Das erste Internetauktionshaus weltweit wurde im September 1995 von Pierre Omidyar in Kalifornien gegründet und trägt den Namen eBay. Nach einer Version soll eBay aus einer Internetseite entstanden sein, die Pierre Omidyar für seine Freundin zum Tausch von PEZ-Figuren eingerichtet hatte. Diese Geschichte soll allerdings ein PR-Gag gewesen sein, in Wahrheit soll Pierre Omidyar testweise einen defekten Laserpointer zum Verkauf angeboten haben, für den er tatsächlich einen Abnehmer fand. Wie auch immer, unzweifelhaft ist, dass eBay sich in wenigen Jahren zum weltweit größten Online-Handelsplatz entwickelt hat. Pierre Omidyar wurde durch seine Erfindung zum Milliardär, der in der Forbes-Liste der reichsten Amerikaner geführt wird. In Deutschland gibt es eBay seit 1999. Hier ist nach eigenen Angaben Feininger im Jahr 1997 der erste Anbieter einer Internet-Auktion gewesen. Zwar habe es schon 1979 erste Online-Auktionen in einem Computersystem mit dem Namen „MicroNet“ gegeben, einem breiten Publikum wurden Internetversteigerungen aber erst seit eBay zugänglich. Der Auktionsanbieter ricardo.de, der durch zwei Grundsatzurteile des BGH Berühmtheit erlangt und Rechtsgeschichte geschrieben hat, wurde 1998 gegründet und hat seine Dienste in Deutschland im Jahr 2003 eingestellt, ist aber nach eigenen Angaben mit über 1,7 Mio. Mitgliedern und einem Umsatz von rund 600 Mio. Schweizer Franken der größte Online-Handelsplatz der Schweiz. Weltmarktführer ist eBay, das mehr als 95,9 Mio. aktive Mitglieder und ein Warenumsatz von 61,8 Mrd. US-Dollar in 2010 meldet. Für Deutschland werden 16 Mio. Mitglieder und ein Umsatz von 1,2 Mrd. US-Dollar genannt. Nach eigenen Angaben ist hierzulande hood.de mit über 1 Mio. Mitglieder der zweitgrößte Anbieter bzw. die größte kostenlose Online-Auktion. Es gibt wohl weit über 100 Internet-Auktionsanbieter. Laut einer Suchmaschine für Internetauktionen kann in 148 Auktionen gesucht werden. Internetauktionen gibt es in sehr verschiedenen Variationen und Erscheinungsformen, die auch rechtlich differenziert zu behandeln seien.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Überblick
- I. Fremd- / Eigenversteigerung
- II. Aufwärtsauktion
- III. Abwärtsauktion
- IV. Live-Auktion
- V. Countdown-Auktion
- C. Vertragsschluss bei Internetauktionen
- I. Zustandekommen des Vertrages
- II. Vertragsschluss bei Versteigerung gem. § 156 BGB
- 1. Gebot und Zuschlag
- 2. Zuschlag durch Zeitablauf
- 3. Zuschlag durch Gratulations-E-Mail
- 4. Bestimmung durch AGB
- 5. Zwischenergebnis
- III. Vertragsschluss nach §§ 145 ff. BGB
- 1. Invitatio ad offerendum
- 2. Angebot ad incertas personas
- 3. Antizipierte Annahmeerklärung
- 4. Einfluss der AGB des Auktionshauses
- 5. Eigene Bestimmung des Anbieters
- 6. Bedingtheit § 158 BGB
- 7. Zwischenergebnis
- IV. Ergebnis
- D. Verbraucherschutz bei Internetauktionen
- I. Fernabsatzvertrag gem. § 312b BGB
- 1. Verbraucher § 13 BGB
- 2. Unternehmer § 14 BGB
- a) Indizien der Unternehmereigenschaft
- aa) Zahl der Auktionen
- bb) Höhe der Umsätze
- cc) Art der verkauften Waren
- dd) Verkaufsmodalitäten
- ee) Außenauftritt / Gestaltung der Angebote
- ff) Verkauf über Internetauktion an sich
- gg) eBay-Shop
- hh) Powerseller
- ii) Beweislast für die Unternehmereigenschaft
- a) Indizien der Unternehmereigenschaft
- 3. Ergebnis/Rechtsfolge
- II. Widerrufsrecht
- Zwischenergebnis
- III. Ausschluss Widerrufsrecht § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB
- 1. Rechtssprechung BGH
- 2. Meinungsstand
- 3. Internetauktionen als Versteigerung i. S. d. § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB - Auslegung der Vorschrift
- a) Grammatische Auslegung
- b) Systematische Auslegung
- c) Historische Auslegung
- aa) Gesetzesentwurf der Bundesregierung
- bb) Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses
- cc) Fazit
- d) Teleologische Auslegung
- e) Richtlinienkonforme Auslegung
- f) Ergebnis der Auslegung
- 4. Analoge Anwendung des § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB
- 5. Ausblick / Verbraucherrechterichtlinie
- IV. Ergebnis
- I. Fernabsatzvertrag gem. § 312b BGB
- E. AGB-Kontrolle bei Internetauktionen
- I. Einbeziehung der AGB des Plattformbetreibers in die über die Auktionsplattform geschlossenen Kaufverträge der Teilnehmer
- 1. Unmittelbare Geltung im Marktverhältnis
- 2. Verwender § 305 Abs. 1 BGB
- a) Einlieferer als Verwender
- b) Anbieter und Bieter als Verwender
- c) Verwender wer die AGB zuerst einbezogen hat
- d) Begünstigte Partei als Verwender
- e) Enge Verbindung zwischen Betreiber und Teilnehmer
- f) Verbrauchervertrag § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB
- g) Zwischenergebnis
- II. Einbeziehungslösung / Rahmenvertrag
- 1. Vorvertragliche Rahmenvereinbarung § 305 Abs. 3 BGB
- 2. Auffassung von Spindler
- 3. Kritik an der Rahmenvertragslösung
- 4. Vertrag zu Gunsten Dritter § 328 BGB
- 5. Inhaltskontrolle
- 6. Zwischenergebnis
- III. Auslegungslösung
- IV. Stellungnahme
- V. AGB des Verkäufers
- VI. Ergebnis
- I. Einbeziehung der AGB des Plattformbetreibers in die über die Auktionsplattform geschlossenen Kaufverträge der Teilnehmer
- F. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit dem Vertragsschluss, dem Verbraucherschutz und der AGB-Kontrolle bei Internetauktionen. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für das Zustandekommen von Kaufverträgen im Kontext von Online-Auktionen gelten, und beleuchtet die spezifischen Herausforderungen, die sich im Hinblick auf den Verbraucherschutz und die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergeben.
- Vertragsschluss bei Internetauktionen
- Anwendbarkeit von §§ 156 ff. BGB und §§ 145 ff. BGB
- Verbraucherschutzrechtliche Aspekte bei Internetauktionen
- Widerrufsrecht und dessen Ausschluss
- AGB-Kontrolle bei Internetauktionen
Zusammenfassung der Kapitel
- A. Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der Bachelorarbeit ein und stellt die Relevanz von Internetauktionen im digitalen Zeitalter heraus. Zudem werden die Zielsetzung der Arbeit und die Forschungsmethodik erläutert.
- B. Überblick: Dieser Abschnitt liefert einen grundlegenden Überblick über verschiedene Arten von Internetauktionen, wie z. B. Fremd-/Eigenversteigerungen, Aufwärtsauktionen, Abwärtsauktionen, Live-Auktionen und Countdown-Auktionen.
- C. Vertragsschluss bei Internetauktionen: Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen des Vertragsschlusses bei Internetauktionen. Dabei werden die Anwendbarkeit von §§ 156 ff. BGB sowie §§ 145 ff. BGB untersucht, die spezifischen Herausforderungen bei der Zuschlagserteilung im Kontext von Online-Auktionen beleuchtet und die Rolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auktionshauses analysiert.
- D. Verbraucherschutz bei Internetauktionen: Hier werden die Besonderheiten des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit Internetauktionen untersucht. Der Fokus liegt auf der Anwendung des Fernabsatzvertragsrechts gem. § 312b BGB, dem Widerrufsrecht und den besonderen Herausforderungen bei der Auslegung des Widerrufsrechtsausschlusses nach § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB im Kontext von Internetauktionen.
- E. AGB-Kontrolle bei Internetauktionen: In diesem Kapitel wird die Einbeziehung von AGB des Plattformbetreibers in die über die Auktionsplattform geschlossenen Kaufverträge der Teilnehmer untersucht. Es werden verschiedene Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwenderqualität des Plattformbetreibers, der Einbeziehungslösung sowie der Auslegungslösung beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit den Themen Vertragsschluss, Verbraucherschutz und AGB-Kontrolle im Kontext von Internetauktionen. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen des Zustandekommens von Kaufverträgen im digitalen Handel, die Rolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Internetauktionen und die spezifischen Herausforderungen im Hinblick auf den Verbraucherschutz in diesem Bereich. Wichtige Schlüsselbegriffe sind unter anderem: Fernabsatzvertrag, Widerrufsrecht, Versteigerung, Gebot, Zuschlag, Invitatio ad offerendum, Angebot ad incertas personas, antizipierte Annahmeerklärung, AGB-Kontrolle, Plattformbetreiber, Verwender, Einbeziehungslösung, Auslegungslösung.
- Quote paper
- Klaus Fenn (Author), 2011, Vertragsschluss, Verbraucherschutz und AGB-Kontrolle bei Internetauktionen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/183165