Diese Arbeit handelt von der Haftung des Arbeitnehmers bei nicht Corona-Konformen Verhalten und der dazuführenden Schädigung des Arbeitgebers und der Kollegen.
Arbeitnehmer treffen während der Corona-Pandemie zahlreiche arbeitsschutzrechtliche Pflichten. Sie haben nicht nur sich selbst zu schützen, sondern auch ihre Kollegen (§ 15 I ArbSchG). Konkretisiert werden diese arbeitsschutzrechtlichen Pflichten durch Weisungen des Arbeitgebers, der insbesondere die Corona-Arbeitsschutzstandards und -regeln berücksichtigen muss. Verstößt ein Arbeitnehmer schuldhaft im Betrieb gegen die entsprechenden pandemiebedingten Vorgaben, fragt es sich, ob er für die dadurch entstehenden Schäden beim Arbeitgeber sowie bei durch von ihm mit COVID-19 infizierte Kollegen haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Möglicherweise ist der Anspruch wegen § 105 SGB VII ausgeschlossen. Kann, falls die Berufsgenossenschaft Leistungen wegen einer Corona-Infektion des Kollegen gewährt, diese den verantwortlichen Arbeitnehmer nach § 110 SGB VII in Regress nehmen? Haftet der Arbeitnehmer womöglich auch straf- bzw. bußgeldrechtlich?
Die Corona-Pandemie ist seit einiger Zeit das bestimmende Thema. Auch in der Arbeitswelt wirft die Pandemie zahlreiche neue Fragen auf. So erlangen auch altbekannte Themen, wie die Haftung des Arbeitsnehmers, große Bedeutung. Denn nicht nur die Arbeitnehmer selbst sind durch eine Infizierung gefährdet, sondern auch für den Arbeitgeber bringen betriebliche Infektionsgeschehen große wirtschaftliche Gefahren mit sich.
Inhaltsverzeichnis
- A. Themenhinführung
- B. Haftung gegenüber infizierten Kollegen
- I. Haftung aus § 823 I BGB
- 1. Rechtsgutverletzung und Handlung
- 2. Sozialadäquanz und allgemeines Lebensrisiko einer Infizierung
- 3. Beweisprobleme bei der Kausalität
- a) Beweislastumkehr
- b) Abstellen auf Anscheinsbeweis
- aa) Absichtliches Anhusten
- bb) Ansteckung im Betrieb
- 4. Verschulden
- II. Straf- und bußgeldrechtliche Haftung aus § 823 II BGB
- III. Haftung aus § 826 BGB
- IV. Schaden
- I. Haftung aus § 823 I BGB
- C. Haftungsersetzung durch Versicherung, § 105 SGB VII
- I. Betriebliche Tätigkeit
- II. Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung
- 1. Unfall
- 2. Berufskrankheit
- 3. Die unversicherte Allgemeingefahr
- a) Haltung der DGUV zu Beginn der Pandemie
- b) Kritik an der Einschätzung der DGUV und Einlenken der DGUV
- 4. Unfall bei versicherter Tätigkeit
- 5. Ausschluss bei Vorsatz
- 6. Mögliche Konstellationen im Ergebnis
- III. Regress der Berufsgenossenschaft
- IV. Regressverzicht
- V. Zwischenfazit
- D. Haftung gegenüber dem Arbeitgeber für Sach- oder Vermögensschäden
- I. Haftungsbegründung aus §§ 280 I, 241 II i.V.m. 611a BGB
- II. Deliktische Haftungsbegründung
- III. Schadensentstehung
- IV. Schadensumfang
- 1. Substanzschäden
- 2. Schadensersatz wegen der Belastung mit Verbindlichkeiten
- 3. Schaden durch entgangenen Gewinn
- V. Zusätzliche Beweisprobleme bei der Kausalität
- VI. Mitverschulden
- 1. Echtes Mitverschulden
- 2. Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung
- a) Grundlagen
- b) Haftung nach Verschuldensgrad
- E. Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Bewertung der Haftungsverhältnisse im Kontext der Corona-Pandemie. Sie analysiert die unterschiedlichen Haftungsrisiken, denen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Dritte im Zusammenhang mit einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2 Virus ausgesetzt sind.
- Haftung des Arbeitnehmers gegenüber infizierten Kollegen
- Haftungsersetzung durch die gesetzliche Unfallversicherung
- Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber für Sach- oder Vermögensschäden
- Beweisprobleme bei der Kausalität
- Mitverschulden des Arbeitnehmers
Zusammenfassung der Kapitel
Das Kapitel A bietet eine einführende Darstellung des Themenfeldes und skizziert die rechtlichen Problemstellungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auftauchen.
Kapitel B analysiert die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber infizierten Kollegen. Es werden die Haftungsgründe aus § 823 I BGB, § 823 II BGB und § 826 BGB sowie die Beweisprobleme bei der Kausalität und die Frage des Verschuldens beleuchtet.
In Kapitel C wird die Haftungsersetzung durch die gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen der Corona-Pandemie untersucht. Es werden die Voraussetzungen für einen Versicherungsfall und die Haftung der Berufsgenossenschaft sowie der Regressanspruch und der Regressverzicht behandelt.
Kapitel D beschäftigt sich mit der Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber für Sach- oder Vermögensschäden. Es werden die Haftungsgründe aus §§ 280 I, 241 II i.V.m. 611a BGB und die deliktische Haftung sowie die Schadensentstehung, der Schadensumfang und die Beweisprobleme bei der Kausalität und das Mitverschulden des Arbeitnehmers erläutert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den zentralen Themen der Haftung im Arbeitsrecht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Hierbei stehen die Rechtsgebiete der deliktischen Haftung, die gesetzliche Unfallversicherung und das Mitverschulden im Fokus. Die Analyse der Haftungsrisiken im Kontext der Pandemie sowie die Beantwortung der Frage, wer für die Folgen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus verantwortlich ist, bildet den Kern der Arbeit.
- Quote paper
- Niclas Herboth (Author), 2021, Nicht Corona-Konformes Verhalten von Arbeitnehmern. Haftung wegen Schädigung des Arbeitgebers und Kollegen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1147008