Die Hausarbeit verfolgt die Hypothese, dass die Hilfe zur Selbsthilfe und der Grundgedanke der Selbstbestimmung sich auch im Rahmen des Wächteramts der öffentlichen und freien Träger im Kontext der ambulanten Jugendhilfe realisieren lässt. Die Haltung und das Selbstverständnis der professionell handelnden Personen tragen entscheidend zu einer gelingenden Kombination von Kontrollfunktion und unterstützender/beratender statt autoritärer Arbeitsweise bei.
Um dieser Thematik auf den Grund zu gehen, wird zunächst die Definition des Subsidiaritätsprinzips geklärt. Im weiteren erfolgt eine Betrachtung der direkten Teilnehmer dieses Prozesses in der Praxis – dem öffentlichen Träger mit einem besonderen Augenmerk auf den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), dem freien Träger, im speziellen, die Arbeit Fachkräfte in der ambulanten Jugendhilfe und nicht zuletzt den Hauptprotagonisten dieses Prozesses – die Klienten. Nachdem diese Bereiche genauer definiert wurden, bezieht sich die Projektarbeit auf die Umsetzbarkeit des Grundgedanken der Subsidiarität in die Praxis und dem daraus resultierenden „Doppelmandat“ der Sozialen Arbeit. Neben rechtlichen Grundlagen und Erfahrungsberichten aus der praktischen Arbeit erfolgt eine Verbindung zur systemischen Theorie in Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Das Subsidiaritätsprinzip
- 3. Das Arbeitsfeld der ambulanten Jugendhilfe und ihre Beteiligten
- 3.1 Der öffentliche Träger
- 3.2 Der freie Träger
- 3.3 Der Klient
- 4. Vereinbarkeit von Selbstbestimmung und Wächteramt - das Doppelmandat der Sozialen Arbeit
- 5. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Anwendbarkeit des Subsidiaritätsprinzips in der ambulanten Jugendhilfe. Es wird der Frage nachgegangen, ob der Grundgedanke der Subsidiarität mit der staatlichen Kontrollfunktion vereinbar ist und welche Auswirkungen dies auf die Arbeit der freien Träger und die Selbstbestimmung der Klienten hat. Die Hypothese lautet, dass eine gelungene Kombination aus Hilfe zur Selbsthilfe und Kontrollfunktion möglich ist.
- Das Subsidiaritätsprinzip und seine Bedeutung im soziologischen Kontext
- Die Rolle öffentlicher und freier Träger in der ambulanten Jugendhilfe
- Die Vereinbarkeit von Selbstbestimmung und staatlicher Aufsicht
- Das „Doppelmandat“ der Sozialen Arbeit
- Die Bedeutung der Haltung professionell Handelnder
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik des Subsidiaritätsprinzips im Kontext der ambulanten Jugendhilfe ein. Sie stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Vereinbarkeit des Grundgedankens der Subsidiarität mit der staatlichen Überwachungsfunktion. Die Arbeit formuliert die Hypothese, dass eine gelungene Kombination aus Hilfe zur Selbsthilfe und Kontrollfunktion möglich ist, wobei die Haltung der professionell Handelnden eine entscheidende Rolle spielt. Die Einleitung skizziert den Aufbau der Arbeit und die zu untersuchenden Bereiche: Definition des Subsidiaritätsprinzips, Betrachtung der Akteure (öffentlicher und freier Träger, Klienten) und die Analyse der Umsetzbarkeit des Prinzips in der Praxis.
2. Das Subsidiaritätsprinzip: Dieses Kapitel klärt den Begriff der Subsidiarität, der wörtlich „Hilfe“ oder „Reserve“ bedeutet. Es beschreibt die Verlagerung von Verantwortung auf die niedrigste Ebene, wobei staatliche Interventionen nur subsidiär erfolgen sollen, wenn eigene Fähigkeiten nicht ausreichen. Das Kapitel beleuchtet die soziologische Bedeutung des Prinzips, die Betonung von Selbstverantwortung und Mitgestaltung, und seine Wurzeln in der katholischen Soziallehre. Es wird die historische Entwicklung des Subsidiaritätsprinzips im Kontext der Jugendhilfe erläutert, beginnend mit der gesetzlichen Verankerung im Jugendwohlfahrtsgesetz und der sich im Laufe der Zeit verändernden Beziehung zwischen öffentlichen und freien Trägern. Der Fokus liegt auf dem Wandel von „regulierter Fremdsteuerung“ hin zur „situativen Selbststeuerung“, wobei der Staat vermehrt zum Partner wird, der Rahmenbedingungen für Selbstbestimmung schafft.
3. Das Arbeitsfeld der ambulanten Jugendhilfe und ihre Beteiligten: Dieses Kapitel beschreibt die Beziehungen zwischen den an Hilfeprozessen der Kinder- und Jugendhilfe beteiligten Akteuren. Es analysiert die Rolle des öffentlichen Trägers (insbesondere des Allgemeinen Sozialen Dienstes – ASD), des freien Trägers und des Klienten. Die Beziehungen zwischen diesen Akteuren sind grundlegend für den Prozessverlauf und werden durch sozialrechtliche Vorgaben und konzeptionelle Rahmenbedingungen geprägt. Die Interaktionen und die jeweiligen Verantwortlichkeiten werden hier näher beleuchtet, um die praktische Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips im Kontext der ambulanten Jugendhilfe zu verstehen.
Schlüsselwörter
Subsidiaritätsprinzip, ambulante Jugendhilfe, öffentlicher Träger, freier Träger, Klient, Selbstbestimmung, Wächteramt, Doppelmandat, Soziale Arbeit, Hilfe zur Selbsthilfe, systemische Theorie, Jugendhilfegesetz.
FAQ: Anwendbarkeit des Subsidiaritätsprinzips in der ambulanten Jugendhilfe
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Die Arbeit untersucht die Anwendbarkeit des Subsidiaritätsprinzips in der ambulanten Jugendhilfe. Im Fokus steht die Frage, ob der Grundgedanke der Subsidiarität mit der staatlichen Kontrollfunktion vereinbar ist und welche Auswirkungen dies auf die Arbeit der freien Träger und die Selbstbestimmung der Klienten hat.
Welche Hypothese wird aufgestellt?
Die Hypothese lautet, dass eine gelungene Kombination aus Hilfe zur Selbsthilfe und Kontrollfunktion möglich ist.
Welche Themenschwerpunkte werden behandelt?
Die Arbeit behandelt das Subsidiaritätsprinzip und seine Bedeutung im soziologischen Kontext, die Rolle öffentlicher und freier Träger in der ambulanten Jugendhilfe, die Vereinbarkeit von Selbstbestimmung und staatlicher Aufsicht, das „Doppelmandat“ der Sozialen Arbeit und die Bedeutung der Haltung professionell Handelnder.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, ein Kapitel zum Subsidiaritätsprinzip, ein Kapitel zum Arbeitsfeld der ambulanten Jugendhilfe und ihren Beteiligten (öffentlicher und freier Träger, Klient), ein Kapitel zur Vereinbarkeit von Selbstbestimmung und Wächteramt und ein Fazit.
Was wird in der Einleitung erläutert?
Die Einleitung führt in die Thematik ein, stellt die zentrale Forschungsfrage, formuliert die Hypothese und skizziert den Aufbau der Arbeit.
Was wird im Kapitel zum Subsidiaritätsprinzip behandelt?
Dieses Kapitel klärt den Begriff der Subsidiarität, beschreibt die Verlagerung von Verantwortung auf die niedrigste Ebene, beleuchtet die soziologische Bedeutung des Prinzips und seine historische Entwicklung im Kontext der Jugendhilfe.
Was wird im Kapitel zum Arbeitsfeld der ambulanten Jugendhilfe behandelt?
Dieses Kapitel beschreibt die Beziehungen zwischen den an Hilfeprozessen beteiligten Akteuren (öffentlicher und freier Träger, Klient) und analysiert deren Rollen und Verantwortlichkeiten.
Welche Schlüsselwörter sind relevant?
Subsidiaritätsprinzip, ambulante Jugendhilfe, öffentlicher Träger, freier Träger, Klient, Selbstbestimmung, Wächteramt, Doppelmandat, Soziale Arbeit, Hilfe zur Selbsthilfe, systemische Theorie, Jugendhilfegesetz.
Welche Akteure werden in der Arbeit betrachtet?
Die Arbeit betrachtet den öffentlichen Träger (insbesondere den Allgemeinen Sozialen Dienst – ASD), den freien Träger und den Klienten.
Was ist das „Doppelmandat“ der Sozialen Arbeit?
Das „Doppelmandat“ beschreibt die gleichzeitige Notwendigkeit von Hilfe zur Selbsthilfe und der staatlichen Kontrollfunktion in der Sozialen Arbeit.
- Quote paper
- Jan Berrens (Author), 2019, Das Subsidiaritätsprinzip im Kontext der ambulanten Jugendhilfe. Eine analytische Betrachtung des Grundgedanken vs. Praxisbezug, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1170069