Die legendierten Kontrollen sind in den letzten Jahren immer wieder Thema einer rechtswissenschaftlichen Debatte gewesen. Mit der Umschreibung als: „Die gezielte Suche nach dem Zufallsfund“, sollte jeder einen Einblick davon bekommen, was genau eine legendierte Kontrolle beinhaltet. Diese Kontrollen sind seit einigen Jahren die gängige Praxis bei Ermittlungsverfahren im Kontext der Organisierten Kriminalität, besonders bei Betäubungsmittel- und Waffendelikten.
Oftmals gehen diesen Kontrollen andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen voraus. Bei der Betrachtung der Maßnahme, der legendierten Kontrolle, ergeben sich viele rechtliche Fragen und Herausforderungen, die in dieser Arbeit thematisiert werden sollen. Unter dem Thema: „Inwiefern ist die Vortäuschung eines Zufallsfundes im Ermittlungsverfahren am Beispiel der legendierten Kontrolle zulässig?“, wird im Folgenden zunächst untersucht, was genau unter einer legendierten Kontrolle verstanden wird.
Um die Thematik zu verdeutlichen und einen Blick in die praktische Anwendung von legendierten Kontrollen zu ermöglichen, wird dazu der Sachverhalt hinzugezogen, unter dem der BGH 2017 legendierte Kontrollen als zulässig erklärt hat. Dazu werden anschließend mögliche Ermächtigungsgrundlagen herangezogen und auf die Maßnahme der legendierten Kontrolle als Befugnisnorm hin untersucht. Die Paragraphen § 36 V StVO, § 102 StPO und § 40 PolG NRW werden als mögliche Ermächtigungsgrundlage für die legendierten Kontrollen betrachtet.
Abschließend folgt die Auflistung und die Schwerpunktsetzung von rechtlichen Debatten, die eine legendierte Kontrolle aus verschiedenen Meinungen innerhalb der Literatur als unzulässig ansehen. Dabei wird folglich zunächst analysiert, inwiefern die legendierte Kontrolle eine doppelfunktionale Maßnahme darstellt. Daraufhin steht die Täuschung des Beschuldigten, die bei einer legendierten Kontrolle vorgenommen wird, im Mittelpunkt.
Auch die Falschdokumentation in der Ermittlungsakte wird thematisiert und auf ihre Zulässigkeit geprüft. Im Anschluss werden mögliche Beweisverwertungsverbote, die entstehen könnten, betrachtet und inwieweit die legendierten Kontrollen das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 I EMRK tangieren. Die Darstellung der auftretenden rechtlichen Probleme endet mit der Heranziehung der Beschlüsse des BGH- Urteils vom 26.4. 2017 – 2 StR 247/16.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Zur Zulässigkeit von legendierten Kontrollen
I. Zum Begriff der „legendierten Kontrolle“
II. Rechtliche Betrachtung
1. Mögliche Ermächtigungsgrundlagen für die legendierte Kontrolle
1.1. Allgemeine Verkehrskontrolle § 36 V StVO
1.2. Durchsuchung beim Beschuldigten § 102 StPO
1.3. Durchsuchung von Sachen § 40 PolG NRW
2. Rechtliche Probleme
2.1. Legendierte Kontrolle als „doppelfunktionale Maßnahme“
2.2. Täuschung des Beschuldigten
2.3. Aktenunvollständigkeit
2.4. Beweisverwertungsverbote
2.5. Recht auf ein faires Verfahren
C. Fazit
D. Literaturverzeichnis
- Quote paper
- Annemarie Landwehr (Author), 2022, Inwiefern ist die Vortäuschung eines Zufallsfundes im Ermittlungsverfahren am Beispiel der legendierten Kontrolle zulässig?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1312454