Das Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) ist zum 1. Juli 2001 in Kraft getreten und ersetzt das vorher gültige Schwerbehindertengesetz (SchwbG) sowie das Rehabilitations-Angleichungsgesetz (RehaG). Durch das SGB IX soll die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen in der BRD gefördert werden.
Das neunte Sozialgesetzbuch ist in zwei Teile untergliedert. Der erste Teil enthält acht Kapitel mit Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Im zweiten Teil finden sich besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Das Schwerbehindertenrecht ist Rechtsgrundlage für weitere Verordnungen, wie zum Beispiel die Werkstättenverordnung (WVO), die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV), die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) und die Wahlordnung Schwerbehinderten-vertretungen (SchwbVWO).
In der vorliegenden Arbeit soll jedoch ausschließlich ein grundlegender Überblick über die Rechte Schwerbehinderter nach dem SGB IX gegeben werden.
Inhaltsverzeichnis
- SGB IX - Teil 2: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
- a) Grundlegende Inhalte / geschützter Personenkreis
- b) Beschäftigungspflicht und sonstige Pflichten der Arbeitgeber
- c) Schwerbehindertenvertretung / Durchführung der Regelungen zur Teilhabe
- d) Integrationsfachdienste und Integrationsprojekte
- e) Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
- f) Unentgeltliche Beförderung behinderter Menschen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit gibt einen Überblick über die Rechte Schwerbehinderter nach dem SGB IX. Ziel ist es, die wichtigsten Regelungen des Schwerbehindertenrechts verständlich darzustellen und die zentralen Aspekte der Teilhabe schwerbehinderter Menschen zu beleuchten.
- Definition und Abgrenzung des geschützten Personenkreises nach SGB IX
- Pflichten der Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Menschen
- Rechte schwerbehinderter Menschen im Arbeitsverhältnis und im gesellschaftlichen Leben
- Rollen und Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
- Unterstützungssysteme wie Integrationsfachdienste und Werkstätten für behinderte Menschen
Zusammenfassung der Kapitel
SGB IX - Teil 2: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht): Dieses Kapitel bietet einen umfassenden Überblick über den zweiten Teil des SGB IX, das Schwerbehindertenrecht. Es beschreibt den geschützten Personenkreis, die Beschäftigungspflichten der Arbeitgeber, die Rechte schwerbehinderter Menschen, den Kündigungsschutz und die Rolle der Schwerbehindertenvertretung. Es beleuchtet außerdem unterstützende Maßnahmen wie Integrationsfachdienste und Werkstätten für behinderte Menschen und befasst sich mit der unentgeltlichen Beförderung. Die Kapitel behandeln die gesetzlichen Grundlagen und deren praktische Umsetzung, wobei der Fokus auf der gleichberechtigten Teilhabe schwerbehinderter Menschen an der Gesellschaft liegt. Die verschiedenen Aspekte des Schwerbehindertenrechts werden detailliert und prägnant dargestellt, um ein ganzheitliches Verständnis der Thematik zu vermitteln. Der Bezug zu den medizinischen Voraussetzungen einer Schwerbehinderung wird ebenfalls hergestellt.
Schlüsselwörter
SGB IX, Schwerbehindertenrecht, Teilhabe, Beschäftigungspflicht, Arbeitgeberpflichten, Schwerbehindertenvertretung, Integrationsfachdienste, Werkstätten für behinderte Menschen, Unentgeltliche Beförderung, Grad der Behinderung (GdB), gleichberechtigte Teilhabe.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum SGB IX - Teil 2: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen
Was ist der Inhalt dieses Dokuments?
Dieses Dokument bietet eine umfassende Übersicht über den zweiten Teil des SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch), das Schwerbehindertenrecht. Es beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, eine Zielsetzung mit Themenschwerpunkten, Kapitelzusammenfassungen und Schlüsselwörter. Der Fokus liegt auf der verständlichen Darstellung der wichtigsten Regelungen und zentralen Aspekte der Teilhabe schwerbehinderter Menschen.
Welche Themen werden im SGB IX Teil 2 behandelt?
Das Dokument behandelt folgende Schwerpunktthemen des Schwerbehindertenrechts: Definition und Abgrenzung des geschützten Personenkreises, Beschäftigungspflichten von Arbeitgebern, Rechte schwerbehinderter Menschen im Arbeitsverhältnis und gesellschaftlichen Leben, Rollen und Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung, sowie unterstützende Maßnahmen wie Integrationsfachdienste und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und die unentgeltliche Beförderung.
Wer ist vom Schwerbehindertenrecht betroffen (geschützter Personenkreis)?
Diese Information wird im Dokument detailliert im Kapitel zum SGB IX Teil 2 behandelt. Es wird der geschützte Personenkreis definiert und abgegrenzt. Der Bezug zu den medizinischen Voraussetzungen einer Schwerbehinderung wird ebenfalls hergestellt.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Menschen?
Das Dokument erläutert die Beschäftigungspflichten und sonstigen Pflichten von Arbeitgebern gegenüber schwerbehinderten Menschen, wie sie im SGB IX Teil 2 geregelt sind. Dies ist ein zentrales Thema des Dokuments.
Welche Rechte haben schwerbehinderte Menschen?
Das Dokument beschreibt die Rechte schwerbehinderter Menschen sowohl im Arbeitsverhältnis als auch im gesellschaftlichen Leben, einschließlich Kündigungsschutz (implizit). Diese Rechte werden im Kontext des SGB IX Teil 2 erläutert.
Welche Rolle spielt die Schwerbehindertenvertretung?
Die Rolle und die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung der Regelungen zur Teilhabe werden im Dokument erklärt. Ihre Bedeutung für die Durchsetzung der Rechte schwerbehinderter Menschen wird hervorgehoben.
Welche Unterstützungssysteme werden im Dokument beschrieben?
Das Dokument beschreibt unterstützende Maßnahmen wie Integrationsfachdienste und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und deren Bedeutung für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen.
Was ist mit "unentgeltlicher Beförderung behinderter Menschen" gemeint?
Das Dokument erwähnt die unentgeltliche Beförderung behinderter Menschen als einen Aspekt des Schwerbehindertenrechts im SGB IX Teil 2. Die genauen Regelungen dazu werden im entsprechenden Kapitel erläutert.
Welche Schlüsselbegriffe sind im Zusammenhang mit dem SGB IX Teil 2 relevant?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind: SGB IX, Schwerbehindertenrecht, Teilhabe, Beschäftigungspflicht, Arbeitgeberpflichten, Schwerbehindertenvertretung, Integrationsfachdienste, Werkstätten für behinderte Menschen, Unentgeltliche Beförderung, Grad der Behinderung (GdB), gleichberechtigte Teilhabe.
Wo finde ich detailliertere Informationen zum SGB IX Teil 2?
Das Dokument bietet eine Zusammenfassung. Für detailliertere Informationen muss das vollständige SGB IX Teil 2 konsultiert werden.
- Arbeit zitieren
- Stefan Petzold (Autor:in), 2007, Die Rechte Schwerbehinderter nach SGB IX im Überblick, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/135607