Die vorliegende Arbeit stellt einen vergleichenden Überblick über den Rechtsfindungsprozess im islamischen Recht sowie über die Gewichtung der islamischen Rechtsquellen dar. Den Positionen der als liberal geltenden hanafitischen Schule, die auch heute noch von entscheidender Bedeutung ist, werden die eher strengen Auffassungen der Schafiiten gegenüber gestellt. In diesem Zusammenhang werden der Koran und die Sunna als wesentliche Quellen des islamischen Rechts erläutert, aber auch weitere Quellen und Methoden, u.a. der Analogieschluss sowie der Konsens der Gelehrten, werden erörtert.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die šāfiītische Rechtsschule
- Die ḥanafitische Rechtsschule
- Die Rechtsquellen (ușul al-fiqh)
- Der Koran
- Die Sunna
- Der Konsens (iğmā)
- Der Analogieschluss (qiyās)
- Die Einschätzung einer Sache als gut und angemessen (istḥsān)
- Die Berücksichtigung ungeschützter Interessen (maṢāliḥ mursala)
- Gewohnheitsrecht (urf)
- Präsumtion der Fortgeltung einer Rechtslage (istisḥāb)
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der vergleichenden Darstellung der schafiitischen und der hanafitischen Rechtsschule im islamischen Recht. Sie untersucht insbesondere die Rangfolge der Rechtsquellen innerhalb dieser beiden Schulen und analysiert die jeweiligen Ansichten zu den einzelnen Quellen. Ziel ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Anwendung der Rechtsquellen aufzuzeigen und so ein tieferes Verständnis der unterschiedlichen Herangehensweisen zu gewinnen.
- Die Bedeutung der vier kanonischen Quellen des islamischen Rechts nach aš-Šāfiī
- Die Rolle des persönlichen rationalen Abwägens in der hanafitischen Rechtsschule
- Die unterschiedliche Anwendung der Rechtsquellen im Kontext der schafiitischen und der hanafitischen Rechtsschule
- Die Bedeutung des Analogieschlusses (qiyās) in der islamischen Rechtsfindung
- Die Rolle des Konsenses (iğmā) in der schafiitischen und der hanafitischen Rechtsschule
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung bietet einen Überblick über die Thematik der Arbeit und stellt die beiden Rechtsschulen, ihre Gründer und ihre jeweiligen Charakteristika vor. Sie führt in die Thematik der islamischen Rechtsquellenlehre ein und beleuchtet die Bedeutung der vier kanonischen Quellen nach aš-Šāfiī sowie die unterschiedlichen Ansichten der Schafiiten und Hanafiten zur Anwendung dieser Quellen.
Das zweite Kapitel widmet sich der schafiitischen Rechtsschule und stellt die zentrale Rolle von aš-Šāfiī und seinem Werk Ar-Risāla für die Entwicklung der islamischen Rechtsquellenlehre dar. Es analysiert die schafiitische Sichtweise auf die einzelnen Rechtsquellen und beleuchtet insbesondere die Bedeutung der Sunna sowie die Rolle des Analogieschlusses und des Konsenses.
Das dritte Kapitel befasst sich mit der hanafitischen Rechtsschule und stellt die hanafitische Sichtweise auf die Rechtsquellen vor. Es beleuchtet insbesondere die Betonung des persönlichen rationalen Abwägens in der hanafitischen Rechtsschule und die Unterschiede zur schafiitischen Lehre.
Das vierte Kapitel widmet sich den einzelnen Rechtsquellen und analysiert ihre jeweilige Bedeutung innerhalb der schafiitischen und der hanafitischen Rechtsschule. Es beleuchtet die Unterschiede in der Anwendung der Quellen und geht auf die jeweiligen Ansichten zu den einzelnen Quellen ein.
Schlüsselwörter
Islamisches Recht, Rechtsquellenlehre, schafiitische Rechtsschule, hanafitische Rechtsschule, Koran, Sunna, Konsens (iğmā), Analogieschluss (qiyās), Rechtsfindung, Vergleichende Darstellung, Rangfolge der Rechtsquellen.
- Quote paper
- Katharina Pfannkuch (Author), 2010, Die Rangfolge der Rechtsquellen im islamischen Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/170458