In der geplanten Unterrichtseinheit geht es vor allem um die Vermittlung der verschiedenen BGB-Vertragstypen. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei lernen, dass Handel und Wohlstand auf freiwilligen Tauschverhältnissen zwischen Marktteilnehmern basieren und Verträge einzuhalten sind.
Das Privatrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) aus dem Jahr 1900 ist ursprünglich von den Ansichten der liberalen Klassik geprägt: es gewährt Privatautonomie, Vertrags- und Formfreiheit; Bürger sollen untereinander ihre eigenen Angelegenheiten unabhängig vom Staat regeln und Verträge abschließen, mit wem sie wollen und wie sie wollen. Die Entstehung des Sozialstaats im Nachkriegseuropa hat das Prinzip der Privatautonomie allerdings unterhöhlt; der Sozialstaat soll Schwächere vor Übervorteilung durch wirtschaftliche Stärkere schützen (Verbraucherschutz); Minderheiten vor Diskriminierung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz); im Bereich öffentlicher Unternehmungen (Wasser, Strom, Rundfunk usw.) herrscht Kontrahierungszwang. In der Privatwirtschaft haben Typenverträge durchgesetzt, die durch Allgemeine Geschäftsbedingungen fixiert werden.
Inhaltsverzeichnis
- Thema: Vertragstypen
- Lernziele
- Stundenziel
- Phasenziel Einstieg
- Phasenziel Erarbeitung
- Phasenziel Ergebnissicherung
- Phasenziel Transfer
- Phasenziel didaktische Reserve
- Verlaufsplan
- Phasenziel Einstieg
- Phasenziel Erarbeitung
- Phasenziel Ergebnissicherung
- Phasenziel Transfer
- Phasenziel didaktische Reserve
- Materialanhang
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die geplante Unterrichtseinheit zielt darauf ab, Schülerinnen und Schülern die verschiedenen Vertragstypen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) näherzubringen. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Vermittlung der Bedeutung von Verträgen für Handel und Wohlstand in einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler verstehen, dass Verträge auf freiwilligen Tauschverhältnissen zwischen Marktteilnehmern basieren und ihre Einhaltung essentiell ist.
- Vermittlung der verschiedenen Vertragstypen des BGB
- Hervorhebung der Bedeutung von Verträgen für Handel und Wohlstand
- Vertiefung des Verständnisses von Verträgen als Grundlage freiwilliger Tauschverhältnisse
- Betonung der Notwendigkeit der Vertragstreue
- Anwenden des erlernten Wissens auf IT-Verträge
Zusammenfassung der Kapitel
Der Unterrichtsentwurf gliedert sich in verschiedene Phasen, die auf den Erwerb von Wissen und Fähigkeiten in Bezug auf BGB-Vertragstypen ausgerichtet sind.
- Einstieg: Die Schülerinnen und Schüler werden mit einer Reihe von Vertragsbeispielen aus dem Alltag konfrontiert, um ihre Vorerfahrungen und ihr Wissen über verschiedene Vertragstypen zu aktivieren. Dabei wird auch die Schwierigkeit der Abgrenzung von IT-Verträgen thematisiert.
- Erarbeitung: Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten in Einzelarbeit die Funktion, Partner, Pflichten und Beispiele für verschiedene BGB-Vertragstypen. Dabei nutzen sie Internet- und Lehrbuchrecherche.
- Ergebnissicherung: Die Schülerinnen und Schüler vergleichen die Vertragstypen miteinander und stellen Gemeinsamkeiten und Unterschiede fest.
- Transfer: Die Schülerinnen und Schüler wenden in Gruppenarbeit ihre erworbenen Kenntnisse der BGB-Grundtypen auf verschiedene IT-Verträge an.
- Didaktische Reserve: Die Schülerinnen und Schüler überprüfen ihr Wissen mithilfe eines Quiz.
Schlüsselwörter
Die Unterrichtseinheit befasst sich mit wichtigen Begriffen des Vertragsrechts, wie beispielsweise Kaufvertrag, Mietvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Schenkungsvertrag, Darlehensvertrag, Reisevertrag und IT-Verträge. Darüber hinaus werden Themen wie Privatautonomie, Vertragstreue und die Bedeutung von Verträgen für Wirtschaft und Gesellschaft behandelt.
- Quote paper
- Dr. Christian Schwießelmann (Author), 2021, Vertragsrecht. Unterrichtsentwurf für Auszubildende an der Berufsschule, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1112784