Wir verbinden die Worte „Deportation“ und „Völkermord“ hauptsächlich mit der Zeit ab 1933 und dem 2. Weltkrieg. Dennoch sind diese Praktiken keine Erfindungen der Nazis. Sie waren schon in der Antike und während des 1. Weltkrieges gängige Praxis.
In dieser Arbeit beziehe ich mich auf die Deportationsmethoden im 1. Weltkrieg. Dazu versuche ich in Kapitel 2 eine allgemeine Definition von Deportation zu liefern.
Die folgenden Kapitel beschäftigen sich mit Zwangsmaßnahmen gegen verschiedene Bevölkerungsgruppen im Speziellen. Dazu werden im Kapitel 3 die Repressionen gegen die Belgier durch die Deutschen näher erläutert und im Kapitel 4 der Völkermord an den Armeniern durch die Türken.
Das letzte Kapitel versucht ein vergleichendes Fazit zu geben in dem beide beschriebenen Fälle der Deportation bzw. des Völkermordes einander gegenübergestellt werden. Außerdem versucht es mögliche Intentionen herauszuarbeiten.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Deportation allgemein – ein Definitionsversuch
3 Deportationen in Belgien
4 Deportationen im Osmanischen Reich
5 Fazit und vergleichende Darstellung
6 Quellennachweis
1 Einleitung
Wir verbinden die Worte „Deportation“ und „Völkermord“ hauptsächlich mit der Zeit ab 1933 und dem 2. Weltkrieg. Dennoch sind diese Praktiken keine Erfindungen der Nazis. Sie waren schon in der Antike und während des 1. Weltkrieges gängige Praxis.
In dieser Arbeit beziehe ich mich auf die Deportationsmethoden im 1. Weltkrieg. Dazu versuche ich in Kapitel 2 eine allgemeine Definition von Deportation zu liefern.
Die folgenden Kapitel beschäftigen sich mit Zwangsmaßnahmen gegen verschiedene Bevölkerungsgruppen im Speziellen. Dazu werden im Kapitel 3 die Repressionen gegen die Belgier durch die Deutschen näher erläutert und im Kapitel 4 der Völkermord an den Armeniern durch die Türken.
Das letzte Kapitel versucht ein vergleichendes Fazit zu geben in dem beide beschriebenen Fälle der Deportation bzw. des Völkermordes einander gegenübergestellt werden. Außerdem versucht es mögliche Intentionen herauszuarbeiten.
2 Deportation allgemein – ein Definitionsversuch
„Unter einer Deportation verstehen Völkerrechtler die mit staatlichem Zwang verbundene Verbringung von Zivilisten an einen Ort außerhalb des bisherigen Wohnsitzes zu einem längerem, erzwungenen Aufenthalt“ (Thiel 2007, S. 22)
Aus diesem Zitat ist sowohl der Repressant von Deportationen und derjenige, gegen die sich die Repressionen richten gut ersichtlich. Deportationen gehen stets von einer Staatsgewalt aus und richten sich gegen zivile Bürger innerhalb des Staatsgebietes, auf das sich die Macht der ausübenden Gewalt erstreckt. Somit sind Deportationen Instrumentarien politischer Machtausübung, die sich entweder gegen Einzelne richten oder, wie in den meisten Fällen, gegen Bevölkerungsgruppen.
Auch wenn Deportationen nicht grundsätzlich die Intention eines Völkermordes verfolgen, so gehen sie dennoch oft in diesen über. Denn kein Volk, keine Bevölkerungsgruppe verlässt freiwillig seine Heimat. In dem meisten Fällen werden sie gewaltsam vertrieben und werden bei Widerstand gegen die Deportationsbefehle getötet. In anderen Fällen kommen Menschen auf „Todesmärschen“ um, durch widrige Umstände wie Kälte, Hunger, Durst oder Krankheit. Selbst nach „erfolgreicher“ Deportation in ein neues „Lager“ können aufgeführte Gründe noch zum Tode führen.
Deshalb kann zwischen den Begriffen „Deportation“, „Völkermord“ und „Genozid“ keine klare Grenze gezogen werden. (vgl. Naimark 2004, S. 12)
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- Quote paper
- René Zach (Author), 2009, Deportation und Genozide im 1. Weltkrieg, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/142968