Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in der Jury und entscheiden über Leben und Tod – eine Vorstellung, die ebenso erschreckend wie real ist. Dieses Buch dringt tief in die Debatte um die Todesstrafe ein, ein Thema, das seit Jahrhunderten die Gemüter erhitzt und moralische Fragen aufwirft, die uns alle betreffen. Von den düsteren Exekutionsstätten Indonesiens bis zu den komplexen Rechtssystemen der USA enthüllt diese umfassende Untersuchung die erschreckende Realität einer Strafe, die unumkehrbar ist und deren Anwendung oft von Willkür und Diskriminierung geprägt ist. Erfahren Sie, wie historische Hexenverfolgungen, die Gräueltaten des Nationalsozialismus und gegenwärtige Justizirrtümer die Diskussion um die Todesstrafe prägen. Untersuchen Sie die verschiedenen Hinrichtungsmethoden – vom elektrischen Stuhl und der Gaskammer bis zur Giftspritze und dem Galgen –, deren grausame Details oft im Verborgenen liegen. Analysieren Sie die ethischen, religiösen und juristischen Argumente, die sowohl für als auch gegen die Todesstrafe vorgebracht werden, und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung zu dieser kontroversen Thematik. Die Frage, ob ein Staat das Recht hat, seinen Bürgern das Leben zu nehmen, steht im Zentrum dieser brisanten Auseinandersetzung. Entdecken Sie erschütternde Fallbeispiele von möglicherweise unschuldig Hingerichteten und die psychologischen Auswirkungen auf Henker und Angehörige. Diskutiert werden die finanziellen Belastungen des Staates durch die kostspieligen Verfahren. Erörtern Sie die Rolle von Organisationen wie Amnesty International im Kampf gegen die Todesstrafe und für Menschenrechte weltweit. Die Todesstrafe, ein Relikt aus dunklen Zeiten oder ein notwendiges Übel zur Abschreckung von Schwerverbrechen? Dieses Buch liefert Ihnen die Fakten, die Geschichte und die Argumente, um sich ein fundiertes Urteil zu bilden und an der Debatte über Gerechtigkeit, Rache und den Wert des menschlichen Lebens teilzunehmen. Eine tiefgreifende Analyse der Todesstrafe, ihrer Geschichte, ihrer Anwendung und der moralischen Implikationen, die sie für unsere Gesellschaften birgt. Ein Muss für alle, die sich mit Fragen der Ethik, Menschenrechte und Strafjustiz auseinandersetzen wollen.
Die Todesstrafe
1. Die schwerste Strafe, die ein Richter über einen Verurteilten verhängen kann, ist die Todesstrafe. Nun stellt sich die Frage, warum der Verurteilte diese Strafe bekommt, ob sie dem Verbrechen angemessen ist und ob der Richter das Recht hat, eine solch schwere Strafe zu verhängen.Viele Staaten der Welt haben die Todesstrafe abgeschafft, aber leider gibt es noch Staaten, in denen die Todestrafe angewendet wird. Die meisten Bundesstaaten der USA, viele der früheren sozialistischen Staaten in Europa und im asiatischen Teil der ehemaligen UdSSR sowie verschiedene Staaten Afrikas und Asiens haben die Todesstrafe nicht abgeschafft und führen diese auch aus.
In diesen Staaten werden Todesstrafen deshalb vollstreckt, weil die Gesellschaft glaubt, dass sie sich zum Schutze des Allgemeinwohls gegen Schwerverbrecher mit solchen Strafen zu Wehr setzen müsse. Dagegen ist einzuwenden: Der pädagogische Wert einer Strafe liegt in der Besserung des Täters, eine Hinrichtung aber läßt eine solche Möglichkeit nicht zu. Außerdem sollte man aus christlicher Sicht jeden Anschein auf Rache vermeiden und neben gesetzlich bestimmter Gerechtigkeit auch Barmherzigkeit üben. Eine abschreckende Wirkung auf andere Verbrecher ist statistisch nicht nachzuweisen. Außerdem ist die Gefahr eines Justizirrtums in die Überlegung einzubeziehen. Schließlich ist ein falsch gefälltes und vollstrecktes Todesurteil nicht mehr zu revidieren.
Somit stellt sich die Frage: Steht es einem Richter zu, ein Todesurteil zu verhängen? Eigentlich nicht, denn sonst würde er sich selbst als Herr über Leben und Tod aufspielen, was er ja dem Angeklagten vorgeworfen hat. Nun hat aber jeder Mensch das Recht auf Leben, das ihm von niemand anderem abgesprochen werden kann. Wenn ein Mensch etwas Schweres verbrochen hat und bereut, kann er doch noch gute Dinge leisten. Auch dem Verbrecher ist Wert zuzumessen.
Viele Organisationen, wie zum Beispiel die 1961 in London gegründete Organisation ,,Amnesty International" (AI), stellen sich gegen die Todesstrafe. AI setzt sich im Sinne der Menschenrechtserklärung der UNO für die Freilassung von Menschen ein, die aus politischen, weltanschaulichen, rassischen oder ethnischen Gründen in Haft sind. In ihrer Arbeit wendet sich Amnesty International zugleich gegen die Todesstrafe und die Anwendung der Folter.
1.1.,,Die verurteilte Person darf stehend, sitzend oder kniend hingerichtet und, falls nötig, dürfen Hände und Füße gefesselt werden. Der Befehlshaber des Erschießungskommandos wird einen Befehl geben, sich bereit zu halten. Durch Heben seines Schwertes wird er dem Kommando signalisieren, auf das Herz der verurteilten Person zu zielen. Ein schnelles Senken des Schwertes wird das Zeichen sein, zu schießen. Wenn der Verurteilte noch Lebenszeichen zeigt, wird der Befehlshaber des Erschießungskommandos einem Unteroffizier befehlen, einen letzten Schuss in den Kopf des Verurteilten abzufeuern, direkt über ihrem/seinem Ohr."
Dieser Text stammt nicht aus einer Kriegsvorschrift vergangener Jahrhunderte, sondern aus dem aktuellen Gesetz zur Vollstreckung der Todesstrafe in Indonesien.
,,WARUM T Ö TEN WIR MENSCHEN, DIE GET Ö TET HABEN? ETWA UM IHNEN ZU ZEIGEN, DASS ES UNRECHT IST, MENSCHEN ZU T Ö TEN?"
,,Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person", lautet Artikel 3 der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948. Und Artikel 5 führt aus: ,,Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden." Zur Einhaltung dieser Erklärung haben sich alle UNO-Mitgliedsstaaten verpflichtet. Die Todesstrafe verstößt jedoch unwiderruflich gegen das Recht auf Leben und ist immer grausam, unmenschlich und erniedrigend.
1.2. Zuerst möchte ich noch einige Beispiele aufführen, die ich noch zur Todesstrafe bzw. der eigentlichen Exekution gefunden habe:
- Am 16.10.1985 dauerte die Hinrichtung von William Vondiver auf dem elektrischen Stuhl durch den Bundesstaat Indiana 17 Minuten und man benötigte 5 Stromstöße von jeweils 2000 Volt.
- Am 22.4.1983, als der Staat Alabama John L. Evans auf dem elektrischen Stuhl hinrichten ließ, gab es beim ersten Stromschlag einen Kurzschluß in der Elektrode am Bein des Todeskandidaten. Die Gefängniswärter reparierten sie und gaben einen zweiten Stromstoß. Rauch und Flammen züngelten aus Evan’s Schläfen und Bein, aber der Mann lebte noch. Sein Anwalt forderte den Gouverneur auf, die Hinrichtung abzubrechen, was dieser ablehnte. Ein dritter Stromstoß folgte und Evans starb nach 17 Minuten.
- Bei einer der grausamsten Hinrichtungen der amerikanischen Geschichte wurde Jesse Tefaro am 4.5.1990 auf de elektrischen Stuhl im Florida State Prison bei lebendigem Leib gebraten, da die Gefängniswärter ein falsche Stromstärke eingestellt hatten.
- 1992 benötigte ein Exekutionsteam in Texas 47 Minuten, um einem Todeskandidaten einen intravenösen Zugang zu legen.
- Auch bei Gasexekutionen z.B. in Missouri kam es zu grauenhaften Zwischenfällen: Die
Todeskandidaten hatten über 11 Minuten lang Zuckungen und schnappten nach Luft. Zeugen und Mitglieder von Exekutionsteams erlitten bereits schwere Vergiftungen durch undichte Gasleitungen und Kammern.
- "Sehen Sie, egal welchen Grund Sie dafür anführen, daß Sie das Recht hätten, einen Verbrecher zu töten, wenn Sie dabeigewesen und es mit eigenen Augen gesehen und auch noch dabei mitgemacht hätten, würden Sie sich dreckig fühlen. Sie hätten dann einen Mann getötet, der sich nicht wehren konnte, und das ist genauso falsch, wie das, was er getan hat." (Zitat von Major Coody, einem ehemaligen Exekutionsteam-Chef im Todeshaus Angola/Lousisana) In den USA, die neben der Türkei als einziges NATO-Mitglied die Todesstrafe noch praktizieren, warten zur Zeit über 3000 Häftlinge, mehrheitlich Farbige, in den Todestrakten der Bundes- und Staatsgefängnisse auf ihre Hinrichtung. Die Anzahl der Frauen beträgt ca. 50. Die Todeskandidaten warten im Durchschnitt 7 Jahre auf ihre Exekution, der mehrere "Fehlalarme" vorausgehen. Pro Jahr werden in den USA ca. 200 Hinrichtungen durchgeführt, davon die meisten durch eine tödliche Injektion oder den elektrischen Stuhl. Nur 5 der Bundesstaaten praktizieren die Hinrichtung durch Erschießen oder Erhängen.
39 US-Bundesstaaten haben seit 1976 die Todesstrafe wieder eingeführt, die seit dem 2. Weltkrieg abgeschafft worden war, weil sie verfassungsrechtlich als inakzeptabel galt, da sie als Strafe zu willkürlich und zu unangemessen verhängt worden war.
Die überwiegende Mehrheit der Amerikaner befürwortet die Todesstrafe bei Mord ersten Grades.
Eine Jury von 12 Geschworenen befindet über Schuld oder Unschuld des/der Angeklagten, ebenso auch häufig über das Strafmaß. Diese Jury wird willkürlich aus Telefonbüchern ausgesucht und in einer langen Befragung über Voreingenommenheit, Kenntnisse über das Verbrechen, etc. Ausgewählt. Der Wahl kann sich ein Geschworener nur wegen persönlicher Krankheit oder Pflege eines Angehörigen entziehen. Während des Prozesses wird die Jury oft isoliert in einem Hotel untergebracht, vor allem dann, wenn ein öffentliches Interesse an dem Prozeß besteht (O.J. Simpson). Der Richter in einem amerikanischen Strafprozeß hat "nur" die Aufgabe, den Prozeßverlauf auf sein Rechtmäßigkeit zu überprüfen: Beweismittel, Zeugenbefragung, usw...
Ein Jurymitglied ist nur ‘tauglich’, einem Prozeß anzugehören, bei dem eventuell die Todesstrafe als
Verurteilung ausgesprochen wird, wenn er vor dem Prozeß bekundet hat, daß er die Todesstrafe nicht ablehnt. Dies bedeutet, daß Menschen, die gegen die Todesstrafe als Strafe gar nicht erst in die Jury gelangen. Hintergrund ist der, daß das Urteil einstimmig sein muß, und um einer möglichen Boykottierung zu entgehen, da einer der Jurymitglieder grundsätzlich gegen die Todesstrafe ist, wurde dieses Gesetz verabschiedet.
Um einen Angeklagten zum Tode zu verurteilen, müssen drei Anforderungen erfüllt sein:
1. Der Täter tötete mit Absicht
2. Es ist warscheinlich, daß der Täter weitere Morde begehen wird.
3. Der Täter begang die Tat nicht als eine Reaktion zu einer Provokation.
Die ausgesprochene Todesstrafe kann nur ein Begnadigungsausschuß und/oder der jeweilige Gouverneur, bzw. der Oberste Gerichtshof der USA aufschieben oder in lebenslängliche Haftstrafe umwandeln. Die Südstaaten der USA gelten als sogenannter Todesgürtel, da dort die meisten Todesurteile ausgesprochen und durchgeführt werden. Todesstrafen werden immer dann überproportional oft verhängt, wenn der Täter ein Farbiger und das Opfer ein Weißer, oder farbiger Polizist, Wachmann etc. War. Es wurden bisher erst 7 Weiße zum Tode verurteilt, weil sie einen Farbigen umgebracht hatten, aber 115 Farbige starben, weil sie einen Weißen umbegracht hatten. Bis vor wenigen Jahren konnte ein Farbiger sogar noch wegen Vergewaltigung einer weißen Frau zum Tod verurteilt werden. In Florida kostet jede Hinrichtung ca. 3,18 Mio. $ (Mehraufwand an Experten-Gutachten, Ermitteln, längere Verfahren, Unterbringung der Jury, zwei getrennte Verhandlungen, Berufungsverfahren, Isolierung der Verurteilten in Hochsicherheits-Todestrakten, zusätzliches Wachpersonal, keine
Möglichkeit zu arbeiten), während die kosten für eine lebenslängliche Haft (40 Jahre) ca. $ 516.000 betragen. Die Häftlinge in den Todestrakten von Louisiana halten sich 23 Stunden am Tag in einer 1,80 mal 2,50 Meter großen Zelle auf. Die Beleuchtung ist unzureichend, das Licht kommt nur aus dem Gang. Es darf nur ein persönliches Telefonat von 5 Minuten pro Monat geführt werden. Beheizung und Belüftung sind unzureichend. Im Sommer wird ein einzelner Ventilator am Ende eines 100 Meter langen Ganges ohne Durchzug aufgestellt. Die Temperaturen können während der Sommermonate auf bis zu 50 ° C steigen. Wenn ein Todeskandidat seinen letzten Gang von seiner Zelle zum Hinrichtungsraum beginnt, pflegen die Wärter zu rufen: "dead man walking - toter Mann kommt".
Nach allgemeiner Meinung verliert eine Person durch einen Stromstoß von 2000 Volt sofort das
Bewußtsein. Dr. H. Hillmann, Leiter eines medizinischen Institutes in England, ist da anderer Meinung. Er befaßte sich 7 Jahre lang mit den Autopsien von Hingerichteten in den USA und kam zu dem Schluß, daß die Hinrichtung äußerst schmerzhaft seien und die Todeskandidaten einige Zeit bei Bewußtsein seien, da die gesamte Kraft des Stromstoßes nicht das Gehirn trifft, sondern teilweise zu der Beinelektrode abgeleitet wird. Bei der Autopsie nach der Hinrichtung ist dir Leber oft noch so heiß, daß sie von den Ärzten nicht berührt werden kann. Die Kraft des Stromschlages ist so stark, daß manchmal die Augäpfel des Todeskandidaten aus den Höhlen platzen. Die Todeskandidaten scheiden Kot und Urin aus, deshalb erden ihnen vor der Hinrichtung Windeln angelegt. Sie erbrechen Blut und speichel und die Körper fangen manchmal Feuer.
Doch auch bei der Todesspritze, die mehrere verschiedene Gifte zur Atemlähmung, Betäubung und Herzstillstand enthält, gibt es häufig Pannen. Oft ist der Infusionsschlauch undicht und die Techniker und Henker werden mit dem giftigen Inhalt bespritzt. Der Katheter muß dann neu eingesetzt werden und es dauert im Schnitt 24 Minuten, bis das Opfer stirbt. 1989 führte eine fehlerhafte Mischung tödlicher Drogen dazu, daß der Deliquent stundenlang mit seinem Tod kämpfte.
Aber trotzdem, auch wenn es nicht zu Komplikationen kommt, es bleibt eine Dimension des grausamen Leidens bestehen, daß nämlich einem Menschen bewußt wird und dies oft jahrelang, daß er gegen seinen Willen sterben wird. Als würde man den Schrecken des Todes weniger spüren, wenn man mit ausgestrecktem Armen auf die Liege geschnallt ist und auf das tödlich fließende Gift wartet. Der amerikanisch Hinrichtungsspezialist Fred Leuchter (Spitzname: Dr. Death) betreibt in Boston eine Firma, die Exekutionsgeräte jeder Art herstellt. Trotz seiner Beteuerungen, 100% humane Hinrichtungsmaschinen zu produzieren, geschehen auch mit seinen Exekutionsgeräten die oben angeführten Pannen grausamster Art. Fred Leuchter wird in der BRD steckbrieflich gesucht und hat in mehreren Ländern Einreiseverbot, so z.B. in Kanada, weil er mit einem dubiosen Gutachten im Auftrag einer Schweizer Neo-Nazi-Partei nachweisen wollte, daß keine Juden in Ausschwitz vergast worden seien.
1.3. Die Todesstrafe ist in vielen Ländern die schwerste Kriminalstrafe. Sie besteht in der Hinrichtung des Angeklagten durch z.B. Erhängen, Erschießen, Steinigen, Gaskammer, durch die Todesspritze oder Tod auf dem elektrischen Stuhl. Sie wird bei besonders schweren Verbrechen - vor allem im militärischen und politischen Bereich - verhängt. Über ihre Berechtigung werden immer wieder Diskussionen geführt. Argumente der Befürworter sind zumeist Abschreckungsgedanken, während ihre Gegner moralische Bedenken geltend machen [Menschenwürde, Gefahr von Fehlurteilen].
73,3% der Katholiken und 71,4% der Protestanten sind in den USA vehement für die Beibehaltung der Todesstrafe (Gesamt: 1990: 71,2%). Obwohl immer mehr Führungsorgane christlicher Konfessionen formelle Erklärungen gegen die Todesstrafe herausgeben, so auch die amerikanische Bischofskonferenz ("die Todesstrafe wird aufs strengst verworfen wegen der ungerechten und diskriminierenden Art, in der sie verhängt wird, und weil, sie grundsätzlich nicht mit dem Wert und der Würde des Menschen zu vereinbaren ist."), befürworten gerade viele Pastoren und Priester das Recht des Staates, zu töten. Wenn wir allerdings in einer Gesellschaft leben wollen, die ihre Bürger vor Mord und Folter schützt, dann darf Mord und Folter für niemanden ein Mittel zum Zweck sein, das schließt auch den Staat ein. Es ist an sich deutlich, daß die Bibel Mord als ein Verbrechen bewertet, für das Tod die angemessene Strafe ist (5. Gebot: "Du sollst nicht töten"). Man tut sich schwer, im AT/NT einen Beweistext zu finden, der die Todesstrafe ablehnt. Das gleiche gilt für die Aussage "Auge um Auge...", das die Befürworter so gerne zitieren, obwohl damit gemeint ist, daß der Täter dem Opfer einen Ausgleich für den angerichteten Schaden bezahlt.
Gandhi sagte einmal: "Wenn jeder ein Auge für ein Auge nimmt, wäre die ganze Welt blind."
Es muß aber bedacht werden, daß die Gesetze der biblischen Zeit von Moses in einer halbnomadischen Kultur verordnet wurden, die ihre zerbrechliche Gesellschaft schützen mußte, ohne auf die Hilfe durch Gefängnisse oder anderer Institutionen bauen zu können.
1.4. Die Todesstrafe ist eine der ältesten und grausamsten Arten einen Menschen zu bestrafen. Sie gab es schon lange bevor es Haft- oder Geldstrafen gab. Schon im germanischen wie auch im römischen Recht war die Todesstrafe fest verankert. Während des 12. und 13. Jahrhunderts wurde sie als Sanktionsmaßnahme auf viele Verbrechen ausgedehnt und sollte in erster Linie abschrecken. Deshalb fanden die Hinrichtungen auch meistens vor der Öffentlichkeit statt. Gegen Ende des Spätmittelalters war es möglich, dass auch Kinder und Geisteskranke hingerichtet werden konnten.
Erst Ende des 18. Jahrhunderts zeigten sich bei Bemühungen die Todesstrafe abzuschaffen erste Erfolge, und viele Vollstreckungsarten wurden ,,humanisiert" [Rädern wurde gänzlich verboten]. Doch erst im 19. Jahrhundert wurde die Todesstrafe wirklich in vielen Staaten abgeschafft. In Deutschland wurde die Todesstrafe 1949 durch Artikel 102 des Grundgesetzes verboten. In über 100 Staaten der Welt wird sie jedoch heute noch angewandt.
1.5. Bei den unzähligen Diskussionen um die Todesstrafe wird immer wieder argumentiert, wenn absolute Gewissheit besteht, dass die angeklagte Person ein schweres Verbrechen verübt habe, diese auch zum Tode verurteilt werden kann bzw. sollte.
Doch eine solche absolute Gewissheit kann von einem ,,menschlichen Gericht" niemals gegeben werden und es wird diese auch niemals geben können. Die Befürworter der Todesstrafe machen es sich mit einer solchen Argumentation sehr leicht, denn sie ignorieren die Gefahr des Justizirrtums. Sie gehen davon aus, dass die Richter und Geschworenen stets objektiv und richtig entscheiden, ob jemand tatsächlich schuldig ist oder nicht.
Die Todesstrafe ist unwiderruflich und kann selbst unschuldigen Menschen das Leben kosten. Im Zeitraum von 1900 bis 1987 wurden in den USA mindestens 23 Unschuldige hingerichtet.
,,Der farbige Edward Earl Johnson wurde schuldig befunden, einen weißen Polizisten ermordet zu haben. Johnson, der zur Tatzeit 18 Jahre alt und nicht vorbestraft war, wurde der einzigen Zeugin gegenübergestellt, die ihn schon von Geburt her kannte. Sie sagte aus, dass Johnson nicht der Mörder sei; auch die Täterbeschreibung passte überhaupt nicht auf Johnson. Daraufhin wurde er freigelassen, später aber erneut verhaftet. Nach seiner Schilderung war er gezwungen worden, ein ,,Geständnis" zu unterschreiben, das ihm von zwei Polizisten mit der Drohung diktiert wurde, ihn während eines Fluchtversuches zu erschießen, falls er das Geständnis nicht unterschreibe. Dieses Geständnis hat Johnson bei der ersten Gelegenheit widerrufen. Es wurde dennoch während des Gerichtsverfahrens gegen ihn verwendet. Nachdem die Augenzeugin von Johnsons ,,Geständnis" erfuhr, identifizierte sie ihn nun doch als Täter. Am 20. Mai wurde Edward Earl Johnson in Mississippi hingerichtet. Bis zum Schluss beteuerte er seine Unschuld."
2. Die Todesstrafe ist auch heute noch in über 100 Ländern der Welt als schwerste Kapitalstrafe möglich. Ich möchte beispielhaft auf die Todesstrafe in Deutschland, den USA und Indonesien eingehen.
2.1. Der Hexenwahn, der um 1484 in Deutschland einsetzte, war eine der ersten Massenmordaktionen, die man ziemlich genau nachvollziehen kann. Während dieser Zeit konnte jede Frau nur auf Grund von Zeugenaussagen beschuldigt und verurteilt werden. In Würzburg z.B. gab es in der Zeit von 1625 bis 1631 insgesamt 900 Verbrennungen von ,,Hexen". Da es immer Unglücke gab und man immer einen Sündenbock brauchte, hielt dieser Hexenwahn sehr lange an.
Während des 17. Jahrhunderts gab es in Deutschland viele verschiedene Hinrichtungsarten, u.a. Enthaupten, Ertränken, lebendig begraben, Verbrennen, Vierteile sowie Rädern [dies war eine reine Männerstrafe]. Seit der französischen Revolution [gegen Ende des 18. Jahrhunderts] war die Guillotine [Fallbeil] auch in Deutschland als offizielles Hinrichtungsinstrument zu finden. In der Zeit, als Hitler regierte, starben 1943 in Berlin-Plötzensee in einer Nacht 186 (!) Menschen durch das Fallbeil. In der Weimarer Republik stimmten 128 Abgeordnete gegen und 153 für die Todesstrafe. Im Herbst 1948 tagten die Abgeordneten über die neue Verfassung und die Mehrheit der Abgeordneten stimmten gegen die Todesstrafe.
Ausgehend vom grausamen Umgang mit menschlichem Leben zur Zeit des Nationalsozialismus (1933- 1945), in der 16.000 Menschen hingerichtet wurden, wurde die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland 1949 durch Artikel 102 des Grundgesetzes abgeschafft. In der DDR war es juristisch bis 1987 möglich, sie zu vollstrecken.
2.2. Nachdem Joseph II. die Todesstrafe abgeschafft hatte, wurde sie 1803 wieder eingeführt. In der Zeit von 1867 bis 1919 wurde ein Drittel der Urteile auch vollstreckt. Als todeswürdige Verbrechen galten Mord und Totschlag, Aufruhr und Hochverrat, Brandlegung und boshafte Sachbeschädigung mit Todesfolge und Handlungen und Unterlassungen, die unbeabsichtigt zum Tod eines Menschen führten. In der ersten Republik wurde die Todesstrafe aufgehoben, 1934 aber wieder eingeführt. Nie wurden so viele Todesurteile vollstreckt wie in der Zeit des Nationalsozialismus. In diesen Jahren wurden in Österreich viele Menschen aus weltanschaulichen und politischen Gründen hingerichtet. Eine der großen Widerstandskämpferinnen gegen das Hitlerregime war Schwester Restituta Kafka, die vor eineinhalb Jahren von Papst Johannes Paul II. auf dem Wiener Heldenplatz seliggesprochen wurde - vielleicht eine späte Sühne für den 1938 von verblendeten Massen entehrten Platz!
In den ersten Jahren der Zweiten Republik wurden 46 Todesurteile gefällt, wobei es sich meist um
Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus handelte. 1950 wurde die Todestrafe in ordentlichen Gerichtsverfahren, 1968 durch einen Beschluss des Nationalrates abgeschafft.
2.3. Die Todesstrafe hat in den USA eine lange Geschichte. Besonders in den Südstaaten, dem sog.
Todesgürtel, werden anteilsmäßig die meisten Todesurteile ausgesprochen und vollstreckt. Wurden in den nördlichen Staaten zwischen 1930 und 1967 insgesamt 403 Menschen hingerichtet, so waren es in den Südstaaten 2307. Nicht nur Mord, sondern auch Vergewaltigung werden dort mit dem Tode bestraft. Todesurteile wurden besonders oft dann ausgesprochen, wenn es sich um einen schwarzen Täter und ein weißes Opfer handelte. So wurden zwischen 1924 und 1964 in Georgia 82 Weiße und 304 Schwarze hingerichtet.
Schon Anfang des 19. Jahrhunderts gab es in den USA Gruppen und Organisationen, die für die
Abschaffung der Todesstrafe kämpften. In den sechziger Jahren dieses Jahrhunderts wurden viele Studien über rassische Diskriminierung und Willkür bei der Verhängung der Todesstrafe veröffentlicht. Mit der Hilfe von Anwälten und der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung legten immer mehr Todeskandidaten bei den amerikanischen Bundesgerichten Berufung ein und stellten so die Todesstrafe in Frage. 1972 entschied der Oberste Gerichtshof der USA mit 5 zu 4 Stimmen die Todesstrafe sei ,,grausam und ungewöhnlich" und verstößt gegen den 8. und 14. Zusatz der Verfassung [der 8. Zusatz verbietet grausame und ungewöhnliche Strafen, der 14. Zusatz verpflichtet den Staat zu einem fairen Prozess]. Somit war die Todesstrafe vorerst außer Kraft. Nach dieser Entscheidung wurden in den einzelnen Staaten die Gesetzestexte überarbeitet und der Spielraum der Richter eingeschränkt. Man schrieb in einigen Staaten die Todesstrafe für bestimmte Verbrechen vor. Zwischen 1976 und 1978 gab es Urteile des Obersten Gerichtshofs zur Wiedereinführung der Todesstrafe. Mit 7 zu 2 Stimmen entschied er, dass die überarbeiteten Gesetze verfassungskonform seien. Nach und nach führten viele Staaten die Todesstrafe wieder ein. Zu diesen Staaten gehören u.a. Alabama, Arizona, Arkansas, Colorado, Delware, Florida, Georgia, Idaho, Ilinois, Indiana Kalifornien, Kentucky, Louisiana, Maryland, Mississippi, Missouri, Montana, Nebraska, Nevada, North Carolina, Oklahoma, Oregon, Pennsylvania, South Carolina, Texas, Utah, Virginia, Washington, Wyoming.
In diesen Staaten kann man mit dem Tode bestraft werden, wenn man ein Kapitalverbrechen begeht. Zu diesen Verbrechen zählen Mord, Tötung im Duell, lynchen, Abtreibung mit Todesfolge, Tötung oder ernste Körperverletzung, begangen von einem Strafgefangenen, Notzucht, Entführung eines Minderjährigen zwecks Erpressung von Lösegeld, Eisenbahnraub und Entgleisenlassen eines Zuges, Sprengstoffattentate mit Todesfolge oder Lebensgefährdung, schwerer Raub, bewaffneter Raub, Landesverrat, Totschlag bei Unruhen, Anschläge auf den Präsidenten der USA, auf den Gouverneur eines Bundesstaates oder dessen Stellvertreter.
In den meisten amerikanischen Staaten ist eine automatische Berufung beim höchsten Gericht des Staates vorgesehen. Berufungsgründe sind verfahrens- oder verfassungsrechtliche Verstöße. In vielen der Staaten wird das Urteil mit ähnlichen Fällen verglichen. Hält der Oberste Gerichtshof das Urteil aufrecht, kann sich der Verurteilte in der nächsten Instanz an den Obersten Gerichtshof wenden. Voraussetzung ist, dass die Berufung mindestens einen verfassungswidrigen Aspekt enthält. 9 der höchsten Richter des Landes entscheiden dann nach eigenem Ermessen. Fast jeder Angeklagte stellt einen solchen Antrag, doch die meisten werden abgelehnt.
Zwischen 1975 bis 1984 gab es in den USA 204000 Tötungsdelikte und ca. 198000 Festnahmen. Davon bekamen 2384 Angeklagte die Todesstrafe und 32 Urteile wurden vollstreckt. Die Wahrscheinlichkeit eines Todesurteils ist also relativ gering. Sie hängt von Faktoren ab, die mit dem Verbrechen nichts zu tun haben, u.a.:
- politischer und öffentlicher Druck auf den Staatsanwalt · finanzielle Mittel des Angeklagten
- Kompetenz des Verteidigers
- Hautfarbe + sozialer Status von Täter und Opfer · Tatort
Kann der Angeklagte keinen kompetenten Anwalt bezahlen, ist er von Anfang an benachteiligt. Das ist der Grund, warum zum größten Teil arme Menschen mit geringem Sozialstatus in den Todeszellen landen.
In den meisten Bundesstaaten ermöglichen bestimmte Verfahrensregeln außerdem, dass
Geschworene, die die Todesstrafe ablehnen, von dem Prozess ausgeschlossen werden. Oft ist es sogar möglich, Geschworene auszuschließen, nur weil sie Bedenken gegenüber der Todesstrafe geäußert haben. Dadurch erhöht sich die Gefahr, dass der Angeklagte einer voreingenommenen Jury gegenübersteht. Es ist auch schon vorgekommen, dass der Staatsanwalt versucht hat, über die ,,peremptory challenges" [Ablehnung von Geschworenen ohne Grund] schwarze Geschworene abzulehnen, wenn ein Schwarzer angeklagt ist. Im letzten Jahr (1998) fanden in den USA die meisten Hinrichtungen seit der Wiederaufnahme der Todesstrafe statt. Für diesen extremen Anstieg ist vor allem Texas verantwortlich. 37 der insgesamt 74 Hinrichtungen wurden dort vollzogen.
In den USA wird folgendes Verfahren angewendet:
Vier Wochen vor der Hinrichtung wird dem Verurteilten der Hinrichtungsbefehl vorgelesen, danach beginnt der 1. Teil der Todeswache. Der Gefangene wird in einen Raum mit direktem Zugang zum Hinrichtungsraum gebracht. Fast alle persönlichen Dinge werden ihm abgenommen und er darf keinen Kontakt mehr mit anderen Gefangenen, Freunden und Angehörigen haben. Besuche von Anwälten sind noch erlaubt. Der Gefangene darf die Zelle nicht verlassen und er steht unter verschärfter Bewachung. 4 Tage vor der Hinrichtung beginnt die Bewachung rund um die Uhr. Es wird für die Hinrichtungskleidung Maß genommen, und der Verurteilte muss sein Begräbnis organisieren. Am Tag der Hinrichtung darf der Verurteilte um 1:00 Uhr ein letztes Mal Angehörige empfangen, um 4:30 Uhr bekommt er seine Henkersmahlzeit und um 7:00 Uhr wird er in den Hinrichtungsraum geführt. Während der Hinrichtung sind 10 Personen anwesend, darunter 2 Elektriker, der Vollstreckungsbeamte, der Gefängniswärter, ein Arzt und sein Assistent.
2.4. · Der verurteilten Person muss die Hinrichtung mindestens 72 Stunden vorher bekannt gemacht werden.
- Der Rechtsanwalt des Todeskandidaten darf der Hinrichtung beiwohnen. · Die Hinrichtungen werden niemals öffentlich ausgeführt. · Der verurteilten Person werden die Augen verbunden. · Ein Arzt soll den Tod bestätigen.
- Der/die Verurteilte darf stehend, sitzend oder kniend hingerichtet werden, wobei Hände und Füße gefesselt werden dürfen.
In den letzten Jahren hat es in der Republik Indonesien eine deutliche Zunahme der gerichtlich angeordneten Hinrichtungen gegeben. Während es zwischen 1975 und 1979 nur eine und zwischen 1980 und 1984 drei Hinrichtungen gab, waren es zwischen 1985 und 1988 bereits 18 Hinrichtungen. Die gegenwärtige Regierung zeigt somit, dass sie der Todesstrafe nicht abgelehnt gegenübersteht. Nach 1970 gab es in Indonesien für mehrere Jahre keine Hinrichtungen mehr, was den hochgeschätzten Rechtsgelehrten Dr. J.E. Sahetapy dazu veranlasste, 1978 den Schluss zu ziehen, dass die Todesstrafe in Indonesien praktisch abgeschafft sei. In demselben Jahr wurde jedoch eine weitere Hinrichtung vorgenommen. Seit 1980 hat es dann - insbesondere bei politischen Gefangenen - wieder regelmäßig Hinrichtungen gegeben.
Am häufigsten wird in Indonesien die Todesstrafe für Subversion und Todesstrafe verhängt. Nach dem bestehenden Strafgesetzbuch in Indonesien können folgende Straftaten mit dem Tod bestraft werden: · Angriff auf den Präsidenten oder Vizepräsidenten
- ein anderes Land bewegen, in Feindseligkeiten oder Krieg einzutreten · den Feind im Krieg zu unterstützen
- Aufruhr verursachen, anstiften oder fördern
- vorsätzlicher Angriff auf das Staatsoberhaupt eines befreundeten Landes, der den Tod zur Folge hat. · Mord
- Raub mit unmittelbarer Anwendung von Gewalt, die zu ernsthaften Verletzungen oder Tod führt · Piraterie auf See, die zum Tode führt
- Flugzeugentführung
- Geheimnisse bezüglich des Atomenergieprogramms verraten
- Import oder illegalen Erwerb von Waffen, Munition, Sprengstoff sowie Rauschgift
Ein Todesurteil, das durch ein Bezirksgericht gefällt wurde, kann zur Revision vor dem Oberen
Gerichtshof gebracht werden. Ein Gefangener darf den Präsidenten in jedem Stadium seiner Verurteilung um Gnade ersuchen. Die meisten Gefangenen jedoch warten mit dem Gnadengesuch, bis alle Berufungsverfahren erschöpft sind.
Die Todesurteile werden in Indonesien durch Erschießungskommandos vollstreckt. Die Verfügungen des Gesetzes NR. 5/1969, das die Todesstrafe regelt, beinhaltet u.a. folgendes:
3. a) Der elektrische Stuhl
Geschichte:
Früher wurde Dr. Albert Southwick Zeuge eines Unfalls, als ein betrunkener Mann einen Stromgenerator berührte. Der Mann starb sofort. Er erzählte diesen Vorfall seinem Freund Senator David McMillan, dieser sprach sofort mit Gouverneur David B. Hill, dass man mit der Elektrizität das grausame Erhängen ersetzen könnte. Schließlich wurde 1888 diese Hinrichtungsart mit der Begründung, sie sei humaner als der Tod durch den Strang, eingeführt.
Verfahrensweisen:
Die Methode ist folgende: nach dem das Opfer auf einen eigens gebauten Stuhl gefesselt wurde, werden an Kopf und Beinen des Delinquenten auf zuvor rasierten Stellen Elektroden befestigt. Dann werden kurz Stromstöße mit ca. 2000 Volt durchgeführt. Der Tod sollte durch einen Herzstillstand eintreten. Obwohl bereits nach dem ersten Stromstoß Bewusstlosigkeit eintreten sollte, geschieht es immer wieder, dass dies nicht der Fall ist.
Pannen:
1890: die erste Hinrichtung war eine grausame Folter, der Strom war zu gering, somit waren es qualvolle lange 70 Sekunden, bis William Kemler endgültig tot war.
1893: Während des ersten Stromstoßes der Hinrichtung von William Taylor brach die Rückenlehne des Stuhelas ab, der bewusstlose Taylor musste 1 Stunde im Nebenzimmer warten, bis der Stuhl wieder repariert war.
1946: Willie Francies sollte hingerichtet werden, doch der Strom reichte nicht aus, er wurde gequält,
überlebte es aber und wurde somit ein Jahr später erneut (!) hingerichtet, da dies nicht gegen das Gesetz spreche. usw
Kosten:
Stuhl 35 000 $, benötigte Strom für die Hinrichtung 30 Cent
b) Die Gaskammer
Geschichte:
8. Februar 1924: Der Chinese Gee John wurde als erster Mensch der Welt in einer Gaskammer hingerichtet.
Die Gaskammer wurde in Deutschland vor allem im 2.Weltkrieg als Hinrichtungsmethode für die Ausrottung der Juden benutzt. Die Nazis versuchten sie mittels Zyklon B hinzurichten.
Verfahrensweise:
Dabei wird der Delinquent in einer luftdichten Kammer auf einen Stuhl geschnallt. Durch ein auf der
Brust befestigtes Stethoskop, das in einen benachbarten Raum geleitet ist, kann ein anwesender Mediziner den Tod feststellen. Während der Exekution wird Zyanid -Gas in die Kammer geleitet, das sofort beim Einatmen die Bildung von Atemenzymen hemmt und dadurch die Sauerstoffzufuhr unterbricht. Unter Umständen tritt sofortige Bewusstlosigkeit ein. Versucht der Verurteilte jedoch durch Anhalten der Luft sein Leben zu verlängern können lebenswichtige Organe weiterfunktionieren und der Verurteilte muss unsagbare Qualen durchleiden.
Pannen:
1960: Hinrichtung von Carly Chessman, als das Gas in der Kammer aufstieg, klingelte das Telefon und es war die Nachricht von seiner Begnadigung. Der leitende Beamte entschied sich dafür weiterzumachen da die Hinrichtung schon zu weit fortgeschritten sei.
Kosten:
Gaskammer kostet 200.000 $, das Gas für die Hinrichtung 300 $.
c) Die Gift- Injektion
Geschichte:
In Nazideutschland experimentierte Dr. Eisele in Buchenwald mit vielen Chemikalien und sammelte
seinen Erfahrungen im "abspritzen". Tausenden von Menschen wurden die verschiedensten Substanzen gespritzt, die meißten starben.
Verfahrensweise:
Bei der Exekution mit der Giftspritze wird dem Verurteiltem eine Überdosis eines schnell wirkendem Betäubungsmittels, kombiniert mit einem chemischen Lösungsmittel, intravenös injiziert. Wehrt sich das Opfer während der Hinrichtung, so besteht die Möglichkeit, dass das Gift in die Arterie oder in die Muskeln gelangt, was sehr schmerzvoll sein kann. Werden die Mengen falsch berechnet, kann die Lösung dickflüssig werden und die Nadel verstopfen, so dass das Gift nur sehr langsam eintritt, was den Sterbevorgang verlängert. Das Opfer ist möglicherweise bei vollem Bewusstsein, wenn die Lähmung der Lunge eintritt.
Pannen:
1987: erhielt ein Delinquent eine falsche Medikamentenmischung. 1/2 Stunde lang hustete und würgte er, bis er starb.
1997: wurde in Oklahoma Scott Carpenter hingerichtet, zwei Minuten nachdem das Gift in seinen Adern zu fließen begonnen hatte, wurde er 11Minuten lang von Krämpfen geschüttelt. Insgesamt hatte er somit einen viertelstündigen qualvollen, schmerzhaften Tod.
Kosten:
Injektionsspritze (inkl. Liegebahre) 35 000 $, Chemikalien 700 $
d) Der Galgen
Geschichte:
Ursprünglich wurde gehängt, indem man dem Delinquenten eine Schlinge um den Körper band und ihn
dann den Naturgewalten auslieferte. Und es wurde nur an Eichen gehängt, da sie die heiligen Bäume des Wotans, der Sturmgott, sind.(Germanen)
Verfahrensweise:
Dem Hinrichtungsopfer wird eine Schlinge um den Hals gelegt. Es stirbt infolge des Drucks, den der
Strang beim Fall des Körpers bewirkt. Bewusstlosigkeit und Tod treten entweder durch Bruch der
Wirbelsäule oder durch Ersticken, das mehrere Minuten dauern kann, ein. In manchen Ländern wird der Tod durch Ersticken provoziert, indem der Verurteilte langsam hochgezogen wird oder die Fallhöhe zu gering bemessen wird. In England führte man nach eineigen Pannen den ,,langen Fall" ein. Der Verurteilte fiel dabei durch eine Falltür. Durch den Fall brach dieser sich entweder das Genick oder er wurde nach Sekunden bewusstlos, da die Blutversorgung schlagartig unterbrochen wurde.
Pannen:
1705: hing ein Mann schon 15 Minuten am Galgen, als ein Bote mit seinem Begnadigungsschreiben eintraf. Der Mann wurde befreit un erholte sich wieder vollständig.
1650: kam eine gehängte Mörderin wieder zu Bewusstsein als man sie nach einer halben Stunde abnahm um sie zu sezieren.
1585: hing ein Mann 3 Tage am Gelagen und unterhielt sich Währenddessen mit Seiner Frau und mit seinen Kindern.
Kosten:
Der Galgen kostet 80.000 $.
e) Garotte
Geschichte:
Anfangs war die Garotte nicht mer als ein aufrechter Pfosten mit einem Loch in der Höhe des Halses. Das Opfer wurde auf einem Sitz vor dem Pfosten gefesselt, und ein Seil wurde um seinen Hals gelegt. Die
Enden des Seiles wurden durch das Loch im Pfosten gezogen. Der Henker zog nun langsam an beiden
Enden des Seiles und erdrosselte so ein Opfer. Später wurde der Stick dann durch ein Metallband ersetzt, und der Henker führte seiner Arbeit damit fort, dass er seinem Opfer einen Keil in den Wirbel drehte und so das Rückrat durchtrennte.
Verfahrensweise:
Bei dieser Hinrichtungsart wird der Delinquent an einem Pfahl gebunden. Der Henker legt ihm eine Eisenklammer, die Garotte, an und zieht die Schraube zu, bis sein Opfer erstickt. Diese qualvolle Methode wurde u.a. in Spanien ist Anfang der 70er Jahre angewandt. Überlebende bezeichnen diese Tötungsart als besondere grausam, sie erlitten Todesangst und Erstickungsnot.
f) Erschießen
Verfahrensweise:
Erschießen ist die weltweit am meisten verbreitete Hinrichtungsart. Vor allem in asiatischen und arabischen Staaten. Eine Lösung ist der Kopfschuss. Dabei werden keine inneren Organe verletzt, so dass man diese verkaufen kann. Man unterscheidet zwischen Einzelerschießungen (Ostblock) und Erschießungskommandos (USA). Dabei wird meist auf das Herz geschossen.
Pannen:
Es passiert häufig, dass die Schützen vorbeizielen, und so ein sofortiger tod nicht eintritt. In manchen afrikanischen Ländern wird diese Technik des ,, langsamne Erschießung" bewusst angewandt.
In Ostblockstaaten ist der Genickschuss Üblich. Dabei wird das Rückenmark durchtrennt und es kommt zum sofortigen Tod.
g)Enthaupten
Bei dieser Art der Tötung wird dem Opfer mit einem scharfen Schwert oder Fallbeil der Kopf vom Körper abgetrennt. Es ist vorgesehen, daß die Klinge beim ersten Schlag den Kopf vom Körper abtrennt. Beim Schwert kann dies jedoch länger dauern, da es eine leichte Waffe darstellt und die Kraft des Schlages von der Kraft und Statur des Henkers abhängig ist.
h) Steinigen
Beim Vollzug durch Steinigen wird das Opfer normalerweise vorher bis zum Hals in die Erde eingegraben oder auf andere Weise festgehalten. Der Tod tritt durch Ersticken oder durch Verletzungen am Kopf ein. Da es durchaus üblich ist, dass ein Mensch mehrere Steinwürfe aushält ohne das Bewusstsein zu verlieren, kann eine Steinigung ein langsames Sterben bewirken.
i) Der Mazzatello
Der Gefangene wurde von einem Priester auf den Platz des Geschehens geführt. Dort mußte er sich gegenüber eines offenen Sarges aufstellen. Dann kam der in schwarz gekleidete Henker. Sein Handwerkszeug steckte in seinem Gürtel, die "Mazza", der Hammer und ein scharfes Messer. Der Gefangene oder besser gesagt das Opfer wurde mit dem Gesicht zum Publikum gedreht. Dann gab der Priester dem Opfer seinen letzten Segen. Der Henker schlug nun mit dem Hammer, der Mazza, mit ganzer Kraft auf den Kopf des Delinquenten, dieser fiel dann vorne über und im Fall schnitt ihm der Henker die Kehle durch. Diese sehr blutige Art der Exekution war im Italien des Mittelalters eine sehr beliebte Hinrichtungsart. Sie erfreute sich bei den öffentlichen Hinrichtungen einem starkem Zulauf.
4. Argumente für die Todesstrafe Argumente gegen die Todesstrafe
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5. Ich glaube nicht, daß es noch notwendig ist, meine Gedanken nach diesem Referat noch einmal zu formulieren. Ich bin der Meinung, daß die Abschaffung der Todesstrafe damit begründet werden sollte, daß das Töten durch den Staat viel zu teuer, sowohl finanziell als auch moralisch, ist. Die Todesstrafe kostet zu viel und sie ist die einzige Strafe, die die Tat imitie rt. Wenn dem Staat erlaubt wird, Bürger zu töten, werden damit die höchsten moralischen Werte einer Verfassung verraten: die unantastbare
Würde des Menschen! Ist die Todesstrafe nicht auch nur die Befriedigung von Rachsucht, besonders der Wunsch nach Rache seitens der Opfer (s. Recht auf Anwesenheit bei der Hinrichtung)? Trotz der Wiedereinführung der Todesstrafe stieg in den USA die Mordquote zwischen 1988 und 1992 um 14% an. Für farbige Männer in Großstadtvierteln ist Ermordung die zweithäufigste Todesursache. Die Todesstrafe ist tatsächlich nichts anderes als eine Verschwendung von Mitteln, die für Programme zur Verbrechensbekämpfung zur Verfügung stehen sollten. In New York sank 1992 die Mordquote um 12% durch verstärkten Mehreinsatz von Polizeikräften.
Zum Schluß noch zwei Zitate, auf die ich während meiner Informationssuche gestoßen bin und die mir sehr gut gefallen haben:
Die gerechteste Strafe ist die, welche die umfassenste Fürsorge für den Täter und die Gesellschaft bringt. (Karl Barth)
Eine Gesellschaft sollte nicht danach beurteilt werden, wie sie mit ihren besten Mitgliedern umgeht, sondern wie sie ihre schlechtesten Mitglieder behandelt. (Lew Tolstoi)
6. Literatur
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quellen:
Wochenzeitung, Die Zeit, 54. Jahrgang, Nr. 10, 4. März 1999, Seite 1, Tageszeitung, Neue Presse, 9. Woche, 4. März 1999, Seite 23 Tageszeitung , Neue Presse, 9. Woche, 5. März 1999, Seite 1 Zeitschrift, Stern, 49. Jahrgang, Heft 47, 1996, S. 20 - 30 Zeitschrift, Stern, 52. Jahrgang, Heft 10, 1999, S.182-188 Zeitschrift, Der Spiegel, 52. Jahrgang, Nr. 4, 19.1.98, S. 150 - 153 Zeitschrift, Der Spiegel, 53. Jahrgang, Nr. 8, 22.2.99, S. 160-167
http://www.deathpenalty.de
http://www.schule.berg.net/hepel/sch:todes2.htm http://www.freunde.imperium.de
http://www.amnesty.org
http://www.home.t-online.de/home/petra.E/dp.htm: http://www.amnesty.de
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Todesstrafe laut diesem Text?
Die Todesstrafe ist die schwerste Strafe, die ein Richter über einen Verurteilten verhängen kann. Es ist die Hinrichtung des Angeklagten für besonders schwere Verbrechen, vor allem im militärischen und politischen Bereich.
Welche Argumente werden gegen die Todesstrafe in diesem Text vorgebracht?
Der Text argumentiert, dass die Todesstrafe die Möglichkeit der Besserung des Täters ausschließt, Rachegefühle fördert, keine abschreckende Wirkung auf andere Verbrecher hat und die Gefahr eines Justizirrtums birgt, der nicht mehr revidiert werden kann. Außerdem wird die Todesstrafe als Verstoß gegen das Recht auf Leben und als grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe angesehen.
Welche Organisationen setzen sich gegen die Todesstrafe ein, wie in diesem Text erwähnt?
Die Organisation Amnesty International (AI) wird als eine Organisation genannt, die sich gegen die Todesstrafe und die Anwendung von Folter einsetzt.
Wo wird die Todesstrafe laut diesem Text noch angewendet?
Die Todesstrafe wird in den meisten Bundesstaaten der USA, in vielen der früheren sozialistischen Staaten in Europa und im asiatischen Teil der ehemaligen UdSSR sowie in verschiedenen Staaten Afrikas und Asiens angewendet.
Welche Beispiele für grausame Hinrichtungen werden in dem Text genannt?
Der Text nennt Beispiele von Hinrichtungen auf dem elektrischen Stuhl, bei denen mehrere Stromstöße erforderlich waren, Kurzschlüsse auftraten und der Todeskandidat bei lebendigem Leib gebraten wurde. Es werden auch Beispiele für Pannen bei Gasexekutionen und Hinrichtungen durch die Todesspritze genannt, bei denen es zu Komplikationen und einem langsamen, qualvollen Tod kam.
Wie ist die Situation in den USA bezüglich der Todesstrafe, wie in diesem Text beschrieben?
In den USA haben 39 Bundesstaaten seit 1976 die Todesstrafe wieder eingeführt. Über 3000 Häftlinge, mehrheitlich Farbige, warten in den Todestrakten auf ihre Hinrichtung. Die Todesstrafe wird überproportional oft verhängt, wenn der Täter ein Farbiger und das Opfer ein Weißer war. Die Kosten für eine Hinrichtung sind wesentlich höher als die Kosten für eine lebenslängliche Haftstrafe.
Wie wurde die Todesstrafe in Deutschland und Österreich gehandhabt, wie in diesem Text beschrieben?
In Deutschland wurde die Todesstrafe 1949 durch Artikel 102 des Grundgesetzes abgeschafft, ausgehend vom grausamen Umgang mit menschlichem Leben zur Zeit des Nationalsozialismus. In Österreich wurde die Todesstrafe 1950 in ordentlichen Gerichtsverfahren und 1968 durch einen Beschluss des Nationalrates abgeschafft.
Welche Hinrichtungsmethoden werden im Text beschrieben?
Der Text beschreibt verschiedene Hinrichtungsmethoden wie den elektrischen Stuhl, die Gaskammer, die Todesspritze, den Galgen, die Garotte, Erschießen, Enthaupten, Steinigen und den Mazzatello. Bei jeder Methode werden die Verfahrensweise, die Geschichte, Pannen und Kosten erläutert.
Welche Argumente für die Todesstrafe werden vom Staat vorgebracht?
Gesellschaft glaubt, dass sie sich zum Schutze des Allgemeinwohls gegen Schwerverbrecher mit solchen Strafen zu Wehr setzen müsse.
Welche Zitate werden im Text verwendet, um die Argumentation zu unterstreichen?
Der Text enthält Zitate von Major Coody (einem ehemaligen Exekutionsteam-Chef), Gandhi, Karl Barth und Lew Tolstoi, um die Argumente gegen die Todesstrafe zu verstärken.
- Quote paper
- Philipp Meßerschmidt (Author), 2001, Die Todesstrafe, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/103854