Seit dem Beginn des digitalen Zeitalters um die Jahrtausendwende gewinnt der Verkauf von Geräten mit bereits integrierten digitalen Komponenten zwar zunehmend an Bedeutung, doch enthielt das jeweilige Kaufvertragsrecht der EU-Mitgliedstaaten zumeist noch keine Spezialregelungen hierfür. Im Mai 2019 haben allerdings das Europäische Parlament und der Rat zur Stärkung des Verbraucherschutzes und als Beitrag zur Verwirklichung eines ordnungsgemäß funktionierenden digitalen EU-Binnenmarktes, wobei der Aufbau eines solchen Binnenmarktes einen wesentlichen Teil der digitalen Binnenmarktstrategie der Europäischen Kommission darstellt, eine bis zum 1. Juli 2021 in nationales Recht umzusetzende und hierbei weitgehend vollharmonisierende Richtlinie zum Warenkauf (WKRL) verkündet.
Nach Art. 4 dieser Richtlinie dürfen die Mitgliedstaaten bei einem solchen Harmonisierungsgrad in ihrem nationalen Recht, sofern diese Richtlinie nichts anderes bestimmt, keine von den Bestimmungen dieser Richtlinie abweichenden Vorschriften, die insbesondere die Höhe des Verbraucherschutzniveaus betreffen, aufrechterhalten oder erlassen. Diese WKRL, die das EU-Verbraucherkaufrecht reformiert und den Verkauf von Waren mit digitalen Elementen regelt, soll ab dem 1. Januar 2022 die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie von 1999 ablösen, wobei die EU-Mitgliedstaaten zugleich ihr eigenes Umsetzungsgesetz anzuwenden haben.
Diese WKRL, die das EU-Verbraucherkaufrecht reformiert und den Verkauf von Waren mit digitalen Elementen regelt, soll ab dem 1. Januar 2022 die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie von 1999 ablösen, wobei die EU-Mitgliedstaaten zugleich ihr eigenes Umsetzungsgesetz anzuwenden haben. Ein einst von der Bundesregierung entworfenes und nun am 25. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt offiziell verkündetes Kaufrechtsnovellierungsgesetz, das entsprechend den Vorgaben der WKRL unter anderem den Verkauf von Waren mit digitalen Elementen reguliert, soll in dieser Arbeit in einigen ausgewählten Punkten näher beleuchtet werden.
Inhaltsverzeichnis
- A. EINLEITUNG
- B. UNTERSUCHUNG DER GEPLANTEN NEUREGELUNGEN
- I. NEUDEFINITION DES BEGRIFFS DER SACHMANGELFREIHEIT IM ALLGEMEINEN KAUFVERTRAGSRECHT
- 1. Gleichwertigkeit der Anforderungen
- 2. Subjektive Anforderungen
- 3. Objektive Anforderungen
- 4. Montageanforderungen
- II. NEUREGELUNGEN IM VERBRAUCHSGÜTERKAUFRECHT
- 1. Einführung des Begriffs der ,,Ware mit digitalen Elementen“
- 2. Sachmangelfreiheit einer Ware mit digitalen Elementen
- 3. Sachmangelfreiheit einer Ware mit digitalen Elementen bei dauerhafter Bereitstellung der digitalen Elemente
- 4. Sonderbestimmungen für die Verjährung
- 5. Beweislastumkehr
- III. ABGRENZUNG ZU VERBRAUCHERVERTRÄGEN ÜBER DIGITALE PRODUKTE
- C. ÄNDERUNGEN IM VERGLEICH ZUM GELTENDEM KAUFRECHT
- I. NEUES GEWÄHRLEISTUNGSSYSTEM
- II. AUSWEITUNG DER UNTERNEHMERPFLICHTEN
- III. VERLÄNGERUNG DER HAFTUNGSDAUER UND BEWEISLASTUMKEHR
- D. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit den geplanten Neuregelungen zum Verkauf von Waren mit digitalen Elementen im deutschen Kaufrecht. Sie analysiert die Änderungen im Kaufvertrag, die durch das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags eingeführt werden sollen.
- Neudefinition des Begriffs der SachmangelFreiheit im allgemeinen Kaufvertragsrecht
- Einführung des Begriffs der "Ware mit digitalen Elementen" im Verbrauchsgüterkaufrecht
- Änderungen im Gewährleistungssystem und Ausweitung der Unternehmerpflichten
- Verlängerung der Haftungsdaur und Beweislastumkehr
- Abgrenzung zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung skizziert den aktuellen Stand der Rechtslage und die Notwendigkeit der geplanten Neuregelungen. Im ersten Kapitel wird die Neudefinition des Begriffs der SachmangelFreiheit im allgemeinen Kaufvertragsrecht untersucht. Dabei werden insbesondere die Gleichwertigkeit der Anforderungen, die subjektiven und objektiven Anforderungen sowie die Montageanforderungen beleuchtet.
Im zweiten Kapitel stehen die Neuregelungen im Verbrauchsgüterkaufrecht im Vordergrund. Hier wird die Einführung des Begriffs der "Ware mit digitalen Elementen" erläutert und die Auswirkungen auf die SachmangelFreiheit bei Waren mit digitalen Elementen untersucht. Darüber hinaus werden die Sonderbestimmungen für die Verjährung und die Beweislastumkehr behandelt.
Das dritte Kapitel befasst sich mit der Abgrenzung zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte. In diesem Zusammenhang werden die Besonderheiten der rechtlichen Regelung für digitale Inhalte und die Unterscheidung zum klassischen Kaufvertrag von Waren mit digitalen Elementen hervorgehoben.
Das vierte Kapitel analysiert die Änderungen im Vergleich zum geltenden Kaufrecht. Es werden die wesentlichen Neuerungen im Gewährleistungssystem, die Ausweitung der Unternehmerpflichten sowie die Verlängerung der Haftungsdaur und Beweislastumkehr betrachtet.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Themenbereichen des Kaufvertragsrechts, der SachmangelFreiheit, den Waren mit digitalen Elementen, dem Verbrauchsgüterkaufrecht, der Gewährleistung, den Unternehmerpflichten und der Beweislastumkehr. Darüber hinaus werden wichtige Rechtsquellen wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Warenkaufrichtlinie (WKRL) in den Fokus genommen.
- Arbeit zitieren
- Daniel Vinokurov (Autor:in), 2021, Die geplanten Neuregelungen zum Verkauf von Waren mit digitalen Elementen durch das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1142471