Das Thema dieser Magisterarbeit ist das Notstandsrecht von Staatspräsidenten, die Arbeitsweise wird ein klassischer systematischer Vergleich sein. Die zu vergleichenden Artikel sind zum einen der Artikel 48 der Weimarer Verfassung von 1919, zum anderen der Artikel 16 der Verfassung der V. Französischen Republik von 1958. Diese beiden Artikel gelten als „Klassiker“ der Notverordnungskompetenz von Staatspräsidenten und weisen etliche Parallelen, jedoch auch einige bemerkenswerte Unterschiede auf, welche es im Laufe dieser Arbeit herauszuarbeiten gilt.
Zunächst wird die Notverordnungspraxis in der Weimarer Verfassung beleuchtet, um dann in ähnlicher Vorgehensweise die Bedingungen in der V. Republik zu beschreiben. Hierbei wird auch kurz auf die jeweiligen historischen Bedingungen, unter denen die Verfassungen entstanden sind, eingegangen. Auch historische Vorgänger in früheren Verfassungen der betreffenden Staaten werden kurz beleuchtet. Daraufhin wird die Notverordnungskompetenz nach verschiedenen Kriterien untersucht, wie zum Beispiel nach den Voraussetzungen, der politischen beziehungsweise juristischen Kontrolle, der politischen Legitimation des Notverordnungsrechts und die Streitpunkte in der jeweiligen Auslegung. Schließlich wird noch jeweils die Praxis in den einzelnen Staaten zu beleuchten sein. Im sich daran anschließenden Vergleich werden die verschiedenen Artikel nach folgenden Kriterien verglichen: Die Voraussetzungen für den „Notstand“ in den jeweiligen Artikeln, die Gültigkeit der Notverordnungen, die unterschiedlichen Traditionen in der politischen Kultur beider Staaten, die Praxis des Notverordnungsrechts im Vergleich, die Auswirkungen auf die jeweilige Verfassungswirklichkeit.
Inhaltsverzeichnis
- A Einleitung
- B Hauptteil
- 1. Eine Definition des Begriffs „Notstandssrecht"
- 2. Die Weimarer Republik
- 2.1 Die historischen und politischen Bedingungen der Verfassungsgebung 1918/1919
- 2.2 Ausgewählte historische Vorläufer des Art.48 in der deutschen Verfassungsgeschichte
- 2.3 Die Staatsrechtliche Stellung des Reichspräsidenten
- 2.4 Die Ausarbeitung der 4 Absätze des Artikels 48
- 2.4.1 Der Eingriff in die Landeshoheit
- 2.4.2 Das Notverordnungsrecht gemäß Absatz 2 Satz 1
- 2.4.3 Der Grundrechtssatz in Artikel 48 Absatz 2 Satz 2
- 2.4.4 Die Reichweite der präsidialen Maßnahmen in der juristischen Auslegung des Artikels 48 Absatz 2
- 2.4.5 Die Gültigkeit der Notverordnung und Kontrollmöglichkeiten durch die Justiz
- 2.4.6 Die Auẞerkraftsetzung der Notverordnung durch den Reichstag nach Artikel 48 Absatz 3
- 2.4.7 Das Notverordnungsrecht von Landesregierungen
- 2.5 Die Anwendung des Artikel 48
- 2.5.1 Die Anwendung in der ersten Phase der Weimarer Republik unter Reichspräsident Ebert
- 2.5.2 Die Anwendung in der zweiten Phase der Weimarer Republik unter Reichspräsident Hindenburg
- 3. Die V. Französische Republik
- 3.1 Die historischen und politischen Bedingungen der Verfassungsgebung in den 1950er Jahren
- 3.2 Ausgewählte historische Vorläufer des Artikels 16 in der französischen Verfassungsgeschichte
- 3.3 Die staatsrechtliche Stellung des Präsidenten der V. Republik
- 3.4 Die Darstellung des Artikels 16
- 3.4.1 Die Voraussetzungen des Notstandes gemäß Artikel 16
- 3.4.2 Die Vorgehensweise des Präsidenten gemäß Artikel 16 und sein verfassungsmäßiges Ziel
- 3.4.3 Die Einschränkungen des Notverordnungsrechts des Präsidenten gemäß Artikel 16
- 3.5 Die praktische Anwendung des Artikels 16 während der Algerienkrise 1961
- 3.5.1 Die Algerienkrise
- 3.5.2 Die getroffene Maßnahmen gemäß Artikel 16
- 4. Ein Vergleich der Artikel 48 und Artikel 16
- 4.1 Die Voraussetzungen für den „Notstand" in den jeweiligen Artikeln
- 4.2 Die Gültigkeit der Notverordnungen
- 4.2.1 Die Dauer der Gültigkeit
- 4.2.2 Der juristische Rang der Notverordnung
- 4.2.3 Die jeweiligen Einschränkungen des Notverordnungsrechtes
- 4.3 Die unterschiedlichen Traditionen in der politischen Kultur beider Staaten
- 4.3.1 Weimarer Republik
- 4.3.2 Frankreich
- 4.3.3 Die Konsequenzen der politischen Kultur - Aspekte des Vergleichs hinsichtlich des Notverordnungsrechts
- 4.4 Die Praxis des Notverordnungsrechts im Vergleich
- 4.5 Die Auswirkungen auf die jeweilige Verfassungswirklichkeit
- 4.5.1 Die Konsequenzen für die Politische Stabilität
- 4.5.2 Die Gefahr des Mißbrauchs des Notverordnungsrechts
- 4.5.3 Die politische Legitimation der Notverordnung
- C Schluß
- D Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Magisterarbeit befasst sich mit dem Notstandsrecht von Staatspräsidenten und analysiert die Funktionsweise des Artikels 48 der Weimarer Verfassung von 1919 im Vergleich zum Artikel 16 der Verfassung der V. Französischen Republik von 1958. Die Arbeit zielt darauf ab, die Parallelen und Unterschiede dieser beiden Artikel aufzuzeigen, die als „Klassiker“ der Notverordnungskompetenz von Staatspräsidenten gelten.
- Historische und politische Bedingungen der Verfassungsgebung
- Staatsrechtliche Stellung des Reichspräsidenten bzw. des Präsidenten der V. Republik
- Voraussetzungen und Einschränkungen des Notverordnungsrechts
- Politische und juristische Kontrolle des Notverordnungsrechts
- Praxis des Notverordnungsrechts in beiden Staaten
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der Magisterarbeit ein und stellt die beiden zu vergleichenden Artikel 48 und 16 vor. Sie erläutert die Vorgehensweise des systematischen Vergleichs und die Relevanz der beiden Artikel als „Klassiker“ der Notverordnungskompetenz von Staatspräsidenten.
Das Kapitel 2 befasst sich mit der Weimarer Republik und analysiert die historischen und politischen Bedingungen der Verfassungsgebung von 1918/1919. Es beleuchtet die Staatsrechtliche Stellung des Reichspräsidenten und die Ausarbeitung der 4 Absätze des Artikels 48. Die Anwendung des Artikels 48 in der ersten und zweiten Phase der Weimarer Republik unter Reichspräsident Ebert und Hindenburg wird ebenfalls untersucht.
Kapitel 3 widmet sich der V. Französischen Republik und beschreibt die historischen und politischen Bedingungen der Verfassungsgebung in den 1950er Jahren. Es beleuchtet die staatsrechtliche Stellung des Präsidenten der V. Republik und die Darstellung des Artikels 16. Die praktische Anwendung des Artikels 16 während der Algerienkrise 1961 wird ebenfalls analysiert.
Kapitel 4 vergleicht die Artikel 48 und 16 nach verschiedenen Kriterien: Die Voraussetzungen für den „Notstand“, die Gültigkeit der Notverordnungen, die unterschiedlichen Traditionen in der politischen Kultur beider Staaten, die Praxis des Notverordnungsrechts im Vergleich und die Auswirkungen auf die jeweilige Verfassungswirklichkeit.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen Notstandsrecht, Staatspräsidenten, Artikel 48 der Weimarer Verfassung, Artikel 16 der Verfassung der V. Französischen Republik, Notverordnungskompetenz, historische und politische Bedingungen, Staatsrechtliche Stellung, Voraussetzungen und Einschränkungen des Notverordnungsrechts, politische und juristische Kontrolle, Praxis des Notverordnungsrechts, Vergleich, Verfassungswirklichkeit.
- Quote paper
- Magister Artium Wolfgang Metzger (Author), 2008, Notstandsrechte von Staatspräsidenten - Artikel 16 der Verfassung der V. Französischen Republik und Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung im Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/113024