Beim Handeln der Polizei handelt es sich vielmals um eilbedürftiges Handeln. Es wird oft gefordert, dass Maßnahmen sofort und auch gegen nicht anwesende Personen getroffen werden. Im Thüringer Polizeirecht sind für solche Fälle des Einschreitens der Polizei in Eilfällen zwei unterschiedliche Möglichkeiten normiert. Zum ersten im § 9 PAG die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme und zum Zweiten im § 51 Abs. 2 PAG der sofortige Vollzug von Verwaltungszwang (Sofortvollzug).
Beide Möglichkeiten sind nebeneinander im Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG) geregelt.
Die Abgrenzung und unterschiedliche Anwendung beider Rechtsinstitute scheint schwierig zu sein. Auf den ersten Blick regeln beide Normen den selben Sachverhalt bzw. haben die selbe Funktion . Dies erscheint durch ihren fast identischen Wortlaut einleuchtend zu sein.
Dennoch muss es unterschiedliche Aufgabenbereiche geben. Warum wurde sonst dieser Weg der Normierung beider Regelungen vom Landesgesetzgeber in Thüringen eingeschlagen?
Wie hat sich das Institut der „unmittelbaren Ausführung“ im Polizeirecht entwickelt? Ein geschichtlicher Abriss über die Entstehung des Institutes der „unmittelbaren Ausführung“ soll Aufschluss über diese Fragestellung geben. Die Entwicklung der „unmittelbaren Ausführung“ über das preußische Recht hin zum Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes und der Wandel der Begriffsbedeutung soll dargestellt werden. Eine kurze geschichtliche Darstellung der Entwicklung in Thüringen, speziell nach dem zweiten Weltkrieg bis heute, soll den Ausführungen über den ME PolG folgen.
Inhaltsverzeichnis
- A Einleitung
- B Begriff und Entstehung der unmittelbaren Ausführung
- I. Entwicklung im preußischen Polizeirecht
- 1. Entwicklung des Vollstreckungsverfahrens
- 2. Der „unmittelbare Zwang“ im Verständnis der frühen Gesetzgebung in Preußen
- 3. Die „unmittelbare Ausführung“ nach preußischem Verständnis
- II. Weiterentwicklung im ME PolG
- 1. Geschichte des ME PolG
- 2. Die „unmittelbare Ausführung“ im Verständnis des ME PolG
- 3. Zusammenfassung
- III. Zur Entwicklung in Thüringen
- 1. Entwicklung des Polizeirechts in Thüringen
- 2. Begriff der „unmittelbaren Ausführung“ im Verständnis des Thüringer PAG
- 3. Zusammenfassung
- C Funktion und Abgrenzung des § 9 PAG
- I. Funktion des § 9 PAG
- 1. Einführung
- 2. Merkmal der „vertretbaren Handlung“
- 3. Ausführungskompetenz
- 4. Anwendungsfälle der „unmittelbaren Ausführung“
- 5. Formvorschriften
- II. Abgrenzung von „Sofortvollzug“ und „Ersatzvornahme“
- 1. Eigener Ansatz
- 2. Abgrenzung aus der Rechtsprechung
- 3. Abgrenzungstheorien der Literatur
- III. Problem des Abschleppens eines PKW
- D Rechtsschutz gegen eine unmittelbar ausgeführte Maßnahme
- I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges
- II. Rechtsschutzmöglichkeiten
- E Fazit und Schlussbetrachtung
- F Übersicht zur „unmittelbaren Ausführung“
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Entstehung und Funktion des § 9 des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes (PAG), der die „unmittelbare Ausführung“ polizeilicher Maßnahmen regelt. Ziel ist es, die historische Entwicklung dieses Rechtsinstituts zu beleuchten, seine Funktion im Vergleich zu ähnlichen Rechtsbehelfen wie dem Sofortvollzug zu definieren und seine Anwendung anhand von Beispielen zu veranschaulichen. Der Fokus liegt auf der Abgrenzung zu anderen Verfahren und der Klärung des Rechtsschutzes für Betroffene.
- Historische Entwicklung der „unmittelbaren Ausführung“ im Polizeirecht
- Funktion und Abgrenzung der „unmittelbaren Ausführung“ gegenüber Sofortvollzug und Ersatzvornahme
- Anwendungsfälle der „unmittelbaren Ausführung“ mit besonderem Fokus auf das Abschleppen von Fahrzeugen
- Rechtsschutzmöglichkeiten gegen unmittelbar ausgeführte Maßnahmen
- Systematisierung und Übersicht der „unmittelbaren Ausführung“
Zusammenfassung der Kapitel
A Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der „unmittelbaren Ausführung“ und des „Sofortvollzugs“ im Thüringer Polizeiaufgabengesetz (PAG) ein. Sie hebt die Notwendigkeit des schnellen Handelns der Polizei hervor und stellt die Frage nach der Abgrenzung und der unterschiedlichen Anwendung beider Rechtsinstitute. Die Arbeit skizziert den geplanten Aufbau, der sich von der historischen Entwicklung über die Funktion und Abgrenzung bis hin zum Rechtsschutz erstreckt. Besonderes Augenmerk wird auf das Abschleppen von Kraftfahrzeugen gelegt.
B Begriff und Entstehung der unmittelbaren Ausführung: Dieses Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung des Begriffs und Instituts der „unmittelbaren Ausführung“ im preußischen Polizeirecht und dessen Weiterentwicklung im Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes (ME PolG). Es verfolgt die Veränderung der Begriffsbedeutung und analysiert die Übertragung auf das Thüringer Polizeirecht nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Fokus liegt auf der Verfolgung der rechtlichen Entwicklung und der Konzeption des Begriffs in verschiedenen rechtlichen Kontexten.
C Funktion und Abgrenzung des § 9 PAG: Dieses Kapitel analysiert die Funktion des § 9 PAG, der die „unmittelbare Ausführung“ regelt. Es untersucht das Merkmal der „vertretbaren Handlung“, die Ausführungskompetenz und verschiedene Anwendungsfälle. Ein zentraler Punkt ist die Abgrenzung zur „Ersatzvornahme“ und zum „Sofortvollzug“, wobei verschiedene Ansätze aus Rechtsprechung und Literatur betrachtet werden. Das Problem des Abschleppens eines PKW dient als praxisrelevantes Beispiel.
D Rechtsschutz gegen eine unmittelbar ausgeführte Maßnahme: Dieses Kapitel befasst sich mit dem Rechtsschutz gegen eine unmittelbar ausgeführte Maßnahme. Es prüft die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die Rechtsnatur der „unmittelbaren Ausführung“ als Verwaltungsakt und die Auswahl der richtigen Klageart. Die Kapitel analysiert die formalen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes (Anhörung, Form, Bekanntgabe und Wirksamkeit) im Detail.
Schlüsselwörter
Unmittelbare Ausführung, § 9 ThürPAG, Polizeirecht, Sofortvollzug, Ersatzvornahme, Verwaltungsakt, Rechtsschutz, preußisches Polizeirecht, ME PolG, Abschleppen, Vollstreckung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Arbeit: "Unmittelbare Ausführung im Thüringer Polizeiaufgabengesetz"
Was ist der Gegenstand der Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der „unmittelbaren Ausführung“ polizeilicher Maßnahmen gemäß § 9 des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Sie untersucht die historische Entwicklung dieses Rechtsinstituts, seine Funktion im Vergleich zu ähnlichen Rechtsbehelfen wie dem Sofortvollzug, seine Anwendung anhand von Beispielen und den Rechtsschutz für Betroffene.
Welche Themen werden in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Themenschwerpunkte: die historische Entwicklung der „unmittelbaren Ausführung“ im Polizeirecht (Preußisches Polizeirecht, ME PolG, Thüringer PAG); die Funktion und Abgrenzung der „unmittelbaren Ausführung“ gegenüber Sofortvollzug und Ersatzvornahme; Anwendungsfälle der „unmittelbaren Ausführung“, insbesondere das Abschleppen von Fahrzeugen; die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen unmittelbar ausgeführte Maßnahmen; und eine Systematisierung und Übersicht der „unmittelbaren Ausführung“.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit ist in verschiedene Kapitel gegliedert: Einleitung, Begriff und Entstehung der unmittelbaren Ausführung (mit Unterkapiteln zur Entwicklung im preußischen Polizeirecht, ME PolG und Thüringen), Funktion und Abgrenzung des § 9 PAG (inkl. Abgrenzung zu Sofortvollzug und Ersatzvornahme und Beispiel Abschleppen), Rechtsschutz gegen eine unmittelbar ausgeführte Maßnahme, Fazit und Schlussbetrachtung sowie eine Übersicht zur „unmittelbaren Ausführung“. Jedes Kapitel wird zusammengefasst.
Welche historischen Entwicklungen werden betrachtet?
Die Arbeit verfolgt die Entwicklung des Begriffs und Instituts der „unmittelbaren Ausführung“ vom preußischen Polizeirecht über den Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes (ME PolG) bis hin zum Thüringer Polizeiaufgabengesetz. Sie analysiert die Veränderungen der Begriffsbedeutung und die Übertragung auf das Thüringer Polizeirecht nach dem Zweiten Weltkrieg.
Wie wird die „unmittelbare Ausführung“ abgegrenzt?
Die Arbeit beschäftigt sich intensiv mit der Abgrenzung der „unmittelbaren Ausführung“ vom Sofortvollzug und der Ersatzvornahme. Sie betrachtet verschiedene Ansätze aus Rechtsprechung und Literatur und verwendet das Beispiel des Abschleppens eines PKW zur Veranschaulichung.
Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen?
Das Kapitel zum Rechtsschutz prüft die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die Rechtsnatur der „unmittelbaren Ausführung“ als Verwaltungsakt und die Auswahl der richtigen Klageart. Die formalen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes (Anhörung, Form, Bekanntgabe und Wirksamkeit) werden detailliert analysiert.
Welche Schlüsselwörter sind relevant?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind: Unmittelbare Ausführung, § 9 ThürPAG, Polizeirecht, Sofortvollzug, Ersatzvornahme, Verwaltungsakt, Rechtsschutz, preußisches Polizeirecht, ME PolG, Abschleppen, Vollstreckung.
Wo finde ich eine Zusammenfassung der Kapitel?
Die Arbeit enthält eine detaillierte Zusammenfassung jedes Kapitels, die die wichtigsten Punkte und Ergebnisse jedes Abschnitts zusammenfasst.
- Quote paper
- Dirk Schaefer (Author), 1999, Entstehung und Funktion des § 9 ThürPAG Unmittelbare Ausführung, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/119300