Die in der hier vorzulegenden Arbeit zu behandelnden körperlichen Durchsuchungen und Untersuchungen durch die Polizei gehen regelmäßig, geradezu zwangsläufig, mit durchaus gravierenden Eingriffen in verschiedene Grundrechte der Betroffenen einher. Diese Arbeit widmet sich daher der an Aktualität nie einbüßenden Problematik der Abgrenzung beider Begriffe, unter besonderer Beachtung der Vorgaben der Gesetzgebung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Zunächst sollen eingangs die Begriffsdefinitionen geklärt werden und wichtige rechtliche Abgrenzungen zur Durchsuchung von Personen und Sachen auch in Unterscheidung zur Untersuchung eines Menschen gezogen werden. Diese Trennlinie ist vor allem vor den dann zu erörternden Eingriffen in die Grundrechte des Betroffenen notwendig. Diese Grundrechte werden im Weiteren gesondert vorgestellt und die Eingriffsdimension im Rahmen des Themas erörtert. Dies wiederum bildet gleichzeitig die Grundlage für einen Blick auf den Umgang und die Auslegung der körperlichen Durchsuchung und Untersuchung durch die Rechtsprechung, die sich, unabhängig von der Instanz, immer auch der Frage der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung mindestens immanent widmet. Freilich lässt die Fülle an einschlägiger Rechtsprechung nur einen besonderen Einbezug der Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen zu, wobei sich dieser mit einer Dienstanweisung des PP Köln beschäftigen wird.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Begriffsdefinition
- 2.1 Durchsuchung
- 2.2 Untersuchung
- 3 Rechtliche Abgrenzung
- 3.1 Durchsuchung von Personen
- 3.1.1 Durchsuchung des Verdächtigen
- 3.1.2 Durchsuchung bei anderen Personen
- 3.2 Durchsuchung von Sachen
- 3.3 Untersuchung von Personen
- 3.4 Zulässigkeit der Maßnahmen
- 3.1 Durchsuchung von Personen
- 4 Von der Durchsuchung und der Untersuchung berührte Grundrechte
- 4.1 Der Schutz der Menschwürde des Art. 1 Abs. 1 GG
- 4.2 Die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG
- 4.3 Die körperliche Unversehrtheit des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
- 4.4 Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
- 4.5 Grundrecht auf Eigentum des Art. 14 GG
- 5 Rechtsprechung
- 5.1 Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 30.11.2007
- 5.2 Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 25.11.2015
- 6 Fazit & Stellungnahme
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Abgrenzung körperlicher Durchsuchungen und Untersuchungen durch die Polizei in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die jeweiligen Begriffsdefinitionen zu klären, die rechtlichen Grundlagen zu erläutern und die Betroffenheit von Grundrechten zu analysieren. Die Arbeit untersucht die Rechtsprechung zu diesem Thema und beleuchtet die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen im Kontext des Grundgesetzes.
- Abgrenzung der Begriffe "Durchsuchung" und "Untersuchung"
- Betroffene Grundrechte (z.B. Menschwürde, körperliche Unversehrtheit, Handlungsfreiheit)
- Rechtliche Rahmenbedingungen in NRW
- Analyse relevanter Gerichtsurteile
- Verhältnismäßigkeitsprüfung polizeilicher Maßnahmen
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung betont die Aktualität des Themas körperlicher Durchsuchungen und Untersuchungen durch die Polizei, insbesondere im Kontext von Grundrechtseingriffen. Sie skizziert den Aufbau der Arbeit, der sich mit der Abgrenzung der Begriffe, den betroffenen Grundrechten, der Rechtsprechung und schließlich mit einem Fazit beschäftigt. Der Fokus liegt auf der Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen.
2 Begriffsdefinition: Dieses Kapitel widmet sich der genauen Definition von "Durchsuchung" und "Untersuchung" im polizeilichen Kontext. Es wird zwischen der Durchsuchung im Gefahrenabwehrrecht (PolG NRW) und im Strafprozessrecht (StPO) unterschieden. Die Definition der Durchsuchung im Strafprozessrecht wird als "jede Suche an Personen, in Sachen oder in befriedetem Besitzum und in Wohnungen, um den Verdächtigen zu ergreifen oder um Beweismittel, Einziehungsgegenstände oder Tatspuren aufzufinden" dargestellt. Die unterschiedlichen Zwecke und die unterschiedliche Intensität der Grundrechtseingriffe werden hervorgehoben.
Schlüsselwörter
Körperliche Durchsuchung, Körperliche Untersuchung, Polizei, Nordrhein-Westfalen, Grundrechte, Rechtliche Abgrenzung, Strafprozessordnung (StPO), Polizeigesetz (PolG NRW), Verhältnismäßigkeit, Menschwürde, körperliche Unversehrtheit, Handlungsfreiheit, Rechtsprechung, Gerichtsurteile.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Arbeit: Rechtliche Abgrenzung Körperlicher Durchsuchungen und Untersuchungen durch die Polizei in Nordrhein-Westfalen
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Abgrenzung von körperlichen Durchsuchungen und Untersuchungen durch die Polizei in Nordrhein-Westfalen. Sie klärt die Begriffsdefinitionen, erläutert die rechtlichen Grundlagen, analysiert die Betroffenheit von Grundrechten und untersucht die Rechtsprechung zu diesem Thema. Der Fokus liegt auf der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen im Kontext des Grundgesetzes.
Welche Themen werden in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Themen: Abgrenzung der Begriffe "Durchsuchung" und "Untersuchung", betroffene Grundrechte (Menschwürde, körperliche Unversehrtheit, Handlungsfreiheit etc.), rechtliche Rahmenbedingungen in NRW, Analyse relevanter Gerichtsurteile und die Verhältnismäßigkeitsprüfung polizeilicher Maßnahmen.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in folgende Kapitel: Einleitung, Begriffsdefinition (Durchsuchung und Untersuchung), Rechtliche Abgrenzung (Durchsuchung von Personen und Sachen, Untersuchung von Personen, Zulässigkeit der Maßnahmen), Betroffene Grundrechte (Art. 1, 2, 14 GG), Rechtsprechung (mit Beispielurteilen), und Fazit & Stellungnahme. Ein Inhaltsverzeichnis bietet einen detaillierten Überblick.
Was sind die wichtigsten Begriffsdefinitionen?
Die Arbeit definiert genau die Begriffe "Durchsuchung" und "Untersuchung" im polizeilichen Kontext und unterscheidet zwischen dem Gefahrenabwehrrecht (PolG NRW) und dem Strafprozessrecht (StPO). Die Durchsuchung im Strafprozessrecht wird als "jede Suche an Personen, in Sachen oder in befriedetem Besitzum und in Wohnungen, um den Verdächtigen zu ergreifen oder um Beweismittel, Einziehungsgegenstände oder Tatspuren aufzufinden" beschrieben. Die unterschiedlichen Zwecke und Intensitäten der Grundrechtseingriffe werden hervorgehoben.
Welche Grundrechte sind betroffen?
Die Arbeit analysiert die Betroffenheit folgender Grundrechte: Schutz der Menschwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG).
Welche Rechtsprechungsbeispiele werden genannt?
Die Arbeit bezieht sich auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis (Urteil vom 30.11.2007) und des Verwaltungsgerichts Köln (Urteil vom 25.11.2015) als Beispiele relevanter Rechtsprechung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Körperliche Durchsuchung, Körperliche Untersuchung, Polizei, Nordrhein-Westfalen, Grundrechte, Rechtliche Abgrenzung, Strafprozessordnung (StPO), Polizeigesetz (PolG NRW), Verhältnismäßigkeit, Menschwürde, körperliche Unversehrtheit, Handlungsfreiheit, Rechtsprechung, Gerichtsurteile.
Wo liegt der Fokus der Arbeit?
Der Fokus liegt auf der Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen und der Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Kontext des Grundgesetzes.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2020, Körperliche Durchsuchungen und Untersuchungen durch die Polizei Nordrhein-Westfalen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1307733