfassen den Zweck der Regelung in § 248 Abs. 2 HGB, die Voraussetzungen für die Aktivierung (inkl. „immaterielles Gut“, „Vermögensgegenstand“, „selbst geschaffen“, Ansatzverbote, Einzelbewertbarkeit, Abgrenzung F&E-Kosten, Relevanz IAS 38), den Zeitpunkt und Umfang der Aktivierung (inkl. gewöhnlicher Aktivierungszeitpunkt, Nachaktivierung), die bilanzrechtlichen Folgen (Ansatz- und Bewertungsstetigkeit, Bewertung, Ausweis in Bilanz, Anhang und Lagebericht, latente Steuern, Ausschüttungssperre), die Auswirkungen auf die Bilanzierungsstrategie und Bilanzpolitik und die Rechtslage für unentgeltlich erworbene Vermögensgegenstände (Aktivierung und Bewertung).
Welche Voraussetzungen müssen für die Aktivierung erfüllt sein?
Die Aktivierung setzt voraus, dass es sich um einen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstand handelt, der kein Ansatzverbot unterliegt. Der Begriff des „immateriellen Gutes“ und „Vermögensgegenstands“ wird im handelsrechtlichen Kontext, insbesondere im Lichte des BilMoG, analysiert. Die Einzelbewertbarkeit und die Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten sind entscheidend.
Wann findet die Aktivierung statt?
Der gewöhnliche Aktivierungszeitpunkt wird definiert. Das Dokument behandelt auch die Möglichkeit der Nachaktivierung von Aufwendungen unter bestimmten Bedingungen.
Welche bilanzrechtlichen Folgen hat die Aktivierung?
Die Aktivierung beeinflusst die Bilanz durch die Ansatz- und Bewertungsstetigkeit. Die Zugangs- und Folgebewertung, inklusive Abschreibungsmethoden, der Ausweis in Bilanz, Anhang und Lagebericht sowie die Implikationen für latente Steuern und Ausschüttungssperren werden diskutiert.
Wie wirkt sich die Aktivierung auf die Bilanzierungsstrategie und Bilanzpolitik aus?
Das Dokument analysiert, wie die Wahl der Aktivierungsmethoden die Darstellung des Unternehmens beeinflusst und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Es werden unterschiedliche Möglichkeiten der Bilanzgestaltung und deren Folgen dargestellt.
Wie ist die Rechtslage bei unentgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen?
Dieses Kapitel erläutert die Bedingungen für die Aktivierung und die entsprechenden Bewertungsmethoden für unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und hebt den Unterschied zur Aktivierung selbstgeschaffener Vermögensgegenstände hervor.
Welche Schlüsselwörter sind relevant?
Wichtige Schlüsselwörter sind: Aktivierung, Immaterielle Vermögensgegenstände, § 248 Abs. 2 HGB, BilMoG, Bilanzierung, Bewertung, Forschung und Entwicklung, Einzelbewertbarkeit, Ansatz- und Bewertungsstetigkeit, Handelsrecht, IAS 38.
- Quote paper
- Katharina Mund (Author), 2011, Die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/195902