Immer mehr Patienten im Akutspital sind ältere Menschen, oft wird das Berufsfeld der Pflegefachpersonen aber nicht mit dieser Zielsetzung gewählt, ältere Menschen zu pflegen. Umso schwieriger ist es dann, sich auf diese Situation einzulassen. Auch in den curricularen Grundlagen der Ausbildungen wird diesem Faktum häufig zu wenig Rechnung getragen. Die allgemein herrschenden Altersbilder in der Gesellschaft prägen und beeinflussen den beruflichen Umgang mit alten Menschen. Die Autorin geht in der vorliegenden Arbeit dem Phänomen der Ungleichbehandlung von älteren Menschen in der Akutpflege nach. Sie untersucht explizit die Sichtweise der Pflegefachpersonen mit der Zielsetzung, Ansätze zur Veränderung und Verbesserung der Situation zu finden. Es zeigt sich in den Untersuchungsresultaten, dass das Bewusstsein von Altersdiskriminierung nicht explizit vorhanden ist. Es wird eine Ungleichbehandlung festgestellt, die als fast alltäglich bezeichnet werden darf. Die Ausmasse und die Auswirkungen werden von Befragten nicht erfasst. Es wird deutlich, dass die Altersdiskriminierung in der Akutpflege ein Phänomen ist, das auf allen Ebenen, letztlich auch auf gesellschaftlicher Ebene, angegangen werden muss. Als eine der Hauptinterventionen kann die Sensibilisierung für die Thematik genannt werden, worauf die Möglichkeit zu Diskussion, Reflexion und Begleitung folgen muss. Dies sind Investitionen finanzieller und personeller Art, die in der Verantwortung von Institutionen und Politik liegen. Auf dieser Grundlage können fachliche und persönliche Weiterentwicklung der Pflegefachpersonen zu diesen Themen ermöglicht werden, was sich dann im Alltag positiv niederschlagen sollte. Über Auswirkungen und Einfluss vom Phänomen der Altersdiskriminierung in der Pflege auf die Qualität und die Kosten weiss man heute zu wenig. Dieser Frage nachzugehen, wäre ein weiterer Schritt, der die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen belegen könnte.
Inhalt
1. Einleitung.
1.1. Ausgangslage
1.2. Zielsetzung der Arbeit
2. Theoretischer Hintergrund
2.1. Begriffsklärungen
2.1.1. Alter
2.1.2. Altersdiskriminierung.
2.1.3. Pflege
2.2. Theoretische Bezüge
2.2.1. Altersbilder
2.2.2. Altersbilder der Pflegfachpersonen
2.2.3. Stereotypen des Alters
2.2.4. Ethische Grundlagen
2.2.5. Pflegeethik
2.2.6. Macht
2.3. Stand der Forschung
2.3.1. Altersdiskriminierung
2.3.2. Befunde in der Schweiz
2.3.2. Diskriminierung im Gesundheitswesen
3. Fragestellung
3.1. Forschungsfragen
4. Methodisches Vorgehen
4.1. Voruntersuchung
4.2. Ergebnisse der Voruntersuchung
4.2.1. Kategoriensystem zur Situationsanalyse
4.2.2. Darstellung der Situationen
4.3. Untersuchung
4.3.1. Wahl der interviewten Personen
4.3.2. Datenerhebung
4.3.3. Auswertung der Daten
4.4. Kategoriensystem
4.4.1. Kategorien zur Konfrontation mit den Situationen Frage
4.4.2. Kategorien zur Konfrontation mit den Situationen Frage
4.4.3. Kategorien zur Konfrontation mit den Situationen Frage
4.4.4. Kategorien zur Entscheidungssituation
4.4.5. Kategorien zum Vergleich der Situationen
4.4.6. Kategorien zur Frage nach eigenen Beispielen zu Altersdiskriminierung
5. Ergebnisse
5.1. Darstellung der Ergebnisse zu den Situationen
5.1.1. Situation 1:
5.1.2. Situation 2:
5.1.3. Situation 3:
5.1.4. Situation 4:
5.1.5. Situation 5:
5.1.6. Situation 6: Konstruierte Entscheidungssituation
5.1.7. Vergleich der Situationen
5.1.8. Eigene Beispiele von Altersdiskriminierung in der Akutpflege
5.2. Interpretationen
5.2.1. Frage 1
5.2.2. Frage 2
5.2.3. Frage 3
5.2.4. Entscheidungssituation
5.2.5. Vergleiche der Situationen
5.2.6. Eigene Erfahrungen
5.2.7. Zuordnung zu den Kategorien
6. Diskussion
6.1. Bezug zu den Fragestellungen
6.2. Bezug zu den Zielsetzungen
6.3. Bezug zum methodischen Vorgehen
7. Zusammenfassung
8. Erklärung
9. Quellen
9.1. Literatur
9.2. Internet-Quellen
10. Verzeichnis der Darstellungen
Anhang A
Definition professioneller Pflege
Anhang B
Interviewleitfaden
Anhang C
Auswertung
Zeitungsartikel
1. Einleitung
Die vorliegende Master-Arbeit widmet sich dem Thema"; Altersdiskriminierung in der Akutpflege";. Um diesem Phänomen auf die Spur zu kommen, bedarf es einer sorgfältigen Vorgehensweise. Die Pflegefachpersonen sind im heutigen beruflichen Alltag vor grosse Herausforderungen gestellt und auch weiter zunehmendem Druck ausgesetzt. Dies lässt sich auf die in den Lernberichten der Autorin (Schär, 2007; 2008) ausgeführte Situation im Gesundheitswesen und die Veränderungen in der Bildungslandschaft zurückführen. Nach Ansicht der Autorin darf es bei der Untersuchung nicht darum gehen, eine Berufsgruppe anzugreifen oder blosszustellen, sondern auf die Situationen aufmerksam zu machen, das Thema anzusprechen und Verantwortlichen möglichen Handlungsbedarf aufzuzeigen. Diese Voraussetzung war zur Realisierung der Arbeit von zentraler Bedeutung.
1.1. Ausgangslage
Mit dem demografischen Wandel unserer Zeit steht die Gesellschaft vor grossen Herausforderungen, beispielsweise die Sicherstellung der Pflege und Betreuung älterer Menschen. Oft werden diese Herausforderungen in negativem Sinne diskutiert, meist unterstützt durch negative Begriffe wie „Altersschwemme";, „Altenlast"; oder „Überalterung"; der Bevölkerung. Negative Altersbilder und Stereotype, die das Alter in Verbindung bringen mit Krankheit und Pflegebedürftigkeit, mangelnder geistiger Beweglichkeit und Abhängigkeit verhindern eine differenzierte Wahrnehmung der Lebensphase Alter und verfestigen Vorurteile. Dies begünstigt die Entstehung von Benachteiligungen und Diskriminierung (Eifert & Scholl, 2006).
Wie in Deutschland wird nun auch in der Schweiz der Altersdiskriminierung mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Am Institut für Soziale Arbeit der Fachhochschule St. Gallen wird zurzeit unter der Leitung von Prof. Dr. Walter Rehberg ein nationales Forschungsprojekt durchgeführt, welches das Phänomen des Ageism in unserer Gesellschaft erforschen soll.
Rehberg stellt fest, dass Ageism, also die Benachteiligung von Menschen auf Grund ihres Alters im Vergleich zu Sexismus (Benachteiligung auf Grund des Geschlechts) und Rassismus (Benachteiligung auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit) gesellschaftlich noch akzeptabel ist. Der politische Druck, diesem zu entgegnen, ist noch nicht vorhanden.
„Unsere Gesellschaft ist derart von Ageism durchdrungen, dass es den meisten von uns kaum auffällt, wenn Menschen auf Grund ihres Alters diskriminiert oder stereotype Einstellungen gegenüber dem Alter geäussert werden."; (Palmore, zit. nach Rehberg, 2008). Dieses Zitat trifft nach Meinung der Autorin heute nicht generell zu, da, wie bereits beschrieben, eine erhöhte Sensibilität gegenüber der Altersdiskriminierung festgestellt werden kann, nicht zuletzt zurückzuführen auf die Thematisierung durch Forschungsprojekte und dem Engagement von Betroffenen. Doch es gibt einige Bereiche, in denen diese Aussage Gültigkeit hat.
Auf Grund der demografischen Entwicklung und der Tendenzen im Gesundheitswesen (kürzere Aufenthaltsdauer der Patienten bedingt durch Kostendruck und medizinischen Fortschritt) steigt die Anzahl zu betreuender Patienten in höherem Alter im Akutspital an. Die Komplexität dieser Pflegesituationen ist stark erhöht, da die Multimorbidität (Borchelt et al., 2004) berücksichtigt werden muss bei der Behandlung der im Vordergrund stehenden Diagnose. Die Pflegefachpersonen sind mit Aufgaben betraut, auf welche sie wenig vorbereitet sind. (Vgl. Lernbericht 1 und 2 des Studiums zum MAS Gerontologie an der Berner Fachhochschule der Autorin)
Die Erfahrungen der Autorin im Laufe ihrer Tätigkeit als Pflegefachperson und Ausbilderin in der Akutpflege weisen darauf hin, dass ältere Menschen oft anders behandelt werden als Junge. Dies äussert sich offensichtlich in der effektiven medizinischen Behandlung, aber auch im Umgang mit den Patienten. Es liegt die Vermutung nahe, dass diese Unterschiede weniger auf eine differenzierte Abklärung als mehr auf die Wahrnehmung der Alterskategorie zurückzuführen sind. Es wird davon ausgegangen, dass diese Ungleichbehandlung nicht im Bewusstsein von Diskriminierung geschieht, wie es Palmore angedeutet hat. Da die Autorin als Berufsschullehrerin die zukünftigen Pflegefachpersonen ausbildet, möchte sie Mechanismen und Gründe untersuchen, die zu einer Ungleichbehandlung älterer Menschen führen, um auf solche aufmerksam machen zu können.
1.2. Zielsetzung der Arbeit
Mit dieser Arbeit soll die Sichtweise der Pflegefachpersonen untersucht werden. Es soll in Erfahrung gebracht werden, wie Pflegefachpersonen das Phänomen der Altersdiskriminierung in der Akutpflege wahrnehmen. Die Resultate sollen zur Evidenzbasierung des Themas beitragen und unter anderem in den Unterricht der Ausbildung zu diplomierten Pflegefachpersonen HF einfliessen. Sie soll aber auch Institutionen der somatischen Akutpflege Anstoss zur thematischen Auseinandersetzung geben. Es können daraus sowohl Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen für den Umgang mit alten Patienten im pflegerischen Alltag abgeleitet wie auch die bewusste und kritische Reflexion des eigenen Handelns initialisiert werden. Ebenso werden sich neue Fragen stellen und dadurch wird weiterer Forschungsbedarf aufgezeigt.
2. Theoretischer Hintergrund
2.1. Begriffsklärungen
Der erste Teil des Kapitels zum theoretischen Hintergrund befasst sich mit der Deklaration der verwendeten Begriffe. Dies dient der Klärung, in welchem Kontext die Begriffe in dieser Arbeit zu verstehen sind.
2.1.1. Alter
Das Alter kann nach verschiedenen Kriterien definiert werden. Dazu existieren diverse Modelle. Für die vorliegende Arbeit stützt sich die Autorin auf folgende Kategorien (Pohlmann, 2004):
a. Kalendarisches Alter:
Diese Definition von Alter bezieht sich direkt auf das Geburtsdatum einer Person. Es ist das am häufigsten verwendete Bezugssystem, obwohl in verschiedensten Untersuchungen eine grosse Heterogenität des Alters nachgewiesen werden konnte. Oft wird der Begriff chronologisches Alter synonym verwendet. Zur Differenzierung der Lebensphase Alter werden oft weitere Unterteilungen vorgenommen, was bei der heutigen Lebenserwartung auch sinnvoll scheint. Ein 65 jähriger Mensch steht in seinem Leben an einem anderen Punkt als ein Mensch mit 90 Jahren. Diese Differenzierungen werden unterschiedlich vorgenommen. Eine einheitliche Taxonomie könnte allerdings von Vorteil sein.
b. Biologisches Alter
Diese Definition ist der Versuch, das Alter eines Menschen auf Grund von somatischen Befunden festzulegen. Obwohl dies wegen unterschiedlicher Dispositionen und äusserer Einflüsse erschwert ist, kann nicht abgestritten werden, dass der menschliche Organismus mit zunehmendem Alter funktionelle und regenerative Einbussen erleidet. Dies führt auch dazu, dass im Alter eine erhöhte Anfälligkeit für chronische Krankheiten besteht, und die Mulitmorbidität ansteigt.
„Obwohl Altern eben nicht Krankheit bedeutet, existiert dennoch ein Zusammenhang zwischen Lebensalter und dem Auftreten von biologischen Ungleichgewichtszuständen(…)"; (Pohlmann, 2004, S. 22)
c. Soziales Alter
Dies umfasst die Einstellungen und Zuschreibungen, welche die Gesellschaft gegenüber einer bestimmten Gruppe, in diesem Fall der Gruppe der alten Menschen, vornimmt. Hier werden oft Vorurteile und Stereotype wirksam, die durch fehlende spezifische Informationen und grössere Interpretationsspielräume zur Lebensphase Alter begünstigt werden. Unter dem Begriff wird, verbunden mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, aber auch die Pensionierung als sozialpolitisch festgelegter Übertritt in die Lebensphase Alter verstanden. (Walter et al., 2006) Da das Alter in seiner Ausprägung und Dauer eine relativ neue Erscheinung unserer Zeit ist, existieren noch wenige Vorstellungen über sich eröffnende Möglichkeiten und Handlungsspielräume. Kalbermatten (2007) spricht von „Neuland Alter";. Dadurch sind Rollen und Aufgaben der alten Menschen in unserer Gesellschaft unterdeterminiert und bedürfen der selbstverantwortlichen Ausgestaltung (Kalbermatten, 1995).
d. Psychisches Alter
Der oft gehörte Ausspruch: „Man ist so alt wie man sich fühlt"; zeigt auf, dass gemäss dieser Definition nur jede Person für sich selber festlegen kann, wie alt sie ist. Die persönliche Deutung des Alters und die Bewertung von eigenen Altersprozessen haben starken Einfluss auf das gesundheitliche Befinden. (Kruse 2001, zit. nach Pohlmann, 2004) Daraus kann gefolgert werden, dass sich Menschen gesundheitlich beeinträchtigter fühlen, je negativer ihr eigenes Bild vom Alter und Alterungsprozess ist. Das Selbstbild des Menschen unterliegt einer bedeutsamen Wechselwirkung mit dem Fremdbild und auffälligen körperlichen Veränderungen.
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]Für die vorliegende Untersuchung erscheint es sinnvoll, sich auf die Patienten von 75 bis 90 Jahren festzulegen, was etwa der Differenzierung ";alter Mensch"; der WHO (Butz, 2003, zit. nach Walter et al., 2006) entspricht. Die Wahrnehmung der Patienten als alte Menschen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Interaktion mit ihnen wird durch alle beschriebenen Definitionen von Alter beeinflusst. Das Wissen um das kalendarische Alter eines Patienten ergibt eine erste Zuordnung durch die einschätzenden Personen, in diesem Fall den Pflegefachpersonen. Filipp (2007) beschreibt die Aufmerksamkeit auf das Alter als Faktor in der stereotyp-geleiteten Wahrnehmung des alten Menschen. Auch das biologische Alter mit dem Gesundheits- oder Krankheitszustand des Patienten in seiner Ausprägung beeinflusst die Altersdefinition. Walter et al. (2006) sprechen von einem „Ausjustieren von kalendarischem und biologischem Alter"; (S. 80) und meint dazu, dass das biologische Alter letztlich immer in Relation zum kalendarischen Alter steht. Auch das psychische Alter, das sich auf die Kommunikation und Interaktion auswirkt, prägt die Wahrnehmung der Pflegefachperson.
2.1.2. Altersdiskriminierung
Definition Diskriminierung
Die semantische Bedeutung von Diskriminierung leitet sich ab aus dem Lateinischen discriminare und meint:"; trennen, absondern, unterscheiden (Duden. 1990, S. 190). In der Wissenschaft wird dieser Begriff wertfrei verwendet, um Unterschiede darzustellen. In der Soziologie wie auch in der Rechtswissenschaft hat sich die Bedeutung des Begriffs Benachteiligung, Herabwürdigung, schlechtere Behandlung (Kluge & Seebold, 2002, S. 204) durchgesetzt.
„Diskriminierung ist die ungleiche, benachteiligende und ausgrenzende Behandlung von Gruppen und Individuen ohne sachlich gerechtfertigten Grund. Diskriminierung kann sich zeigen als Kontaktvermeidung, Benachteiligung beim Zugang zu Gütern und Positionen, als Boykottierung oder als persönliche Herabsetzung. Der Begriff bezeichnet sowohl den Vorgang als auch das Ergebnis. Die Durchsetzung von Diskriminierung setzt in der Regel soziale, wirtschaftliche, politische oder publizistische Macht voraus."; (IDA-NRW, Glossar)
Folgender Prozess führt zu Diskriminierung (Kalbermatten, 2008):
1. Diskrimination: Unterscheidung aufgrund hervorgehobener Merkmale
2. Labelling: negative Bezeichnung, Witze über Gruppe mit diesem Merkmal
3. Stereotyp: Verallgemeinerung auf ganze Gruppe mit diesem Merkmal
4. Vorurteil: übertriebene oder unkorrekte Angaben begründen die negative Sichtweise
5. Bedrohung: die „andere"; Gruppe wird als Bedrohung dargestellt und erlebt
6. Diskriminierung: Handeln in Form von Ausschluss, Benachteiligungen
Diskriminierung manifestiert sich im Handeln und wird somit in konkreten Situationen beobachtbar. Ein Aspekt dieses Handelns ist der kognitive Teil, der sich einerseits auf die Steuerung der Handlung bezieht, andererseits die Handlung kognitiv repräsentiert. Einstellungen und Haltungen beeinflussen das Handeln, sind aber nicht mit Diskriminierung gleichzusetzen. (Kalbermatten, 2003, 2007)
Die Erscheinungsformen von Diskriminierung sind vielfältig und beinhalten verschiedene Dimensionen. Diese unterscheiden nach Motiven der Diskriminierenden, Handlungsebenen und Mechanismen der Diskriminierung. Die Ungleichbehandlung kann also
– bewusst oder unbewusst,
– direkt oder indirekt,
– offen wie auch verdeckt,
– alltäglich oder strukturell,
– mittelbar oder unmittelbar geschehen (Rheims, 2001).
Individuelle Diskriminierung kann im Zusammenhang mit strukturierter oder institutioneller Diskriminierung auftreten und kann sowohl bewusst wie unbewusst erfolgen. Sie betrifft die Menschen unmittelbar durch konkrete Handlungen oder Unterlassungen.
Unter der strukturellen Diskriminierung werden Ungleichbehandlungen zusammengefasst, die in der Struktur einer Gesellschaft begründet sind. Hier kann zur Verdeutlichung das Beispiel der Diskriminierung von Frauen in einer patriarchal geprägten Gesellschaft herangeführt werden.
Die institutionelle Diskriminierung meint die Ungleichbehandlung, die von organisatorischem Handeln von Institutionen ausgeht. Die diskriminierende Person kann also auch unwissentlich handeln, indem sie Regeln und Normen der Institution befolgt.
Diskriminierung ist ein Phänomen, welches sehr komplexen Einflüssen unterliegt. Nicht immer sind individuelle Vorteile das Motiv für diskriminierendes Verhalten. Ungleichbehandlung kann auch die Folge gesetzlicher Vorgaben und Regelungen oder institutioneller Mechanismen sein. Dieser Form liegt meist keine Intention der diskriminierenden Person zu Grunde. Oft sind solche Ungleichbehandlungen nicht direkt sicht- und messbar (Rheims, 2001).
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Altersdiskriminierung befasst sich mit der Ungleichbehandlung von Menschen, die ein bestimmtes kalendarisches Alter aufweisen. In der vorliegenden Arbeit geht es um alte Menschen von mindestens 75 Jahren, die auf Grund einer gesundheitlichen Störung hospitalisiert sind. Die Altersdiskriminierung basiert vorwiegend auf der stereotyp geleiteten Wahrnehmung des alten Menschen. Diese äußert sich letztlich in einer diskriminierenden Handlung, die entweder durch die betroffene Person selbst oder eine beobachtende Person wahrgenommen wird. Diskriminierungen können aktiv in Form von Handlungen, wie auch passiv in Form von Unterlassungen in Erscheinung treten. Laut Gogl (2002, S.10) kann von Diskriminierung in der Pflege gesprochen werden „…wenn Patienten/Patientinnen oder Angehörige wegen ihres Alters (…) nicht das Ausmaß und nicht den Inhalt an Pflege erhalten, welche sie brauchen und welche die Pflege von ihrem Wissens- und Praxisstand her im Stande ist zu leisten.";
2.1.3. Pflege
Die Pflege hat sich im Laufe der Jahrzehnte stark entwickelt. Sie ist von einem helfenden Beruf, der laienhaft insbesondere von Frauen ausgeführt wurde, zu einer professionellen Tätigkeit geworden. Im Laufe dieser Entwicklung haben sich auch die Verantwortungsbereiche und Aufgaben verändert. Somit entstanden in der Entwicklung verschiedenste Definitionen von Pflege, die jeweils dem Einfluss der damaligen Zeit und dem aktuell herrschenden Pflegeverständnis unterlagen. Alle diese Definitionen beinhalten wichtige Aspekte, haben einen bestimmten Fokus und in Teilen auch heute Gültigkeit.
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] In dieser Arbeit bezieht sich die Autorin auf die Definition professioneller Pflege von Spichiger et al. des Instituts für Pflegewissenschaften der Universität Basel (2006, siehe Anhang A). Im Kontext, der vorliegenden Untersuchung betont die Autorin zentrale Punkte:
– Es gilt, in jeder Phase des Lebens Gesundheit zu fördern oder zu erhalten und gesundheitlichen Schäden vorzubeugen. Das gilt insbesondere auch für palliative Situationen und terminale Phasen.
– Die Lebensqualität der betreuten Personen steht im Zentrum.
– Die Patienten und ihre Angehörigen werden einbezogen. Dabei soll die Pflege eine aktive Rolle einnehmen.
– Pflegerische Aufgaben beziehen sich auf das gesamte Kontinuum zwischen Gesundheit und Krankheit, Tod.
– Grundlage der professionellen Pflege bildet eine Beziehung zu den Patienten, die geprägt ist von sorgender Zuwendung, und Empathie.
– Der Pflegeprozess wird kontinuierlich umgesetzt. Der Patient wird bei den verschiedenen Schritten, insbesondere bei der Zielsetzung und der Evaluation einbezogen.
– Die Pflegeinterventionen werden korrekt nach neuesten Erkenntnissen durchgeführt. Dabei werden die individuelle Situation und persönliche Aspekte der Patienten in Erfahrung gebracht und berücksichtigt.
2.2. Theoretische Bezüge
Im folgenden Kapitel werden Themen bearbeitet und kurz dargestellt, die nach Meinung der Autorin eng im Zusammenhang mit dem Phänomen Altersdiskriminierung stehen.
2.2.1. Altersbilder
Altersbilder sind soziale Konstruktionen, die sowohl beschreibende als auch bewertende Funktion haben. Sie bilden sich aus im Wechselspiel zwischen Individuum und Gesellschaft. In jüngster Zeit haben die Altersbilder in unserer Gesellschaft einen Wandel erfahren. Alter, geprägt von Abbau und Verlust, wurde abgelöst durch das Bild der Alten als aktive, kompetente Senioren. Dies führte laut Tews (1995, zit. nach Walter et al., 2006) zu einer Polarisierung des Alters: Dem Bild der hilfs- und pflegebedürftigen, passiven und einsamen Alten, die sich nicht wehren können steht das Bild der neuen Alten, die aktiv und mobil, sowie sozial integriert und finanziell abgesichert sind, gegenüber.
In der Bevölkerung herrschen gemeinhin positivere Altersbilder als in speziellen Bereichen wie beispielsweise Politik und Wissenschaft. (vgl. 3. Altenbericht Deutschland) In den Medien wird der alte Mensch als Zielgruppe entdeckt. Dort zeigt sich aber nur die positive Seite des Alters als Lebensphase mit neuen Freiheiten, voller Selbstbestimmung, geprägt von Attraktivität und Gesundheit (Anti-Aging-Trend).
In unserer Gesellschaft existieren Altersbilder auf verschiedenen Ebenen. Es wird von generalisierten Altersbildern gesprochen, die die Einstellung zu alten Menschen im Allgemeinen widerspiegeln und von personalisierten Altersbildern, die die Haltungen verschiedener Individuen oder Gruppen zu spezifischen oder bekannten alten Menschen aufzeigen. (Walter et al., 2006) Die personalisierten Altersbilder können zum einen differenzierter ausgeprägt sein und zum andern positiver ausfallen als die generalisierten Altersbilder. Walter et al. (2006) stellen fest, dass die herrschenden Altersbilder auf gesellschaftlicher und individueller Ebene die Wahrnehmung und Beurteilung der alten Menschen beeinflussen.
2.2.2. Altersbilder der Pflegfachpersonen
Walter et al. (2006) beschreibt, dass es den Pflegefachpersonen schwer fällt, eine eindeutige, klare Definition für das Alter zu formulieren. In der Untersuchung stellt sich heraus, dass differenzierte Altersbilder in der Pflege zu finden sind. Das Alter wird anhand subjektiver Kriterien beschrieben. Das Fehlen einer konkreten Definition, die Alter mit bestimmten Attributen verbindet, weist aber auch auf eine unklare Vorstellung von Alter hin. Die Assoziationen zum Alter, welche die Befragten in der Untersuchung mitteilen, lassen sich den Bereichen Körper, Kognition und Psyche sowie Lebenssituation zuordnen. Die Autoren der Untersuchung bemerken, dass von den Befragten immer wieder ausgeführt wird, warum jemand nicht alt ist. Dies zu definieren scheint einfacher zu sein.
Es folgt eine Zusammenstellung der Ergebnisse von Walter et al. (2006), die aufzeigt, welche subjektiven Kriterien für die Pflegefachpersonen einen Hinweis auf Alt sein geben:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Alt oder nicht alt? Subjektive Kriterien Professioneller für Alter
Die Altersbilder der Pflegefachpersonen wirken sich auf Pflegekonzepte und Pflegehandlungen aus, was letztlich auch in Diskriminierung der alten Menschen münden kann. (Dunkel, 1994, Mc Gowan, 1996, zit. nach Walter et al., 2006) Das Altersbild der Pflegefachpersonen unterliegt auch anderen Einflüssen wie berufliche Sozialisation, institutioneller Kontext, Aus- und Weiterbildung sowie Berufserfahrung.
2.2.3. Stereotypen des Alters
Der Begriff des Stereotyps wird interdisziplinär verwendet. In den Sozialwissenschaften beruht er auf der Bildung von Kategorien von bestimmten Personengruppen und auf Abgrenzung. Typischerweise kennzeichnet sich ein Stereotyp durch die oft überzeichnete Darstellung von Eigenschaften und einer starken Verallgemeinerung.
Lippmann (1922, zit. nach Walter et al., 2006) umschreibt Stereotype im soziologischen Kontext mit „pictures in our head";, was nach Meinung der Autorin treffend formuliert ist. Stereotype müssen nicht zwingend negativ sein, wie dies bei Vorurteilen der Fall ist. Sie erfüllen gemäss Filipp (2007) in der kognitiven Verarbeitung von Eindrücken und Situationseinschätzungen verschiedene Funktionen: Durch die Bildung von sozialen Gruppen kann Ordnung und Übersicht erreicht werden. Situationen werden überschaubarer, was die Verarbeitung neuer Eindrücke erleichtert. Mittels der Zuordnung zu Gruppen und deren Etikettierung kann sich eine soziale Identität entwickeln, es entsteht ein Gefühl von Zugehörigkeit, nicht zuletzt auch durch eine klare Abgrenzung von den anderen. Bestehende stereotype Vorstellungen ermöglichen eine raschere Beurteilung. Dies ist vor allem entlastend bei kognitiver Mehrfachbelastung und Gleichzeitigkeit von Anforderungen. Zusätzlich erweist sich stereotypgeleitetes Verhalten in der Interaktion mit Mitmenschen als weniger anstrengend.
Die Bildung und Anwendung speziell von Altersstereotypen gründet auf Furcht und Abwehr vor dem eigenem Altern und dem Tod. Wer sich als nicht alt positioniert, kann die Thematik verdrängen. Zusätzlich kann das Selbstwertgefühl gestärkt und geschützt werden, indem man sich mit alten Menschen vergleicht und diese mit wirksamen stereotypen Vorstellungen über das Alter abwertet. Wer sich mit alten Menschen befasst, wird an die eigene Vergänglichkeit erinnert. Durch die Distanzierung kann die Illusion der eigenen Unverwundbarkeit und Unvergänglichkeit gestützt werden.
Die Wirkung von Stereotypen kann bewusst (explizit) oder unbewusst (implizit) erfolgen. So können implizite und explizite Altersbilder auch divergieren.
2.2.4. Ethische Grundlagen
Die beiden Begriffe Ethik und Moral werden häufig synonym verwendet, in der Ethik geht es aber um die „selbstreflexive Theorie der Moral"; (Körtner, 2004). Rüegger (2007) definiert die Moral als gelebte Praxis, Handeln steuernde Werte und Normen, die internalisiert, selbstverständlich und evident sind. Ethik beschreibt er als kritisches Nachdenken über die Moral, was begründet sein kann in unterschiedlichen Moral- Ansprüchen oder wenn sich neue Fragen stellen, beispielsweise durch medizinischen und technischen Fortschritt. Ethik findet folglich dann statt, wenn die moralische Praxis nicht mehr selbstverständlich ist. Die Gegenseitigkeit von Moral und Ethik kann schematisch vereinfacht dargestellt werden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Gegenseitiger Bezug von Moral und Ethik (Rüegger, 2007)
Die moralische Verantwortung der Menschen findet sich auf verschiedenen Ebenen (Rüegger, 2007):
– Individualebene: Verantwortung des Individuums für sich selbst (ICH-ICH)
– Personalebene: Verantwortung der Individuums zu einzelnen anderen (ICH-DU)
– Sozialebene: Verantwortung als Teil der Gesellschaft in ihren Strukturen/ Institutionen/Politik (WIR-WIR)
– Umweltebene: Verantwortung der Menschen, individuell und kollektiv, gegenüber der Umwelt (ICH/WIR-UMWELT)
Die pflegerische Tätigkeit umfasst Verantwortungsbereiche auf allen oben beschriebenen Ebenen. Für die Untersuchung in der vorliegenden Arbeit ist vor allem die personalethische Verantwortung im Zentrum, da es um Interaktionen, Handlungen auf der Ebene ICH-DU geht. Ein und dieselbe Handlung kann auf den verschiedenen Ebenen unterschiedlich beurteilt werden, was zu einem so genannten ethischen Dilemma führt. In diesem Fall bedingt es einer sorgfältigen Abwägung der verschiedenen Aspekte.
Ethik wird verschiedenen Typen zugeordnet, welche die Argumentation begründen. Sie werden im Folgenden kurz beschrieben (Dialog Ethik, 2008):
a. Metaethik: Diese befasst sich mit den theoretischen Fragen des Erkennens und Wollens im Hinblick auf das „gute Handeln";.
b. Deskriptive Ethik beschreibt verschiedene Moralvorstellungen von Menschen und Gruppen ohne Bewertung von richtig oder falsch.
c. Normative Ethik reflektiert die Moral kritisch auf „gutes Handeln"; hin. Formen von Normativer Ethik:
- Die Tugendethik oder Gesinnungsethik basiert auf der guten Absicht, Einstellung, auf die eine Handlung erfolgt. Sie fällt unter den Begriff der Charakterethik. Es geht dabei um den „guten Menschen"; und nicht um die „gute Handlung"; als solche und orientiert sich am Gewissen des Handelnden, nicht an einer äusseren Norm.
- Die Prinzipienethik beschäftigt sich mit Werten, Normen und Regeln, die das Handeln steuern. Sie unterteilt sich in deontologische und teleologische Argumentationsmodelle.
- Die deontologische Argumentation basiert auf Prinzipien und Normen und daraus folgenden Pflichten (gr. to deon: das Erforderliche, die Pflicht) Oftmals spricht man in diesem Zusammenhang auch von Normenethik. Diskursethik oder Kommunikationsethik zeichnet sich aus durch den „intersubjektiven, herrschaftsfreien Diskurs";, (Habermas & Apel, zit. nach Körtner, 2004, S. 25) mit dem verbindliche ethische Normen entstehen oder prozesshaft ethische Entscheidungen getroffen werden.
- Die teleologische Argumentation bestimmt die Qualität einer Handlung an ihrem Ziel und deren Folgen. (to telos = griech. das Ziel). Die Konsequenzen einer Handlung rechtfertigen die Handlung an sich. Noch weiter geht der Utilitarismus, der das grösstmögliche Glück für eine grösstmögliche Anzahl Menschen als Kriterium zur Beurteilung heranzieht. Bei der Situationsethik wird im Besonderen die situative Angemessenheit beachtet.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Überblick Ebenen ethischen Nachdenkens (Dialog Ethik, 2008)
In einer ausgewogenen ethischen Beurteilung werden alle diese Aspekte berücksichtigt. Steuernd als oberste Instanz ist das Gewissen der Individuen, welches das Handeln auf den moralischen Anspruch hin überprüft (Rüegger, 2007). Somit trägt das Gewissen auch zur Begründung der Identität und zur Wahrung der Integrität des Einzelnen bei.
Ethische Probleme stehen immer auch im Kontext mit rechtlichen Grundlagen. Dafür stehen die Grundrechte des Menschen und die Persönlichkeitsrechte, wofür Menschenwürde und Menschenrechte1 die Basis darstellen. (SBK, 2003) Rechtliche Grundlage bildet die eidgenössische Bundesverfassung. Die gesetzlichen Vorgaben sind auf nationaler und kantonaler Ebene verankert.
Der Begriff Würde wird heute unterschiedlich verwendet und interpretiert. (Rüegger, 2007). Das führt dazu, dass die Menschenwürde oft als bedingt und abhängig von gewissen Faktoren verstanden wird. Das klassische Verständnis der Menschenwürde meint aber einen unbedingten Anspruch eines jeden Menschen auf
– Integrität und Unverletzlichkeit des Lebens
– autonome Selbstbestimmung
– Rechte (Europäische Menschenrechtskonvention)
– fundamentalen Respekt vor der eigenen Person
Daraus leiten sich die ethischen Grundwerte und entsprechenden Prinzipien ab.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Ethische Grundwerte und Handlungsprinzipien (Rüegger 2007)
2.2.5. Pflegeethik
Im beruflichen Umgang mit Menschen, die in einer Abhängigkeit zu einem stehen, besteht laufend die Notwendigkeit zur Überprüfung des eignen Handelns und zur Reflexion bezüglich Ethik und Moral. Der pflegerische Alltag im Umgang mit Patienten besteht aus vielen Entscheidungen, die ethische Dimensionen annehmen. Die Pflegeethik als Teil der Gesundheitsethik steht in engem Zusammenhang mit der Medizinethik. Oft überschneiden sich ethische Fragen beider Bereiche.
Der Pflegeberuf unterliegt einigen strukturellen Besonderheiten, die den ethischen Diskurs erschweren können (Körtner, 2004):
– Es besteht ein Gefälle zwischen der Pflegefachperson und dem Patienten
– Die Pflegefachperson muss sich in gewissen Bereichen dem Arzt unterordnen
– Es besteht eine Gratwanderung zwischen Fürsorge und Selbstsorge
– Die Pflege ist historisch gesehen ein weiblicher Beruf
Diese Zwischenposition zeigt auf, wie komplex autonomes ethisch-moralisches Handeln der Pflegefachpersonen im eigenständigen wie im interdisziplinären Bereich ist. Diese Strukturen sind teilweise sehr konfliktträchtig.
Der Weltbund der Pflegefachpersonen ICN2 hat 1953 den internationalen Ethik-Kodex ausgearbeitet und im Laufe der Zeit mehrmals überprüft, letztmals im Jahr 2000. Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK stellt in seinem Leitfaden Ethik in der Pflegepraxis (2003) an oberster Stelle „Die Würde des Menschen und die Einzigartigkeit des Lebens stehen im Zentrum allen pflegerischen Handelns."; (Körtner, 2004, S. 146), im Sinne des klassischen Verständnisses von Menschenwürde. Die vier Prinzipien der Pflege- und Medizinethik werden auch in diesen Leitfaden aufgenommen und ausgeführt. Sie ordnen sich unter die Normenethik auf der Ebene der Deontologie ein. Es folgt eine zusammenfassende Darstellung (SBK, 2003):
- Prinzip Autonomie:
Der Mensch soll seine persönlichen Ziele frei bestimmen im Wissen um die Konsequenzen. Dies umfasst das Recht auf persönliche Freiheit, auf Selbstbestimmung, zu handeln, auf freie Meinungsäusserung und auf Vertretung eigener Werte. In der Pflege gilt es zu respektieren, dass Entscheidungen das Resultat von persönlichen Überzeugungen und Wertvorstellungen sind. Dies ermöglicht die Individualisierung der Pflege.
Prinzip Gutes tun / Beneficience:
Dieses Prinzip verpflichtet, den Menschen zu gewähren, was ihnen gut tut und nützlich ist. Es beinhaltet auch die Verpflichtung, die Interessen des anderen zu schützen (Advocacy). Für die Pflege bedeutet das, dem Menschen den Zugang zur bestmöglichen Pflege zu gewähren, in Zusammenarbeit mit Patienten, Bezugspersonen und Institutionen, auch unter Berücksichtigung ökonomischer Aspekte.
- Prinzip Nicht-Schaden / Non maleficence:
Dies beinhaltet, in allen Bereichen Risiken zu erkennen, zu vermindern oder zu vermeiden. Konkret sollen Schaden verhindert und Schadensursachen eliminiert werden. Dieses Prinzip umfasst Rechte und Pflichten zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes den Patienten wie auch sich selbst gegenüber.
- Prinzip Gerechtigkeit
Dies meint, dass die Rechte, Verdienste und die Position des Einzelnen oder einer Gruppe anerkannt werden. Gerechtigkeit wird einerseits als subjektive Haltung von Individuen, andererseits als objektives Grundprinzip menschlichen Zusammenlebens verstanden. Gerechtigkeit im Sinne von Gleichheit ist eine Interpretation des Begriffs der demokratischen Gesellschaften. In der Pflege geht es in erster Linie darum, Ressourcen gerecht zu verteilen und gemäss den Bedürfnissen zu betreuen. Dieses Prinzip ist in der praktischen Umsetzung sehr komplex, da verschiede Argumentationen (politisch, ökonomisch oder sozial) verwendet werden können. Ebenso existieren unterschiedliche Auffassungen, was der Begriff Bedürfnis meint. In diesem Zusammenhang ist Macht ein wichtiges Stichwort.
Die Tugenden, die der SBK in seinem Leitfaden formuliert, gehören zur Ebene der Charakterethik und beschreiben die Haltungen, die hinter den Handlungen der Pflegefachperson stehen.
Im pflegerischen Alltag entsteht eine Vielzahl von Situationen, die einer ethischen Abwägung bedürfen. Als unerlässlich zur differenzierten Anwendung der beschriebenen Prinzipien wird der interdisziplinäre Diskurs genannt. Es braucht eine sorgfältige Abwägung aller Argumente, um professionelle Entscheidungen und optionales Handeln moralisch begründen zu können.
2.2.6. Macht
Die asymmetrische Beziehung zwischen Pflegefachpersonen und Patienten lässt Macht zu einem zentralen Thema werden. Die Ambivalenz der Macht in helfenden Berufen zeigt sich in der Macht, Veränderungen in der Situation des Patienten zu bewirken und der Macht, Patienten in Abhängigkeit zu drängen und Handlungen oder Entscheidungen aufzuzwingen. Stollberg (1988, zit. nach Körtner, 2006) beschreibt: sie mit dem Satz: „Helfen heisst herrschen"; (S. 87). Die pflegerische Tätigkeit begibt sich immer auf einen schmalen Grat der beiden Formen von Macht. Letztlich kann auch Hilfe zur Selbsthilfe im Sinne grösstmöglicher Unabhängigkeit an die Grenze zu Zwang stossen. Für ethisch verantwortliches Handeln in der Pflege ist es unabdingbar, sich dieser Gefahren bewusst zu sein und diesbezüglich zu reflektieren.
Die von Siegwart (1999) aufgeführten Macht-Definitionen verschiedener Autoren zeigen auf, dass Macht immer eine Rolle spielt in zwischenmenschlichen Interaktionen. Die Macht allein ist laut Fetz (1995, zit. nach Siegwart, 1999) neutral, die positiven oder negativen Auswirkungen hängen davon ab, wie die Menschen mit ihr umgehen, mit welchen Motiven sie ausgeübt wird.
Die in der Pflege beobachtbaren Formen von Macht sind laut Siegwart (1999):
– Informationsmacht
– Macht durch Belohnung
– Kontrollmacht
– Expertenmacht
– Macht der Legitimität
– Macht des überzeugenden Modells
Die Erscheinungsformen von Machtausübung im pflegerischen Kontext werden mit verschiedensten Begriffen umschrieben. Scharfetter (1991, zit. n. Siegwart, 1999) verwendet den Ausdruck Aggression und unterteilt diese in aktive und passive Formen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: Aggressionsformen
Die Ausübung von Macht durch Pflegefachpersonen kann nie isoliert betrachtet werden. Sie steht immer auch in Bezug zur Arbeitssituation und interprofessionellen Zusammenarbeit. Somit sind auch weitere Akteure in der Verantwortung, negative Formen von Machtausübung zu verhindern.
Im Gegensatz zu dieser Feststellung meint Schröck (1995, zit. nach Siegwart, S. 209):
„Die Einbrüche in die Privatheit des Patienten, die Halbwahrheiten und Lügen, die gebrochenen Versprechen, die grossen und kleinen alltäglichen Freiheitsberaubungen, der Mangel an Respekt, die Verletzung menschlicher Würde, die unangemessene Machausübung, die verbalen und physischen Gewalttätigkeiten, das Mitansehen und Dabeistehen, das Wegschauen, die Vertrauensbrüche, das Fehlermachen, die Gehorsam aus Bequemlichkeit (…), all dieses und mehr hat in erster Linie nur etwas mit den Pflegenden selbst zu tun.";
2.3. Stand der Forschung
Im Folgenden werden zentrale Ergebnisse aus dem aktuellen Forschungsstand dargestellt.
Bei der Recherche wurde folgendermassen vorgegangen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 6: Übersicht über Internet-Recherche
Die Wahl der Datenbanken und Suchbegriffe wurde auf Grund der Zielsetzungen und der Thematik der vorliegenden Untersuchung ausgewählt. Artikel aus dem Kontext der Medizin und der Langzeitpflege wurden ausgeschlossen.
Im Folgenden werden die verwendeten Artikel nach Themenbereichen ausgeführt.
2.3.1. Altersdiskriminierung
Kite & Stockdale (1988, zit. nach Rehberg, 2008) kommen in einer Meta-Analyse zum Schluss, dass Einstellungen gegenüber älteren Menschen grundsätzlich negativer sind als gegenüber jüngeren Menschen.
Rehberg (2008) weist auf einen wichtigen Unterschied zwischen „Ageism"; , „Sexism"; und „Rassism"; hin:
1. viele ältere Menschen haben selbst stereotype Einstellungen zum Alter und legen altersdiskriminierendes Verhalten an den Tag. (Levy & Banaij, 2002, zit. n. Rehberg, 2008)
2. Alter ändert sich, alle können in Situationen der Altersdiskriminierung kommen. Jeder Mensch wechselt also früher oder später von der „outgroup"; zur „ingroup"; (Filipp, 2007)
Es wird auch der Nachweis erbracht, dass sich eine Exposition mit altersdiskriminierendem Verhalten potenziell gesundheitsschädigend auswirken kann. Negative Sichtweisen des Alters prägen den Umgang mit dem eigenen Älter werden der Menschen in unserer Gesellschaft. Kohli & Kühnemund (2000) weisen auf die Tendenz zur Verleugnung des eigenen Alters hin. Dies bestätigen auch Filipp & Ferring (1989) und betonen, dass die Unterschätzungen mit zunehmendem Alter stärker ausfallen.
Interessant ist auch die These von Katz (2002, zit. nach Rehberg, 2008) dass die Entwicklung von positiven Stereotypen des Alters auf versteckten Ageism hinweist, da man das Alter bekämpft. Dies wird in direkten Zusammenhang zu negativen Stereotypen gestellt (MacHugh, 2003, zit. nach Rehberg, 2008).
Die alten Menschen selber unterschätzen das Ausmaß an Altersdiskriminierung in hohem Mass. Minichiello (2000, zit. nach Rehberg, 2008) sieht darin eine Strategie der älteren Menschen im Umgang mit Diskriminierungen. Es werden beispielsweise unerfreuliche Interaktionen ignoriert oder das Phänomen wird verändert wahrgenommen: Die eigene Gruppe werde zwar stark diskriminiert, aber man selber sei kaum betroffen.
Die Gewaltanwendung gegenüber alten Menschen stellt eine extreme Form des Ageism dar. Sowarka et al. (2002, zit. n. Rehberg, 2008) kommt zum Schluss, dass bei häuslicher Gewalt gegenüber älteren Menschen die Prävalenz bei 4- 9% liegt. Sie wird meist von Familienangehörigen oder nahe stehenden Personen ausgeübt. Opfer solcher Gewaltanwendungen sind in erster Linie Personen mit gesundheitlichen und verhaltensbedingten Problemen oder in sozial schwierigen Lagen.
In ihrer Untersuchung zur Altersdiskriminierung in der heutigen Gesellschaft stellen Kruse & Schmitt (2005) fest, dass der These der „altersfeindlichen Gesellschaft"; wie sie von Butler im Konzept Ageism dargestellt wird, widersprochen werden muss. In den Ergebnissen zeigte sich, dass das Alter in den sozialen Interaktionen nur eine geringe Bedeutung hatte. Weiter konnte eine differenziertere Betrachtung des Alters in positiven und negativen Facetten erkannt werden, was aber nicht bedeute, dass Diskriminierung ausgeschlossen werden könne oder die Menschen ihr eigenes Alter bejahen würden. Die von Butler aufgestellte These, im politischen Handeln in westlichen Gesellschaften zeige sich der Einfluss der negativen Altersbilder, wird ebenfalls widerlegt mit dem Hinweis auf die politischen Entwicklungen gegen Altersdiskriminierung in Deutschland.
2.3.2. Befunde in der Schweiz
Kalbermatten-Schmid (2003) analysiert in ihrer Arbeit verschiedene Beispiele von Altersdiskriminierung aus Sicht der Betroffenen. Darunter werden auch explizit Diskriminierungen von Pflegepersonen im Spital aufgeführt.
Professionelle Mitarbeiter des Gesundheitswesens haben tendenziell eine negativere Einstellung gegenüber älteren Menschen als die Allgemeinbevölkerung
– Neben den Ärzten wird das Pflegepersonal am zweit-häufigsten genannt als Diskriminierende.
– Vor allem die Orientierung an technischen und ökonomischen Werten wird von den älteren Menschen bemängelt.
– Im Bereich Pflege klagen nur Frauen über eine Diskriminierung!
Rehberg (2008) leitet an der Fachhochschule St. Gallen das Forschungsprojekt Altersdiskriminierung. Das Ziel dieser Untersuchung ist, Aufschlüsse zu erhalten über die Mechanismen und Formen der Altersdiskriminierung um mögliche Aussagen zur Situation in der Schweiz zu machen. Es werden die Formen der altersbezogenen negativen und positiven Diskriminierung untersucht. Dabei sollen sowohl die Täter- wie die Opferperspektive einbezogen werden. Die Datensammlung erfolgt mit der „Critical Incident Technique"; (CIT). Bislang sind dazu noch keine Ergebnisse verfügbar.
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1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 [ III ] der Generalversammlung der vereinten Nationen
2 International Council of Nurses: Zusammenschluss von über 100 nationalen Berufsverbänden der Pflege, Gründung 1899
- Quote paper
- Gerontologin HF Ursula Schär-Bütikofer (Author), 2009, Altersdiskriminierung in der Akutpflege, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/156146