Inhaltsverzeichnis
II Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Abgrenzung von Arbeitskosten
3. Beschäftigungseffekte der Struktur von Personalzusatzkosten
3.1. Gesetzliche Personalzusatzkosten
3.1.1. Theoretische Grundlage
3.1.2. Empirische Befunde
3.2. Betriebliche und tarifvertragliche Personalzusatzkosten
3.2.1. Theoretische Grundlagen
3.2.2. Empirische Befunde
3.3. Fixe und Variable Personalzusatzkosten
3.3.1. Theoretische Grundlagen
3.3.2. Empirische Befunde
4. Empirische Untersuchungen der gesamten Personalzusatzkosten
5. Schlussbetrachtung
III Quellenverzeichnis
III Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 (S.3) : Beschäftigungseffekte von gesetzlichen Personalzusatzkosten (In Anlehnung an: Summers 1989, S.180)
Abbildung 2 (S.4) : Beschäftigungseffekte von gesetzlichen Personalzusatzkosten bei Mindestlöhnen (In Anlehnung an: Europäische Kommission 1994, S.164)
Abbildung 3 (S.8) : Beschäftigungseffekte von Effizienzlöhnen (In Anlehnung an: Prinz 1997, S.114; Franck 2002, S. 1311)
1 Einleitung
Seit der Europäischen Währungsunion sind einige wichtige makroökonomische Instrumente zur möglichen Reduzierung der Arbeitslosigkeit in Deutschland stark eingeschränkt worden. Eine Verbesserung der Wettbewerbsposition Deutschlands, vor allem angesichts der Bedeutung des Exports, über den Wechselkursmechanismus durch eine Abwertung der D-Mark ist seit der Einführung der europäischen Währungsunion nicht mehr möglich. Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank und deren Berücksichtigung des gesamten europäischen Wirtschaftsraums führen dazu, dass die Geldpolitik in noch geringerem Maße zur Unterstützung der Beschäftigungspolitik durch niedrige Zinsen verwendet werden kann. Schließlich sorgt der Stabilitätsund Wachstumspakt, dass selbst die Finanzpolitik der Bundesregierung, durch das Neuverschuldungskriterium, stark eingeschränkt wird. Angesichts dieser Rahmenbedingungen und der sich weiter verschlimmernden Lage am Arbeitsmarkt nimmt die Lohnpolitik bei der Arbeitslosigkeitsbekämpfung eine zunehmende Bedeutung ein.
Aus diesem Grunde beschäftigt sich diese Arbeit mit den unterschiedlichen Beschäftigungseffekten die von den Arbeitsbzw. Personalkosten ausgehen. Da die Personalzusatzkosten fast die Hälfte der Arbeitskosten ausmachen und in der aktuellen Diskussion einen sehr brisanten Stellenwert einnehmen, werden diese auch den Schwerpunkt dieser Untersuchung ausmachen.
In den Medien wird in diesem Zusammenhang vielfach nur von den gesetzlichen Lohnnebenkosten gesprochen, wobei diese nur einen Teil der gesamten Personalzusatzkosten ausmachen. In dieser Arbeit wird ebenfalls auf die Beschäftigungseffekte der betrieblich und tariflich verursachten Personalnebenkosten eingegangen.
Für die Beschäftigungseffekte ist nicht nur das Niveau der Personalzusatzkosten als Ganzes sondern auch die Struktur von großer Bedeutung. Bei der Zusammensetzung der Personalzusatzkosten wird einerseits nach dem Verursacher der Nebenkosten und andererseits nach ihrer Variabilität unterschieden.
Die theoretischen Grundlagen zu den einzelnen Arten und Beschäftigungseffekten der Personalnebenkosten werden jeweils durch entsprechende nationale und internationale empirische Untersuchungen ergänzt.
2 Abgrenzung der Arbeitskosten
Die Arbeitskosten werden nach dem leistungsbezogenen Messkonzept durch das Statistische Bundesamt erhoben und grob in Grundlohn und Personalnebenkosten unterteilt. Für eine differenzierte Feststellung von Beschäftigungseffekten ist eine weitere Unterteilung der Personalkosten nach dem Verursacherprinzip in gesetzlich vorgeschriebene sowie betrieblich und tariflich determinierte Personalnebenkosten erforderlich (vgl. Fink 1997, S.44f.). In den letzten Jahrzehnten ist der Anteil der Personalzusatzkosten an den gesamten Arbeitskosten dramatisch angestiegen. Während im Jahre 1950 die Personalzusatzkosten noch 26% der Arbeitskosten ausmachten stieg deren Anteil bis auf 44,8% im Jahre 2001 (vgl. Institut der Deutschen Wirtschaft 2002, S.50).
Das sehr hohe Niveau und die wenig erforschte Struktur (vgl. Prinz 1995, S.265), sowie die damit verbundenen Beschäftigungseffekte zeichnen die Personalzusatzkosten als Untersuchungsgegenstand der weiteren Arbeit aus.
3 Beschäftigungseffekte der Struktur von Personalzusatzkosten
Die Beschäftigungswirkungen der Personalzusatzkosten hängen nicht nur von ihrer Hö- he ab, sondern auch ganz besonders von ihrer Struktur. Im Folgenden wird die Struktur nach zwei Dimensionen unterschieden. Die erste Dimension wird durch den Verursacher charakterisiert. Dabei unterscheidet man zwischen gesetzlich determinierten und tarifvertraglich bzw. betrieblich beeinflussbaren Personalkosten. Nach der zweiten Dimension unterscheidet man fixe und variable Personalzusatzkosten.
3.1 Gesetzliche Personalzusatzkosten
Die gesetzlichen Personalzusatzkosten sind von 1966 bis 1992 um rund sechs Prozentpunkte gestiegen und haben mit 19,3% einen gewichtigen Anteil an den Arbeitskosten (vgl. Fink 1997, S.64f.). Die gesetzlichen Zusatzkosten können in zwei Kategorien unterteilt werden. Zur ersten gehören die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Lohnzahlung für Feiertage und sonstigen Ausfallzeiten, Leistungen bei Mutterschaft, Arbeitsschutzregelungen etc. und die zweite aus den Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers zur gesetzlichen Kranken- Renten-, Arbeitslosen-, Unfallund Pflegeversicherung (vgl.
Fink 1997, S.55ff.; Prinz 1997, S.116). Die theoretische Bedeutung dieser zwei Kategorien von gesetzlichen Lohnnebenkosten soll im Folgen näher erläutert werden.
3.1.1 Theoretische Grundlagen
Die Wirkung der beiden Kategorien auf die Arbeitsnachfragefunktion ist zunächst die gleiche. Durch die Bereitstellung der Leistungen aus der ersten Kategorie und für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge entstehen dem Arbeitgeber Kosten. Die Arbeitsnachfrage reduziert sich daher um den entsprechenden Betrag. In einer grafischen Darstellung entspricht dies einer Verschiebung der Arbeitsnachfragefunktion nach links wie in Schritt 1 in der folgenden Abbildung:
Abbildung in dieserLeseprobenichtenthalten
Abbildung 1: Beschäftigungseffekte von gesetzlichen Personalzusatzkosten (In Anlehnung an: Summers 1989, S.180)
Zudem erfolgt als Reaktion auf der Angebotsseite eine Angebotsausweitung in Form einer Verschiebung der Arbeitsangebotsfunktion nach rechts. Für die Verschiebung der Arbeitsangebotsfunktion ist nun entscheidend, wie hoch der Arbeitnehmer die gesetzlichen Leistungen bewertet. Wenn der Arbeitnehmer die gesetzlichen Leistungen genau so hoch bewertet wie die Kosten, die für den Arbeitgeber entstehen, dann verschiebt sich seine Arbeitsangebotsfunktion, wie im Schritt 2, um genau den gleichen Betrag wie die Verschiebung der Nachfragefunktion nach rechts. Das Ergebnis wäre die gleiche Beschäftigung, jedoch zu einem Lohn, der um die entsprechende Summe der Leistungen niedriger wäre. Bewertet der Arbeitnehmer die gesetzlich fixierten Leistungen geringer als die Kosten des Arbeitgebers, dann ist die Verschiebung der Angebotsfunktion um den entsprechenden Betrag geringer (Schritt 3) und es kommt zu einem negativen Beschäftigungseffekt in Höhe von L1 – L3 (vgl. Summers 1989, S.180).
Die erste Kategorie von gesetzlichen Personalzusatzkosten wird auf betrieblicher Ebene nach dem Äquivalenzprinzip bereitgestellt. Es ist daher wahrscheinlicher, dass die Arbeitnehmer diese Art von Zusatzkosten gleich bewerten, wie die Kosten des Arbeitgebers. Im Gegensatz dazu verletzten die Sozialversicherungsbeiträge das Äquivalenzprinzip, da sie auch eine Umverteilungskomponente sowie versicherungsfremde Leistungen enthalten, die nicht nur dem Beschäftigten, sondern auch anderen Personen zugute kommt. Daher ist es wahrscheinlicher, dass der Arbeitnehmer diese Abgaben mehr als allgemeine Steuern ansieht und sie niedriger bewertet als die dafür aufgebrachten Kosten (vgl. Mayer 1996, S.352; Prinz 1997, S.117f.; Eekhoff 1996, S.96f.).
Die bisherigen Überlegungen galten immer unter der Bedingung, dass der Lohn nach unten flexibel ist und der Arbeitnehmer für das gesetzliche Leistungspacket eine entsprechende Lohnminderung hinnehmen wird. Wenn durch tarifliche oder gesetzliche Mindestlöhne diese Annahme nicht erfüllt ist, muss mit einer wesentlichen Beschäftigungsreduzierung und mit Arbeitslosigkeit gerechnet werden. In Abbildung 2 verschiebt sich wie beim Modell zuvor die Arbeitsnachfragefunktion nach links. Da aber eine Lohnsenkung nicht möglich ist entsteht ein Arbeitsmarktungleichgewicht mit einem Beschäftigungsrückgang auf L2 und einer unfreiwilligen Arbeitslosigkeit in Höhe von L1-L2.
Abbildung in dieserLeseprobenichtenthalten
Abbildung 2: Beschäftigungseffekte von gesetzlichen Personalzusatzkosten bei Mindestlöhnen (In Anlehnung an: Europäische Kommission 1994, S.164)
Dieser Beschäftigungseffekt trifft besonders die gering Qualifizierten am Arbeitsmarkt, da deren Löhne sich bereits in der Nähe des Mindestlohnniveaus befinden. Eine erhöhte Abgabenbelastung kann nicht mehr, wie bei Höherqualifizierten, durch eine Lohnanpassung nach unten korrigiert werden, wodurch sie stärker vom Arbeitsmarkt verdrängt werden (vgl. Europäische Kommission 1994, S.164f.). Längerfristig gesehen führen erhöhte Personalzusatzkosten und die damit erhöhten Arbeitskosten auch zu einer relativen Verbilligung des Kapitals. Infolgedessen werden die Rationalisierungsbemühungen der Unternehmen verstärkt und der Faktor Arbeit stärker durch Kapital substituiert (vgl. Franz 1999, S.122ff.).
Nichtsdestotrotz darf man die positiven Beschäftigungswirkungen von Lohnnebenkosten nicht außer Acht lassen. Durch die Beitragseinnahmen der Sozialversicherungen werden soziale Leistungen finanziert. Von der Beschäftigungswirksamkeit her unterscheidet man soziale Leistungen in Sachleistungen (z.B. Ärzte, Krankenschwester, Medikamente) und Einkommensersatzleistungen wie etwa gesetzliche Renten, Arbeitslosengeld Krankengeld etc. Während die Sachleistungen voll beschäftigungswirksam werden, müssen für Einkommensersatzleistungen erst noch Steuern abgezogen und die Sparund Importquote berücksichtigt werden, bevor sich diese in Form von Nachfrage auf den Gütermärkten beschäftigungsrelevant auswirken (vgl. www.unibwmuenchen.de).
Inwieweit sich die verschiedenen Effekte auswirken, wird jetzt anhand ausgewählter empirischer Untersuchungen überprüft.
3.1.2 Empirische Befunde
Die meisten empirischen Studien richten ihr Hauptaugenmerk auf die Art und dem Umfang der Überwälzung der gesetzlichen Personalzusatzkosten, d.h. inwieweit es den Arbeitgebern gelingt die Arbeitskosten durch Lohnkürzungen konstant zu halten. Aus dem Umfang der Überwälzung ergeben sich dann entsprechende Beschäftigungseffekte. Die OECD ermittelte in ihrer Studie zu Reallohnresistenzen für Deutschland, dass die Elastizität von Arbeitskosten bezogen auf die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber gleich eins ist. Daraus folgt, dass eine Überwälzung der gesetzlichen Personalkosten auf die Beschäftigten überhaupt nicht möglich ist. Die Beschäftigungseffekte dürften daher, wie in Abbildung 2 dargestellt, stark negativ ausfallen. Der entgegengesetzte Pol zu Deutschland sind die USA, wo sämtliche Arbeitgeberbeiträge auf die Arbeitnehmer überwälzt werden. Dazwischen liegen Großbritannien (Elastizität = 0,25), Frankreich (0,4) und Japan (0,5) (vgl. OECD 1994, S.245ff.). Die Ergebnisse der OECD werden durch Studien für die einzelnen Länder größtenteils unterstützt. Brittain (1971) bestätigte für die USA, dass Erhöhungen der Sozialversicherungsbeiträge vollständig vom Arbeitnehmer getragen werden. Die Ergebnisse für UK wurden unter anderen von Beach und Balfour (1983) bestätigt. Diese fanden heraus, dass Männer 45-60% und verheiratete Frauen 14-19% der Beitragserhöhung durch Lohneinbußen tragen. Ein weiterer Unterschied liegt im Zeithorizont. Leuthold (1975) konnte kurzfristig selbst für die USA keine Überwälzung messen, räumte jedoch die Möglichkeit für einen solchen Effekt langfristig ein.
Im Gegensatz zur OECD Studie fallen die Ergebnisse von Regressionsschätzungen deutlich moderater aus. Prinz untersuchte durch ein Regressionsmodell den Einfluss der einzelnen Arbeitskostenarten auf die Beschäftigung berechnet. Für Deutschland fand er heraus, dass eine Zunahme der Wachstumsrate der gesetzlichen Zusatzkosten um 1% die Wachstumsrate der Beschäftigten um 0,2% zurückgehen lässt (vgl. Prinz 1997, S.124f.). In einer neueren Regressionsschätzung von Inputfaktoren errechnete man, dass eine Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge um 2 Prozentpunkte von 18 auf 20% im Jahre 1977 nur eine Beschäftigungsreduzierung um 0,8% nach 18 Jahren zur Folge hätte (vgl. Bauer/Riphahn 1998, S.14).
In einer sehr praxisorientierten Untersuchung durch das Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung simulierte man anhand eines makroökonomischen Modells die Beschäftigungseffekte einer Beitragssatzsenkung um 1%-Punkt. Hierbei fand man heraus, dass eine Beitragssenkung ohne Gegenfinanzierung die Beschäftigung nach 5 Jahren um
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Inhalt dieses Dokuments?
Dieses Dokument ist eine umfassende Sprachvorschau, die ein Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, eine Einleitung sowie Abschnitte über die Abgrenzung von Arbeitskosten und die Beschäftigungseffekte der Struktur von Personalzusatzkosten enthält. Es werden sowohl theoretische Grundlagen als auch empirische Befunde zu gesetzlichen, betrieblichen, tarifvertraglichen sowie fixen und variablen Personalzusatzkosten behandelt. Abschließend gibt es empirische Untersuchungen der gesamten Personalzusatzkosten und eine Schlussbetrachtung.
Welche Themen werden in dem Inhaltsverzeichnis behandelt?
Das Inhaltsverzeichnis umfasst folgende Punkte: Abbildungsverzeichnis, Einleitung, Abgrenzung von Arbeitskosten, Beschäftigungseffekte der Struktur von Personalzusatzkosten (unterteilt in gesetzliche, betriebliche/tarifvertragliche sowie fixe und variable Personalzusatzkosten mit jeweils theoretischen Grundlagen und empirischen Befunden), empirische Untersuchungen der gesamten Personalzusatzkosten und eine Schlussbetrachtung.
Was sind Personalzusatzkosten und warum sind sie wichtig?
Personalzusatzkosten sind ein Teil der Arbeitskosten, der über den Grundlohn hinausgeht. Sie umfassen gesetzliche, betriebliche und tarifvertragliche Leistungen sowie fixe und variable Kosten. Sie sind wichtig, da sie einen erheblichen Anteil der Gesamtarbeitskosten ausmachen und ihre Struktur wesentliche Auswirkungen auf die Beschäftigung haben kann.
Welche Arten von Personalzusatzkosten werden unterschieden?
Es werden hauptsächlich drei Arten von Personalzusatzkosten unterschieden:
- Gesetzliche Personalzusatzkosten: Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und umfassen beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung) sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Betriebliche und tarifvertragliche Personalzusatzkosten: Diese werden durch betriebliche Vereinbarungen oder Tarifverträge festgelegt.
- Fixe und variable Personalzusatzkosten: Fixe Kosten sind unabhängig von der Arbeitsleistung, während variable Kosten mit der Leistung variieren.
Wie beeinflussen gesetzliche Personalzusatzkosten die Beschäftigung?
Gesetzliche Personalzusatzkosten können die Beschäftigung auf verschiedene Weisen beeinflussen. Sie erhöhen die Arbeitskosten für den Arbeitgeber, was tendenziell die Arbeitsnachfrage reduziert. Gleichzeitig können sie aber auch das Arbeitsangebot erhöhen, wenn Arbeitnehmer die Leistungen schätzen, die durch diese Kosten finanziert werden. Wenn Mindestlöhne existieren, kann eine Erhöhung der gesetzlichen Personalzusatzkosten zu Arbeitslosigkeit führen, da die Löhne nicht entsprechend gesenkt werden können.
Welche empirischen Befunde gibt es zu den Beschäftigungseffekten von Personalzusatzkosten?
Empirische Studien untersuchen hauptsächlich den Umfang der Überwälzung von Personalzusatzkosten auf die Arbeitnehmer durch Lohnkürzungen. Einige Studien zeigen, dass in Deutschland eine vollständige Überwälzung nicht möglich ist, was zu negativen Beschäftigungseffekten führt. Andere Studien kommen zu moderateren Ergebnissen, die zeigen, dass eine Erhöhung der Personalzusatzkosten zu einer Reduzierung der Beschäftigung führt.
Welche Rolle spielen Mindestlöhne bei den Beschäftigungseffekten von Personalzusatzkosten?
Mindestlöhne können die negativen Beschäftigungseffekte von Personalzusatzkosten verstärken. Wenn die Löhne aufgrund von Mindestlöhnen nicht nach unten angepasst werden können, um die zusätzlichen Kosten auszugleichen, kann dies zu Arbeitslosigkeit führen, insbesondere bei gering qualifizierten Arbeitskräften.
Gibt es auch positive Beschäftigungseffekte von Personalzusatzkosten?
Ja, Personalzusatzkosten können auch positive Beschäftigungseffekte haben. Durch die Beitragseinnahmen der Sozialversicherungen werden soziale Leistungen finanziert, die wiederum die Nachfrage ankurbeln können. Insbesondere Sachleistungen (z.B. medizinische Versorgung) haben einen direkten Einfluss auf die Beschäftigung, während Einkommensersatzleistungen (z.B. Renten, Arbeitslosengeld) indirekt über die Konsumnachfrage wirken.
Was sind die Haupterkenntnisse der Schlussbetrachtung?
Die Schlussbetrachtung fasst die verschiedenen Aspekte der Beschäftigungseffekte von Personalzusatzkosten zusammen und bewertet ihre relative Bedeutung. Sie kann auch Empfehlungen für die Gestaltung der Lohnpolitik zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit enthalten.
- Quote paper
- Mihai Paunescu (Author), 2003, Arbeitskosten und Personalkosten als Faktoren der Beschäftigungsdynamik, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/107507