Notiz: Neben vielem anderen, galt im NS die Ermordung und Beseitigung von nicht (mehr) therapiefähigen Patienten als integraler Teil eines modernen (psychiatrischen) Heilungskonzepts: "keine Pflegeanstalten für tiefstehende Fälle, sondern Heilanstalten mit aktivster Therapie und wissenschaftlicher Arbeit" sollten das Bild prägen. Der folgende Aufsatz ist das sechste Kapitel der Studie des Verfassers aus dem Jahre 1994: >Nationalsozialistische Moderne<, a.a.0. – siehe auch: http://www.wissen24.e/vorschau/17424.html
Es war der Sozialdarwinismus, der für die Tötungsaktionen an den psychisch Kranken und geistig Behinderten die entscheidenden ideologischen Impulse abgab. Die Lehre vom Kampf ums Dasein als dem alles beherrschenden Prinzip, läßt den Schwachen und Untüchtigen zur Bedrohung des gesamten Volkes werden, wodurch dessen Weiterexistenz - unter maßloser Überbewertung des Erbfaktors - als Rasse gefährdet galt. Durch Aufartung des Tüchtigen, durch aktive oder wenigstens passive Auslese, Ausjäte oder "Ausmerze der schlechten Convarianten" - so Alfred Ploetz 1895 - sollte der Begünstigung der Untüchtigen und erblich Belasteten durch die Zivilisation, durch Sozial- und Wohlfahrtspflege und durch die moderne Medizin entgegengewirkt werden. (1)
All dem lag eine fast ausschließlich biologische Betrachtung des Menschen sowie eine Übertragung biologischer Kategorien auf Gesellschaftsmodelle zugrunde. Dieser Sozialdarwinismus mit seinen Utopien der Menschenzüchtung (2) und seinen selektorischen Tendenzen zur Ausmerze des angeblich Minderwertigen bzw. des erblich Belasteten (2a) war keine bloß wissenschaftliche Verirrung (3); es war vielmehr ein konstitutiver Bestandteil der Ideologie des deutschen Imperialismus und war die Ideologie großer Teile der deutschen Bourgeoisie, nicht erst während der Weimarer Republik. (4) Der Nationalsozialismus griff diese ideologischen Versatzstücke - wie so häufig - begierig auf.
Inhaltsübersicht
Deutsche Euthanasiepolitik in Polen
Euthanasie im >Reich<
Die >Sonderbehandlung 14f13< in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern
ANMERKUNGEN
LITERATURVERZEICHNIS
Walter Grode
DER GENOZID AN DEN PSYCHISCH KRANKEN UND GEISTIG BEHINDERTEN
Notiz: Neben vielem anderen, galt im NS die Ermordung und Beseitigung von nicht (mehr) therapiefähigen Patienten als integraler Teil eines modernen (psychiatrischen) Heilungskonzepts: "keine Pflegeanstalten für tiefstehende Fälle, sondern Heilanstalten mit aktivster Therapie und wissenschaftlicher Arbeit" sollten das Bild prägen. Der folgende Aufsatz ist das sechste Kapitel der Studie des Verfassers aus dem Jahre 1994: >Nationalsozialistische Moderne<, a.a.0. - siehe auch: http://www.wissen24.e/vorschau/17424.html
Es war der Sozialdarwinismus, der für die Tötungsaktionen an den psychisch Kranken und geistig Behinderten die entscheidenden ideologischen Impulse abgab. Die Lehre vom Kampf ums Dasein als dem alles beherrschenden Prinzip, läßt den Schwachen und Untüchtigen zur Bedrohung des gesamten Volkes werden, wodurch dessen Weiterexistenz - unter maßloser Überbewertung des Erbfaktors - als Rasse gefährdet galt. Durch Aufartung des Tüchtigen, durch aktive oder wenigstens passive Auslese, Ausjäte oder "Ausmerze der schlechten Convarianten" - so Alfred Ploetz 1895 - sollte der Begünstigung der Untüchtigen und erblich Belasteten durch die Zivilisation, durch Sozial- und Wohlfahrtspflege und durch die moderne Medizin entgegengewirkt werden. 1
All dem lag eine fast ausschließlich biologische Betrachtung des Menschen sowie eine Übertragung biologischer Kategorien auf Gesellschaftsmodelle zugrunde. Dieser Sozial-darwinismus mit seinen Utopien der Menschenzüchtung 2 und seinen selektorischen Tendenzen zur Ausmerze des angeblich Minderwertigen bzw. des erblich Belasteten 2a war keine bloß wissenschaftliche Verirrung 3 ; es war vielmehr ein konstitutiver Bestandteil der Ideologie des deutschen Imperialismus und war die Ideologie großer Teile der deutschen Bourgeoisie, nicht erst während der Weimarer Republik. 4 Der Nationalsozialismus griff diese ideologischen Versatz-stücke - wie so häufig - begierig auf.
So bildete 1933 keine Wende, wohl aber die Möglichkeit zur Konkretisierung all dieser Ideen des Sozialdarwinismus. 5 Und so war es im Rahmen des NS-Rassismus nur folgerichtig, daß Hitler selbst schon 1935 gegenüber dem >Reichsärzteführer< Wagner äußerte, er werde im Kriegsfalle die Euthanasiefragen aufgreifen und durchführen. 6 Im Herbst 1939 nach Ausbruch des Krieges, war es dann soweit; Lammers, der Chef der Reichskanzlei wußte von einem Vortrag Hitlers zu berichten, an dem auch der neue >Reichsärzteführer< Conti teilnahm und in dem Hitler ausführte, daß er es für richtig halte, daß das lebensunwerte Leben schwer Geisteskranker durch Eingriffe, die den Tod herbeiführten, beseitigt werde. 7 Conti hatte zur selben Zeit in einem Aufsatz dies klar sozialdarwinistisch damit gerechtfertigt, daß die Natur den Schwachen und Entarteten das Recht zum Leben nicht zugestehe und er war es auch, der mit den Vorbereitungen zu dieser Aktion beauftragt wurde. 8
Schon vorher, seit Frühjahr 1939, lief bereits die sogenannte "Kinder-Euthanasie". Diese Tötung von behinderten Kindern bildete - so die vorherrschende Auffassung der Zeitgeschichtsforschung die erste Stufe des nationalsozialistischen Programms zur direkten >Vernichtung lebensunwerten Lebens<. Sie wurde begonnen, nachdem Hitler 1938 in einem Einzelfall seinen Leibarzt Karl Brandt aufgefordert hatte, den Bitten eines Elternpaares, ihr mißgebildetes Kind töten zu lassen, nachzukommen. Außerdem ermächtigte Hitler Brandt, in analogen Fällen ebenso zu verfahren. 9 Durch die ebenfalls beteiligte >Kanzlei des Führers< unter der Leitung von Philip Bouhler, wurde der >Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erforschung erb- und anlagebedingter schwerer Lei- den< eingeschaltet, der auf Grundlage einer im August 1939 eingeführten Meldepflicht systematisch geistig und körperlich behinderte Kinder im Alter bis zu drei Jahren erfaßte; die Altersgrenze wurde später schrittweise bis zum 17. Lebensjahr ausgedehnt. Die von Ärzten und Hebammen ausgefüllten Fragebögen wurden von ausgewählten Gutachtern überprüft, die über das Schicksal der Kinder befanden. 10 Die Tötungen, in der Regel mittels Injektionen, fanden in ungefähr 30 "Kinderfachabteilungen" von Heil- und Pflegeanstalten statt. Insgesamt wurden bis 1945 etwa 100.000 Meldebögen erstellt und 5.000 bis 8.000 Kinder ermordet. 11
Unmittelbar nach dem deutschen Angriff auf Polen wurden in den eroberten Gebieten, aber auch in der preußischen Provinz Pommern, Insassen von Heilanstalten, u.a. durch Erschießungs- und Sprengkommandos, in großem Umfang ermordet. 12 War für die Verwirklichung des national-sozialistischen Projekts der >Reinigung der arischen Rasse< bis dahin ein Zeitraum von mehreren Generationen vorgesehen, so ging es nun um die Realisierung eines Sofortprogramms. Daß es zu einem solchen Paradigmenwechsel kommen konnte, hing zentral mit dem Kriegsbeginn und der deutschen Okkupationspolitik in Polen zusammen. Denn erst die Konfrontation mit der "doppelten Minderwertigkeit" der psychisch Kranken und geistig Behinderten in Polen, schuf aus NS-Sicht geradezu die Verpflichtung ohne Verzug und aktiv mit der Realisierung der gesellschafts-sanitären Utopie zu beginnen. 13
Deutsche Euthanasiepolitik in Polen
Die Ermordung von psychisch Kranken und geistig Behinderten in Polen war nicht nur Auftakt für die Säuberung der psychiatrischen Krankenhäuser im >Reich< von "therapeutischen Ballastexistenzen", sondern in technischer Hinsicht auch Vorbild für die spätere >Endlösung der Judenfrage<. Wenn dieses Kapitel der Psychiatriegeschichte auf deutscher Seite nach wie vor verdrängt wird, so greift hier vermutlich eine keineswegs überwundene doppelte national-sozialistische Diskriminierung, denn sowohl Polen, wie auch psychisch Kranke und Behinderte galten, sei es nun wegen ihres Erbguts oder ihrer Rasse, als >Untermenschen<.
Diese Aktionen mobilisieren bereits alles Entsetzen, das wir vom "Holocaust" und dem "Krieg gegen die psychisch Kranken" 14 her kennen. Dennoch soll an dieser Stelle darauf verzichtet werden, durch Detailschilderungen ein weiteres Mal die Schreckenskammer aufzutun und den Betrachter durch Grauen zu überwältigen. 15 Denn das Schreckensmodell erklärt eigentlich nur, wozu Menschen in bestimmten Konstellationen fähig sind, und welche schrecklichen Folgen daraus für die Betroffenen erwachsen; zudem führt der Gewöhnungs- und Abnutzungseffekt eher zu allgemeinem Desinteresse. Statt dessen soll hier an die Ergebnisse der "Hauptkommission zur Untersuchung der deutschen Verbrechen in Polen" zu den Krankenmorden angeknüpft werden. 16
Bei einem Blick auf die Entwicklung der deutschen Euthanasie-Aktionen in Polen fällt zunächst auf, daß in Nord- und Westpolen offenbar wesentlich früher und zielstrebiger vorgegangen worden war. Hier begannen die Maßnahmen unmittelbar mit dem deutschen Einmarsch und waren im Frühjahr 1940 im wesentlichen abgeschlossen, während in Zentralpolen, von zwei Ausnahmen abgesehen, bis zum Sommer 1941 keine Aktionen stattfanden.
Diese Vorgehensweise stand ganz offenbar im Widerspruch zur faschistischen Rassenideologie, standen doch die Polen - neben den Russen 17 - auf der untersten Stufe der rassenideologischen Hierarchie. Hatten jedoch schon die gesunden polnischen Bürger minderen Wert, so galt das erst recht für die polnischen Patienten der Heil- und Pflegeanstalten.
Diese Einstellung vorausgesetzt, wäre zu erwarten gewesen, daß die Euthanasie-Aktionen sich insbesondere in den zentralpolnischen Gebieten hätten vollziehen müssen und weniger in Nord- und Westpolen, mit einem relativ hohen deutschen Bevölkerungsanteil.
Um diesen Widerspruch erklären zu können, ist es not- wendig sowohl den Charakter der NS-Euthanasie wie auch den der deutschen Okkupationspolitik in Polen näher zu beleuchten.
Was die Vernichtung der psychisch Kranken und geistig Behinderten im Nationalsozialismus angeht, so sind bei diesen Aktionen zwei grundsätzliche Formen zu unterscheiden: Euthanasie-Aktionen, die - auf dem Gipfel der faschistischen Macht (Sommer 1940 - Herbst 1941) - die Grundlage für die Modernisierung der deutschen Psychiatrie legen sollten, und im Spätsommer 1941 faktisch abgeschlossen waren und die sog. "wilde Euthanasie", die insbesondere ab 1943 als Teil einer NS-Katastrophenmedizin fungierte, indem sie freie Pflegekapazitäten für die immer größer werdende Zahl der zivilen und militärischen Kriegsverletzten schuf.
Bereits im Oktober 1939 war von den Organisatoren der "Erwachsenen-Euthanasie", der Aktion T4< (so benannt nach ihrem Sitz in der Berliner Tiergartenstraße 4), die Zahl der zu Tötenden mit 65-70.000 festgelegt worden. 18 Diese Richtzahl wurde bis zum August 1941, dem Zeitpunkt der offiziellen Einstellung der Aktion, fast exakt erreicht.
Grundlage der Aktion >T4< war ein formloses Geheimschreiben Hitlers: Es war weder ein Befehl noch ein Gesetz, sondern "ermächtigte" zum Töten. Deswegen wurde im Laufe des Jahres 1940 auf Drängen des Justizministers, aber auch der beteiligten Ärzte ein "Gesetz über die Sterbehilfe bei unheilbar Kranken" entworfen.
Im Oktober 1940 trat eine Kommission von 25 Teilnehmern zusammen, die abschließend über ein Euthanasie-Gesetz diskutierte. 19 Der >Sachverständigenbeirat für Bevölkerungs- und Rassenpolitik< war durch den Rassenhygieniker Fritz Lenz vertreten, das Reichssicherheits-hauptamt durch Reinhard Heydrich. Außerdem waren die Vertreter der Gesundheitsverwaltungen der Länder anwesend. Ein deutliches Übergewicht hatten jedoch die >T4<-Gutachter und -Professoren. Auf dieser Konferenz wurde gewissermaßen die Legitimation zum Täten wissen- schaftlich exakt festgelegt: "Willkürmaßnahmen" wurden ausgeschlossen, eine Beobachtungs- und Begutachtungszeit von zwei Anstaltsjahren mit entsprechenden "aktiven" Therapieversuchen verbindlich gemacht. Vor allem die Diskussion der Durchführungsverordnung weist aus, daß es sich bei dem Gesetzesprojekt um die Festschreibung jenes langfristigen strategischen Plans handelte, der die bis dahin von der >T4< praktizierte Ad-hoc-Vernichtungen in einer professionellen Systematik des Tötens aller Unheilbaren aufgehen lassen sollte. 20
Dieses fertige Gesetz blieb jedoch zum größten Teil in der Schublade. Und zwar hauptsächlich aus außen- und kirchenpolitischen Gründen, aber auch um den Widerstand der Bevölkerung und um die Gewissensnot von Angehörigen nicht zu provozieren. Nahmen diese zwar allzu oft die Ermordung ihrer chronisch Kranken mit ahnend-wissender und entsprechend verdrängender Gleichgültigkeit hin, war ihr Gewissen doch ganz überwiegend nicht so disponiert, daß sie bewußt in eine gesetzlich geregelte Euthanasie ihrer Verwandten hätten einwilligen können.
Demgegenüber nahmen die Sozialpolitiker, Mediziner und Ordinarien, die das "Sterbehilfe-gesetz" diskutierten, die Festlegung von genauen Kriterien eines wissenschaftlich fundierten Tötens bitter ernst. Ihr Fortschrittsbegriff schloß zweifellos neben dem anonymisierten und fabrikmäßigen Töten der akribisch klassifizierten Unheilbaren die Auffassung ein, daß der Kreis der nach der Ära der Massentötungen nachwachsenden chronisch Kranken durch weitere Neuerungen auf dem Gebiet der "aktiven Therapie" immer mehr eingeengt werden könne.
Die medizinischen Täter der Euthanasie fühlten sich als Reformer, als diejenigen, die dem dumpfen Anstaltsmilieu den Todesstoß geben würden. Sie planten, die Zahl der chronisch Kranken nicht nur durch ihre Art der klinischen Exekution, sondern auch durch möglichst frühe und intensive Therapie zu verringern. Sie schafften altmodische Begriffe ab: Aus "Krüppeln" und "Idioten" wurden "Behinderte", und "Heil- und Pflegeanstalten" benannten sie in "Kliniken" um. Die Zukunft dieser auf der Grundlage von Mord und Modernisierung zu reformierenden Psychiatrie beschrieben sie in einem Planungspapier von 1942: "In der Ausübung des zu erwartenden Euthanasie-Gesetzes wird man nicht Anstalten haben dürfen, die sehr bald in den Ruf von Sterbeanstalten kommen würden, d.h. Anstalten, in denen der dorthin Verlegte vom Tod erwartet wird. Eine der wesentlichsten Forderungen bei der Ausführung der Euthanasie wird die möglichst unauffällige Form sein. Die Euthanasieverordnungen und ihre Ausführung müssen sich vollkommen im Rahmen des üblichen Anstaltsgeschehens vollziehen. So wird sich auch mit wenigen Ausnahmen der Tod eines Euthanasierten vom natürlichen Tode kaum unterscheiden. Das ist das erstrebte Ziel. (...) Also für die Zukunft: keine Pflegeanstalten für tiefstehende Fälle, sondern Heilanstalten mit aktivster Therapie und wissenschaftlicher Arbeit und - mit Euthanasie-möglichkeit." 21
In diesen Zusammenhang gehört auch, daß die >Organisation T4< 1942 zwei eigene Abteilungen für psychiatrisch-neurologische Grundlagenforschung eröffnet hatte und sogar die Gründung einer eigenen wissenschaftlichen Zeitschrift plante, in der die Ergebnisse dieser breit angelegten Forschungen veröffentlicht werden sollten; Absichten, die bald durch das "Unglück von Stalingrad" auf später verschoben werden mußten. Bis zum Sommer 1941 jedoch hatte die Kriegsentwicklung die immanente Neigung der >Organisation T4< begünstigt, immer mehr Menschen in den Kreis der möglichen Opfer einzuschließen und gleichzeitig immer mehr Anstalten und Ärzte an den Tö-tungen zu beteiligen. Weit über den Kreis der Geisteskranken hinaus gerieten auf diese Weise immer mehr als unbrauchbar etikettierte Menschen in den tödlichen Zugriff der >T4<. 22
Im Juli 1943 beschlossen die Professoren und Gutachter der >Organisation T4< - die auch nach dem formellen Ende der "Anstalts-Säuberungen" bezeichnenderweise nicht aufgelöst worden war - die Tötung von psychiatrischen Patienten, um Krankenbetten für Bombenkriegsopfer frei zu bekommen. Geisteskranke und Sieche wurden - falls die ärztlichen Behörden Decken, medizinische Ausrüstung und Krankenbetten benötigten, um Verletzte zu versorgen - verlegt und in einer großen Zahl in öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten durch das Spritzen von über-dosierten Beruhigungsmitteln umgebracht. Opfer dieser Art deutscher Katastrophenmedizin wurden auch Menschen, die in den brennenden Städten die Fassung verloren hatten und als "Bombengeschädigte mit Verwirrtheitszustand" in die Psychiatrischen Abteilungen eingewiesen worden waren. 23
Für die deutsche Euthanasiepolitik in Polen waren aber nicht allein medizinische und psychiatrische Perspektiven ausschlaggebend. Ebenso wichtig war der spezifische Charakter der deutschen Okkupationspolitik in Polen. Sie war insbesondere durch die Trennung zweier geographischer Bereiche gekennzeichnet: die >eingegliederten Ostgebiete<, die insgesamt für eine Verschmelzung mit dem >Reich< und umfassende Modernisierung vorgesehen waren und das sog. >Generalgouvernement<, das als nicht annektionswürdig galt, rücksichtslos aus-geplündert und in seiner sozialen und ökonomischen Substanz zerstört wurde. 24
Bereits wenige Wochen nach Beginn des deutschen Einmarsches in Polen wurden die ehemaligen vier nord- und westpolnischen Provinzen, nunmehr Danzig-Westpreußen, Wartheland, Ostoberschlesien und Reg.-Bez. Zichenau (Südostpreußen) benannt, dem Deutschen Reich vollkommen einverleibt. Diese vollständige Eingliederung geschah vor allem durch die Deportation der polnischen Führungsschichten nach Zentral- und Ostpolen sowie die gleichzeitige Ansiedlung von >Volksdeutschen<, insbesondere aus dem Baltikum und aus Industriegebieten des >Altreichs<. Betroffen von diesen Aktionen war die gesamte polnische Intelligenz und alle politisch tätigen Personen, insbesondere maßgebliche Mitglieder von Parteien und Verbänden, engagierte Katholiken, Priester wie Laien und die gesamte jüdische Bevölkerung.
Die Ansiedlung der >Volksdeutschen< aus dem Baltikum korrespondierte mit wirtschaftspolitischen Planungen. So hatte Göring in seiner Funktion als >Bevollmächtigter für den Vierjahres-plan< bereits am 13. Oktober 1939 Richtlinien für die wirtschaftliche Verwaltung der >eingegliederten Ostgebiete< erlassen. In diesen war ausdrücklich betont worden, daß, im strikten Gegensatz zum übrigen polnischen Territorium, in diesen westlichen Provinzen der möglichst rasche und vollständige Auf- und Ausbau der Wirtschaft, die Erhaltung ihrer Produktivkraft und ihrer Vorräte sowie ihre Eingliederung in die gesamte deutsche Wirtschaft zu betreiben sei.
Im vollständigen Gegensatz zur angestrebten Eingliederung der polnischen Nord- und Westprovinzen ins >Reich< stand demgegenüber allerdings die Behandlung des restlichen Territoriums Polens, das als sog. >Generalgouvernement< weiterexistierte. Dieses Territorium wurde bereits nach wenigen Wochen vollständig von den westlichen und nördlichen Gebieten abgetrennt und innerhalb kurzer Zeit fast völlig in seiner Sozial- und Wirtschaftsstruktur zerstört. So sollten - im Unterschied zu den eingegliederten Ostgebieten - aus dem >Generalgouvernement< alle für die deutsche Kriegswirtschaft brauchbaren industriellen Stoffe, Altstoffe und Maschinen herausgenommen und nach Deutschland abtransportiert werden. Zugleich wurden bis zum Ende der deutschen Besatzung zwischen 1,4 und 1,6 Millionen polnische Menschen als Zwangsarbeitskräfte ins >Reich< verschleppt.
Zeitgleich zum Abtransport von Industrieanlagen und Arbeitskräften wurde die entwurzelte polnische Führungsschicht der Nord- und Westprovinzen ins >Generalgouvernement< hineingepreßt. Die ost- und zentralpolnischen Gebiete, in die diese Menschen transportiert wurden, sollten, so Generalgouverneur Frank, wie eine Kolonie behandelt werden. In diesem Konzept war den Polen die Rolle der Sklaven eines >Großdeutschen Weltreichs< zugedacht.
Erreicht werden sollte dieses Ziel unter anderem durch von SS und Polizei in Zusammenarbeit mit der Okkupationsverwaltung inszenierte sog. >außerordentliche Befriedungs-Aktionen<, die insbesondere der >Ausschaltung< des polnischen Widerstands dienen sollten und durch die Schließung aller Bildungsanstalten, insbesondere der technischen Schulen und Hochschulen.
Ein weiteres wichtiges Moment der Zerstörung der polnischen Wirtschafts- und Sozialstruktur bestand in der Ghettoisierung der jüdischen Bevölkerung, die bis dahin zentrale Funktionen im polnischen Wirtschaftsleben innegehabt hatte. Dieser Eingriff war so gravierend, daß selbst von den deutschen Besatzern die Vernichtung des jüdischen Sektors von Kleinhandel und Gewerbe als schwerste Beeinträchtigung der polnischen Volkswirtschaft eingestuft wurde.
Die psychisch Kranken und geistig Behinderten in den okkupierten nord- und westpolnischen Provinzen wurden also gewissermaßen Opfer eines doppelten Prozesses nationalsozialistischer Modernisierung. Denn gerade, weil West- und Nordpolen "modernisiert" und ins >Reich< ein- gegliedert werden und Zentralpolen lediglich als ökonomischer und sozialer "Abfallhaufen" weiterexistieren sollte 25, wurden die psychiatrischen Anstalten dieser beiden Regionen von den deutschen Besatzern genau umgekehrt behandelt: Modernisierung und >Anschluß< an die geplanten modernen Strukturen des >Reiches< bedeutete in den west- und nordpolnischen Provinzen zuerst einmal Beseitigung aller "therapieresistenten" Patienten, während die Anstalten in Zentral- und Ostpolen (wie das >Generalgouvernement< überhaupt) für die deutschen Okkupanten erst nach dem Ende der >Blitzkriegsphase< ein eigenständiges kriegswirtschaftliches und kriegssanitäres Gewicht bekamen.
Im >Reich< selbst steckte diese Entwicklung zu jenem Zeitpunkt erst noch in den Anfängen. Während sich im Herbst und Winter 1939/40 die >Organisation T4< herausbildete und in Brandenburg erste Probevergasungen stattfanden, war der Vernichtungsbetrieb in den Tötungsanstalten der >T4< noch längst nicht angelaufen als die Aktionen in Nord- und Westpolen im wesentlichen bereits abgeschlossen waren.
Nicht Brandenburg, Grafeneck oder Hadamar, sondern die psychiatrischen Krankenhäuser der >eingegliederten Ostgebiete<, wie Owincka, Dzickanka oder Koscian waren demnach die ersten Bausteine zu einem Modell der "Entsorgung" der "therapieresitenten" Patienten. Zu einem Modell, das als Voraussetzung und integraler Bestandteil einer "modernen" Psychiatrie angesehen wurde.
Euthanasie im >Reich<
Im Oktober 1939 ermächtigte Hitler in einem auf den 1. September zurückdatierten geheimen Führererlaß seinen Leibarzt Karl Brandt und den Leiter seiner Adjudantur, Reichsleiter Philip Bouhler, durch Ärzte ihrer Wahl die Euthanasie-Aktion auf die Insassen von Heil- und Pflege-anstalten im gesamten Reichsgebiet auszudehnen. 26 Eine gesetzliche Grundlage für diese Maßnahmen zu schaffen, lehnte Hitler ab. Das Programm wurde unter der Bezeichnung >T4< geführt.
Ingesamt existierten sechs T4-Anstalten: Grafeneck in Württemberg, Brandenburg und Hartheim bei Linz ab Januar 1940, Sonnenstein bei Pirna seit April des gleichen Jahres, Bernburg a.d. Saale ab September 1940 und Hadamar bei Limburg ab Januar 1941. Die Patienten wurden in als Duschräume getarnten Gaskammern mit Hilfe von Kohlenmonoxid ermordet. 27
In der ersten Hälfte des Jahres 1940 wurden in den Anstalten insgesamt 8.765 Menschen vergast; drei Viertel von ihnen im Mai und Juni, zu einer Zeit, da die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit durch den Frankreich-Feldzug abgelenkt war. Bis Ende 1940 wurden 35.224 Patienten getötet, in den ersten acht Monaten des Jahres 1941 weitere 35.049. Diese Zahlen gab die Buchhaltung des Hauptquartiers von T4 an. 28
Die als Gutachter eingesetzten Ärzte diagnostizierten bei den Opfern aufgrund von Meldebögen zumeist Schizophrenie, Epilepsie und Schwachsinn. Systematisch ermordet wurden in den Anstalten untergebrachte "kriminelle Geisteskranke" und Juden; außerdem spielte das Kriterium der Arbeitsfähigkeit eine erhebliche Rolle bei der Auswahl der Opfer. 29
Nach den vorhandenen Unterlagen stieß das Euthanasie-Programm innerhalb der Anstalten und der Ärzteschaft auf erstaunlich wenig religiös 30, moralisch oder juristisch 31 motivierte Kritik. Das mag auf geschickte Personalpolitik zurückzuführen sein, eine raffinierte Verfahrensweise und die Kenntnis der Einstellung der Anstaltsleitungen, die weder zu öffentlichen Protesten, noch zu aktiver Mitwirkung bereit waren. Autoritätskonflikte wurden durch Delegierung der Aufgaben an eine relativ große Zahl von Personen vermieden. Das Programm wurde nach außen streng geheim-gehalten. Für die Ausführenden stand immer ausreichend Alkohol zur Verfügung. Kostenloser Urlaub, auch für mitreisende Familienangehörige, wurde den Beteiligten gewährt; es gab Sonderzulagen und -prämien und andere Privilegien. So war die Fluktuation der Mitarbeiter außerordentlich gering, Konflikte zwischen >T4<-Geschäftsführung und >T4<- Personal blieben aus. Wenn Anstaltsleitungen nicht "mitzogen", wurden ihre Patienten in Anstalten verlegt, die keine derartigen Schwierigkeiten machten.
Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Analyse der Auswahl des >T4<-Personals in Hadamar 32, die zeigt, daß bei der Zusammenstellung des Tötungskaders auf langjährige Psychiatrieerfahrung, Anpassungsbereitschaft und politische Loyalität Wert gelegt wurde. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß "niemand aufgrund sadistischer Persönlichkeitsstrukturen in den Kreis des Tötungspersonals aufgenommen wurde." 33 Die Hauptgründe für die Bereitschaft zur Mitarbeit lagen im niedrigen Sozialstatus und den schlechten Arbeitsbedingungen sowie im kritiklosen Vertrauen in die ärztliche Kompetenz, verbunden mit einer "ausgeprägten unreflektierten Gehorsamshaltung" 34, die durch die patriarchalisch-autoritären Strukturen der psychiatrischen Anstalten selbst und durch gesellschaftliche Formen au- toritärer Erziehung vermittelt und tradiert worden war. Vor diesem Hintergrund verwundert es auch nicht mehr allzusehr, wenn ein großer Teil der Täter und Täterinnen die Möglichkeit einer Kündigung uneingeschränkt bejahten und ihren Verbleib in Hadamar beispielsweise mit dem Fehlen einer alternativen Wohngelegenheit begründeten oder ein stellvertretender Oberpfleger nicht durch die vage Befürchtung vor Inhaftierung, sondern durch den drohenden Verlust des Arbeitsplatzes und des Pensionsanspruchs von der Kündigung abgehalten wurde. 35
Die geäußerten Beweggründe des einfachen >T4<- Personals waren also ebenso alltäglich wie banal. Doch hätte es auch für diese ohnmächtigen Mittäter einen moralischen Ausweg gegeben, der, wie Hannah Arendt dies sagt, weder aktives Eingreifen, noch Kampf oder Aufruhr gefordert hätte. Die Ohnmächtigen wären, sofern sie sich ihre Ohnmacht eingestanden, in der Lage gewesen, die Unterstützung zu verweigern und es abzulehnen, mit dem, was ringsherum passierte, etwas zu tun zu haben. Denn eine wirkungsvolle Waffe gegen eine Diktatur, eine der vielen Varianten gewaltloser Aktion, ist das Nicht-Mitmachen aus Schwäche. 36
Die Massentötung von Anstaltsinsassen wurde im Laufe des Jahres 1940 innerhalb der Bevölkerung bekannt und stieß auf Ablehnung. Wachsende Kritik am Euthanasie-Programm - z.B. eine Predigt von Bischof Clemens von Galen am 3. August 1941 in Münster - veranlaßte Hitler, das Programm offiziell zu beenden. 37 >T4<-Spezialisten wurden in den Osten versetzt, wo sie u.a. Gas bei der Ermordung der Juden einsetzten. Die >T4<-Aktion war also ein wichtiger Zwischen schritt beim Übergang zur >Endlösung<. 38
Bis zum September 1941, dem offiziellen Ende des Euthanasie-Programms, waren nach der >T4<-Statistik 70.273 Menschen "desinfiziert" worden. 39 Mehr als 70.000 Betten sollen durch diese Aktion für andere Zwecke "freigemacht" worden sein. Dies bedeutete, daß man schon zu dieser Zeit annähernd jedes dritte in der Vorkriegszeit von einem psychisch Kranken oder geistig Behinderten belegte Bett geräumt hatte.
Aber auch nach dem offiziellen Abbruch der >T4<-Aktion und der Versetzung der Mitarbeiter ins besetzte Osteuropa wurde die Ermordung von Anstaltsinsassen im >Reich< in einem nicht bekannten Umfang dezentral durch das Personal der einzelnen Heime fortgesetzt. Hinzu kam die >Sonderbehandlung 14f13<, bei der bereits als >T4<- Gutachter eingesetzte Ärzte systematisch Konzentrationslagerhäftlinge weitgehend willkürlich >aussondern< ließen, die dann ebenfalls ermordet wurden.
Währenddessen bereitete sich die ehemalige >T4<-Zentrale darauf vor, systematisch alle Anstaltsinsassen zu erfassen, um die Voraussetzung für eine Wiederaufnahme einer zentral gesteuerten Aktion zu schaffen.
Als während des Luftkriegs 1943/44 zahlreiche Pflege- und Heilanstalten geräumt wurden, um Platz für Ausweichkrankenhäuser zu schaffen, kam es im Rahmen der >Aktion Brandt< (Brandt war mittlerweile zum Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen ernannt worden) zur organisierten Massentötung von Kranken und Pflegebedürftigen. Bei diesen Aktionen wurden auch Insassen von Altersheimen sowie Menschen getötet, die an psychischen Störungen durch Luftangriffe oder Fronteinsätze litten. 40
Nach der Versetzung des Euthanasie-Personals zur >Aktion Reinhard< übernahmen vorüber-gehend andere Anstalten dessen Funktionen. In Meseritz-Obrawalde (Miedzyrzecz-Obrzyce) sollen zwischen 1942 und 1945 18.000 Patienten ermordet worden sein, meistens durch Injektionen. 41
Jede der Einzelaktionen aber, die zum Genozid an den psychisch Kranken und geistig Behinderten beitrugen wirft die eigentliche Frage auf, die Karl Jaspers in die grundlegenden Worte faßte: "Kann ein Mensch durch eine von ihm errichtete Instanz entscheiden, ob gewisse Arten von Menschen (Kranke, Rassen), wegen ihrer Eigenschaften, wegen ihrer Untauglichkeit zu möglichen Zwecken, wegen ihrer Belastung für den Staat und die Wirtschaft, wegen ihrer Minderwertigkeit nicht leben sollen?" 42
Die >Sonderbehandlung 14f13< in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern
Seit dem April 1941 wurden im Verlauf weniger Monate systematisch Tausende von KZ-Häftlingen von >T4<-Ärzten ausselektiert und in drei ehemalige Heil- und Pflegeanstalten - Bernburg a. d. Saale, Hartheim i. Oberösterreich und Sonnenstein i. Sachsen - überstellt, die zuvor im Rahmen der Euthanasie-Aktion 'T4' zu Vernichtungsanstalten umgewandelt worden waren. 43 Nach dem Vorbild der Tötung der >lebensunwerten< Psychiatriepatienten, die bereits seit Beginn des Jahres 1940 praktiziert worden war, wurden die Konzentrationslagerhäftlinge sofort nach ihrem Eintreffen mit Hilfe von Giftgas ermordet. Die Gesamtzahl der bei dieser Aktion beseitigten Häftlinge lag bei ca. 20.000. Die KZ-Verwaltung gab dieser Unternehmung in Absprache mit der >T4<- Organisation die Bezeichnung >Sonderbehandlung 14f13<. 44
Obwohl diese Vernichtungsaktion in den Konzentrationslagern von ihrer Größenordnung her eher unbedeutend erscheint, so ist sie dennoch keine Teilaktion wie die anderen, sondern eher umgekehrt ein Extrakt aus jenen partikularen Vorgängen, die, jeder für sich genommen, den Vernichtungswahn Wirklichkeit werden ließen. Darüber hinaus vollzog sich im Laufe der >Sonderbehandlung 14f13< eine Entwicklung, durch die sie zum wohl wichtigsten Bindeglied zwischen der Euthanasie und der >Endlösung der Judenfrage< wurde. In seinen Reflexionen über den organisierten Massenmord im deutschen Faschismus hat Peter Brokmeier die Vernichtungsaktion in den Konzentrationslagern umfassend analysiert und in den Gesamtzusammenhang der NS-Vernichtungspolitik eingeordnet. Die Grundlage dieser Analyse 45, die auf den folgenden Seiten zitiert wird, bildete die Dissertation des Verfassers. 46
"Die >Sonderbehandlung 14f13< war in ihrer ersten Phase ein integraler Bestandteil des sog. Euthanasieprogramms, jenes Programms also, das die erste systematische und perfekt organisierte Ermordung einer genau umgrenzten Bevölkerungsgruppe zum Gegenstand hatte: die als "Vernichtung lebensunwerten Lebens" deklarierte Tötung von rd. 70.000 aus dem ganzen Reich zusammengezogenen psychisch kranken und geistig behinderten Patienten in der Zeit von Januar 1940 bis August 1941 in insgesamt sechs ehemaligen Heil- und Pflegeanstalten, die durch den Einbau von Gaskammern und Krematorien entsprechend präpariert worden waren. Die verwaltungsmäßige und technische Realisierung des ganzen lag, von der Erfassung der Opfer durch Ärztekommissionen bis zur administrativen Abwicklung der "Todesfälle", in den Händen der ausschließlich zu diesem Zweck gegründeten Organisation >T4< (...), die nach außen hin unter verschiedenen Tarnnamen firmierte. Was nun für unser Thema von Bedeutung ist, geht daraus hervor, daß die Selektion und Ermordung der KZ-Häftlinge - es sind zwischen 2.000 und 3.000 in dieser ersten integrativen Phase - unter genau den gleichen Bedingungen und Umständen ablief, wie bei den Anstaltspatienten. Es waren dieselben SS-Psychiater, die hier wie dort tätig wurden; und es waren, jedenfalls in dieser ersten Phase, Häftlinge, die so "behandelt" wurden, als ob sie Kranke gewesen seien - vor allem aus diesen beiden Umständen wird der Zusammenhang zwischen dem faschistischen Sanierungsprogramm der NS-Gesellschaft unmittelbar ersichtlich: auch die Häftlings-Euthanasie, nicht nur die 'echte' Euthanasie - beides waren Schritte auf dem Weg zur wahnhaft konzipierten 'Volksgemeinschaft'. Zugleich war im Häftlings-Status der Ermordeten alles das angelegt, was Millionen gefangener und mißhandelter Menschen wenig später im Holocaust widerfuhr.
Die Opfer von >14f13< entstammten in dieser ersten Phase ausnahmslos derjenigen Schicht, die von den Nazis als Gruppe der "Asozialen und Arbeitsscheuen" gebranntmarkt worden war. Ohne auf ihre Entstehungsgeschichte als KZ-Kontingent näher einzugehen 47, begnüge ich mich an dieser Stelle mit dem Hinweis, daß hier die Kategorie der sozial Verfolgten empirisch verifizierbar ist und somit soziale Verfolgung als Element einer Theorie faschistischer Vernichtung prinzipiell verwendbar wird.
In der zweiten Phase (vom September bis November 1941) wurde die "Sonderbehandlung" ausgeweitet. Nach Beendigung der Anstaltseuthanasie blieb dem mittlerweile auf Hochtouren laufenden Tötungsapparat >T4< nur noch die KZ-Aktion; aus dem Nebenstrang wird ein Hauptstrang, wenn auch nur vorübergehend. Die Zahl der Opfer vervielfacht sich (zwischen 11.000 und 15.000) und jetzt werden erstmals andere Gruppen in die fabrikmäßige Vernichtung einbezogen: neben arbeitsunfähigen Häftlingen sind es jetzt rassisch und politisch Verfolgte, die in den Gaskammern von Bernburg, Hartheim und Sonnenstein umgebracht werden. Hieran läßt sich die Auswechselbarkeit der Opfergruppen zeigen, wenn es darauf ankommt, den sozialen Körper durch physische Verstümmelung zu formen und zu modellieren, dann ist es tendenziell gleichgültig, welche Menschengruppe dem in sich selbst grenzenlosen Modellierungswillen anheimfällt.
Auch in bezug auf das Verhalten des >T4<- Tötungspersonals (das aus Verwaltungsangestellten einschließlich "Desinfektoren" und "Heizer" sowie der Tötungsärzte bestand) kommt der >14f13<-Aktion eine Schlüsselfunktion zu. Mit der Einlieferung von KZ-Häftlingen in die Tötungsanstalten stellte sich das gravierende Problem, inwieweit die neuen Opferkategorien ebenfalls "lebens- unwertes Leben" darstellten. Mit der Autorität des >T4<- Arztes, der mit seiner Unterschrift auf dem Diagnosezettel ("Meldebogen") faktisch das Todesurteil ausstellte, war das Problem nur vordergründig gelöst; weitaus wichtiger war, daß das Tötungspersonal daran gewöhnt werden konnte, die Methoden der "Sonderbehandlung" (einschließlich Leichenfledderei) auch auf solche Menschen anzuwenden, die von den Tätern selbst nur noch durch die Abstempelung der Ärzte vermittels Meldebogen, nicht aber durch eigene Anschauung als 'Geisteskranke' und damit 'lebensunwertes Leben' identifiziert werden konnten. So wurde es möglich, bei den Tätern jenen Grad von Tötungsbereitschaft und Brutalisierung zu erreichen, der insbesondere die nun folgenden Vernichtungsaktionen kennzeichnen sollte; fast das gesamte >T4<-Personal wurde nämlich Ende 1941 - nach Beendigung von >14f13< - in mehreren Schüben nach Polen abkommandiert, um dort die drei Vernichtungslager Belzec, Sobibor und Treblinka aufzubauen und zu betreiben; im Verlauf dieser mit dem Tarnnamen >Aktion Reinhard< versehenen Massenvernichtung von mehr als 1,5 Millionen polnischer Juden nahm das in den beiden vorhergehenden Euthanasie-Aktionen erprobte und bewährte Verfahren gigantische Dimensionen an. Somit bleibt aber das allen Tötungsaktionen Gemeinsame, ihr Tertium comparationis, keine abstrakte Größe. Das Objekt der Tat ist in ständiger Wandlung begriffen, es tritt permanent in unterschiedlichen Realisierungsformen auf: von >T4< über >14f13< zur >Endlösung< - aber das Subjekt dieser Tatformen bleibt stets dasselbe, nämlich das Tötungspersonal der Organisation >T4<; es unterliegt lediglich einer von Stufe zu Stufe sich erweiternden Konditionierung. Indem die Aktivität des Tötungsapparates >T4< sich solchermaßen Schritt für Schritt ausweitet, stellt sich eine innere Einheit des praktizierten Vernichtungswahns her. Die >Sonderbehandlung 14f13< nimmt dabei, durch den und im Verlauf ihrer eigenen Entwicklung, die Gestalt eines Januskopfes an - Wendung des einen Gesichts zu der mit Hilfe von NS-Psychiatrie und NS-Justiz vorgenommenen Vernichtung "lebensunwerten Lebens", und des anderen Gesichts in Richtung des Vernichtungs-Antisemitismus und seiner Grauen in Treblinka und den anderen Stätten des SHOAH."
Zudem liefert die >Aktion 14f13< einen interessanten Mosaikstein für die Diskussion der Frage, wann und auf welche Art der Entschluß zum Mord an den Juden gefallen sei. 48 Denn sie machte die oben analysierte Entwicklung erst während der Sommer- und Herbstmonate 1941 durch, auf dem Höhepunkt des Rußlandfeldzugs. 49 Am 27. und 28. November jedoch faßte die >T4<-Leitung den, wie es bis- her schien, völlig unmotivierten Beschluß die Aktion in den Konzentrationslagern de facto einzustellen und sich für "die Dinge der Zukunft" bereitzuhalten 50 ; zu einem Zeitpunkt also, zu dem Hitler - vom Verlauf des >Ostfeldzugs< erstmals in seiner Siegeszuversicht erschüttert - in seiner Politik gegenüber den europäischen Juden die entscheidende Wende vollzogen hatte.
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ABKÜRZUNGEN (Literaturverzeichnis)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
ANMERKUNGEN
[...]
1 Vgl. Baader 1988a.
2 Vgl. Weingart u.a. 1988, S. 103ff.
2a Vgl. Walter Grode: Die NS-Sozialpolitik und der Genozid, in: >Nationalsozialistische Moderne<, Kap. V. http://www.wissen24.de/vorschau/19271.html
3 Vgl. Weingart u.a. 1988, S. 27ff.
4 Nicht nur hier verbieten sich übrigens vorschnelle historische Vergleiche im Zusammenhang mit aktuellen humangenetischen Entwicklungen in Deutschland, die mehr durch individuelle, verantwortungsvolle Nachfrage gekennzeichnet sind als durch staatliche Einflußnahme und schon gar nicht durch Ideologien. Vgl. Weingart u.a. 1988, S. 680ff.
5 Vgl. Baader 1980a und 1980b.
6 Vgl. Klee 1983, S. 52ff.
7 Vgl. ebd., S. 83.
8 Vgl. Baader 1980b, S. 98.
9 Vgl. Nowak 1980, S. 77ff.
10 Vgl. Klee 1983, S. 77ff.
11 Vgl. Nowak 1988, S. 331f.
12 Vgl. Klee 1985, S. 70ff.
13 Vgl. Grode 1992d.
14 Dörner u.a. 1980.
15 Vgl. insbesondere Klee 1983ff.
16 Eine tabellarische Zusammenstellung dieser Ergebnisse findet sich bei Grode 1992d, S. 6.
17 Vgl. Grode 1991c.
18 Kaul 1979, S. 64.
19 Vgl. Roth 1984, S. 173ff.
20 Vgl. ebd., S. 140ff.
21 Zit. nach Aly 1987, S. 16.
22 Vgl. Grode 1989.
23 Vgl. Aly 1985, S. 56ff.
24 Zu den folgenden Abschnitten vgl. Grode 1991b.
25 Vgl. Grode 1992e.
26 Vgl. Klee 1985, S. 85.
27 Vgl. Dörner 1967, S. 141ff.
28 Vgl. Kaul 1979, S. 171.
29 Vgl. Klee 1983, S. 90f.
30 Vgl. Nowak 1980.
31 Vgl. Gruchmann 1972.
32 Vgl. Wettlaufer 1986; Roer/Henkel 1986.
33 Ebd., S. 297.
34 Ebd., S. 308.
35 Vgl. ebd., S. 314.
36 Vgl. Arendt 1989.
37 Vgl. Grode 1987, S. 99ff.
38 Vgl. Brokmeier 1970.
39 Vgl. Nowak 1988, S. 332.
40 Vgl. Liedtke 1981.
41 Vgl. Klee, 1985, S. 286; Nowak 1980, S. 332.
42 Jaspers 1983, S. 10.
43 Vgl. Grode 1987 und 1989.
44 >Sonderbehandlung< war die gebräuchliche SS-Bezeichnung für Ermordung, während das Aktenzeichen >14f13< verschlüsselt Tötungsart und -ort bezeichnete.
45 Brokmeier-Lohfing 1986, S. 35ff.
46 Veröffentlicht als Grode 1987.
47 Vgl. ebd. 1987, S. 35ff.
48 Vgl. Jäckel/Rohwer 1985; Burrin 1993.
49 Vgl. Grode 1987, S. 110ff.
50 Vgl. ebd., S. 197.
- Quote paper
- Dr. phil. Walter Grode (Author), 1994, Der Genozid an psychisch Kranken und geistig Behinderten, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/109450