Der Öffentliche Dienst ist unflexibel und leistungsfeindlich. Den Regelungen des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) wird daran eine Mitschuld gegeben. Aus diesem Grund wurde mit der Einführung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eine leistungsorientierte Entgeltkomponente geschaffen, welche grundsätzlich dazu beitragen kann die Leistungsfähigkeit der Organisationen im Tarifbereich zu erhöhen. Bei genauer Betrachtung der tariflichen Regelung muss aber konstatiert werden, dass die monetären Anreize derzeit zu gering ausgeprägt sind um tatsächliche Motivationsanreize zu schaffen, und somit in einem ungünstigen Verhältnis zum notwenigen organisatorischen Aufwand stehen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Die Regelungen des § 18 TVÖD (VKA)
- 2.1 Die betriebliche Kommission
- 2.2 Das Gesamtvolumen
- 3 Die Prüfung der Regelungen am praktischen Beispiel
- 4 Die betriebliche Regelung
- 5 Bewertung
- 6 Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Praktikabilität der Leistungsbezahlung nach § 18 TVÖD in einer Non-Profit-Organisation. Es wird analysiert, inwieweit diese Regelung tatsächlich zu einer Leistungsverbesserung und Steigerung der Motivation beiträgt oder eher zu Konflikten führt.
- Analyse der Regelungen des § 18 TVÖD
- Bewertung der Praktikabilität anhand eines Beispiels
- Auswirkungen auf Motivation und Leistung
- Vergleich mit alternativen Ansätzen zur Leistungsanreizung
- Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der Leistungsbezahlung im öffentlichen Dienst ein und stellt die Problematik der vermeintlichen Unflexibilität und Leistungsfeindlichkeit des öffentlichen Dienstes dar. Sie erläutert die Ziele der Tarifrechtsreform und des TVÖD, insbesondere die Einführung eines leistungsorientierten Entgeltbestandteils, um die öffentliche Dienstleistung zu verbessern und Motivation zu stärken. Die Arbeit fokussiert auf die Überprüfung der Praktikabilität dieser Regelungen anhand eines Beispiels in einer Non-Profit-Organisation.
2 Die Regelungen des § 18 TVÖD (VKA): Dieses Kapitel beschreibt die Regelungen des § 18 TVÖD bezüglich der Auszahlung von leistungsbezogenen Entgeltbestandteilen wie Leistungsprämien, Erfolgsprämien und Leistungszulagen. Es differenziert zwischen den verschiedenen Arten der Prämien und hebt die Rolle der betrieblichen Kommission bei der Ausgestaltung des Systems hervor. Besondere Aufmerksamkeit wird der Definition der Leistungsprämie als einmalige jährliche Zahlung, die aus Zielvereinbarungen und Leistungsbewertungen resultiert, gewidmet.
3 Die Prüfung der Regelungen am praktischen Beispiel: Dieses Kapitel wendet die Regelungen des TVÖD-VKA auf ein konkretes Beispiel einer Organisation an. Es berechnet das verfügbare Ausschüttungsvolumen und die daraus resultierende Jahres-Pro-Kopf-Summe, um die praktische Anwendung der Regelungen zu veranschaulichen und eine Grundlage für die weitere Analyse zu schaffen. Die konkreten Zahlen ermöglichen eine realitätsnahe Betrachtung der Auswirkungen der Leistungsbezahlung.
4 Die betriebliche Regelung: Hier wird die Entscheidung der betrieblichen Kommission in der Beispielorganisation erläutert, eine pauschalierte Auszahlung des Leistungsentgelts zu vereinbaren. Die Begründung für diese Entscheidung liegt in dem geringen Ausschüttungsvolumen, das als unzureichend für tatsächliche finanzielle Leistungsanreize erachtet wird. Das Kapitel beschreibt die Kriterien der pauschalierten Auszahlung, wie die Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigten, und diskutiert die zeitlich begrenzte Natur dieser Pauschale als ein probates Mittel zur Einführung von Leistungsentgelten.
5 Bewertung: Dieses Kapitel hinterfragt die Wirksamkeit von Prämienzahlungen zur Steigerung der Arbeitsleistung und stellt die wissenschaftliche Unsicherheit in dieser Frage heraus. Es wägt die potenziellen positiven Effekte (Motivationssteigerung) mit den Risiken leistungsorientierter Bezahlung ab (z.B. Leistungskonkurrenz, Motivationsabfall). Der organisatorische Aufwand der Leistungsbewertung und -bezahlung wird ebenfalls kritisch betrachtet und in Relation zum möglichen Nutzen gesetzt. Alternativen wie die Anpassung der Stufenaufstiegszeiten werden als akzeptablere Lösung präsentiert.
Schlüsselwörter
Leistungsbezahlung, § 18 TVÖD, Tarifvertrag öffentlicher Dienst, Motivation, Leistungsanreize, Non-Profit-Organisation, Leistungsbewertung, Betriebliche Kommission, Pauschalierung, Kosten-Nutzen-Analyse.
Häufig gestellte Fragen (FAQs): Analyse der Leistungsbezahlung nach § 18 TVÖD in einer Non-Profit-Organisation
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit analysiert die Praktikabilität der Leistungsbezahlung nach § 18 TVÖD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) in einer Non-Profit-Organisation. Im Fokus steht die Frage, ob diese Regelung tatsächlich zu einer Leistungsverbesserung und Steigerung der Motivation beiträgt oder eher zu Konflikten führt.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit umfasst die Analyse der Regelungen des § 18 TVÖD, eine Bewertung der Praktikabilität anhand eines Beispiels, die Untersuchung der Auswirkungen auf Motivation und Leistung, einen Vergleich mit alternativen Ansätzen zur Leistungsanreizung und eine Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses.
Welche Aspekte des § 18 TVÖD werden untersucht?
Das Kapitel 2 beschreibt detailliert die Regelungen des § 18 TVÖD bezüglich leistungsbezogener Entgeltbestandteile wie Leistungsprämien, Erfolgsprämien und Leistungszulagen. Es erklärt die Rolle der betrieblichen Kommission und die Definition der Leistungsprämie als einmalige jährliche Zahlung, die aus Zielvereinbarungen und Leistungsbewertungen resultiert.
Wie wird die Praktikabilität des § 18 TVÖD untersucht?
Kapitel 3 wendet die Regelungen auf ein konkretes Beispiel einer Non-Profit-Organisation an. Es berechnet das verfügbare Ausschüttungsvolumen und die daraus resultierende Jahres-Pro-Kopf-Summe, um die praktische Anwendung zu veranschaulichen und eine Grundlage für die weitere Analyse zu schaffen.
Welche Lösung wurde in dem Beispiel der Non-Profit-Organisation gewählt?
Die betriebliche Kommission in der Beispielorganisation entschied sich für eine pauschalierte Auszahlung des Leistungsentgelts (Kapitel 4), da das geringe Ausschüttungsvolumen als unzureichend für tatsächliche finanzielle Leistungsanreize erachtet wurde. Die Kriterien der pauschalierten Auszahlung und deren zeitlich begrenzte Natur werden erläutert.
Wie wird die Wirksamkeit von Prämienzahlungen bewertet?
Kapitel 5 hinterfragt kritisch die Wirksamkeit von Prämienzahlungen zur Steigerung der Arbeitsleistung und die damit verbundenen Risiken (z.B. Leistungskonkurrenz, Motivationsabfall). Der organisatorische Aufwand der Leistungsbewertung und -bezahlung wird ebenfalls kritisch betrachtet und mit alternativen Lösungen, wie der Anpassung der Stufenaufstiegszeiten, verglichen.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt der Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Leistungsbezahlung, § 18 TVÖD, Tarifvertrag öffentlicher Dienst, Motivation, Leistungsanreize, Non-Profit-Organisation, Leistungsbewertung, Betriebliche Kommission, Pauschalierung, Kosten-Nutzen-Analyse.
Welche Kapitel beinhaltet die Arbeit?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, ein Kapitel zu den Regelungen des § 18 TVÖD, ein Kapitel zur praktischen Anwendung anhand eines Beispiels, ein Kapitel zur betrieblichen Regelung, eine Bewertung und eine Zusammenfassung.
- Quote paper
- Martin Rossol (Author), 2009, Die Leistungsbezahlung nach § 18 TVöD , Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/123085