Die Arbeit stellt sich die Frage, wann ein Betriebsübergang vorliegt und die Regelung des § 613a BGB Anwendung findet und welche Folgen damit für die Unternehmen und die Mitarbeiter verbunden sind. Hierfür sind die Tatbestandsmerkmale des Betriebsübergangs zu konkretisieren und die letztinstanzlichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu verfolgen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) liegt ein Betriebsübergang bei einem Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils durch ein Rechtsgeschäft vor. Der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zielt in erster Linie auf die arbeitsrechtliche Wahrung des Besitzstandes der Arbeitnehmer ab. Des Weiteren soll der § 613a BGB den Fortbestand des amtierenden Betriebsrats sicherstellen und gleichzeitig Aufschluss bezüglich der Haftungsverteilung zwischen dem alten Arbeitgeber und dem neuen Betriebserwerber geben.
Durch diese Regelung tritt der Betriebserwerber in die beim Übergang bestehende Rechte und Pflichten des Betriebsveräußerers ein und soll in erster Linie die bestehenden Arbeitsverhältnisse wahren. Auf den ersten Blick scheint die Norm eindeutig, doch in den letzten Jahren kam bei verschiedensten Rechtsprozessen die Frage auf, ob überhaupt ein Betriebsübergang vorlag oder ob dieser durch verschiedene Mittel umgegangen wurde. Der EuGH und das BAG haben durch zahlreiche Rechtsprechungen zum Teil für Aufklärung gesorgt.
Inhaltsverzeichnis
- Die Regelung des § 613a BGB bei Betriebsübergängen
- Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 613a BGB
- Das Vorliegen eines Betrieb(steils), die wirtschaftliche Einheit
- Wahrung der Identität
- Übergang auf einen anderen Inhaber
- Übergang durch ein Rechtsgeschäft
- Die Rechtsfolgen des § 613 a BGB für das Arbeitsverhältnis
- Die Weitergeltung der Kollektivvereinbarungen
- Die Unterrichtung über den Betriebsübergang
- Das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer
- Die Anwendbarkeit des § 613a BGB in der Insolvenz
- Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 613a BGB
- Der dreiseitige Vertrag als Umgehungsgeschäft durch Zwischenschaltung einer Transfergesellschaft
- Die wichtigsten BAG-Entscheidungen zur Vermeidung eines Betriebsübergangs durch die Transfergesellschaft
- Wirksamkeitskriterien der Rechtsprechung
- Das endgültige Ausscheiden
- Die Verweilzeit in der Transfergesellschaft
- Erfordernis der Sozialauswahl durch den Erwerber?
- Die Unterrichtung der Arbeitnehmer
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit analysiert den Betriebsübergang gemäß § 613a BGB, insbesondere im Kontext der Umgehung durch Zwischenschaltung einer Transfergesellschaft. Die Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen des Betriebsübergangs, die maßgeblichen Tatbestandsvoraussetzungen und die Rechtsfolgen für das Arbeitsverhältnis.
- Die Bedeutung des § 613a BGB für den Schutz von Arbeitnehmerrechten bei Betriebsübergängen
- Die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu den Tatbestandsvoraussetzungen des Betriebsübergangs
- Die Umgehungsstrategien von Unternehmen durch die Einführung von Transfergesellschaften
- Die juristische Bewertung der Wirksamkeit von Transfergesellschaften im Hinblick auf die Vermeidung eines Betriebsübergangs
- Die Bedeutung der Unterrichtungspflicht der Arbeitnehmer und der Folgen des Verstoßes gegen diese
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel befasst sich mit der Regelung des § 613a BGB bei Betriebsübergängen. Es werden die relevanten Tatbestandsvoraussetzungen erläutert, darunter das Vorliegen eines Betriebs oder Betriebsteils, die Wahrung der Identität, der Übergang auf einen anderen Inhaber und der Übergang durch ein Rechtsgeschäft. Des Weiteren werden die Rechtsfolgen des § 613a BGB für das Arbeitsverhältnis, die Weitergeltung von Kollektivvereinbarungen, die Unterrichtungspflicht über den Betriebsübergang, das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer und die Anwendbarkeit des § 613a BGB in der Insolvenz beleuchtet.
Kapitel zwei analysiert den dreiseitigen Vertrag als Umgehungsgeschäft durch Zwischenschaltung einer Transfergesellschaft. Es werden die wichtigsten BAG-Entscheidungen zur Vermeidung eines Betriebsübergangs durch die Transfergesellschaft vorgestellt, sowie die Wirksamkeitskriterien der Rechtsprechung, wie das endgültige Ausscheiden, die Verweilzeit in der Transfergesellschaft, das Erfordernis der Sozialauswahl durch den Erwerber und die Unterrichtungspflicht der Arbeitnehmer, betrachtet.
Schlüsselwörter
Betriebsübergang, § 613a BGB, Transfergesellschaft, Arbeitsverhältnis, Kollektivvereinbarung, Arbeitnehmerrechte, Rechtsfolgen, Unterrichtungspflicht, Rechtsprechung, Bundesarbeitsgericht (BAG), Umgehungsgeschäft, Wirksamkeitskriterien, Sozialauswahl, endgültiges Ausscheiden, Verweilzeit.
- Quote paper
- Anna-Maria Guerra (Author), 2021, Der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB. Der dreiseitige Vertrag als Umgehungsgeschäft durch Zwischenschaltung einer Transfergesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1140045